LIBEC = ,,Liberty / Economy''. Die Mitgliedschaft wurde hier früher für 20 Euro angeboten, wie nachstehend überall vermerkt.
Einstweilen ist die Mitgliedschaft aber nur offen für Personen, die eine gemeinwohldienliche Politikarbeit finanziell wesentlich fördern.
Nur so sind die eventuellen zu erwartenden Rechtsstreite gegen das gegenwärtige korporatistische System refinanzierbar.
Beispiel: vox7.com Kontakt: ok @ vox7.com
Einfach weiter unten am Ende dieses Textdokuments einzahlen.
(Einzahlung klappt für 20 Euro oder Vielfache davon)
Die Mitgliedschaft ist wirksam für 12 Monate nach Einzahlung (also nicht begrenzt auf das laufende Kalenderjahr).
Wenn immer Sie grenzüberschreitend Gesellschaften gründen, können Sie Kummer mit Kammern usw. haben:
Endlich gibt es eine Lösung für Ihre London-Ltd, Ihre US-Corporation,
Ihre niederländische oder französische Gesellschaft,
überhaupt jede juristische Person oder Personen-Gesellschaft oder Vereinigung weltweit.
Sofern Sie LIBEC-Mitglich sind, erhalten Sie auf Wunsch eine richtig schöne Migliedschaftsbestätigung mit Eintragungsnummer in das internationale LIBEC ERB (Economic Register Book). Die Nummer können Sie auf Ihren Briefbogen schreiben und überall verwenden. Ihren ERB-Eintrag kann jeder im Internet lesen - und nur dort. Das ERB-Verzeichnis besteht im Internet und nur im Internet. In das Verzeichnis kommt, was sie öffentlich eintragen wollen, mehr nicht.
Die LIBEC Wirtschaftsfreiheits- Kammer ist ausschliesslich tätig im Internet.
Zahlreiche den Kleinen der Wirtschaft dienende Leistungen erschließen Sie sehr leicht.
Besuchen Sie einige der zahlreichen Links am Ende dieses Web-Dokuments.
Teilen Sie bitte mit an: s @ fax7.com sofern Sie irgendeine staatsgeregelte Kammer kennen, die ein ähnliches Leistungsspektrum bietet mit dem Dienstleistungssystem unserer Zeit, also dem Internet. LIBEC wird dann versuchen, es ebenso gut oder besser zu machen. Vertretung Ihrer politischen Anliegen
Die LIBEC Wirtschaftsfreiheits- Kammer ermöglicht Ihnen auch effektive Teilnahme bei
der Vertretung politischer Anliegen, insbesondere zur Wirtschaft.
Denn Mitglieder haben bevorzugtes Gehör beim Wunsch nach verbessernden Änderungen
des LIBRA-Konzeptes zur Benotung von Parteien und Abgeordneten:
vox7.com LIBRA Liberal-Soziale Bürger-Union i.Gr. Mitglieder können informierende Verteidigungshilfen gegen Unrecht finden...
... und die Erstellung von weiteren finanzieren bei:
uno7.com TERRA UNIKA SOFTEX e.V. - gegen Diskriminierung Die Diskriminierung der Nur-Selbständigen im Rahmen zahlreicher Gesetze ist zu einem wie selbstverständlich hingenommenen generalisierten Unrechtstatbestand ausgeufert. - Beispiele:
Die nachstehenden Briefmuster A B C werden
einstweilen noch nicht überlassen. Die Anzahl der Teilnehmer ist noch nicht ausreichend wesentlich
für diese Vorgehensweise und Formalisierung.
Briefmuster AUSTRITT:
Nach Beginn Ihrer Mitgliedschaft in der LIBEC Wirtschaftsfreiheits- Kammer erhalten Sie einen Mustertext ,,AUS'', um Ihren ,,Aus''tritt aus anderen berufsständischen Kammern und Vereinigungen zu beantragen. Sie sind nicht verpflichtet, davon Gebrauch zu machen. Sofern Sie davon Gebrauch machen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie mit Ablehnung Ihres Antrages fest zu rechnen haben. Briefmuster BEITRÄE:
Mit einem Mustertext ,,B'' können Sie sodann mitteilen, dass sie die ,,B''eiträge von nun an nur noch unter Vorbehalt zahlen und von Rückzahlung ausgehen, sobald in irgendeinem zukünftigen Rechtsstreit eines Bürgers eine Rechtsprechung ergangen ist, die einen deartigen Austritt erlaubt. Sie erklären also, dass Sie nur noch unter Zwang zahlen. Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es einstweilen rechtlich völlig offen ist, ob Sie Aussicht auf Rückzahlung irgendwann später haben. Briefmuster KONTROLLE:
Mit einem Mustertext ,,C'' können Sie zusätzlich die ,,C''ontrolle zu eventuellen Leistungen regeln. Sofern Sie nämlich trotz des Austrittsantrages Leistungen entgegennehmen, könnte dies als Erklärung der Fortsetzung der vollen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Zwangskammer gedeutet werden. Sie können dies Risiko mindern, indem Sie ein teilweises Anerkenntnis Ihrer Zahlungen erklären, gemessen am marktüblichen Wert von akzeptierten Dienstleisten. Letztlich müssen Sie mit Doppeltmitgliedschaft rechnen.
Bitte werden Sie also nur Mitglied in der LIBEC Wirtschaftsfreiheits- Kammer, wenn Sie dies trotz der beschriebenen Situation für sinnvoll halten. Ein guter Effekt könnte sein, hierdurch die bestehenden berufsständischen Zwangsvertretungen zum Nachdenken zu veranlassen, wie sie die wahren Interessen der Kleinen der Wirtschaft intensiver vertreten können. Die Mustertexte enthalten keine namentlichen Bezeichnungen
von Kammern,...
...zu deren Zwangsmitgliedschaft Sie Austritt beantragen können. - Bitte versuchen Sie nicht aus Vereinigungen auszutreten, die schon jetzt aktiv Ihren Interessen dienen in einer Weise, die Sie respektieren. Dies ist vermutlich der Fall für alle Vereinbarungen, die eine aktive Auseinandersetzung führen gegen die Benachteiligung der Selbstständigen und Kleinen der Wirtschaft durch Politik, Gesetz und fehlgeleitete ,,Förder''-Politik.
Man zwingt einen wesentlichen Teil der Kleinen der
Wirtschaft, Zwangs- ,,Kammerbeiträge'' zu zahlen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2002 nochmals bestätigt, dass dies rechtens sei. Wesentlicher Begründungspunkt: Die Kammern würden die Interessen der Wirtschaft vertreten. Das ist keine schlechte Idee. Jedoch gibt es eine einheitliche ,,DIE'' Wirtschaft vielleicht in der Rechtswissenschaft, jedoch nicht in der Realität.
Haben die Kleinen der Wirtschaft immer den Eindruck,
dass die Kammern, insbesondere das Schwergewicht, die IHKs,
ihre Interessen vertreten?
Ihre Zufriedenheit JA/NEIN mit Ihrer berufsständischen Vertretung
ist eine individuelle Angelegenheit.
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_ASCMar_
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Die Ihnen vom Staat verordnete Interessenvertretung haben Sie ab jetzt für eine ganz kleine Zahlung pro Jahr an die LIBEC. Wenn Sie diese Kataloge lesen, so vielleicht deshalb, weil Sie möglicherweise mit den hier vertretenen kritisch-alternativen Sichtweisen mehr übereinstimmen als mit denen Ihrer staats-akkreditierten Kammern? - Wenn ja, so genügt Ihre Zahlung, um genau das ab jetzt zu Ihrer selbst und frei gewählten Interessenvertretung zu ernennen. Die staats-akkreditierten Interessenvertretungen sind logischerweise in ihrer Kritikfunktion behindert durch die Notwendigkeit des Kompromisses. Denn die Lebensgrundlage aller Gehälter kommt ja vom Staat. Sofern Sie kompromisslose Kritik wie hier vorziehen zu den nie fehlenden Mängeln des Gemeinwesens, so ist das Ihr gutes Recht.
Lesen Sie die verschiedenen Texte. Nichts davon ist belastet mit der Neutralitätspflicht wegen Subventionen oder Para-Steuern (,,Zwangsbeiträge''). Auch ist es zeitgemäß nicht mehr national orientiert, sondern so international oder zumindestens europäisch wie jeweils möglich. Viele der von den berufsständischen Kammern angebotenen Dienstleistungen fehlen hier natürlich völlig. Sofern Sie als Kammermitglied davon mit Nutzen Gebrauch machten und per Saldo zufrieden sind, haben Sie keinen Grund, sich über die bestehenden Kammern zu beschweren. zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz |
Das Gesetz zwingt Sie, die Kammerbeiträge trotzdem zu zahlen. Die Frage ist aber, ob das Gesetz zu Ihrem veränderten Fall nun noch legal ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt: Der Staat kann Ihnen verordnen, Ihre Interessen vertreten zu lassen und dafür zu bezahlen. Das ist seit Anfang 2002 wirksam [genauer gesagt, bestätigt rückwirkend die Wirksamkeit]. Kann man einen tieferen moralischen Grund hinter dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes erkennen?
Wahr ist jedenfalls, fast alle sind froh, dass Staat und Gemeinwesen letztlich doch ganz schön geregelt sind - ohne sie. Denn freiwillige persönliche Opfer - Geld oder Zeit - zugunsten der ,,öffentlichen Sache'', der ,,res publica'' = Republik, verweigern fast alle Bürger (es sei denn, das macht Spaß). Also ist es moralisch durchaus richtig, dem hellen Haufen der notorischen Egoisten - auch unter den Selbständigen - etwas Finanzbeitrag zur Mitwirkung bei Staat, Gesellschaft und Politik abzufordern. Das Grundgesetz, die Leitlinie des Bundesverfassungsgerichtes, fordert durchaus die Bürgerpflicht zur Mitwirkung. Fehlt es an dieser Mitwirkung durch generalisierten Egoismus und Hedonismus, so kann man durchaus sagen: Der Gesetzgeber hat das Recht, diese Mitwirkungspflicht vorzuschreiben. Inwieweit die Realität der Arbeit eines wesentlichen Teiles der Kammer-Aktivitäten diesem hehren Anspruch gerecht wird, bleibe dahingestellt. Inwieweit der Gesetzgeber eine ,,Zwangsmitgliedschaften in ganz bestimmten Kammern'' auch denjenigen vorschreiben kann, die andere Formen - z.B. LIBEC - gewählt haben, hierzu fehlt es einstweilen wohl völlig an Rechtsprechung. Den mit einer Mitgliedschaft in der LIBEC Wirtschaftsfreiheits- Kammer aber zahlen Sie ja etwas für die Interessenvertretung. Damit müsste eigentlich in weiser Deutung des Entscheides des Bundesverfassungsgerichtes die Zahlungspflicht zu den gesetzlichen Pflichtkammern wegfallen. Vermutlich muss diese alte komplexe Streitfrage nun für das hier vorgeschlagene veränderte Vorgehen erneut durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden.
Der frühere unfreundliche Entscheid des Gerichtes galt ja denjenigen, die jede Zahlungspflicht für Interessenvertretung ablehnten. Es erscheint nicht möglich, das Ergebnis eines neuen Entscheides des Bundesverfassungsgerichtes vorauszusehen. Wer es rasch voraussehen könnte, wüsste mehr als die Verfassungsrichter selbst. Diese nämlich benötigen jedesmal viel Zeit, um Grundsatzfragen zu wägen, bevor sie wissen, was sie in Deutung von Gesetz und Recht wollen müssen. Oft gibt es bei oberseten Gerichten nicht-einstimmige Mehrheitsentscheide, manchmal eine ausdrücklich hinzugefügte Gegenmeinung eines Minderheiten-Richters gegen die Mehrheit. So kompliziert ist dies bei Grenzfragen ohne absolute Wahrheit.
Die Frage, ob nach EU-Recht das gute alte deutsche korporatistische Mittelalter mit seinen Kammern und Kämmerchen noch rechtswirksam ist, ist zum Wettbewerbsrecht rechtlich wohl völlig offen. In Frankreich sieht es übrigens ähnlich aus wie in Deutschland, wobei das Problem des Wirtschaftens mit öffentlichen Geldern durch frühere aktive ,,Industriepolitik'' noch viel weiter geht als schon in Deutschland. (Die vielkritisierte ,,Verfilzung'' und ,,Grauzone'' des modernen Staates kann ja durchaus existieren ohne Gesetzesverstoß, also ohne ,,Korruption'' im rechtlichen Sinn darzustellen.) Das letzte Wort würde vermutlich der Europäische Gerichtshof zu sprechen haben. [Die Rechtslage zur Zuständigkeit bleibt noch zu klären.] Die Pflicht zum nur fairen Wettbewerb zwischen Privat und Staat ist allgemein gesehen nun eher zu einem einklagbaren Prinzip geworden. Die Besitzstände der para-staatlichen Einrichtungen erhalten allerdings regelmäßig Überlebensfristen (siehe Post, Telekom, Eletrizitästswirtschaft und andere). (Das ist fair so auch deshalb, weil man eine Weile brauchen würde, um andere Lösungen der Versorgungsposten für abgewählte Politiker zu finden.) Da die Kammern intensiv am Markt konkurrierende Leistungen erbringen, sind sie von anderen Monopolisten nicht so verschieden, wie sie vielleicht zur Verteidigung vorbringen könnten. Zu fast allem, für das die Kammern die Mitgliederbeiträge legitimieren mögen, gibt es in der heutigen Dienstleistungsgesellschaft konkurrierende private Dienstleister. Nur die monatlichen Info-Zeitschriften vieler Kammern sind absolut konkurrenzlos. In der freien Wirtschaft gab es bisher wohl niemanden, der genial genug war, mit einem derartigen Inhalt zahlende Abonnenten zu gewinnen. Da die Kammern nicht richtig anecken dürfen und es allen zugleich recht machen sollen, fehlt es an den Grundvoraussetzungen für kritischen und also anregenden Journalismus. Unangebracht und übertrieben ist die schon einmal zu hörende Provokations- Kritik, ,,immerhin förderten die Kammern mit ihren Zeitschriften doch etwas Wirtschaft, die der Altpapierverwerter''. Höflicher und verständnisvoller formuliert, mit dem Internet ist die einst produktive weich-neutrale Informationsfunktion der Kammern weitgehend gegenstandslos geworden für viele. Mit einer gut formulierten Suche bei Google hat man für ziemlich alles sofort ein pluralistisches Spektrum von Infos, Meinungen und Arbeitshilfen. Wofür braucht man Kammern denn überhaupt noch? Als Lobby? Wo steht etwas im Grundgesetz oder EU-Recht von Lobby als Verfassungsorgan? Ist Lobby ein Muss - oder nicht eher eine Blamage des modernen Staates? Unser System bekennt sich stolz als DEMO-KRATIE, Herrschaft der Bürger. Mit gutem Grund und zu Recht nennt es sich nicht LOBBY-KRATIE, Herrschaft der Lobbies.
Das Recht zum Wirken der berufsständischen Vertretungen ist im Grundgesetz ausdrücklich garantiert, die Koalitionsfreiheit. Für Arbeitnehmer sind es die Gewerkschaften. Für Selbständige sind es Kammern und Berufsvereine bzw. Berufsverbände. Koalitionsfreiheit heisst auch die Freiheit zur Nichtkoalition, zur Nicht-Mitgliedschaft, ferner zur Anderswo-Mitgliedschaft. Wäre eine staatliche ,,Zwangsmitgliedschaft in einer Einheitsgewerkschaft'' rechtswidrig, während vielen Selbständigen eine ,,Zwangsmitgliedschaft in Einheitskammern'' gesetzlich verordnet ist? Man kann die Rechtfertigung nicht suchen unter Verweis auf die größere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Selbständigen. Denn ein Arbeitnehmer verdient heutzutage richtig gerechnet etwa ebenso viel oder mehr wie die Kleinen der Wirtschaft, gleiche Qualifikation und Arbeitszeit zugrundegelegt. Die sozial schwächste Schicht der Wirtschaft, das sind in unserer Zeit die allein oder fast allein Arbeitenden in der typischen Situation, ,FREI'' zu sein - nämlich frei, doppelt so viel zu arbeiten für die Hälfte vom Geld. Wieso muss ein wesentlicher Teil von diesen allen zwangsweise zur Finanzierung der vergleichweise viel höheren Gehälter der Kammermitarbeiter beitragen, ohne davon entsprechenden Nutzen zu haben? Das ist letztlich eine staatsverordnete Schenkung seitens der relativ Armen an die relativ Reichen. Da stimmt ja wohl etwas nicht in der Logik.
Und jetzt etwas Klartext: ,,Der Schlusskommentar'' : Wo liegt eigentlich ein Kernproblem der Kammern?
Bei einer Radiodiskussion sagte eine IHK-Vertreterin eine technische Wahrheit - nämlich, es sei wegen des Virenrisikos unverantwortlich, so eine Software wie Microsoft-Outlook noch auf dem Rechner zu haben: ,,Gehört auf keinen Rechner.'' Sofort wurde die Sache vom auch anwesenden Vorgesetzten (IHK) zurechtgestutzt: Die IHK dürfe auf keinen Fall zu einzelnen Firmen raten oder abraten. Darf man die Wahrheit also nicht mehr sagen?
Denn das Problem ist: Die Mitarbeiterin hatte Recht. - Was bleibt also übrig von der Interessenvertretung der Wirtschaft, wenn sie immer da diplomatisch aufhören muss, wo es spannend wird? Gäbe es die Virus-Zuchtplantage Microsoft Outlook noch auf unsern Computern, wenn alle Kammern ständig die zuvor formulierte Wahrheit verbreiten würden? Das Ende des korporatistischen Mittelalters naht.
Ururgroßvaters Kammer-Zeit mit Prestige-Bauten, Konferenzen, Zeitschriften, Papierstapeln, herumreisenden Gutachtern, Kontakthilfe-Beratung für ökonomische Auslands-Expeditionen u.ä.m. ist ja wohl noch 20. Jarhhundert / Hälfte EINS. Papas 20. Jahrhundert / Hälfte ZWEI ist Kammerarbeit mit Lobbying, Politiker-Filz, Workshops, Finanzplan-Akrobatik und Gründer-Hype. Das Jahrhundert der dunkel und makellos gekleideten Nichtse-Besucher bei wichtigen Nichtse-Treffen zu Nichts-Themen - aus Abstand betrachtet ein recht armseliges Schlipsträger- Jahrhundert. Also der Homo Sapiens, der vorwiegend in Herden auftritt, genetisch nun einmal ziemlich stark als Meute-Tier vorgerüstet. Das 21. Jahrhundert ist eingetroffen. Wer nicht Internet ist, ist nicht mehr. Das Virtuelle ist die Realität, die noch zählt. Eine bessere Welt kann man in unserer Zeit nicht erreichen, ohne überall in Wespennester hineinzutreten...
... etwa so formulierte es einst ein Dichter.
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| -ana-pubc-pha9128# D=10309 F=vescame-de.htm |