Insider Delikte der Börse bei falscher Tarifierung:
Was tun gegen eine in Massenform erfolgende falsche Tarifierung? - Es ist bei börsen- gehandelten AGs auch verfälschend für Börsenkurse. Hierdurch kann man ähnlich einschneidend handeln wie bei Sammelklagen nach USA-Recht.

Abrechnungsfehler: Widersprechen?

Abrechnungsfehler führen zu einem Wettbewerbsnachteil für korrekte Unternehmen.

Ein typisches Problemgebiet sind Dienstleister für Telefon und Internet. Die normalen Gewinnspannen sind durch intensive Konkurrenz nahe Null. Hohe Gewinne entstehen vorwiegend, wenn man Kunden mit komplexen Tarifen lockt.

Diese Vorgehensweise ist meist vom Vorstand definiert. Die meisten Unternehmen solcher und ähnlich konkurenzintensiver Märkte sind bei der Tarifierung recht innovativ, aber durchaus noch im redlichen Rahmen.

Diese Mehrheit der korrekten Anbieter hat ein Interesse, dass alle anderen Wettbewerber korrekt sind.

Missbrauch wäre, wenn ein Unternehmen die komplexe Tarifierung gezielt einsetzt, um anders abzurechnen als vom Kunden erwartet. Was ist zu tun, um es zu beenden und damit also die korrekten Wettbewerber zu schützen?

Wenn Abrechnungsfehler klein sind und nicht zentral gesteuert: Am besten schnell vergessen.

Unbeabsichtigte Abrechnungsprobleme zu kleinen Beträgen - beispielsweise 10 ... 20 ... 30 Euro - werden vielen Unternehmen gegenüber ihren Dauerkunden ab und zu unterlaufen.

Man sollte als Kunde dann durchaus widersprechen, sich aber nicht am Einzelfall streitig erhitzen.

Sofern das Unternehmen grundsätzlich korrekt ist, so bleibe man ihm treu. Wird eine einmalige Abrechnungspanne nicht geheilt, so soll man das hinnehmen.

Wenn Abrechnungsfehler ausschlaggebend den Gewinn des Unternehmens erzeugen - zentral gesteuert?

Dieser seltene Fall ist das Thema dieses kleinen Textes.

Widerspruch ändert wenig am Kernproblem eines eventuellen Massen- Abrechnungsfehlers. Dem Widersprechenden wird dann vermutlich das Kundenkonto gesperrt. Nach ein paar frechen Inkasso- Drohungen gibt das Unternehmen vermutlich auf, vermutlich, weil es einen Rechtsstreit vermeiden möchte. Die allgemeine gewinnträchtige Vorgehensweise kann auf diese Weise fortgesetzt werden.

Wird ein Verbraucherverein eingeschaltet, so entschuldigt sich das Unternehmen möglicherweise taktisch klug und zahlt eventuell Teilbeträge zurück. Am Kernproblem einer eventuellen Massen- Falschabrechnung ändert diese Vorgehensweise leider ebenfalls meist sehr wenig.

Gesetzt den Fall, 500 000 Abnehmer zahlten mangels Kontrolle das Dreifache eines normalen und vorgesehenen Tarifes, so werden vielleicht nur 20 000 dies durch Kontrolle der Abbuchungen erkennen und widersprechen. Das Unternehmen wird dann möglicherweise einfach die 20 000 widersprechenden Wachsamen aussperren, vielleicht sogar bei der Schufa als Rechnungspreller melden, und mit den anderen 480 000 fortsetzen.

Beispiel: Vermutung eines Kunden der Firma F. - etwa 2004

Vorab wird betont: Der Vorgang liegt Jahre zurück. Er darf auf keinen Fall der Firma F. in ihrer jetzigen deutlich geänderten Aufstellung angelastet werden. Des weiteren gilt, das es sich um Wiedergabe einer einzelnen Kundenmeinung handelt. Dass das Unternehmen bei Befragen widersprechen würde, ist sehr gut denkbar. - Nun zur vorgetragenen Kunden- Meinung:

Ein Benutzer und Kunde der Firma F. (Telefon- und Internet-Dienste) reklamierte etwa 2004 die Abbuchungen und sperrte die Zahlung, weil er meinte, es werde anders abgerechnet als vorgesehen. Er behauptete, der angestrebte und zugesagte Niedrigtarif sei nicht erreicht werden, weil die Freischaltung automatisch erst einmal zu einem sehr sehr viel höheren Luxustarif hinführe. Erst nach Herbeiführen einer zweiten Freischaltung gelangte man von dort in den zugesagten Niedrigtarif, warf der Kunde vor: Die zweite Freischaltung sei nicht ausreichend evident und unterbleibe vermutlich meistens oder so gut wie immer bei den vielen Kundenkonten. Die Kunden würden viel mehr - wohl das Doppelte oder Dreifache - des vermeintlichen Tarifes abgebucht erhalten.

Firma F. reagierte mit automatischen Mahnwiederholungen und Inkassobemühungen.

Der Kunde wies den Anwalt der Firma F. in dieser und in einer ähnlichen anderen Sache auf anwaltliches Standesrecht hin. In einem der Vorgänge kam es zum Anwaltswechsel. Ob zufällig oder hierdurch bedingt, muss offen bleiben.

Der Kunde analysierte die Mitteilungen der Firma F. in der Wirtschaftspresse und bildete die Meinung, dass an diese Tarifierungsproblem erhebliche Summen der Bilanz angekoppelt waren, die an der Börse kursbeeinflussend wirkten. Hinzu kam ein Wechselspiel zwischen 2 Unternehmen, die sich wechselseitig stützten mit ständigem Auf und Ab der Kurse: Mal "rettete" Firma A die Firma B, mal wieder umgekehrt.... mit dem Ergebnis von Kursbewegungen nach dem Achterbahn- Prinzip.

Ein weiterer Vorwurf dieses Kunden war, dass nach seiner Meinung das kostenlose Mailkonto nach Erschöpfung des 8- Megabyte- Speicherraums plötzlich nicht mehr kostenlos sein sollte. Also hätte - so die Meinung des Kunden - nach Erreichen der Abhängigkeit von gewählter Mailadresse der Zwang bestanden, auf die vereinbarte Kostenlosigkeit zu verzichten - so jedenfalls die Meinung dieses Kunden. - Er behauptete 5000 Euro oder mehr Folgeschaden durch die Umstände dieser etappenweise eintretenden unangekündigten und unerklärbaren Sperrung.

Der Kunde informierte die Regulierungsbehörde über seine Meinungsbildung. Die Antwort der Regulierungsbehörde nahm sehr klar zur strafrechtlichen Sichtweise Stellung. Dies soll an dieser Stelle nicht näher ausgeführt werden, da zu derartigen Erörterungen immer auch eine Stellungnahme des Betroffenen wünschenswert wäre.

Die persönliche Meinung des Kunden war, dass das Unternehmen F. zum damaligen Zeitpunkt durch derartige Tarifierungseffekte wesentliche inakzeptable Wettbewerbsvorteile gehabt habe. Verärgert durch die intensiven Inkasso- Versuche - vermutlich auch mit wohl üblicher Schufa- Information - suchte er nach einer Möglichkeit, dies Verhalten der Firma F. generell zu beenden.

Als Weg wurde von dem Kunden gewählt: Eine zweifache Mitteilung an die BAFIN über die ausgelösten Börsenkurs- Effekte. Wenige Tage nach der zweiten ausführlichen brieflichen Mitteilung war aus der Presse zu ersehen, dass die BAFIN ein strafrechtliches Verfahren wegen Insider- Delikten eingeleitet hatte.


Firma F. + Vorstand S. : Fakten

Der Entscheid des Landgerichts Coburg

2009-01-14 vorgefunden in einem Nachrichtendienst im Internet / Zitate:

--- "F.-Chef E. S. verlässt das Unternehmen - 24. Dezember 2008 : E. S. verlässt zum 23. Januar kommenden Jahres die F. AG als deren Vorstandandschef. Das gab das Hamburger Unternehmen bekannt.Quelle: teltarif.de - Internetnews"

--- "F.-Chef wegen Verdachts auf Insiderhandel vor Gericht - 5. Januar 2009 : Ab der kommenden Woche müssen sich der scheidende F.-Chef E. S. sowie der Finanzvorstand A. Kr. wegen des Verdachts verbotenen Insiderhandels vor Gericht verantworten.Quelle: teltarif.de - Internetnews


Und wie ist es, wenn der Kunde im Unrecht war und F. im Recht?

An dieser Stelle soll nicht versucht werden, zu richten. Es ist wahrscheinlich, dass die Firma F., sofern heute hierzu befragt, dem betreffenden Kunden einen Irrtum vorwerfen würde.

Die vorstehende Information will nur und in neutraler Form berichten, wie ein Konflikt ausgetragen wurde. Über Recht oder Unrecht soll an dieser Stelle nicht befunden werden.


Firma F. 2008 ist nicht gleich Firma F. 2003 oder 2004.

Wer Kunde der Firma F. ist und zufrieden ist, hat allen Grund, der Firma F. dauerhaft treu zu bleiben.

1997 bis 2006 waren die wilden Jahre des neuen Internet. Inzwischen sind die Märkte stabilisiert, die meisten Kunden sind erfahrener, und die inzwischen vorherrschende Vertragsform mit Flatrates macht solche Probleme von einst ohnehin gegenstandslos.

Dieser Text ist nicht gegen Firma F. gerichtet, zumal der Vorstand inzwischen wechselte. Es sollte nur - unter Wahrung der Neutralität - berichtet werden, wie ein Verbraucher- Konflikt in einer Weise ausgetragen wurde, die dem wirtschaftlichen Effekt der Sammelklagen der USA entspricht.

Eventuelle Änderungswünsche zu diesem Text bitte an: ok @ uno7.com
Besondere Berücksichtigung und Eilbehandlung wird zugesichert, sofern Änderungswünsche auf eine Klarstellung oder Richtigstellung gerichtet sind.




► Vorschläge für Berichtigungen an: ok @ jus7.com
► Beratung / Tarif? Bitte übermitteln Sie das Thema für einen Vorschlag an: ok @ jus7.com (Übliche Stundensätze: Etwa wie bei Anwälten.)




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   (~10 €):
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► Wünsche sind dann gern gesehen. Sie helfen beim Komplettieren.
► Jedoch bitte keine übersetzten Erwartungen. Ferner, für vieles gibt es keine einfache kurze Antwort.

► Umfang: Meist entstehen 1 bis 2 zusätzliche Seiten im Fall von Erweiterungswünschen.
(an Autoren)
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► Meist werden die Antworten integriert in einer Neuausgabe des E-Buches.
► Alle Erwerber (20€, 50€) erhalten diese Neuausgaben.
► Sind Fragen reiin fallspezifisch oder persönlich, so geht die Bearbeitung nicht in die E-Bücher ein..
   ~7...30 Tage.
Wünsche bitte in 3 Monaten
   info ► Späteres wird möglichst dennoch bearbeitet, sofern von allgemeinem Interesse.
► Bei späterem Eingang kann Bearbeitung aber immer abgelehnt werden.
► Die zeitliche Begrenzung ist nötig, weil Autoren nicht ewig verfügbar bleiben. Immer wieder kommt es sogar weltweit vor, dass Autoren sterben.
   (seit Kauf)
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