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   v. 15. Mai 2013
Schrottimmobilien : Für Geschädigte: Rechtsanwalt? Gericht? Verluste einklagen? Rechtslage? Politik?




Hunderttausende wurden ihrer Altersersparnisse beraubt durch Schrottimmobilien. Ein Teil von ihnen muss inzwischen von staatlicher Fürsoge leben. Viele haben Insolvenz erleiden müssen auf Grund von angeblicher ,,Vermögensbildung''.

Laut Vorwurf sei der regelmäßige Ablauf :

Immobilienhändler mit Drückermanieren verführen widerstandsschwache Anleger zum Kauf einer Eigentumswohnung zum doppelten oder dreifachen Preis.



Eine Minderheit gewisser Banken wirke in aktiver Weise beim Gelingen der Überrumpelungstaktik mit, beispielsweise bis hin zur Bereitstellung von bereits bank-unterzeichneten Darlehensverträgen beim Immobilienanbieter. - Vor allem handelt es sich um eine einzige ganz bestimmte deutsche Bank.
(Nicht ,,DIE Deutsche Bank'', sondern eine andere.)



Wenn man prüft, wer bei den gewaltigen Gewinnspannen der Preisaufblähung mitgewirkt hat, wird man natürlich versuchen, zu beweisen, dass die Bank über Beteiligungsverhältnisse, Gebühren usw. viel von den unmoralischen Maximalst- Gewinnen mitverdient hat. Denn dann hätte sie möglicherweise und beispielsweise die Treuepflicht aus dem Bankkunden- Vertrauensverhätnis verletzt. Die Selbsthilfe-Bemühungen derjenigen, die ihrer Meinung nach Grund sehen, sich als unschuldig Geschädigte zu betrachten :


    Anwaltskanzleizen versuchen, durch koordinierte Klageverfahren bei der beleihenden Bank Schadensersatz zu erreichen - in Verrechnung mit der Darlehensforderung. Das ist seitens der Anwälte nicht uneigennützig, ist aber trotzdem ganz besonders löblich, sofern es zugleich einer Gerechtigkeit zu hohen Schäden dient.



    Anwälte haben standesrechtliche Grenzen. Also bildet sich die übliche Nebenkultur von Schutzvereinigungen, Inforbriefen, Presseanzeigen hierfür, Presseinfos usw. zu all dem, was Anwälte nicht dürfen.

    Die Banken - bzw. die vorwiegend betroffene Bank - ....


      ... da geht es um sehr viel.



      Gewinnen alle Anleger und fällt der Verjährungsschutz - alles durchaus denkbar - , so droht der Bank recht hypothetisch die Insolvenz. Realistischer droht eine ökonomische Insolvenz - unter Vermeidung der juristischen durch Eintreten von Gewährleistern.



      Also könnte die vor allem betroffene Bank versuchen, mit beträchtlichen Finanzmitteln die gerichtlichen Entscheide in die passende Richtung zu befördern, sofern sich da etwas befördern lässt. Ob das stattgefunden hat oder nicht, hierzu bestehen Vorwürfe, denen energisch widersprochen wurde.



      Es geht um einen Streit der Extreme. Vereinfachand und übertreibend etwas falsch ausgedrückt, entweder bringt die Bank 100 000 Anleger in die Insolvenz, oder 100 000 Anleger bringen die Bank in die Insolvenz.


      Mindestens ein Teil der Anleger ist im Recht,

      so war die persönliche Meinungsbildung eines Fachmanns zur Streitführung im Umfeld von Finanzierung, Bankplfichten, Kundenschädigung durch Vertrausensmissbrauch.
      Die Meinung dieses Fachmanns ist, dass solche Auseinandersetzungen kaum auf rein juristischer Ebene gewonnen werden. Denn Anwälte dürfen gemäß Standesrecht nicht tun, was hierbei getan werden müsste: Im wirtschaftlichen außerrechtlichen Bereich müsste es der Bank dienlich gemacht werden, dem Recht ohne Prozess zu weichen.
      Des weiteren wäre die politische Verantwortung einzubeziehen.

      Den Anlegern der Schrottimmobilien wurde an dieser Stelle von 2001 bis 2007 vorgeschlagen, die in diesem Sinn zusätzlich nötige Auseinandersetzung zu finanzieren. Sie waren hierzu nicht bereit (nach verschiedenen Gesprächen hierzu).
      Der Wille der Anleger, einen solchen Streit nicht führen zu wollen, wird respektiert. Die Banken, die an derartigen Maximalgewinn- Geschäften aus moralischen Gründen nicht teilgenommen haben, wissen nun, dass sie dabei rein ökonomisch gesehen geruhsam hätten teilnehmen können. Denn außer ein paar lästigen Mehrkosten der Rechtsabteilung hätten sie nicht allzu viel riskiert. Wer mitmachte, dessen Bilanzen stehen besser.

      Tatsächlich geht das Geschäft noch während der Prozesse an verschiedenen Stellen durch Nachahmer- Banken weiter,
      sofern die hierher übermittelten Informationen zutreffen.














weitere nützliche Information / ähnliche Themen





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Anleger Verluste / Fälle / Rechtsanwalt ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Rechtsanwalt.  
  Spread Ladder-Swap Rechtsanwalt.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Rechtsanwalt.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtsanwalt.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtsanwalt.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Rechtsanwalt.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Rechtsanwalt.  
  Helmut Kiener Rechtsanwalt.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Rechtsanwalt.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Rechtsanwalt.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Rechtsanwalt.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtsanwalt.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtsanwalt.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtsanwalt.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtsanwalt.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Rechtsanwalt.  
  X1 Global Index Zertifikat Rechtsanwalt.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtsanwalt.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtsanwalt.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Rechtsanwalt.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Rechtsanwalt.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Rechtsanwalt.  
  HRE Rechtsanwalt.  
  DEPFA Rechtsanwalt.
 

  2008 Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Rechtsanwalt.
 

  2008 Kaupthing Island Rechtsanwalt.  
  Kaupthing Rechtsanwalt.
 

  IKB Rechtsanwalt.  
  2007 IKB Rechtsanwalt.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Rechtsanwalt.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Rechtsanwalt.  
  AHBR Rechtsanwalt.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtsanwalt.  
  Phoenix Rechtsanwalt.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtsanwalt.  
  EdW Rechtsanwalt.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Rechtsanwalt.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Rechtsanwalt.  
  EdW Rechtsanwalt.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Rechtsanwalt.  
  Deutsche Telekom Börsengang Rechtsanwalt.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Rechtsanwalt.  
  AMIS Rechtsanwalt.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Rechtsanwalt.
 

  2008 Madoff Rechtsanwalt.  
  Madoff Rechtsanwalt.



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Verlustanzeige für Entschädigung / Verlust ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Verlust.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Verlust.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Verlust.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Verlust.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Verlust.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Verlust.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Verlust.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Verlust.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Verlust.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Verlust.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Verlust.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Verlust.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Verlust.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Verlust.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Verlust.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Verlust.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Verlust.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Verlust.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Verlust.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Verlust.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Verlust.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Verlust.


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Verluste: Schutzrahmen / Verlust ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Verlust.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Verlust.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Verlust.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Verlust.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Verlust.  
  Stabilität des Finanzsystems Verlust.  
  Vertrauen der Anleger Verlust.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Verlust.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Verlust.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Verlust.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Verlust.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Verlust.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Verlust.  
  Finanzsektor Verlust.  
  Gruppen von Anlageformen Verlust.  
  Gruppen von Anlegern Verlust.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Verlust.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Verlust.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Verlust.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Verlust.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Verlust.  
  weniger umfangreiche Deckung Verlust.  
  höhere Deckung für Anleger Verlust.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Verlust.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Verlust.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Schaden ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Schaden.  
  Anlegerschutz Schaden.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Schaden.  
  System der Anlegerentschädigung Schaden.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Schaden.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Schaden.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Schaden.  
  Geldanlage Kunden Schaden.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Schaden.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Schaden.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Schaden.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Schaden.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Schaden.  
  Finanzdienstleister im Inland Schaden.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Schaden.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Schaden.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Schaden.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Schaden.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Schaden.  
  inländischer Anlegerschutz Schaden.  
  inländisches Entschädigungssystems Schaden.  
  inländisches System der Einlagensicherung Schaden.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Schaden.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Schaden.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Schaden.  
  zuständige Behörde Schaden.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Schaden.
 

  System der Einlagensicherung Schaden.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Schaden.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Schaden.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Humor ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Humor.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Humor.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Humor.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Humor.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Humor.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Humor.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Humor.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Humor.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Humor.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Humor.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Humor.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Humor.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Humor.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Humor.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Humor.  
  Finanzgeschäfte Humor.  
  Einlagensicherungssystem Humor.  
  System der Einlagensicherung Humor.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Humor.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Humor.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Humor.  
  Störungen des Marktes Humor.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Humor.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Humor.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Humor.  
  Betrügereien werden begangen Humor.  
  Betrug - Finanzdienstleister Humor.


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Finanzdienstleister / Rechtsanwalt ('EBB )


Finanzdienste ('EBB )
 

  professionelle und institutionelle Anleger Rechtsanwalt.  
  Wertpapierfirmen Rechtsanwalt.  
  Kreditinstitute Rechtsanwalt.  
  Finanzinstitute Rechtsanwalt.  
  Versicherungsunternehmen Rechtsanwalt.  
  Fonds Rechtsanwalt.  
  Organisationen für gemeinsame Anlagen Rechtsanwalt.  
  Fonds für Renten und Altersversorgung Rechtsanwalt.


Finanzdienstleister ('EBB )
 

  Finanzdienstleistungen Rechtsanwalt.  
  Wertpapierdienstleistungen Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  Finanzmarkt Dienstleistungen Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister Rechtsanwalt.  
  Wertpapierfirmen Rechtsanwalt.  
  Binnenmarkt für Finanzdienstleister Rechtsanwalt.


Versicherung und ähnliches ('EBB  )
 

  Versicherer Rechtsanwalt.  
  Versicherungsunternehmen Rechtsanwalt.  
  Rückversicherer Rechtsanwalt.  
  Unternehmen für Rückversicherung Rechtsanwalt.  
  Unternehmen für Retrozession Rechtsanwalt.  
  Systems der Arbeitnehmerbeteiligung Rechtsanwalt.


staatliche Stellen ('EBB  )
 

  Zentralbank Rechtsanwalt.  
  öffentlichen Einrichtungen für die Verwaltung der staatlichen Schulden Rechtsanwalt.  
  Verwaltung der staatlichen Schulden Rechtsanwalt.  
  Platzierung der staatlichen Schuldtitel Rechtsanwalt.


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Geldanlage + Finanzierung / Verlust ('E)

 
  Geldanlage Verlust.  
  Finanzen Verlust.  
  Finanzierung Verlust.  
  Banken Verlust.  
  Börse Verlust.  
  Finanzdienstleister Verlust.  
  Anlageberater Verlust.
 

  Sparkonto Verlust.  
  Festgeldkonto Verlust.  
  Aktien Verlust.  
  Anleihen Verlust.  
  Fonds Verlust.
 

  Lebensversicherung Verlust.  
  Rentenversicherung Verlust.  
  Immobilien Verlust.  
  gold Verlust.  
  Nummernkonto Verlust.  
  Bankgeheimnis Verlust.

 
  Geldanlage Betrug.  
  Finanzen Betrug.  
  Finanzierung Betrug.  
  Banken Betrug.  
  Börse Betrug.  
  Finanzdienstleister Betrug.  
  Anlageberater Betrug.
 

  Sparkonto Betrug.  
  Festgeldkonto Betrug.  
  Aktien Betrug.  
  Anleihen Betrug.  
  Fonds Betrug.
 

  Lebensversicherung Betrug.  
  Rentenversicherung Betrug.  
  Immobilien Betrug.  
  gold Betrug.  
  Nummernkonto Betrug.  
  Bankgeheimnis Betrug.


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Wertpapiere / Arten / Strafrecht ('EFBC )


übertragbare Wertpapiere ('EFBC )
 

  Finanzdienstleister im Sektor der Wertpapiere Strafrecht.  
  Werbung und Direktvertrieb / übertragbare Wertpapiere Strafrecht.  
  handelsfähige Wertpapiere Strafrecht.  
  üblicherweise auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiere Strafrecht.  
  auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiergattungen Strafrecht.  
  Staatstitel Strafrecht.  
  Staatsanleihen Strafrecht.  
  Aktien Strafrecht.  
  Fonds - Wertpapiere Strafrecht.
 

  handelbare Wertpapiere zum Erwerb von Aktien durch Zeichnung Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Aktien durch Umtausch berechtigen Strafrecht.  
  Aktienzertifikate Strafrecht.  
  als Teil einer Serie ausgegebene Schuldverschreibungen Strafrecht.  
  Index-Optionsscheine Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionen berechtigen. Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionsscheinen durch Zeichnung berechtigen. Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Schuldverschreibungen berechtigen. Strafrecht.


Geldmarktinstrumente ('EFBC )
 

  Geldmarktinstrumente Strafrecht.  
  üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Kategorien von Instrumenten Strafrecht.  
  Schatzanweisungen Strafrecht.  
  Einlagenzertifikate Strafrecht.  
  Commercial Papers. Strafrecht.
 

  Finanzterminkontrakte - gleichwertige Instrumente Strafrecht.  
  Wert eines Finanzinstrumentes Strafrecht.  
  Terminkontrakte - mit Zahlung begleichen Strafrecht.  
  Terminkontrakte - Berechnungsweise - Schwankungen der Zinssätze Strafrecht.  
  Terminkontrakte - Schwankungen der Wechselkurse Strafrecht.


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Ersparnisse / Parodie ('EEA)


Bankkonten usw. ('EEC )
 

  Bankkonto Parodie.  
  Sparkonto Parodie.  
  Tagesgeld Parodie.  
  Tagesgeldkonto Parodie.  
  Festgeld Parodie.  
  Festgeldkonto Parodie.
 

  Girokonto Parodie.  
  privates Konto Parodie.  
  Verbraucherkonto Parodie.  
  geschäftliches Konto Parodie.  
  Nummernkonto Parodie.  
  Bankgeheimnis Parodie.
 

  Darlehnskonto Parodie.  
  Überziehungsprovision‎ Parodie.  
  genehmigte Überziehung‎ Parodie.
 

  Bauparkonto Parodie.  
  Bauparen Parodie.  
  Bauparkasse Parodie.


Festverzinslich ('EEC )
 

  Anleihen Parodie.  
  Schuldverschreibung Parodie.  
  Unternehmensanleihen Parodie.  
  Staatsanleihen Parodie.  
  Anleihenfonds Parodie.  
  Pfandbriefe Parodie.


Geschäft und Manipulation / Bestechung Zahlung ('EYC )

 
  Unternehmen Bestechung Zahlung.  
  Auftragsvergabe Bestechung Zahlung.  
  Weißkragenkriminalität Bestechung Zahlung.  
  Medikamente Bestechung Zahlung.  
  Wissenschaft Bestechung Zahlung.  
  wissenschaftliche Studie Bestechung Zahlung.
 

  Glückspiel Bestechung Zahlung.  
  Sport Bestechung Zahlung.  
  Spielmanipulation Bestechung Zahlung.
 

  Steueroase Bestechung Zahlung.  
  Bankgeheimnis Bestechung Zahlung.  
  Geldwäsche Bestechung Zahlung.


Geschäft und Manipulation / ('EYC )

 
  Unternehmen.  
  Auftragsvergabe.  
  Weißkragenkriminalität.  
  Medikamente.  
  Wissenschaft.  
  wissenschaftliche Studie.
 

  Glückspiel.  
  Sport.  
  Spielmanipulation.
 

  Steueroase.  
  Bankgeheimnis.  
  Geldwäsche.




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Damit wird dies Problem in jeder Hinsicht zur Sache der Politik.


Anleger sind offenkundig zu einem wesentlichen Teil fachlich überfordert, sich gegen derartigen Missbrauch des Vertrauens zu verwahren.

Geschädigte Anleger sind offenkundig mehrheitlich überfordert, komplexe Streitstrategien zu verfolgen.

Anwälte dürfen nur im Rahmen des Standesrechts arbeiten, und das ist nun einmal für derartige Vorgänge eine ausschlaggebende Eingrenzung.

Die Politik unterbindet eine Fortsetzung wohl nicht und versäumt damit, der Rechtsprechung ein Signal zu geben, wie der Gesetzgeber dazu steht.

Dies wird in diesem Status hier festgehalten.
Die Verjährungsfristen beenden auf den ersten Blick nun zunehmend die Rechte der Anleger. (Man könnte das auch anders sehen, aber Rechtsfragen sollen hier nicht behandelt werden.)

Die Gesamterfahrung lautet:
Der Durchschnittsbürger ist außerstande, seine Vorsorgeersparnis optimal anzulegen. Dieses Recht soll ihm zwar als Freiheitsrecht belassen werden. Aber es erscheint fehlerhaft, dass Maximalgewinne eine verführerische Werbung für Hobby-Anleger finanzieren dürfen, sofern dies In Geldvernichtung endet.

Story ohne Happy End?

Nicht jede Story endet mit einem Happy-End. Dies ist das Ende der Story der Schrottimmobilien:

Einige 100 000 Bürger haben ihre Vorsorgeersparnisse teilweise oder vollständig verloren.

Wohl einige zig-tausend gerieten hierdurch in Insolvenz und sind im Alter von den Sozialkassen der Steuerzahler zu ernähren.

Mit üblicher Erfahrungsquote sind demzufolge einige 100 Selbstmorde zu vermuten. (Von Mord darf bei Selbst-Mord ja nicht gesprochen werden.)

Diejenigen, die diese Gelder als Gewinne abschöpften, dieser kleinen Zahl geht es überwiegend recht gut. Sehr viele davon leben nun als Millionäre und Multi-Millionäre in lebenslangem Luxus. Sie besitzen diejenigen Millionen, deren Verlust aus den Sozialkassen der Steuerzahler nun nachzufüttern ist.

Die Richter des Bundesgerichtshofes hadern wohl dauerhaft untereinander, welches Recht hierzu das rechte Recht sei.

Die Parlamentarier beziehen weiter ihre Diäten, ohne es zu ändern, die BAFIN kann nicht noch mehr helfen als schon getan, und die Bankenlobby hat dies Image-Problem noch nicht als ihr eigenes Problem angegangen.

Einer der Opfer, in Insolvenz geraten, nach Verlust von Vermögen, Frau und Berufsausübung, sozialhilfebedürftig bis ans Lebensende, sagte im Telefonat, er denke an Selbstmord. Das sagt ziemlich jeder irgendwann, der alles verloren hat. Nur wenige tun es. Die Selbstmordquote bei Insolvenz mag 2 % höher liegen, macht einige hundert Tote in dieser Sache. Hoffen wir, dass jeder Richter seiner Verantwortung bewusst ist beim Nachdenken zur Rechtsfindung.


Es gibt Stories, die enden mit hunderttausendfachem Unglück mitten in Friedenszeiten, und ziemlich alle Zuständigen außer der BAFIN sahen anscheinend sehr gute Gründe, sich ganz sicher zu sein, dass sie es nicht ändern können.

Der Zeitschrift DIE ZEIT gebührt im übrigen die journalistische Ehre,
laufend das Maximum an verantwortlichem Journalismus zum Skandal betrieben zu haben. Ihr gebührt in dieser Sache ein Ehren-Orden, und ihrer Redaktion wird deshalb das PUBLI-MEDIA- Maskottchen von aha7.com verliehen, die virtuelle GOLDENE SPHINX.

Siehe insbesondere ZEIT-Archiv, Artikel vom 24. 6. 2004, Von Marie-Luise Hauch-Fleck : ,,Wenn die Bank verliert'', im eigenen Archiv hier geführt im kleinen Verzeichnis der seltenen großen Leistungen des Investigations- Journalismus.





Wenn Sie diese Ausführugen für wertvoll halten, dann bitte Folgendes:

Dann bitte auf Web-Sites, in Foren, Blogs und an sonstigen Stellen Folgendes vermerken:
zum einen die Website PUBLI-MEDIA http://aha7.com

zum anderen die Fundstelle dieser Datei (ist dauerhaft):
http://aha7.com/ppp-de/yuebrea-de.htm

Am hilfreichsten: Zwei entsprechende Links in Websites mit ein paar Zeilen Text darum herum, und die Website sollte bei Google gemeldet sein, damit Leser hierher finden. -
Zeigt Google, dass es häufig erfolgte, so werden andere vergessene große Anliegen vieler allein gelassener Bürger in ähnlicher Form auf dieser Website behandelt werden.



neuer weiteret Text (Ende 2008), von einer anderen Website im Sommer 2009 hierher übertragen:
Schrottimmobilien Geld zurück

Mit Schrottimmobilien bezeichnet man in erster Linie Immobilien, die durch aufgepropfte Gewinnanteile der Koordinatoren, Vermittler und Finanzierer stark überteuert sind, meist durch hohe Finanzierung diese Überbewertung verschleiern, meist auch erhebliche Mängel haben oder stark erschwerte Vermietbarkeit. Hoch bezahlte Mitwirkung einiger weniger Banken ist Regelfall. Das Problem ist komplex. Nur Spezialisten (Wirtschaft und Recht) können den Betroffenen helfen.

Schrottimmobilien : Verluste der Anleger zurück?

" BANKNIX - Bank nix gewusst"? ... So einfach geht das bei Schrottimmobilien nicht.

Es ist rufschädigend für das Bankwesen, dass einige teils wesentliche und vorher angesehene Banken besonders aktiv mitgewirkt haben. Durch viele Presseinformationen über ihr Fehlverhalten haben diese Banken natürlich auch rein wirtschaftlich viel mehr verloren, als bei diesen teils gewissenlosen Geschäften verdient wurde.

Es ist rufschädigend für die Politik, dass sie hier nicht interveniert ist. Es ist eine falschverstandene Idee von Liberalismus, dass man das Bankwesen im Graubereich dieser Problematik operieren lässt. Das Bankenaufsichtsrecht ermöglicht im Prinzip ein Vorgehen hiergegen. Dann muss aber zugleich die Politik entsprechende Signale setzen, so dass die Bankenaufsicht ohne jahrelange Prozesse bis zum BGH die nötige Regulierung herbeiführen kann.

Regelmäßig ist hohe Finanzierung nötig, damit unbedarfte Personen mit relativ wenig Vermögen geködert werden können. Es geht also kaum ohne eine einorganisierte Kooperation von Akteuren mit Finanzinstituten. Auch kann das Finanzinstitut selber über seine Immobilien- Tochtergesellschaft tätig werden. Hier rächt sich, dass der Gesetzgeber irgendwann den Finanzierern erlaubte, auch der Immobilienmakler zu werden.



Die bei Schrottimmobilien tätigen Banken und sonstigen Finanzakteure haben sich gegen übliche juristische Angriffe relativ gut abgesichert. Rechtliche Auseinandersetzungen zu Schadensersatz bei Schrottimmobilien müssen deshalb oft zu Schlammschlachten entarten, bevor dem Recht zum Durchbruch verholfen werden kann. Die Bank winkt dann mit dem Insolvenzantrag, der Anwalt des Opfers mit dem Strafgesetzbuch. Auch ein groß plakatierter Hungerstreik des Opfers im Auto auf der Straße vor dem Eingangsportal der Bank wurde schon einmal als versuchte Notwehr der total Verzweifelten kolportiert. Presseinfos sind ebenfalls Teil der gegenseitigen Waffenarsenale.



Letztlich kommt es darauf an, wer die besseren Ellbogen hat. Mit einfachen braven Rechtsgrundlagen aus dem Standard- Kommentar zum Gesetzbuch läuft da recht wenig in Sachen Gerechtigkeit.

Es gibt derart viele verschiedene gute Gründe,die eventuellen Verlust bei derartigen Geschäften zurück zu fordern, dass es an dieser Stelle nur summarisch darstellbar ist.

Informationen sammeln, ein klares Bild gewinnen
Dieser Text zeigt zahlreiche wichtige Aspekte. Geschädigte haben auf diese Weise eine Suchanregung. Geben Sie oben im Suchfeld wichtige Fachbegriffe des Textes dieser Seite ein. So finden Sie am ehesten Information für die optimale Verteidigung.














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Verluste: Schutzrahmen / Rechtsanwalt ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Rechtsanwalt.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Rechtsanwalt.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Rechtsanwalt.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Stabilität des Finanzsystems Rechtsanwalt.  
  Vertrauen der Anleger Rechtsanwalt.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Rechtsanwalt.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Rechtsanwalt.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Rechtsanwalt.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Rechtsanwalt.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Rechtsanwalt.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Rechtsanwalt.  
  Finanzsektor Rechtsanwalt.  
  Gruppen von Anlageformen Rechtsanwalt.  
  Gruppen von Anlegern Rechtsanwalt.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Rechtsanwalt.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Rechtsanwalt.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Rechtsanwalt.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Rechtsanwalt.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Rechtsanwalt.  
  weniger umfangreiche Deckung Rechtsanwalt.  
  höhere Deckung für Anleger Rechtsanwalt.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Rechtsanwalt.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Rechtsanwalt.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Schaden ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Schaden.  
  Anlegerschutz Schaden.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Schaden.  
  System der Anlegerentschädigung Schaden.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Schaden.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Schaden.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Schaden.  
  Geldanlage Kunden Schaden.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Schaden.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Schaden.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Schaden.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Schaden.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Schaden.  
  Finanzdienstleister im Inland Schaden.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Schaden.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Schaden.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Schaden.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Schaden.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Schaden.  
  inländischer Anlegerschutz Schaden.  
  inländisches Entschädigungssystems Schaden.  
  inländisches System der Einlagensicherung Schaden.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Schaden.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Schaden.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Schaden.  
  zuständige Behörde Schaden.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Schaden.
 

  System der Einlagensicherung Schaden.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Schaden.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Schaden.


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Verluste: Schutzrahmen / Parodie ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Parodie.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Parodie.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Parodie.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Parodie.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Parodie.  
  Stabilität des Finanzsystems Parodie.  
  Vertrauen der Anleger Parodie.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Parodie.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Parodie.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Parodie.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Parodie.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Parodie.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Parodie.  
  Finanzsektor Parodie.  
  Gruppen von Anlageformen Parodie.  
  Gruppen von Anlegern Parodie.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Parodie.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Parodie.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Parodie.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Parodie.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Parodie.  
  weniger umfangreiche Deckung Parodie.  
  höhere Deckung für Anleger Parodie.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Parodie.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Parodie.


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Ersparnisse / Rechtsanwalt ('EEA)


Bankkonten usw. ('EEC )
 

  Bankkonto Rechtsanwalt.  
  Sparkonto Rechtsanwalt.  
  Tagesgeld Rechtsanwalt.  
  Tagesgeldkonto Rechtsanwalt.  
  Festgeld Rechtsanwalt.  
  Festgeldkonto Rechtsanwalt.
 

  Girokonto Rechtsanwalt.  
  privates Konto Rechtsanwalt.  
  Verbraucherkonto Rechtsanwalt.  
  geschäftliches Konto Rechtsanwalt.  
  Nummernkonto Rechtsanwalt.  
  Bankgeheimnis Rechtsanwalt.
 

  Darlehnskonto Rechtsanwalt.  
  Überziehungsprovision‎ Rechtsanwalt.  
  genehmigte Überziehung‎ Rechtsanwalt.
 

  Bauparkonto Rechtsanwalt.  
  Bauparen Rechtsanwalt.  
  Bauparkasse Rechtsanwalt.


Festverzinslich ('EEC )
 

  Anleihen Rechtsanwalt.  
  Schuldverschreibung Rechtsanwalt.  
  Unternehmensanleihen Rechtsanwalt.  
  Staatsanleihen Rechtsanwalt.  
  Anleihenfonds Rechtsanwalt.  
  Pfandbriefe Rechtsanwalt.


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Vermögenswerte / Strafrecht ('EEA)


Sachwerte ('ETE )
 

  Sachwerte Strafrecht.  
  Rohstoffe Strafrecht.  
  Gold Strafrecht.  
  Silber Strafrecht.  
  Edelmetalle Strafrecht.  
  Sammlungen Strafrecht.  
  Sammlerstücke Strafrecht.


Immobilien ('REB )
 

  Immobilienfonds Strafrecht.  
  Renditeimmobilien Strafrecht.  
  Miethaus Strafrecht.  
  Eigenheim Strafrecht.  
  eigengenutztes Eigenheim Strafrecht.  
  Eigentumswohnung Strafrecht.  
  eigengenutzte Eigentumswohnung Strafrecht.


Immaterialgüter ('EPE )
 

  Urheberrechte Strafrecht.  
  Autorenrechte Strafrecht.  
  Lizenten Strafrecht.  
  Patente Strafrecht.


Geschäft und Manipulation / Bestechung ('EYC )

 
  Unternehmen Bestechung.  
  Auftragsvergabe Bestechung.  
  Weißkragenkriminalität Bestechung.  
  Medikamente Bestechung.  
  Wissenschaft Bestechung.  
  wissenschaftliche Studie Bestechung.
 

  Glückspiel Bestechung.  
  Sport Bestechung.  
  Spielmanipulation Bestechung.
 

  Steueroase Bestechung.  
  Bankgeheimnis Bestechung.  
  Geldwäsche Bestechung.


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Photo: Toda Hut (Nilgiris, India). - 2006, by Pratheepps. - Creat.Comm.Attrib.ShAlike 2.5Lic. - Nice gallery about India: www.pratheep.com --- Toda, small (~1000) Indian pastoral community, living in such dwellings, in former times frequently in "fraternal polyandry". (German: "Vielmännerei, mehrere Männer - die Brüder - mit 1 Frau".)



Wie sie funktioniert - ihre zahlreichen Varianten - , und wieso das Meiste nie aufgedeckt wird, oder aufgedeckt wird, aber unverfolgt bleibt...

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Photo: Eug.Pivovarov, Russia.




Mit Hilfe des Info-Tools FAX7 ORGATEXT finden Sie für Anliegen Ihrer Wahl alle im Internet verfügbaren Musterbriefe, Vorlagen, Beispiele, vorbereitete Anträge.

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    (Photo: A howling wolf in: Wildpark Eekholt,Germany; by Volker.G.; Lic.GNU Free Doc 1.2++)

Aus einem Genforschungslabor eines bekannten Pharmakonzerns - klandestin im Kaukasus? Beim Schafe- Klonen ein paar Gensequenzen verwechselt?


    (Photo:. _DE_"Eierlegende Wollmilchsau" (colloquial)
_EN_ (literal:) "An egg laying wool milk swine" (a truly versatile 'magic' tool; IT colloquial equivalent: "Jack of all trades (device)")
_FR_ "mouton à 5 pattes qui pond des œufs et qui donne du lait" (colloquial - literal translation: "a sheep with 5 legs which lays eggs and supplies milk") - 'Photo' by Georg Mittenecker and others; Lic.Creat.Comm.Attr.Sh.Alike v2.5 & v2.0)



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Photo by Kahuroa, 2007: Poumatua (chief), carved; from the Maori meeting house Hotunui, Ngati Maru, Hauraki, built 1878. Now in the Auckland War Memorial Museum, New Zealand.


AHA7 REALOVEST ... AHA7 REAL INVEST


Photo: (1984-11-14) Astronaut Dale A. Gardner holds up a "For Sale" sign refering to the two satellites, Palapa B-2 and Westar 6 that they retrieved from orbit. A portion of each of two recovered satellites is in the lower right corner, near Discovery's aft.




(Photo: 2009 by Alchemist-hp - the archetype dream to produce gold cristals - Creat.Comm. Attrib.ShareAlike 3.0)

(When we did not have the Internet and not Wikipedia, we had the CIA WORLD FACTBOOK. It gave and gives access to all country key data of the world by FD... then CD ...now by Internet. AHA7 JOB FACTBOOK will progressively give access to all job key data of the world, thanks to the Internet. Starting in English, French, German. If many visitors, it will be extended to Chinese, Spanish, Russian, Arabic, Portuguese.)



Ein Volkswirt hierzu: "Die Politiker als Retter der Spekulanten - mit dem Geld der korrekten Steuerzahler - Verschuldung zwei zukünftiger Generationen, die es abbezahlen sollen. Diese Absurdität ist eine totale.
Soziale Marktwirtschaft existiert nur noch auf dem Papier. Der Rahmen ist überspannt. Es geht so nicht weiter."

Diese Seite eröffnet Ihren Weg zu Websites mit Koordination von Wissenschaftlern - denkende Ökonomen, denkende Juristen -, die eine neue Opposition darstellen. Dort erfolgt Koordination von weiterer Verfassungsbeschwerde und EU-Verfahren gegen jetzige und alle zukünftigen "Rettungspakete" in der EU unter Ruinierung von Wirtschaft, Arbeit und Demokratie. Alle Bürger können sich den Eingaben anschließen.

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(Photo: Male Lion and Cub Chitwa, eating a Cape Buffalo, South Africa / Northern Sabi Sand. By Luca Galuzzi,2004, galuzzi.it. Creat.Comm.Attr.ShareAlike 2.5 Lic.)




(Photo: A beautiful car from the Golden Age of the American Dream - © 2008, Don Pedro & site admin. aha7.com)


Abmahnung erhalten? ...Beißen!
 image: Dog - Abmahnung
Serienabmahner: Gegen Juristen-,,Pädophilie'' hilft Schutzgemeinschaft:


» Schutzgemeinsch.Abmahnung _Menu_   DE

Mit diesen Strategie- Hilfen wurde erstmals in Deutschland eine anwaltliche Abmahnfabrik stillgelegt (2008). Staatsanwaltschaft: Hausdurchsuchung bei 2 Abmahnanwälten. Die ~100++ Abgemahnten erhielten ihr Geld zurück - insgesamt wohl 100.000++ ?? Je mehr diese Schutz-Infos besucht werden, desto mehr wird fortgesetzt. - Bitte Links+Hinweise über aha7.com ! (Presse,Sites,Foren,Blogs,...) (Photo: © infos7.com site admin. & author)


wenn das mit einem Vertrag verbundene Interesse nicht die Teilnahme eines Rechtsfachmanns finanzieren kann und nach der Interessenlage auch nicht erfordert. Vertrauen ist gut. JUS7 LEGATEXT ist besser.

» Menü: Mustertexte kostenlos   EN DE FR


     (Photo: © 2007 Don Pedro & Admin.aha7.com


 vulture POLITGEN: Genetische Ursache für Machtgier & Geldgier entdeckt!
» Gier-Genetik: Giergen entdeckt!.  
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» Gier-Genetik, Geld & Macht....   EN DE FR
» Geldwolf - Fabel vom reuigen Investbanker   DE - mit Moritat über Haifisch, Mackie Banker & Co.- frei nach Bertolt Brecht.

» Executive compensation : excessive?   EN
» Totalitärer Liberalismus: Finanzkrisen?   DE
» Totalitärer Kapitalismus / Analyse   DE




Es war einmal.... Musikträger- Produktion und -Distribution, dies war 1900-2000 Kapitaleignern vorbehalten: Technologisch bedingt nur Massenproduktion. Jetzt ist Musikvertrieb jedermann möglich... Die Welt des Musikvertriebs wird niemals wieder sein wie während eines Jahrhunderts.
aha7.com hilft, teilzunehmen am Anfang der Zukunft - nämlich zurück zum "vor-1900". Das meiste Geld der Musik- Konsumenten ist wieder für die Künstler, die Musiker, die Autoren, die Kreativen. Die Zeit der Musikvertriebe ist vorbei für immer. Sie wissen es - aber wagen noch nicht, es zu glauben. Wir erleben zur Zeit die letzte Schlacht der Musikvertriebler in ihrem verlorenen Krieg.
(hier Schlachtbeispiel: Abmahnungen.)
    (Photo: © 2008 Don Pedro & site admin. aha7.com)


(1) Legale Rechtsgrundlagen, zukünftig Fernseh- / Rundfunkgebühren legal nicht mehr zu zahlen.
(2) Kleinverlage und Autoren: Ihr Honorar-Anteil an der GEZ-Gebühr ("Kultursteuer")!
(3) PC-Verwender: Gebühr zurück? Legale Steuern- Aufrechnung?

Nicht alle Dinosaurier sind ausgestorben. UNO7 FLAMINGO ist hilfreich bemüht um liebevolle Sterbehilfe für ein vergreistes Gebührensystem... für ein durch das Internet antiquiert gewordenes Konzept des Staatsfernsehens. Die Bürger müssen entscheiden, ob die totale Absurdität eines Staatsfernsehens auf die Intensivstation muss als Vorstufe zur Endstation - das Museum. Denn inmitten einer pluralistischen Demokratie - der Staat als oberster Video- und Meinungsfabrikant? Absurder geht es nicht.

» Verweigerung GEZ / Textbeispiel   EN DE FR

» Ihr Geld für die GEZ? - UNO7 FLAMINGO für Informationsfreiheit! Für die Freiheit der Bürger, öffentliches = staatliches Fernsehen zu sehen oder nicht zu sehen.   EN DE FR
» Medienfianzierung neu ordnen (GEZ etc.)   DE
» "Don Pedros Liebesbriefe"   EN DE FR

    (Photo: Aaron Logan, 2004, Creat,Comm.Attrib.1.0 lic.)



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