Investverlust Strafverfahren vermeiden
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Finanzinstitute : Problemlösung? - Bei Banken sollten Manager und Mitarbeiter gewöhnlich nicht strafrechtlich angegriffen werden. Nur bei eindeutigen Investdelikten ist es oft sinnvoll. Sehr selten bei Kreditinstituten. Bei Instituten führt die Strafanzeige eines Bankkunden meist zur Verhärtung der Fronten: Finanzielle Kompromisse werden verweigert. Nur extrem selten kommt es zur Strafverurteilung.
Investverlust : Strafverfahren vermeiden
| Dieser Text entstand Ende 2008 während der Finanzkrise. Spätere Aktualisierung ist nicht beabsichtigt. Der Text wird hier aufrecht erhalten, weil von allgemeinem ständigen Interesse.
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Strafanzeige vermeiden
Das Stellen einer Strafanzeige ist viel heikler, als die meisten meinen.
- Strafanzeigen oder Strafanträge sollten nie einfach wegen Vergeltungsbedürfnis oder aus Wichtigtuerei erfolgen.
- Voreilige fehlerhafte Strafanzeigen können viel Geld kosten und sogar umgekehrt Straftat des Anzeigenden sein.
- Eine Strafanzeige - oder ein Antrag auf Strafverfolgung - sollte immer vorher mit einem Anwalt abgesprochen werden. Dies hat auch den Vorteil der weitgehenden Entlastung von eigenen rechtlichen Risiken hierbei.
Die goldene Regel der Wirtschaft ist: Strafanzeige möglichst nur, sofern moralisch vorwerfbar.
- Den größten Effekt hat eine Strafanzeige, so lange sie nicht gestellt ist.
- Bei Invest- Fehlern der Finanzbranche handelt es sich meist um Offizialdelikte. Hat der Staatsanwalt den Fall aufgegriffen, so hat derjenige, der es auslöst, nur noch begrenzte Möglichkeiten, das Verfahren zu bremsen. Von diesem Zeitpunkt an hat der Betroffene also ohnehin nicht mehr allzu viel zu verlieren. Damit verringert sich der Verhandlungsspielraum zur einvernehmlichen Schadensbeilegung erheblich.
- Es führt zu wenig, die Investbranche mit Strafverfahren zu übersäen. Man sollte sich angewöhnen, Konflikte vorzugsweise mit zivileren Mitteln auszutragen. Man sollte das harte Geschütz allenfalls als Möglichkeit in der Diskussion erwähnen- Auch hierbei ist besondere Sorgfalt geboten. Rechtslaien sollten zu den Details dieser Sorgfalt ihren Anwalt befragen.
Strafverfolgung wählen?
Strafanzeigen (oder Anträge auf Strafverfolgung) können allerdings aus strategischen Gründen zwingend sein.
- Dies gilt beispielsweise, wenn nur mit den Mitteln der Verfolgungsbehörden eine Aufklärung von verworrenen Querbeziehungen erreichbar ist.
- Es gilt ferner, sofern mehrere gemeinsam Handelnde über das Strafverfahren belegen wollen, dass nicht alle an der Rechtsverletzung beteiligt waren. Dies ist ein typischer Vorgang bei Delikten von leitenden Mitarbeitern eines Unternehmens. Es ist auch aufklärend bei Delikten, die im Namen eines Unternehmens erfolgten, aber in Wahrheit nur ungenehmigte Handlungen einzelner waren.
Strafanzeigen können bei eindeutigen Straftaten zu Investdelikten hilfreich sein.
- Bei Investdelikten, die ganz eindeutig Straftat sind, darf eher für eine Strafanzeige entschieden werden. Der Rechtslaie sollte aber immer vorab einen Anwalt befragen. Dies hilft ihm allein deshalb, weil er sich dann auf ausreichende Sorgfalt der Vorklärung berufen kann.
- Eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft kann beispielsweise sinnvoll sein, um Fortsetzung einer Handlungsserie zu hemmen. Ferner kann das Fortschaffen von Vermögenswerten ins Ausland möglicherweise erschwert werden. Außerdem kann der Untergang von Vermögen durch aufwendigen Lebenswandel erschwert werden.
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Strafverfolgung nicht wählen?
Strafanzeigen sind bei Streiten gegenüber Banken selten hilfreich.
- Bei Investstreiten gegenüber Banken liegen derartige Gesichtspunkte gewöhnlich nicht vor. Man sollte ganz allgemein die Veranlassung von Strafverfahren gegen Teilnehmer von Angestellten- Kulturen vermeiden - auch gegen Leitende. Derartiges sollte nur ganz ausnahmsweise vorkommen, wenn sehr eindeutige Gesichtspunkte es legitimieren.
- Die Hoffnung ist oft: Durch eine Strafanzeige könnte man die eigene strategische Stellung zu zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren fördern. Das kann manchmal zutreffen.
- Aber meist stimmt es nur, so lange die Mitteilung an die Staatsanwaltschaft noch nicht erfolgte. Sobald die Mitteilung an die Staatsanwaltschaft erfolgte, entfaltet die typische rechtliche Konstellation eine Eigendynamik des Schweigenmüssens und Einfrierens der Akte auf Anweisung des Strafverteidigers. Dies stört meist die eigenen zivilrechtlichen Interessen des Geldanlegers auf Schadensersatz.
- Bestraft wird gewöhnlich nicht. Meist geht es strafrechtlich um die Handlung einzelner Personen in Banken. Diese Personen sind gewöhnlich Teil einer Angestelltenhierarchie. Sie werden gewöhnlich subjektive Entlastungsgründe haben, weil sie in ausreichend bemühter Interpretation von Weisungen handelten.
- Der oberste Chef hat gewöhnlich das Schafskopf- Privileg: Der Kopf der Hierarchie kann nicht alles wissen, was unten vielleicht verkehrt verläuft. - Es gibt durchaus Möglichkeiten, das Schafskopf- Privileg durch einige Maßnahmen auszuhebeln. Das aber ist etwas macchiavell-isch unterhalb der Gürtellinie und gehört nicht hierher.
Vermeidung von Strafverfahren
Für Möglichkeiten der Vermeidung: Die nachstehend angegebene Kontaktadresse ansprechen.
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