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   v. 15. Mai 2012
Verlust bei Geldanlage: Rechtsanwälte bewerten mögliche rechtliche Argumente für geschädigte Anleger: Schadensersatzklage? Kosten? Rechtsschutzversicherung?


Haftung der Banken und Berater? Schadensersatz für Verluste?

Welche rechtlichen Argumente kommen in Betracht?

Schadensersatz für Verluste bei Geldanlage:
Hier werden verschiedene einzelne Aspekte behandelt. Dieser Text ist keineswegs eine vollständige Abeckung aller wichtigen rechtlichen Argumente bei Verlust von Geldanlage-Beträgen.


Welche Risikoformen befürchten die Anleger?

Die Anleger fürchten, dass ihre Geldanlage in einem Totalausfall enden wird;

oder dass allenfalls kleine Teilbeträge nach mehrjährigem Insolvenzverfahren und eventuellen Strafverfahren ausgezahlt werden.

Bei Verlusten, die mit dem vollständigen Wegfall eines Anbieters zusammen hängen, entsteht den Anlegern sofort ein Vollverlust. .

Eine andere häufige Fallgruppe ist der Vertrieb von vertragsrechtlich und wirtschaftlich kaum durchschaubaren Vertragskonzepten. Diese Problematik kann für ziemlich alle Anlagemärkte auftreten. Der Durchschnittsbürger hat gewöhnlich keinen Durchblick bezüglich der wahren Risiken für das, was ihm nahegelegt wurde.

Beispiele:
Zertifikate / Derivate und was auch immer.
Immobilienfonds. Problem der Bewertung, vor allem bei Leerstand.
Schiffsfonds. Problem der Auslastung und der wettbewerbsfähigen Lebensdauer.
Filmfonds. Problem der übersetzten Erwartungen, der vielen Partner und der oft übersetzten eingerechneten Provisionen.

Vor allem sind dem Durschnittsanleger die möglichen Risiken nicht klar, sofern er bei einer seriösen Bank beraten wird. Denn er wähnte sich in einer Geldanlage-Abteilung, nicht in einem Umfeld für Wetten-Abschluss und Kasino-Gaming.

Beratungsfehler zum Sicherheitsniveau:

Möglicherweise wurde die Sicherheit von Anlageformen vom Anbieter verglichen mit der von ,,Festgeldanlagen''. Sofern dies Sicherheitsniveau nicht zutrifft, so ist dies eindeutig Falschberatung. Denn Festgeldanlagen würden üblicherweise in einem Einlagensicherungsystem abgesichert sein.

Nachfragen der Anleger bei Bankberatern nach Eintritt erster Anzeichen von Problemen werden möglicherweise irrig abgewiegelt mit der Meinung, Rückzahlungen auf das Laufzeitende seien nicht gefährdet. Das wäre je nach Sachverhalt oft eine eindeutig wahrheitswidrige Auskunft.

Beispiel: Der Kursverfall einer längerfristigen Anleihe ist normalerweise ein Indikator, dass viele Großanleger aussteigen. Dies wiederum ist ein Indikator dafür, dass Fachkundige ein Risiko bezüglich der späteren vollen Rückzahlung sehen. Bei finanzmathematisch richtiger Umrechnung kann man aus dem Kursabschlag ablesen, etwa welche Verlustwahtscheinlichkeit die Fachleute der Großinvestoren vermuten.
Der Einzelanleger aber hat gewöhnlich kein sehr breites Portefeuille, darf also gewöhnlich nicht mit Wahrscheinlichkeiten operieren. Für ihn ist ein solcher Kursverfall möglicherweise ein Signal für ein Risiko des Totalverlustes, also ein Signal zum Aussteigen. Möglicherweise muss der Einzelanleger deshalb sogar zum taktisch völlig verkehrten Zeitpunkt aussteigen.

Gewollt ist meist Geldanlage mit Einlagensicherung.

Wohl kaum ein letztlicher Käufer von komplexen Anlageformen ist über die Risiken und die Funktionsweise ausreichend informiert.

Zwar bestehen allgemeine Anforderungen durch die Gesetzgebung, durch sonstige Regulierung und nach herrschender Rechtsprechung. Aber die Vertragspakete mit teils einigen 100 Seiten Umfang wären selbst für spezialisierte Rechtsexperten nicht vernünftig auswertbar. Dass der Anleger wissen musste, was er tut, ist allein deshalb eine wahrheitswidrige Schutzbehauptung.

Der erste Anschein spricht oft für einen Wunsch nach einlagengesicherten Anlagen. Die einzelnen Anlegerverluste bei Anlegern mit Bankberatung liegen überwiegend bei etwa 20.000 Euro. Diese relativ niedrige Höhe liegt voll im Rahmen der allgemein EU-weit geltenden Mindest- Einlagensicherung. Dies hat guten Grund. Es wird im ersten Anschein davon ausgegangen, dass die betreffenden Anleger als Kleinanleger und Vorsorgeanleger keinen ausreichenden Informationsstand für komplexe Risikenanalyse haben.

Dieser Kreis hat typischerweise einen auf Einlagensicherheit orientierten reinen Verwahrungswillen. Für diesen Anlegerkreis können bei gewissenhafter Vorstandsanweisung nur Angebote mit Einlagensicherung oder sonstigen praktisch absoluten Sicherheiten den Bankberatern vorbereitet werden.

Es kann bei derartigen Summen nicht einmal von einer ,,konservativen Anlagepräferenz'' ausgegangen werden. Nur wenn der Anleger von sich aus die Bank angesprochen hätte, hätte sie diesem Kundensegment überhaupt Geldanlagen abweichend vom gesicherten Kontensparen und ähnlichen problemfreien Anlagen anbieten dürfen. Dieser Gesichtspunkt ist wichtig für die Frage der Beweislast.

Erst recht dürfen komplexe Anlagekontrakte nicht aktiv durch eine Bank angeboten werden bei einem Kundenkreis, dem eigentlich nur mit Kontensparen mit Einlagensicherung gedient werden darf. Risikokontrakte in Gestalt von komplexen Vertragskonstruktionen mit wetten-artigen Bestandteilen (sogenannte ,,strukturierte Finanzprodukten'', ,,derivative Wertpapiere'' und wie auch immer die phantasiereiche Terminologie es hochwertend verklausuliert) sind grundsätzlich für den Privatanleger sowie als Form der Einlagenverwahrung ungeeignet. Die für diese Falschbetreuung verantwortlichen Institute haben für die Verluste Schadensersatz zu leisten, sofern sie nicht gewichtige Gegenargumente vortragen können.

Finanzkrisen, wie sie etwa alle 7 Jahre auftreten, haben immer auch einen positiven Bereinigungseffekt. Die vielen Rechtsverstöße, die im kollektiven Gleichschritt als doch irgendwie zulässig empfunden werden, kommen dann erstmals voll auf die Waagschale der Justiz. Danach ist die Welt für die Investvermittler niemals mehr so heil, wie sie zuvor jahrelang erschien.

Bei einer Zykluslänge von etwa 7 Jahren wechseln aber die Vermittler-Generationen und wachsen neue Anleger heran. Deshalb beginnt das makabre Spiel immer wieder neu von Position zero der Erfahrungen. Anscheinend muss sich jeder Anleger erst einmal gründlich die Finger verbrennen, bevor er begreift, dass Feuer verbrennt, bis er also den Berater und sich selbst zu kontrollieren beginnt während der restlichen eigenen Lebenszeit.

Verschwiegenes Eigeninteresse:

Wohl in den meisten Verkaufsgesprächen (,,Beratungsgesprächen'') wird nicht ausreichend auf die Eigeninteressen des Kreditinstitutes hingewiesen: Dessen Abschlussprovisionen.

Die eventuelle Teilhabe hieran durch den persönlichen Verkäufer (,,Berater'') der Bank wird normalerweise völlig verschwiegen. Welcher Bankberater aber arbeitet ohne Bonuszahlungen und / oder Erfolgsvorgaben?
Wenn keine Bonuszahlung, dann ist es formell oder mindestens faktisch die Alternative des Zwanges zum Erfolg. Wer als Verkäufer (,,Berater'') nicht ein bestimmtes Erfolgssoll erfüllte, der wird irgendwann auf einen anderen Posten versetzt oder entlassen. Das gilt für eine Bank ebenso wie für jedes Warenhaus.

Schon diese Unterlassung der Informationserteilung kann - je nach sonstigen Fallumständen - die Verpflichtung der Bank nach sich ziehen, bei Verlusten der Anleger umfassenden Schadensersatz zu leisten.

Es fehlten meist oder praktisch immer Hinweise auf die volle Höhe der Kosten der Gestaltung der Vertragskonstruktionen (unverändert erstaunlicherweise tituliert: ,,Finanzprodukte''). Es fehlt möglicherweise ein ausreichender vollständiger Hinweis auf eventuelle Kick-backs und sonstige Nebenkosten. Diese werden bei Konzipierung und Vertrieb von Anlageofferten meist an mehreren Stellen abgegriffen. Teils ist dies relativ gut nachweisbar und wird dann möglicherweise ausgewiesen. Teils erfolgt es recht verdeckt. Diese Kosten mögen finanzmathematisch richtig gerechnet durchaus über 30 und im absurden Extremfall über 100 % der Anlegereinlage erreichen.

Diese Angaben sind Pflicht nach den rechtlichen Regeln für ,,Finanzinstrumente'' (Finanzkonstruktionen). Deshalb sind Rückabwicklungsansprüche gegen in der EU und in Deutschland tätige Institute möglicherweise vertretbar gut durchsetzbar. Allerdings gilt immer, dass eine rechtliche Durchsetzung dem geschädigten Anleger wenig hilft, wenn die Kosten zwischen 50 % und 300 % seines Geldanlage-Verlustes sind, wenn alles mit dem Streitrisiko belastet ist und wenn der Durchschnittsanleger streittechnisch überfordert ist. Das Letztere ist praktisch immer der Fall.


Welches Anliegen hat der Anleger? Rückabwicklung:

Was ist der Bank gegenüber zu betreiben? Oft ist die Rückabwicklung des Geschäftes die beste Option für die Auseinandersetzung.

Rückabwicklung erbringt die volle Erstattung der nominalen Anlagebeträge.

Ferner kommt entgangener Gewinn in Betragt. Berechnungsmaßstab ist dann eine absolut sichere andere Anlageform.

Ferner kommt Ersatz der Kosten der Auseinandersetzung in Betracht: Anwalt, Gutachter, gegebenenfalls Gerichtskosten.

Anmerkung: Bei Rückabwicklung sind gewöhnlich die Ansprüche des Anlegers aus der Vertragskonstruktion (aus dem ,,Finanzprodukt'') an die entschädigende Bank abzutreten. Es kann im Ausnahmefall durchaus sein, dass die Bank im Endergebnis einige Jahre später auf der Gewinnerseite endet - umso besser.

Aussichten für einen Vergleich statt eines Prozesses?

Bei geignetem Vorgehen auf Grundlage von abgesicherten Argumenten kann bei Verlusten des Anlegers möglicherweise außergerichtlich ohne jedes Prozessrisiko ein günstiger Vergleich erzielt werden.

Kostentragung durch die Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen das Kostenrisiko.

Vorab ist hier eine Kostendeckungszusage einzuholen. Dies sollte bereits von einem Rechtsanwalt erledigt werden, weil dazu bereits eine erste individuelle Fallaufbereitung erforderlich ist. Kosten stellen Anwälte dafür oftmals nicht gesondert in Rechnung.


Rechtliche Analyse von Besonderheiten

Die Abgrenzung zwischen Wetten und Derivaten.

Festzustellen ist, dass Banken ganz allgemein derartige Konstruktionen nicht als Wettvertrag bezeichneten.

Von Versicherungsvertrag könnte man nur ganz eventuell bei Bündelung von Wettverträgen durch ein Unternehmen mit statistisch ausbalanzierter Risikostreuung sprechen.

Beim Einzelgeschäft ist der private Einzelanleger der Wettende. Eine statistisch ausbalanzierte Risikostreuung zu derartigem ist auf dem Niveau einer einfachen Anlegerberatung nicht machbar. Mit der Logik hierfür sind selbst die Manager von Hedgefonds offenkundig oft überfordert. Beim Einzelanleger fehlt es vor allem aber regelmäßig einfach an Masse. Die Anzahl seiner Verträge reicht regelmäßig nicht für das Erreichen von statistischen Mittelwerten.

Eine irrtümlich etwas provokativ wirkende Frage wurde schon einmal durchaus im sachlichen Rechtssinn gestellt: Ob Rechtspflicht besteht, die Vertriebsabteilungen solcher Offerten bei Banken mit der Kennzeichnung ,,Wettbüro'' oder auch ,,Kasino'' auszuschildern. Anwälte sollten ihren Respekt vor der Finanzwirtschaft beiseite schieben und überlegen, ob dies Argument in konkreten Verlustfällen rechtlich effizient in ein Verfahren eingeführt werden kann.
Die Bank würde dann möglicherweise erwidern, das Geschäft sei voll legal gewesen. Der Anwalt könnte erwidern, auch ein Kasino könne voll legal sein. Dies sei die verkehrte Antwort. Denn es bestehe selbst dann die Rechtspflicht, den Vertragspartner geeignet auf den besonderen Vertragscharakter hinzuweisen.

Es erging um 2002 durchaus eine deutsche Gesetzgebung, die die Ambivalenz zwischen Wettvertrag und Derivat regelte. Dies Problem ist also durchaus geeignet für die juristische Analyse im Fall von Derivaten mit der Natur von Wetten auf zukünftige Ereignisse oder Nicht-Ereignisse.

Der Beweis der Risiko-Kenntnis bei der Bank.

Von herausragender Wichtigkeit ist, ob in Bankabteilungen in einem bereits kritischer werdenden Umfeld durchaus bereits auf Probleme beim jeweiligen Wetten-Konzept geachtet wurde. Die Behauptung, niemand habe auf schließlich eingetretene Risiken überhaupt einen Gedanken verschwendet, ist bei wettenartigen Finanzkonstrukten also immer erörterungsbedürftig.

Es müsste sehr genau analysiert werden, inwieweit Vertreiber-Banken von Finanzprodukten möglicherweise gleichzeitig im Eigengeschäft selber Wettgeschäfte auf das Gegenteil abgeschlossen haben. Dies liegt keineswegs fern. Es ist ein logisches Konzept, ein Finanzkonstrukt durch ein Gegenschäft abzusichern. Bei geeigneter Ausgestaltung ist dann eine Win-Win-Situation gegeben: Gleichgültig, welches Wettenergebnis eintritt, die Bank ist immer der Gewinner. Das Gegengeschäft im Rahmen von Eigengeschäft könnte vom Anleger als Beweis verwertet werden, dass die Bank selber das Gegenteil von dem vermutete, was die Berater der Bank dem Anleger zu erzählen hatten.

Sonderfall: Wer auf den Nicht-Wegfall von Banken ("keine Insolvenz bis zum Jahr ...") orientierte Finanzkonstrukte für Anleger konzipiert, der hat oft ein hausinternes Gegengeschäft abgeschlossen, weil dies eine besonders klarliegende Kondition ist. Dann gilt bei richtiger Konzeption in der Tat, dass je nach Ereignisablauf die konstruierende Bank nie der Verlierer sein kann und sogar immer der Gewinner ist. Durch das Gegengeschäft wäre das Bewusstsein einer evemtuellen Existenzgefährdung der betreffenden Banken für die Gestalter der Konstrukte als realer Kalkül-Faktor nachweisbar.

Der geschädigte Anleger muss hierfür möglicherweise eine Stufe oberhalb der eigenen beratenden Bank die Details ermitteln. Er ist nicht beschränkt auf einen Rechtsstreit gegen die eigene Bank. Es ist im Rahmen des jeweiligen Finanzkonstruktes zu analysieren, gegen welche der Beteiligten der geschädigte Anleger vielleicht ebenfalls einen direkten Anspruch auf Behebung seines Schadens hat. Diese Prüfung werden nur wenige Anleger vornehmen. Deshalb steigt die Wahrscheinlichkeit einer Beilegung auf dem Kulanzwege. Denn im Fall eines Rechtsstreites riskieren die Konzipierer eine Rechtspflicht, sofort nach Erhalt der Klageschrift laufende vielleicht schlechte Gewohnheiten zu beenden. Es kann dann preiswerter sein, den besonders gut investigierenden Einzelanleger geräuschlos abzufinden.



Randnotizen:


,,Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen zu 2 Prozent aus Moral, 48 Prozent aus Hemmung und 50 Prozent Neid.''

,,Das Geld gleicht dem Seewasser. Je mehr davon getrunken wird, desto durstiger wird man.'' (Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph, 1788-1860)

,,Geld macht nicht korrupt. - Kein Geld schon eher.''

,,Wer der Meinung ist, daß er für Geld alles haben kann, gerät leicht in den Verdacht, daß er für Geld alles zu tun bereit ist.'' (Benjamin Franklin, Politiker/USA, 1706-1790)

,,Arm ist nicht der, der wenig hat, sondern der, der nicht genug bekommen kann.'' (Jean Guehenno, fr. Schriftst. 1890-1978)

,,Das Geld, das man besitzt, ist das Instrument der Freiheit: das Geld, dem man nachjagt, ist das Instrument der Knechtschaft.'' (Jean-Jacques Rousseau, schw.-frz. Phil., 1712-1778)

,,Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit.'' (Martin Luther King, am. Bürgerrechtler, 1929-1968)

,,Um Geld verachten zu können, muß man es haben.'' (Curd Goetz, dt. Schauspieler, 1888-1960)

,,Geld ist nichts. Aber viel Geld, das ist etwas anderes.'' (George Bernard Shaw, irisch. Dichter, 1856-1950)

,,Als ich klein war, glaubte ich, Geld sei das Wichtigste im Leben. Heute, da ich alt bin, weiß ich: Es stimmt.'' (Oscar Wilde, engl. Schriftsteller, 1854-1900)















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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Rechtsanwalt ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Rechtsanwalt.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Rechtsanwalt.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Rechtsanwalt.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Rechtsanwalt.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Rechtsanwalt.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Rechtsanwalt.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Rechtsanwalt.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Rechtsanwalt.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Rechtsanwalt.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Rechtsanwalt.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Rechtsanwalt.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Rechtsanwalt.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Rechtsanwalt.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Rechtsanwalt.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Rechtsanwalt.  
  Finanzgeschäfte Rechtsanwalt.  
  Einlagensicherungssystem Rechtsanwalt.  
  System der Einlagensicherung Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Rechtsanwalt.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Rechtsanwalt.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Rechtsanwalt.  
  Störungen des Marktes Rechtsanwalt.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Rechtsanwalt.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Rechtsanwalt.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Rechtsanwalt.  
  Betrügereien werden begangen Rechtsanwalt.  
  Betrug - Finanzdienstleister Rechtsanwalt.


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Verlustanzeige für Entschädigung / Verlust ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Verlust.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Verlust.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Verlust.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Verlust.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Verlust.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Verlust.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Verlust.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Verlust.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Verlust.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Verlust.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Verlust.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Verlust.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Verlust.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Verlust.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Verlust.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Verlust.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Verlust.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Verlust.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Verlust.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Verlust.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Verlust.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Verlust.


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Verlustanzeige für Entschädigung / Strafrecht ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Strafrecht.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Strafrecht.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Strafrecht.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Strafrecht.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Strafrecht.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Strafrecht.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Strafrecht.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Strafrecht.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Strafrecht.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Strafrecht.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Strafrecht.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Strafrecht.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Strafrecht.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Strafrecht.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Strafrecht.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Strafrecht.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Strafrecht.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Strafrecht.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Strafrecht.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Strafrecht.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Strafrecht.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Strafrecht.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Schaden ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Schaden.  
  Anlegerschutz Schaden.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Schaden.  
  System der Anlegerentschädigung Schaden.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Schaden.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Schaden.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Schaden.  
  Geldanlage Kunden Schaden.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Schaden.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Schaden.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Schaden.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Schaden.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Schaden.  
  Finanzdienstleister im Inland Schaden.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Schaden.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Schaden.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Schaden.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Schaden.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Schaden.  
  inländischer Anlegerschutz Schaden.  
  inländisches Entschädigungssystems Schaden.  
  inländisches System der Einlagensicherung Schaden.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Schaden.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Schaden.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Schaden.  
  zuständige Behörde Schaden.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Schaden.
 

  System der Einlagensicherung Schaden.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Schaden.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Schaden.


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Vermögenswerte / Verlust ('EEA)


Sachwerte ('ETE )
 

  Sachwerte Verlust.  
  Rohstoffe Verlust.  
  Gold Verlust.  
  Silber Verlust.  
  Edelmetalle Verlust.  
  Sammlungen Verlust.  
  Sammlerstücke Verlust.


Immobilien ('REB )
 

  Immobilienfonds Verlust.  
  Renditeimmobilien Verlust.  
  Miethaus Verlust.  
  Eigenheim Verlust.  
  eigengenutztes Eigenheim Verlust.  
  Eigentumswohnung Verlust.  
  eigengenutzte Eigentumswohnung Verlust.


Immaterialgüter ('EPE )
 

  Urheberrechte Verlust.  
  Autorenrechte Verlust.  
  Lizenten Verlust.  
  Patente Verlust.


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Finanzdienstleister / Schaden ('EBB )


Finanzdienste ('EBB )
 

  professionelle und institutionelle Anleger Schaden.  
  Wertpapierfirmen Schaden.  
  Kreditinstitute Schaden.  
  Finanzinstitute Schaden.  
  Versicherungsunternehmen Schaden.  
  Fonds Schaden.  
  Organisationen für gemeinsame Anlagen Schaden.  
  Fonds für Renten und Altersversorgung Schaden.


Finanzdienstleister ('EBB )
 

  Finanzdienstleistungen Schaden.  
  Wertpapierdienstleistungen Schaden.  
  Wertpapiere Schaden.  
  Finanzmarkt Dienstleistungen Wertpapiere Schaden.  
  Finanzdienstleister Schaden.  
  Wertpapierfirmen Schaden.  
  Binnenmarkt für Finanzdienstleister Schaden.


Versicherung und ähnliches ('EBB  )
 

  Versicherer Schaden.  
  Versicherungsunternehmen Schaden.  
  Rückversicherer Schaden.  
  Unternehmen für Rückversicherung Schaden.  
  Unternehmen für Retrozession Schaden.  
  Systems der Arbeitnehmerbeteiligung Schaden.


staatliche Stellen ('EBB  )
 

  Zentralbank Schaden.  
  öffentlichen Einrichtungen für die Verwaltung der staatlichen Schulden Schaden.  
  Verwaltung der staatlichen Schulden Schaden.  
  Platzierung der staatlichen Schuldtitel Schaden.


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Geldrekorde: Fehler, Schaden, Katastrophen,... / Risiko ('EAW)


teuerste menschliche Mega-Fehler ('KKY )
 

  die teuersten Fehler Risiko.  
  die teuersten Irrtümer Risiko.  
  die kostspieligsten Fehler Risiko.  
  die kostspieligsten Irrtümer Risiko.  
  der teuerste menschliche Fehler Risiko.  
  der teuerste Bankfehler Risiko.  
  der teuerste Irrtum in der Geschichte der Wissenschaft Risiko.  
  der teuerste Fehler in der Geschichte der Wissenschaft Risiko.  
  der kosspieligste Irrtum in der Geschichte der Wissenschaft Risiko.  
  die teuersten Pannen Risiko.  
  die teuerste Reinfälle Risiko.


teuerste Katastrophen, Unfälle, Krankheiten, ... ('TY )
 

  der teuerste Unfall Risiko.  
  die teuerste Krankheit Risiko.  
  die teuerste Krankenversicherung Risiko.  
  die teuerste Kfz-Versicherung Risiko.  
  die teuerste Versicherung Risiko.
 

  Kostspieligste Naturkatastrophen Risiko.  
  Das kostspieligste Erdbeben Risiko.  
  Das Erdbeben mit dem größten Schaden Risiko.  
  Die teuerste Erdbeben-Versicherung Risiko.  
  der teuerste Hurrikan Risiko.  
  der teuerste Hurrikan der Geschichte Risiko.  
  die teuersten Stürme Risiko.  
  der teuerste Sturm der Geschichte Risiko.





Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
Wer der Meinung ist, dass für Geld alles haben kann, gerät leicht in den Verdacht, dass er für Geld alles zu tun bereit ist. (Benjamin Franklin, am. Politiker, 1706-1790)

Geld ist nichts. Aber viel Geld, das ist etwas anderes. (George Bernard Shaw, irisch. Dichter, 1856-1950)

"Der dümmste Grund, eine Aktie zu kaufen, ist, weil sie steigt." - Warren Buffett

"Ich habe in Ruhe nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, alles kurz und klein zu schlagen."

Beschwert sich die Frau des Millionärs: "Dauernd diese Weltreisen. Können wir nicht mal woanders hinfahren?"



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Verluste: Schutzrahmen / Rechtsanwalt ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Rechtsanwalt.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Rechtsanwalt.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Rechtsanwalt.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Stabilität des Finanzsystems Rechtsanwalt.  
  Vertrauen der Anleger Rechtsanwalt.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Rechtsanwalt.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Rechtsanwalt.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Rechtsanwalt.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Rechtsanwalt.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Rechtsanwalt.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Rechtsanwalt.  
  Finanzsektor Rechtsanwalt.  
  Gruppen von Anlageformen Rechtsanwalt.  
  Gruppen von Anlegern Rechtsanwalt.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Rechtsanwalt.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Rechtsanwalt.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Rechtsanwalt.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Rechtsanwalt.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Rechtsanwalt.  
  weniger umfangreiche Deckung Rechtsanwalt.  
  höhere Deckung für Anleger Rechtsanwalt.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Rechtsanwalt.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Rechtsanwalt.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Rechtsanwalt ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Rechtsanwalt.  
  Anlegerschutz Rechtsanwalt.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Rechtsanwalt.  
  System der Anlegerentschädigung Rechtsanwalt.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Rechtsanwalt.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Rechtsanwalt.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Rechtsanwalt.  
  Geldanlage Kunden Rechtsanwalt.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Rechtsanwalt.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Rechtsanwalt.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Rechtsanwalt.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Rechtsanwalt.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister im Inland Rechtsanwalt.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Rechtsanwalt.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Rechtsanwalt.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Rechtsanwalt.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Rechtsanwalt.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Rechtsanwalt.  
  inländischer Anlegerschutz Rechtsanwalt.  
  inländisches Entschädigungssystems Rechtsanwalt.  
  inländisches System der Einlagensicherung Rechtsanwalt.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Rechtsanwalt.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Rechtsanwalt.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Rechtsanwalt.  
  zuständige Behörde Rechtsanwalt.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Rechtsanwalt.
 

  System der Einlagensicherung Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Rechtsanwalt.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Rechtsanwalt.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Strafrecht ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Strafrecht.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Strafrecht.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Strafrecht.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Strafrecht.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Strafrecht.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Strafrecht.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Strafrecht.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Strafrecht.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Strafrecht.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Strafrecht.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Strafrecht.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Strafrecht.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Strafrecht.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Strafrecht.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Strafrecht.  
  Finanzgeschäfte Strafrecht.  
  Einlagensicherungssystem Strafrecht.  
  System der Einlagensicherung Strafrecht.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Strafrecht.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Strafrecht.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Strafrecht.  
  Störungen des Marktes Strafrecht.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Strafrecht.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Strafrecht.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Strafrecht.  
  Betrügereien werden begangen Strafrecht.  
  Betrug - Finanzdienstleister Strafrecht.


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Anleger Verluste / Fälle / Strafrecht ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Strafrecht.  
  Spread Ladder-Swap Strafrecht.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Strafrecht.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Strafrecht.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Strafrecht.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Strafrecht.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Strafrecht.  
  Helmut Kiener Strafrecht.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Strafrecht.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Strafrecht.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Strafrecht.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Strafrecht.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Strafrecht.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Strafrecht.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Strafrecht.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Strafrecht.  
  X1 Global Index Zertifikat Strafrecht.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Strafrecht.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Strafrecht.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Strafrecht.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Strafrecht.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Strafrecht.  
  HRE Strafrecht.  
  DEPFA Strafrecht.
 

  2008 Lehman Brothers Strafrecht.  
  Lehman Brothers Strafrecht.  
  Lehman Strafrecht.
 

  2008 Kaupthing Island Strafrecht.  
  Kaupthing Strafrecht.
 

  IKB Strafrecht.  
  2007 IKB Strafrecht.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Strafrecht.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Strafrecht.  
  AHBR Strafrecht.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Strafrecht.  
  Phoenix Strafrecht.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Strafrecht.  
  EdW Strafrecht.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Strafrecht.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Strafrecht.  
  EdW Strafrecht.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Strafrecht.  
  Deutsche Telekom Börsengang Strafrecht.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Strafrecht.  
  AMIS Strafrecht.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Strafrecht.  
  Lehman Strafrecht.
 

  2008 Madoff Strafrecht.  
  Madoff Strafrecht.



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Geldanlage und Vermögensbildung / Rechtsanwalt ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Rechtsanwalt.  
  Aktien Rechtsanwalt.  
  Aktienfonds Rechtsanwalt.  
  Indexfonds Rechtsanwalt.  
  Indexfond mit Aktien Rechtsanwalt.  
  Aktienindexfond Rechtsanwalt.  
  Börsenindexfond Rechtsanwalt.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Rechtsanwalt.  
  Rentenversicherung Rechtsanwalt.  
  Leibrente Rechtsanwalt.  
  Riester Rechtsanwalt.  
  Riesterrente Rechtsanwalt.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Rechtsanwalt.  
  Darlehn für Gründer Rechtsanwalt.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Rechtsanwalt.  
  Unternehmensanteile Rechtsanwalt.  
  Firmenanteile Rechtsanwalt.  
  Genussscheine Rechtsanwalt.  
  Beteiligung Rechtsanwalt.  
  Firmenbeteiligung Rechtsanwalt.  
  Unternehmensbeteiligung Rechtsanwalt.  
  Steuersparmodell Rechtsanwalt.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Rechtsanwalt.  
  Derivate unübersichtlich Rechtsanwalt.  
  Derivate komplexe Verträge Rechtsanwalt.  
  Derivate komplexe Klauseln Rechtsanwalt.  
  Derivate Kleingedrucktes Rechtsanwalt.  
  Derivate kleingedruckt Rechtsanwalt.  
  Derivate hohe Gebühren Rechtsanwalt.  
  Derivate versteckte Gebühren Rechtsanwalt.  
  Derivate kaum kontrollierbar Rechtsanwalt.  
  Derivate versteckte Klauseln Rechtsanwalt.  
  Derivate nur Experten verdienen Rechtsanwalt.


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Ersparnisse / Rechtsanwalt ('EEA)


Bankkonten usw. ('EEC )
 

  Bankkonto Rechtsanwalt.  
  Sparkonto Rechtsanwalt.  
  Tagesgeld Rechtsanwalt.  
  Tagesgeldkonto Rechtsanwalt.  
  Festgeld Rechtsanwalt.  
  Festgeldkonto Rechtsanwalt.
 

  Girokonto Rechtsanwalt.  
  privates Konto Rechtsanwalt.  
  Verbraucherkonto Rechtsanwalt.  
  geschäftliches Konto Rechtsanwalt.  
  Nummernkonto Rechtsanwalt.  
  Bankgeheimnis Rechtsanwalt.
 

  Darlehnskonto Rechtsanwalt.  
  Überziehungsprovision‎ Rechtsanwalt.  
  genehmigte Überziehung‎ Rechtsanwalt.
 

  Bauparkonto Rechtsanwalt.  
  Bauparen Rechtsanwalt.  
  Bauparkasse Rechtsanwalt.


Festverzinslich ('EEC )
 

  Anleihen Rechtsanwalt.  
  Schuldverschreibung Rechtsanwalt.  
  Unternehmensanleihen Rechtsanwalt.  
  Staatsanleihen Rechtsanwalt.  
  Anleihenfonds Rechtsanwalt.  
  Pfandbriefe Rechtsanwalt.


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Finanzdienstleister / Verlust ('EBB )


Finanzdienste ('EBB )
 

  professionelle und institutionelle Anleger Verlust.  
  Wertpapierfirmen Verlust.  
  Kreditinstitute Verlust.  
  Finanzinstitute Verlust.  
  Versicherungsunternehmen Verlust.  
  Fonds Verlust.  
  Organisationen für gemeinsame Anlagen Verlust.  
  Fonds für Renten und Altersversorgung Verlust.


Finanzdienstleister ('EBB )
 

  Finanzdienstleistungen Verlust.  
  Wertpapierdienstleistungen Verlust.  
  Wertpapiere Verlust.  
  Finanzmarkt Dienstleistungen Wertpapiere Verlust.  
  Finanzdienstleister Verlust.  
  Wertpapierfirmen Verlust.  
  Binnenmarkt für Finanzdienstleister Verlust.


Versicherung und ähnliches ('EBB  )
 

  Versicherer Verlust.  
  Versicherungsunternehmen Verlust.  
  Rückversicherer Verlust.  
  Unternehmen für Rückversicherung Verlust.  
  Unternehmen für Retrozession Verlust.  
  Systems der Arbeitnehmerbeteiligung Verlust.


staatliche Stellen ('EBB  )
 

  Zentralbank Verlust.  
  öffentlichen Einrichtungen für die Verwaltung der staatlichen Schulden Verlust.  
  Verwaltung der staatlichen Schulden Verlust.  
  Platzierung der staatlichen Schuldtitel Verlust.


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Geldrekorde: Fehler, Schaden, Katastrophen,... / Versicherung ('EAW)


teuerste menschliche Mega-Fehler ('KKY )
 

  die teuersten Fehler Versicherung.  
  die teuersten Irrtümer Versicherung.  
  die kostspieligsten Fehler Versicherung.  
  die kostspieligsten Irrtümer Versicherung.  
  der teuerste menschliche Fehler Versicherung.  
  der teuerste Bankfehler Versicherung.  
  der teuerste Irrtum in der Geschichte der Wissenschaft Versicherung.  
  der teuerste Fehler in der Geschichte der Wissenschaft Versicherung.  
  der kosspieligste Irrtum in der Geschichte der Wissenschaft Versicherung.  
  die teuersten Pannen Versicherung.  
  die teuerste Reinfälle Versicherung.


teuerste Katastrophen, Unfälle, Krankheiten, ... ('TY )
 

  der teuerste Unfall Versicherung.  
  die teuerste Krankheit Versicherung.  
  die teuerste Krankenversicherung Versicherung.  
  die teuerste Kfz-Versicherung Versicherung.  
  die teuerste Versicherung Versicherung.
 

  Kostspieligste Naturkatastrophen Versicherung.  
  Das kostspieligste Erdbeben Versicherung.  
  Das Erdbeben mit dem größten Schaden Versicherung.  
  Die teuerste Erdbeben-Versicherung Versicherung.  
  der teuerste Hurrikan Versicherung.  
  der teuerste Hurrikan der Geschichte Versicherung.  
  die teuersten Stürme Versicherung.  
  der teuerste Sturm der Geschichte Versicherung.



Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
Die Frau eines Investmentbankers will ihren Mann überraschen, kommt unangemeldet in sein Büro - und erwischt ihn in einer pikanten Position: Auf seinem Schoß sitzt die Sekretärin. Nach einer Schrecksekunde beginnt er zu diktieren: "...und darum, sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes, sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Finanzkrise hin, Finanzkrise her - ich benötige dringend einen zweiten Bürostuhl!"

"Börsengewinne sind Schmerzengeld. Erst kommen die Schmerzen, dann das Geld."- André Kostolany

Geld kann dir keine Freunde kaufen, aber du könntest eine ganz andere Sorte Feind bekommen.

"Der große Vorteil des Reichtums besteht darin, dass man keine guten Ratschläge mehr zu hören bekommt." - Aristoteles Onassis

Reicher Mann und armer Mann standen da und sahen sich an. Und der Arme sagte bleich:" Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich." (B. Brecht)



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Praktisch 100 % der Banken sind korrekt.
Ihr Ansehen leidet unter Schwarzen Schafen...immer wieder neu werden total unkundige Sicherheits- Kleinanleger falsch bedient... Vertrauen wird missbraucht... Null Entschädigung?


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Historisches Beispiel 2008: Die Lehman-Opfer: verloren insgesamt nur etwa 1 % von dem, was deutsche Steuerzahler für das Kasino- Gaming deutscher Spielkasten- Politiker mit einigen Landesbanken zwangsweise zu zahlen haben. Das ist der Super-GAU. Die Täter der hohen Politik werden mit Geld vom Steuerzahler gerettet. Die Opfer dürfen verbluten. Das ist es, was die Bürger an ihren Poltikern ganz besonders lieben...
Diskussionsstoff zum historischen Beispiel Lehman: Alle an Kasino-Staatsbanken 2003-2008 mitschuldige Politiker und Aufseher müssten eigendlich ihre wohl recht unverdienten Gehälter als Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder und ihre "Erfolgsboni" (!!!) zurück zahlen... Sie müssten auf ihre so entstandenen Pensionen verzichten. Die Schwarzen Schafe unter den Banken müssten ferner eigentlich alle (!!!) verschwiegenen Verkaufsprovisionen zurück zahlen, soweit es Verluste aus Lehman- Anlagen anbetrifft. Die Summe hätte wohl gereicht, um im historischen Lehman-Fall von 2008 etwa 90 % der Verlustre aller Lehman- Opfer zu erstatten. - 10 % sollten diese Anleger selber tragen als Denkzettel. Den Verkäufern der Banken darf man selbst dann nicht vertrauen, wenn diese als Berater ausgeschildert wurden, aber nur eine vorgegebene eng umgrenzte Produktpalette verkaufen dürfen. Ob eine Ausschilderung als Berater dann bereits illegal ist, wäre ein interessantes Thema von Jura-Klausuren zum Strafrecht.

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(Photo: 2005 Eric Hensley, Creat.Comm. Attrib. ShareAlike 2.5 Lic.: A school burns, Aberdeen High School, state =Washington /US.)


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    (Photo: A howling wolf in: Wildpark Eekholt,Germany; by Volker.G.; Lic.GNU Free Doc 1.2++)

Aus einem Genforschungslabor eines bekannten Pharmakonzerns - klandestin im Kaukasus? Beim Schafe- Klonen ein paar Gensequenzen verwechselt?


    (Photo:. _DE_"Eierlegende Wollmilchsau" (colloquial)
_EN_ (literal:) "An egg laying wool milk swine" (a truly versatile 'magic' tool; IT colloquial equivalent: "Jack of all trades (device)")
_FR_ "mouton à 5 pattes qui pond des œufs et qui donne du lait" (colloquial - literal translation: "a sheep with 5 legs which lays eggs and supplies milk") - 'Photo' by Georg Mittenecker and others; Lic.Creat.Comm.Attr.Sh.Alike v2.5 & v2.0)



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"Behalte das Gold und behalte das Silber. Gib uns Weisheit.." (arabisches Sprichwort)

"Die Frage, wie man reich wird, ist leicht zu beantworten. Kaufe einen Dollar, aber bezahle nicht mehr als 50 Cent dafür." - Warren Buffett

So ist das Leben: Mal verliert man, mal gewinnen die anderen. (Sprichwort)

Um Geld verachten zu können, muß man es haben. (Curd Goetz, dt. Schauspieler, 1888-1960)

"Reich wird einer nicht durch das, was er verdient, sondern durch das, was er nicht ausgibt." - Henry Ford




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