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v. 18. Juli 2022
Offenkundig bestand seit Ende 2000 bis Sommer 2003 ein Börsen-Boykott. Viele Anleger werfen den Vertretern von Banken und Börsen sehr und zu pauschal totalen Moralverlust vor. Das neue MORM-Rating ist die Lösung: Ein Moralbarometer, das Banken mit Noten bewertet. Der MORM Moralindex gibt einer Bank nach Prüfung ein Rating zwischen 0 und 100 %. Hierbei wird computerbasierte bestmögliche Objektivität angestrebt. Banken mit einem MORM-Rating ab 70 % werden im Internet als Anlageempfehlung veröffentlicht. Dahingegen werden Banken mit einem Rating unterhalb dieser 70 % einstweilen in der Einführungsphase nur mit Einverständnis der Bank veröffentlicht. Denn das Rating ist zu Beginn zu punktuell. Auch sollte es vorab durch Meinung und Gegenmeinung an Objektivität gewinnen. Ein Moral-Rating oberhalb 90 % gibt es nur bei besonderer Förderung von Werten, ... z.B. Zukunftstechnologien, viel Kreditvergabe an die Kleinen der Wirtschaft, viel Gründungsfinanzierung, Aufbaudarlehn / arme Länder usw.. Ein MORM-Rating ab 95 % wird als ,,Perfektbank'' gewürdigt. Ein MORM-Rating unterhalb von 70 % wird sich regelmäßig ergeben bei Banken, deren Aktivität den Interessen der Allgemeinheit nicht ausreichend folgt. Beispiel: Banken, die die Sparkraft der Gesellschaft zur Arbeitsplatzvernichtung kanalisieren [,,Geld nur für die Großwirtschaft'']. Ein schlechtes MORM-Rating unterhalt 70 % gibt es auch vermutlich immer für Banken, die gegen den ungeschriebenen bankenüblichen Ehrenkodex zur Kundeninsolvenz verstoßen [Berechnung von Verzugszinsen in Ausbeutung der Notlage, Verfolgung oberhalb von 12 Jahren nach Problemeintritt, Verkauf von Bankforderungen an das Inkassogewerbe u.ä.]. Genauso schlecht unterhalb von 70 % MORM-Rating schneiden Banken ab, die Familien mit Kindern oder weniger Reiche benachteiligen oder durch Gebührenklauseln ,,abwimmeln'' u.ä.m.. SCHUBA-Register für finanziell unzuverlässige Banken: Ein MORM-Rating unterhalb von 30 % erwartet Banken, deren Vorstände eine Dauervorliebe für hemdsärmeligen Methoden haben. Es gibt eine Minderheit von Banken, die in den Bereichen Kontoführung und Insolvenz ganz besonders vorwerfbare armutfördernde und wirtschaftszerstörerische Handlungen vornehmen, um hohe Sondergewinne zu erzielen. Ein SCHUBA-Register solcher Banken müsste eigentlich entstehen, eine rote Liste von Banken, deren Leitern es an der persönlichen Zuverlässigkeit für Bankgeschäfte fehlt. Dies ist gegenwärtig noch nicht möglich. Die MORM-Ratings haben noch nicht eine für Negativurteile ausreichende Objektivität. Aber so bald wie möglich sollte ein SCHUBA-Register von finanziell untauglichen Banken existieren. Ein Bankkontensparer ist Kreditgeber der Bank. Man kann Geld nicht an Banken verleihen, die durch rüpelhafte Methoden zum Ausdruck bringen, dass Anstand und Würde sie nicht interessieren. Die Rückzahlung der Kreditschulden der Bank an den Bankkontensparer erscheint dann nicht ausreichend gewährleistet.
Je mehr echte Banker-Moral, desto mehr Gewinn. Denn eine solche Bank wird zur gesuchten Adresse, und die Kunden sind nicht fixiert auf winzige Konditionen-Nachteile einer solchen Bank. Das ist der Preis, den jeder gern zu zahlen gewillt ist für eine extrem zuverlässige Gewähr, immer fair behandelt zu werden. ,,Winzige'' Kostennachteile aus Sicht des Bankkunden können aber für die Bank beträchtliche Steigerungseffekte prozentual zur kleinen Zinsmarge haben. Das kann bis zur Verdoppelung des Jahresgewinns der Bank führen. Letztlich fördert das MORM-Rating die Rückkehr zum seriösen Bankertum anno dazumal (soweit es das jemals so richtig wirklich gab?).
Jeder MORM-Ratingbericht im Auftrag einer Bank informiert vollständig über die objektive Berechnungsformel. Diese wird mit zunehmender Inanspruchnahme des MORM-Ratings gewiss schrittweise immer komplexer werden. Es wird durch ständige Verfeinerung versucht werden, das Einfließen von subjektiven Berwertungselementen zu verringern. Vollautomatische objektive Berechenbarkeit ist das Endziel. Im jetzigen Stand hat das Rating einige Eckpfeiler: (1) Eigenkapitalanteil einschließlich stiller Reserven: EK mindestens 5 %, EK gut bei 12 %, Bestnote ab 18 % EK. Zu den Zahlenwerten : ... wird [einstweilen] auf die Zuverlässigkeit der Bank-Buchhaltungen vertraut. Ein wichtiger Korrekturfaktor zur Risikohaltigkeit des Aktivgeschäftes ergibt sich durch nachstehend (2). Niedriges Eigenkapital einer Bank bedeutet, dass sie die Hebelwirkung der Gewinnmaximierung voll ausschöpfen will. Zu diesem Zweck nimmt sie es in Kauf, sich in Zeiten von Wirtschaftskrisen von Gemeinschaftskassen retten zu lassen zu Lasten der Allgemeinheit [Steuerzahler, Rettungsfonds usw.]. Viel übler ist, dass eigenkapitalkranke Banken von ihren bisherigen Managern dann oft auf Gewinn getrimmt werden durch bestmögliche Auslösung von Ruin von an sich gesunden oder einvernehmlich rettbaren Darlehensnehmern. Denn durch Ruinförderung fallen hohe Sondergewinne an, z.B. Vorfälligkeitsentschädigungen, Verzugszinsen usw.. Anders gesagt, zu wenig Eigenkapital haben heisst bei einer Bank, hohes Pleitegeier-Risiko haben. Ein besonders gutes MORM-Moralrating ist deshalb ausgeschlossen für Banken mit Eigenkapital [einschliesslich Reserven] an der unteren Grenze um 5 % oder weniger. Hier zeigt sich eine kaum überbrückbare Abweichung zu ,,linken'' Ideologien. Für vorherrschende ,,sozialistische'' Ideologen gilt eine Bank meist moralisch als umso übler, je reicher sie ist, also je mehr Eigenkapital sie hat. Für das MORM-Moralrating ist eine Bank moralisch umso weniger gefährdet, je reicher sie ist. Die Frage, wem das Eigenkapital der Bank letztlich gehört, ist beim MORM-Rating ziemlich bedeutungslos. (2) Fehlen von diskriminierenden Elementen bei Kontenführung und Ausleihe: - insbesondere Fehlen von mittelbarer Armutsförderung. - und insbesondere Respekt von Kleinwirtschaft und Mittelstand. Die zahlenmässige Messbarkeit... bereitet hier Schwierigkeiten. Das MORM-Rating arbeitet hierzu mit Relationsziffern zwischen Aktiv- und Passivgeschäft. Die Regel ist, dass eine Bank, die das Geld der Kleinen sammelt, es auch zu angemessenem Anteil der Wirtschaft der Kleinen überlassen muss. Sofern eine Bank im Aktiv- wie auch im Passiv-Geschäft Geld-Großhändler ist, so ist das dahingegen nicht von vornherein negativ, da möglicherweise in sich kohärent und volkswirtschaftlich neutral. In Deutschland ist eine Geschäftspolitik wie die der ortsnah handelnden Genossenschaftsbanken [Volksbanken, ...] und der Sparkassen eine gute Richtschnur. Allerdings sind für das MORM-Rating die Sparkassen... ... in einer nachteiligen Position, da Eigenkapital aus Kassen der Steuerzahler beim MORM-Rating nicht voll angerechnet wird. - Bei Genossenschaftsbanken werden Eigenkapital-Nachschusspflichten mit einer hohen Quote als eigenkapitalgleich angerechnet. Das Sonderproblem der Genossenschaftsbanken ist, dass die Vorstände kleinerer Volksbanken bzw. Raiffeisenkassen keiner direkten anweisungsberechtigen Überwachung unterliegen (im Gegensatz zu den Sparkassen). Wenn ein örtlicher Volksbankdirektor ,,durchdreht'', und das soll manchmal vorkommen, weil menschlich, so schütteln alle um Hilfe angerufenen Stellen nur hilflos mit den Achseln. Da helfen weder Bafin noch die Deutsche Genossenschaftszentrale noch das Bundeswirtschaftsministerium noch der Staatsanwalt noch das Amtsgericht. ALSO: Die kleinen Volksbanken profitieren geschäftspolitisch von einem Größeneffekt des Kollektivs, bleiben aber in ihrem Verhalten teils ehr klein und trotzdem autonom. Die Kleinsten verhalten sich oft besonders vorbildlich, zuweilen aber genau entgegengesetzt. Das ist ein Problem ohne einfache Lösung. (3) Eine weitere Forderung für besonders gutes MORM-RATING ist faire Verjährungsdauer. Gut bewertet wird die Selbstbeschränkung auf eine Verfolgungsdauer von Darlehensausfällen gegenüber natürlichen Personen analog zur effektiven Strafdauer bei Mord, also maximal 13 Jahre. - Die jetzige gesetzliche Reglung hierzu (30 JAhre im Fall üblicher Vollstreckungsunterwerfung) wird dahingegen als verfassungswidrig und also im Fall von Schuldnerrechtsmitteln als rechtsunwirksam angesehen. Es wird Verfassungswidrigkeit von Verjährungsdauern oberhalb von 13 Jahren angenommen (mit Pflicht zur ministeriellen Anweisung der Aussetzug von Justizhilfe). Denn Konsumenten können seit etwa 2000 selbst bei Eigenschuld eine Restschuldbefreiung schon nach einer Dauer von 7 Jahren erreichen. Eine so extreme Schlechterbehandlung der Nicht-Konsumenten wird nicht nur als verfassungswidrig angesehen, sondern darüber hinaus als ein ideologischer Gesetzgebungs-Skandal. Die Distanzwahrung hierzu seitens der Bankunternehmer wird als Pflicht angesehen. Lange Zeit rechnete es sich eine deutsche Großbank wohl zur Ehre an, bei Zwangsmaßnahmen absolut passiv zu bleiben und aus der Vermögensmasse nicht bedienbare Forderungen sofort ,,für alle Ewigkeit weg-zu-archivieren''. Ein derartiges Verhalten bringt beim MORM-Rating nicht nur den maximalen Rating-Wert zum Insolvenz-Wohlverhalten ein, sondern sogar einen Sonderbonus. Kein Forderungsverkauf: Die Anpassung einer Bank an die Forderngen für hohes MORM-Rating erfordert ferner Verzicht auf Forderungenverkauf, ausgenommen an zu 100 % beherrschte Tochterunternehmen mit entsprechender Weisungen-Unterwerfung und einem Namen ähnlich dem der Bank selbst (also Verzicht auf Verschleierungstaktik). Eine MORM-schädliche Form des Forderungsverkaufes ist nach neuerer Rechtsprechung wohl ohnehin Banken faktisch untersagt (wegen Bankgeheimnis u.a.m.). Es ist bereits in Bearbeitung, ein bestimmtes in dieser Weise bislang bestehendes Insolvenzhai-Milieu dauerhaft zu stoppen. Ferner muss die Bank von Vertragsstrafen und Verzugszinsen absehen, auch rückwirkend, sofern dies die Insolvenz natürlicher Personen direkt oder mittelbar [Bürgschaften!] herbeiführen kann oder sofern Vollstreckungsmaßnahmen bereits vorliegen. Anders ausgedrückt, einer Bank, die ,,Bank'' ist, steht es nicht an, sich an existentieller Not von Darlehensnehmern finanziell zu bereichern. (4) Moralorientierte ,,gute Werte'' sind erforderlich für ein Maximalrating von 90-100 %. Ein besonders hohes MORM-Rating nahe 100 % ist nur erreichbar für Banken mit besonders nützlichen Tätigkeitssegmenten, z.B. Technologieförderung, Kleinbetriebsförderung in nicht-reichen Ländern, Korrdination von Bürgschaftszirkeln unter Existenzgründern zwecks Risikoabpolsterung und ähnliches. Es ist bei solchen Finanzierungen voll tolerierbar, dass die Bank neben Zinsen sehr hohe beteiligungsähnliche Zuschläge für den Erfolgsfall erhebt, sofern dies zur Abdeckung des Sonderrisikos ausgewogen geregelt ist. Gängige ,,gute Werke'', z.B. Image-,,Sponsoring'' von Sport und Kultur zugunsten populärer Namen, bleiben beim MORM-Rating dahingegen völlig unbewertet, weil moralisch zu schwer bewertbar. Sofern vom Steuerzahler getragene Banken, z.B. Subventionenverteiler, bei bankfremden sogenannten ,,Events'', z.B. bei Sportereignissen, als Sponsor auftreten, so wird dies beim MORM-Rating sogar noch negativer bewertet als Korruption. Denn die für die Ausgaben Verantwortlichen sind dann regelmäßig an der Bankspitze, also stellvertretend für die Bank und ausreichend qualifiziert zum Begreifen, und sie vernichten in geplanter Weise das Geld des Steuerzahleropfers für Populismus, statt es beispielsweise Innovatoren zu geben.
Es wird von der Annahme ausgegangen, dass Banken mit guter Entsprechung zu den vorstehenden Eckpfeilern der Banker-Moral-Bewertung in ihrem Gesamtgeschäft zwangsläufig im Geist des Respektes von Geld und Gesellschaft und zuverlässiger Gewinnmaximierung im Interesse aller arbeiten und ihre Kunden überdurchschnittlich redlich behandeln. Sicherlich werden die Ergebnisse des Ratings vor allem in der Anfangszeit zuweilen mit dem unmittelbar sichtbaren Verhalten einer Bank nicht voll in Einklang sein - positiv oder negativ. Diese Divergenz wird mit zunehmender Verfeinerung der Ratingmethoden auf die Dauer zu vermindern sein auf ein unmaßgebliches Niveau.
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