Grundrecht auf Förderung der Existenzgründung - Recht auf Finanzierung - das Gründer - Bafög für alle - Analyse zu Politik, Beschwerderecht, Wirtschaftsförderung, Subvention für alle, Rechtsanspruch verhindert Filz und Korruption

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Besteht ein Rechtsanspruch auf Gründerförderung für alle - ein- oder zweimal im Leben?
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Faktum 1 : Förderstellen sind weitgehend ungeeignet, Existenzgründer- Anträge unternehmerisch zu werten.

Förderstellen, ob vom Staat, ob von privaten Banken, ob von IHK's, fast immer sind es Angestellten- Kulturen. Fast immer wird über Gründeranträge durch Personen entschieden, die es nie im Leben selber gemacht haben.

Die Entscheidungsqualität reicht deshalb vielleicht für Standard- Projekte wie Läden oder Coffeeshops, da man insoweit mit Business- Plan und Erfahrungswerten wenigstens halbwegs richtig entscheiden kann.

Innovative oder unternehmerisch- dynamische Projekte werden tendenziell eher, meist oder regelmäßig abgelehnt, weil Angestellten- Kulturen hierfür keine Punkte- Bewertungs- Kultur definieren können, Erfahrung hierzu ohnehin nicht haben, und deshalb meist zurückschrecken.

In einer Angestelltenkultur ist es immer zweckmäßig, nur zu befürworten, was abhakbar ist. Nur wer befürwortet, was seiner Natur nach ferner Meinung erfordert, wird bei Nichterfolg Karrierenachteile haben.

Es ist also persönlich rational, dass Förderstellen Geld vor allem für solche Projekte verweigern, für die die Politik die Förderstellen eigentlich gemacht hat.

Faktum 2 : Förderstellen zu staatlichen Fördermitteln kosten im Mittel pro Antragsablehnung mehr, als wenn ALLE Anträge der kleinen Existenzgründung nach dem Gießkannen- Prinzip automatisch bewilligt werden würden.

Förderstellen werden gewöhnlich von gut dotierten Angestellten- Kulturen verwaltet, die sich meist recht viel Bürokratie erlauben, weil ein Geldverteiler immer jede Menge Geld verfügbar hat und weil das Gehaltsniveau durch Bankenkonkurrenz im Finanzsektor besonders fair ist. Wer bei Förderstellen zuallererst viel Geld bekommt, sind die Gehaltsbezieher der Förderstelle selbst. Bei der kleinen Existenzgründung mit Mittelwerten von je etwa 10 000 Euro pro Bewilligung kommt man leicht auf 5 000 Euro Eigenkosten pro Antrag, also rund 10 000 Euro pro Ablehnung von 10 000 Euro. (Ablehnungsquote im Mittel wohl um 50%.)

Statt Fördergeld = Steuerzahlergeld für Angestelltenkulturen definitif zu verlieren, wäre also richtiger, jeden Antrag zu bewilligen, der einigen rein objektiven Kriterien genügt (Volljährigkeit u.a.m. - könnte jeder Anwalt treuhänderisch für den Staat prüfen).

Da auch dies Geld die übliche Erfolgsquote hätte, wäre es für den Staat und für alle das bessere Geschäft, weil es überwiegend zurückgezahlt wird. Steuergelder für Gehälter für Förderstellen sind dahingen fort für immer.

Faktum 3 : Anspruch gemäß Grundgesetz: Nicht jeder hat Eltern und Freunde mit genügend Geld und Bereitschaft, ihm eine Gründung zu finanzieren. - Nicht jeder will studieren - sollte also ein Gegenstück zum Bafög angeboten erhalten.

Wenn das den Parlamentariern und Politikern nicht einleuchtet, so sollte es einmal als Verfassungsbeschwerde ausgefochten werden. Eine Verfassungsbeschwere kann zwar nicht Optimalgesetzgebung erzwingen, kann aber wenigstens jetzige Unvereinbarkeiten mit Rechtsgrundsätzen einer richterlichen Überprüfung unterwerfen.

Faktum 4 : Geld für Gehälter und Kosten der Förderstellen ist endgültig weg, Geld für Gründer kommt zurück zum Staat.

Fördergeld für Existzenzgründung ist meist rückzahlbares verzinsliches Darlehn. Förderstellen begründen ihre Geld aufzehrende Verwaltungs- Bürokratie meist mit der Verantwortung für das Geld des Steuerzahlers (die allerdings beim eigenen Gehalt anscheinend keine Rolle spielt).

Verdrängt wird in dieser Argumentation das einzige Ausschlaggebende : Die Gehälter der Förderstelle sind weg - für immer. Der Gründer aber will überhaupt kein Geld geschenkt haben. Die Forderung verbleibt in den Aktiva des Staates.

Auch kommt es bei der kleinen Existenzgründung absolut überhaupt nicht darauf ein, einen winzigen Zinsbonus gönnerisch zu vergeben. Entweder geht eine Gründung gut, und dann kommt es bei so niedrigen Schulden auf die kleinen Zinsgeschenke nicht an. Oder sie geht schlecht, und dann kommt es hierauf erst recht nicht mehr an.

Die Zinsgeschenke dienen dazu, ein Tätigwerden des Staates moralisch zu legitimieren. Man kann sie bei einem automatischen Verfahren ja beibehalten oder auch ersatzlos streichen - ist belanglos.


Vorstehende Argumente führen in logischer Konsequenz zum Erkennen des Optimal-Entscheides:
Rechtsanspruch auf prüfungsfreie Gründungsförderung für alle.
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  • Die Verwaltung und Valutierung kann an das allgemeine Bankwesen als bezahlte Dienstleistung delegiert werden - sicherlich effizienter als bei wettbewerbs- enthobenen Förderbanken.
  • Die Gründerprüfung kann mit formalen Kriterien definiert werden und kann so im Internet bekannt gemacht werden.
  • Jeder Anwalt wie auch Notar sollte autorisiert sein, für ein Honorar von vielleicht 100 Euro diese wenigen Nachweise zu sichten, für seine Akten zu kopieren und der Auszahlstelle im Original zu übermitteln.



Die Historie dieser Argumente:
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Etwa 2003, 2004 wurde über das damalige Recht auf ICH-AG- Förderung in der Politik diskutiert. Damals entstand eine Analyse, die den vorstehenden Argumenten entspricht. Diese damalige(!) Analyse wird nachstehend mit dem damaligen(!) Originaltext angeboten. Wenn sie den angegebenen Betrag zahlen, erhalten Sie diese damalige(!) Analyse.
    Hilfreich ist es nur für Interessierte, die im Bereich Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Verbandswesen zu diesem Thema arbeiten oder die beispeilsweise in Anwaltsfunktion eine Verfassungsbeschwerde beabsichtigen:
    Recht für alle auf Gründungszuschuss, und zwar ohne die - dafür im Prinzip ungeeigneten - Punkte-Bewertungen durch Angestellten- Kulturen der Förderstellen..












Nun also der Originaltext von 2003, 2004 :



,,ICH-AG'' für alle? Weniger Arbeitslosigkeit durch weniger Politik?
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Im Jahr 2003 ist an anderer Stelle ein Gutachten zu dieser Frage entstanden: Rechtliche und politische Aspekte.
Der Inhalt ist unverändert aktuell für die Politik und für die Erarbeitung rechtlich gebotener Gesetzesänderungen.

Inhalt und Ergebnis.

Das hier angebotene Gutachten zeigt, dass das anfängliche Recht der ICH-AG von vornherein verfassungsrechtlich insgesamt bedenklich war und einige Elemente enthielt, die als eindeutig rechtswidrig anzusehen waren.

Als rechtswidrig wurde nicht etwa die Politik in ICH-AG bezeichnet, sondern, davon zu wenig zu machen. Es wurde als rechtswidrig herausgearbeitet, dass die Gesetzgebung erhebliche steuerzahler-finanzierte Vorteile für einige ohnehin bereits ein klein wenig Privilegierte konzentrierte.

Als rechtswidrig wurde ferner herausgearbeitet, dass die Politiker der Öffentlichkeit diese einschneidenden Rechtsgrenzen verschwiegen haben: Die eventuelle Absicht wurde erörtert, Täuschung zu betreiben zwecks Wählerbeeinflussung zu zukünftigen Wahlentscheiden.
(Dies betrifft die Politiker. Die staatliche Verwaltung behandelte es demgegenüber korrekt.)

Schlussfolgerung ist, dass das Recht zur ICH-AG zur Behebung der jetzigen fortdauernden Rechtsverletzungen in Teilen neugeschrieben werden müsste und zu einem generellen Bürgerrecht auszubauen wäre - analog beispielsweise zur BAFÖG-Förderung.

Ein breites Spektrum juristischer, politischer und medienorientierter Gesichtspunkte wird geliefert. Der Text ist klar und systematisch gegliedert und ist für Ausarbeitungen zu diesem Thema also gut verwertbar.



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