Schrottimmobilien : Schutzgemeinschaft der Schrottimmobilien- Geschädigten : Hilfen durch Rechtsanwalt und Gericht, Möglichkeiten, Grenzen, Gesetzesmängel, Streitfragen, Rechtslage.

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Nachtrag:
Inzwischen wurde eine Schutzgemeinschaft für Geschädigte gebildet :

aha7.com/ppp-de/yue-invb-de.htm

Alle Geschädigten zu Schrottimmobilien finden dort hilfreiche Information zum Vorgehen; ferner hilreiche Hinweise zum Zugang zum Rechtsanwalt / Anwalt / Anwaltskanzlei zum Klageverfahren, Prozess, Gerichtsverfahren, Schadensersatz, Bankrecht, Kapitalmarktrecht.
Anspruch auf vollen Schadensersatz wird als Regelfall angesehen.

Begründung / kurz gefasst :
Niemand kaufte Schrottimmobilien in der Absicht, zu erhalten, was er erhielt. Regelmäßig wurde ihm also etwas anderes in Aussicht gestellt. Regelmäßig bestand hierzu mitwissende kooperative Einheit aus Vertrieb und Kaufpreis- Fremdfinanzierung.

Die Schutzgemeinschaft ist postiv eingestellt zur Wirtschaft, zu_Banken, zu_Anlageberatern. Sie ist dafür engagiert, dass die Korrekten der_Anlagebranche gegen den kollektiven Rufschaden geschützt werden, der der Branche durch den Skandal der Schrottimmobilien erwächst.






Hunderttausende wurden ihrer Altersersparnisse beraubt durch Schrottimmobilien. Ein Teil von ihnen muss inzwischen von staatlicher Fürsoge leben. Viele haben Insolvenz erleiden müssen auf Grund von angeblicher ,,Vermögensbildung''.
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Laut Vorwurf sei der regelmäßige Ablauf :
  • Immobilienhändler mit Drückermanieren verführen widerstandsschwache Anleger zum Kauf einer Eigentumswohnung zum doppelten oder dreifachen Preis.

  • Eine Minderheit gewisser Banken wirke in aktiver Weise beim Gelingen der Überrumpelungstaktik mit, beispielsweise bis hin zur Bereitstellung von bereits bank-unterzeichneten Darlehnsverträgen beim Immobilienanbieter. - Vor allem handelt es sich um eine einzige ganz bestimmte deutsche Bank.
    (Nicht ,,DIE Deutsche Bank'', sondern eine andere.)

  • Wenn man prüft, wer bei den gewaltigen Gewinnspannen der Preisaufblähung mitgewirkt hat, wird man natürlich versuchen, zu beweisen, dass die Bank über Beteiligungsverhältnisse, Gebühren usw. viel von den unmoralischen Maximalst- Gewinnen mitverdient hat. Denn dann hätte sie möglicherweise und beispielsweise die Treuepflicht aus dem Bankkunden- Vertrauensverhätnis verletzt.
Die Selbsthilfe-Bemühungen derjenigen, die ihrer Meinung nach Grund sehen, sich als unschuldig Geschädigte zu betrachten :
  • Anwaltskanzleizen versuchen, durch koordinierte Klageverfahren bei der beleihenden Bank Schadensersatz zu erreichen - in Verrechnung mit der Darlehnsforderung. Das ist seitens der Anwälte nicht uneigennützig, ist aber trotzdem ganz besonders löblich, sofern es zugleich einer Gerechtigkeit zu hohen Schäden dient.

  • Anwälte haben standesrechtliche Grenzen. Also bildet sich die übliche Nebenkultur von Schutzvereinigungen, Inforbriefen, Presseanzeigen hierfür, Presseinfos usw. zu all dem, was Anwälte nicht dürfen.
Die Banken - bzw. die vorwiegend betroffene Bank - ....
  • ... da geht es um sehr viel.

  • Gewinnen alle Anleger und fällt der Verjährungsschutz - alles durchaus denkbar - , so droht der Bank recht hypothetisch die Insolvenz. Realistischer droht eine ökonomische Insolvenz - unter Vermeidung der juristischen durch Eintreten von Gewährleistern.

  • Also könnte die vor allem betroffene Bank versuchen, mit beträchtlichen Finanzmitteln die gerichtlichen Entscheide in die passende Richtung zu befördern, sofern sich da etwas befördern lässt. Ob das stattgefunden hat oder nicht, hierzu bestehen Vorwürfe, denen energisch widersprochen wurde.

  • Es geht um einen Streit der Extreme. Vereinfachand und übertreibend etwas falsch ausgedrückt, entweder bringt die Bank 100 000 Anleger in die Insolvenz, oder 100 000 Anleger bringen die Bank in die Insolvenz.

Mindestens ein Teil der Anleger ist im Recht,
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so war die persönliche Meinungsbildung eines Fachmanns zur Streitführung im Umfeld von Finanzierung, Bankplfichten, Kundenschädigung durch Vertrausensmissbrauch.

Die Meinung dieses Fachmanns ist, dass solche Auseinandersetzungen kaum auf rein juristischer Ebene gewonnen werden. Denn Anwälte dürfen gemäß Standesrecht nicht tun, was hierbei getan werden müsste: Im wirtschaftlichen außerrechtlichen Bereich müsste es der Bank dienlich gemacht werden, dem Recht ohne Prozeß zu weichen.
Des weiteren wäre die politische Verantwortung einzubeziehen.

Den Anlegern der Schrottimmobilien wurde an dieser Stelle von 2001 bis 2007 vorgeschlagen, die in diesem Sinn zusätzlich nötige Auseinandersetzung zu finanzieren. Sie waren hierzu nicht bereit (nach verschiedenen Gesprächen hierzu).

Der Wille der Anleger, einen solchen Streit nicht führen zu wollen, wird respektiert. Die Banken, die an derartigen Maximalgewinn- Geschäften aus moralischen Gründen nicht teilgenommen haben, wissen nun, dass sie dabei rein ökonomisch gesehen geruhsam hätten teilnehmen können. Denn außer ein paar lästigen Mehrkosten der Rechtsabteilung hätten sie nicht allzu viel riskiert. Wer mitmachte, dessen Bilanzen stehen besser.

Tatsächlich geht das Geschäft noch während der Prozesse an verschiedenen Stellen durch Nachahmer- Banken weiter,

sofern die hierher übermittelten Informationen zutreffen.


Damit wird dies Problem auf allen Ebenen zur Sache der Politik.
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  • Anleger sind offenkundig zu einem wesentlichen Teil fachlich überfordert, sich gegen derartigen Missbrauch des Vertrauens zu verwahren.
  • Geschädigte Anleger sind offenkundig mehrheitlich überfordert, komplexe Streitstrategien zu verfolgen.
  • Anwälte dürfen nur im Rahmen des Standesrechts arbeiten, und das ist nun einmal für derartige Vorgänge eine ausschlaggebende Eingrenzung.
  • Die Politik unterbindet eine Fortsetzung wohl nicht und versäumt damit, der Rechtsprechung ein Signal zu geben, wie der Gesetzgeber dazu steht.
Dies wird in diesem Status hier festgehalten.
Die Verjährungsfristen beenden auf den ersten Blick nun zunehmend die Rechte der Anleger. (Man könnte das auch anders sehen, aber Rechtsfragen sollen hier nicht behandelt werden.)

Die Gesamterfahrung lautet:

Der Durchschnittsbürger ist außerstande, seine Vorsorgeersparnis optimal anzulegen. Dieses Recht soll ihm zwar als Freiheitsrecht belassen werden. Aber es erscheint fehlerhaft, dass Maximalgewinne eine verführerische Werbung für Hobby-Anleger finanzieren dürfen, sofern dies In Geldvernichtung endet.

Nicht jede Story endet mit einem Happy-End. Dies ist das Ende der Story der Schrottimmobilien:
  • Einige 100 000 Bürger haben ihre Vorsorgeersparnisse teilweise oder vollständig verloren.
  • Wohl einige zig-tausend gerieten hierdurch in Insolvenz und sind im Alter von den Sozialkassen der Steuerzahler zu ernähren.
  • Mit üblicher Erfahrungsquote sind demzufolge einige 100 Selbstmorde zu vermuten. (Von Mord darf bei Selbst-Mord ja nicht gesprochen werden.)
  • Diejenigen, die diese Gelder als Gewinne abschöpften, dieser kleinen Zahl geht es überwiegend recht gut. Sehr viele davon leben nun als Millionäre und Multi-Millionäre in lebenslangem Luxus. Sie besitzen diejenigen Millionen, deren Verlust aus den Sozialkassen der Steuerzahler nun nachzufüttern ist.
  • Die Richter des Bundesgerichtshofes hadern wohl dauerhaft untereinander, welches Recht hierzu das rechte Recht sei.
  • Die Parlamentarier beziehen weiter ihre Diäten, ohne es zu ändern, die BAFIN kann nicht noch mehr helfen als schon getan, und die Bankenlobby hat dies Image-Problem noch nicht als ihr eigenes Problem angegangen.
Einer der Opfer, in Insolvenz geraten, nach Verlust von Vermögen, Frau und Berufsausübung, sozialhilfebedürftig bis ans Lebensende, sagte im Telefonat, er denke an Selbstmord. Das sagt ziemlich jeder irgendwann, der alles verloren hat. Nur wenige tun es. Die Selbstmordquote bei Insolvenz mag 2 % höher liegen, macht einige hundert Tote in dieser Sache. Hoffen wir, dass jeder Richter seiner Verantwortung bewusst ist beim Nachdenken zur Rechtsfindung.


Es gibt Stories, die enden mit hunderttausendfachem Unglück mitten in Friedenszeiten, und ziemlich alle Zuständigen außer der BAFIN sahen anscheinend sehr gute Gründe, sich ganz sicher zu sein, dass sie es nicht ändern können.
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Der Zeitschrift DIE ZEIT gebührt im übrigen die journalistische Ehre,

laufend das Maximum an verantwortlichem Journalismus zum Skandal betrieben zu haben. Ihr gebührt in dieser Sache ein Ehren-Orden, und ihrer Redaktion wird deshalb das PUBLI-MEDIA- Maskottchen von aha7.com verliehen, die virtuelle GOLDENE SPHINX.

Siehe insbesondere ZEIT-Archiv, Artikel vom 24. 6. 2004, Von Marie-Luise Hauch-Fleck : ,,Wenn die Bank verliert'', im eigenen Archiv hier geführt im kleinen Verzeichnis der seltenen großen Leistungen des Investigations- Journalismus.





Wenn Sie diese Ausführugen für wertvoll halten, dann bitte Folgendes:
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Dann bitte auf Web-Sites, in Foren, Blogs und an sonstigen Stellen Folgendes vermerken:
  • zum einen die Site PUBLI-MEDIA http://aha7.com
  • zum anderen die Fundstelle dieser Datei (ist dauerhaft): http://aha7.com/ppp-de/yuebrea-de.htm
Am hilfreichsten : 2 entsprechende Links in Websites mit ein paar Zeilen Text darum herum, und die Site sollte bei Google gemeldet sein, damit Leser hierher finden. -
Zeigt Google, dass es häufig erfolgte, so werden andere vergessene große Anliegen vieler allein gelassener Bürger in ähnlicher Form auf dieser Site behandelt werden.









AHA PUBLI-MEDIA Wissensbörse :   aha7.com/ppp-de      aha7.com/ppp-de/yuebrea-de.htm

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