| Wiegt der Gerichtshof für Menschenrechte stärker als das Bundesverfassungsgericht?
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Oktober 2004 wurde ein Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes bekannt,
der dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte den Anspruch
aberkennt, als eine Art letzte Instanz zum Bundesverfassungsgericht zu gelten.
Oktober 2004 ist an anderer Stelle ein Gutachten zu dieser Frage
entstanden: Rechtliche und politische Aspekte.
Inhalt und Ergebnis.
Das hier angebotene Gutachten zeigt, dass sowohl Frankreich wie auch Großbritannien
Vorkehrungen getroffen haben, die ähnlichen Zielen dienen wie der Entscheid
des Bundesverfasssungsgerichtes.
Sodann wird erläutert, wieso der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
nicht letztinstanzliche Urteile sprechen kann, bezogen auf das
deutsche Bundesverfassungsgericht.
Gegenwärtige besondere Probleme des Gerichtshofes werden beschrieben.
Schlussfolgerung ist, dass der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes
nur eine ohnehin gebotene Klarstellung liefert zu einem bisher nicht voll
zuendegedachten Problem.
Ein breites Spektrum zusätzlicher juristischer und
politischer Gesichtspunkte wird geliefert. Der Text ist klar und
systematisch gegliedert und ist für Ausarbeitungen zu diesem Thema
also gut verwertbar.
| Wie die Komplettfassung erhalten?
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Diese Information wurde als Hinweis zur grundsätzlichen Bedeutung in diesen Katalog eingestellt. Wer kostenfreie Information hierzu sucht, findet sie an einschlägigen Stellen, beispielsweise Wikipedie, Google, Entscheidungssammlungen der beiden Gerichte im Internet.
Die Preisstellung der hier angebotenen Informationen ist gutachtenähnlich zu interpretieren.
Auch im Fall fehlender Bestellungen zum angegebenen Preis erfüllt dieses Informationsblatt die Aufgabe, die angedeutete besondere Problematik ständig bewusst zu halten.
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