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v. 7. Juli 2022
Investverlust Mediation / Einleitung: Einen Schuldigen für finanzielle Schäden gibt es immer. "Der Markt" oder die Börse ist nie der Schuldige. Die Bank oder der Vermittler sind möglicherweise schuldig, Möglicherweise. Man selbst ist natürlich nie schuldig... Vielleicht auch wirklich nicht schuldig? Denn da war immer irgend jemand oder irgend etwas, was zum Fehler verführte? Philosophie- Unterricht nötig?
Immer die gleichen Schritte zum Problem "BANKNIX gewusst": ("Die beratende Bank hatte von allem nichts gewusst." - ausgenommen, wie man Verkaufskommissionen in die eigene Gewinnberechnung einbucht und entsprechende Bonuszahlungen für die hauseigenen Vemrittler berechnet.) Empfehlung für geschädigte Anleger: Geld zurück durch Mediation: Kontaktieren: ok @ jus7.com - Bei Beträgen ab 1 Million Euro stattdessen: ok @ mrmio.com Durch Mediation jedenfalls die Kostenfrage des Gerichts entschärfen. Bei Ablehnung der Mediation: Rechtsstreit durch Anwalt. Der Mediationsvorschlag hat dann in etwa Wirkung eines ersten Gutachtens Ferner haben Sie durch Mediation möglicherweise Teilentlastung von den beträchtlichen Verfahrenskosten.
Die allgemeinen Voraussetzungen lauten wie folgt: Ein Geldanlage- Verlust muss bereits eingetreten sein oder muss sich abzeichnen. Der Anleger muss nachvollziehbar begründen können, wieso er meint, dass die Verlustlast nicht nur ihn allein treffen sollte. Die Fronten sollten noch nicht durch emotionale Streitigkeiten verhärtet sein. Praktisch immer, wenn Geld verloren wurde, ist eine externe Ursache zu finden. Niemand wird so dumm sein, sein Geld wissentlich zu verbrennen. Es ist also immer jemand vorhanden, der zum Fehler animierte. Verlustausgleich ist immer dann erreichbar, wenn der Empfänger oder Vermittler der Geldanlage zugleich den Fehler zu vertreten hat. Dies muss ausreichend beweiskräftig sein. Welche Verlustarten können Gegenstand einer Verhandlung werden? Im Prinzip alle - aber ... Verluste sind denkbar zu Aktien, zu Fondsanteilen, zu Zertifikaten und zu allem Sonstigen in Verbindung mit Ihrer Bankverbindung. Nur wenn Ihre Bank selbst die betreffenden Anlagemöglichkeiten angeboten hatte, kann normalerweise in Betracht kommen, dass Ihre Bank zu irgendeiner Verlustragung verpflichtet sein könnte. Nur wenn die Bank aktiv mitwirkte - und sei es durch das Auslegen von Prospekten - , kommt in Betracht, über ein Mediationsverfahren ein Teilen der Verluste anzustreben. Sofern die Bank nicht mitwirkte, ist die Frage: Wer oder was war auslösend für Ihren Entscheid? Sofern ein Vermittler auftrat - nennt sich möglicherweise Berater - , so müssen Sie sich im Prinzip an ihn wenden. Tatsächlich wird die Wahl des richtigen Adressaten dann aber etwas komplexer. Sofern eine Berichterstattung in der Presse auslösend für Ihren Entscheid war, wird das Verlagshaus nach üblichen Regeln nicht zu belangen sein. Zu belangen wäre dann allerdings der Informationsgeber einer Berichterstattung. Diesen können Sie zwar nicht ohne Weiteres bei einer Redaktion erfragen. Aber es ergibt sich der Interessierte regelmäßig aus dem Inhalt der Presseinformation. Letztlich können Sie sich immer an den Vertragspartner halten des spekulativen Geschäftes? Der eigentliche Vertragspartner wird vermutlich sagen: "Die Risiken sind im Kleingedruckten ('Keinst-Gedruckten...') meiner Website ausdrücklich ungekündigt." Besonders zermürbend könnte Ihr Warten auf eine Antwort werden, sofern Sie eine solche Frage einer gewissen Firma Lehman, New York, vorlegen.
Was tun, sofern Verluste eingetreten sind? Wägen Sie nach vorstehenden Regeln ab, ob Verlustersatz oder Verlustteilung in Betracht kommt. Entscheiden Sie, ob Sie Maßnahmen ergreifen wollen: (1) Sie können mit der Bank (oder Vermittler / "Berater") Kontakt aufnehmen. Sofern Sie durch Ihren Beruf verhandlungsgewohnt sind, kann dies sinnvoll sein. Allerdings ist die Erfahrung, dass ohne Auftreten eines Dritten nur die Bankmitarbeiter vor Ort sofort und autonom handeln. Jedes Unternehmen wird bei Schadensersatzproblemen die Devise ausgeben, Inanspruchnahme bestens zu verhindern. Dies geht dann normalerweise überhaupt nicht "nach oben". (2) Sie können Mediation wählen. Näheres weiter unten. Die Bank weiß dann, dass jemand da ist, der unbedingt einen Erfolg herbeiführen möchte und die Hintergründe überblickt. Also wird die Bank sofort gründlich abwägen, ob sie im Ernstfall eines Rechtsstreites mit Verurteilung rechnen muss (Teilbetrag oder alles). Aus Kostengründen ist es besser, einem richterlichen Entscheid durch Nachgeben zuvorzukommen. (3) Sie können sich danach oder sofort an einen Rechtsanwalt wenden. Sofern Sie dies ohne vorherigen belegbaren schriftlichen Mediationsversuch tun, entsteht allerdings aus verschiedenen Gründen das Risiko, dass Sie im Rechtsstreit sehr viel höhere Kosten tragen müssen. Unterschätzen Sie nie die Kosten bei Rechtsstreiten, bevor Sie Ihre Strategie definieren. Ihr Anliegen ist nicht, einen Präzedenzfall bis zum BGH durchzustreiten und damit der Fortentwicklung der Rechtsprechung zu dienen - mit Ihrem Geld. Es kann zig-tausende von Euro kosten. Ihr Anliegen ist, eine faire Lastenverteilung mit der Bank zu erreichen und sodann vielleicht sogar duaerhaft Kunde zu bleiben. Warum ist ein Vorschalten von Mediation zweckmäßig? Ein nichtanwaltlicher Mediator ist frei in der Wahl der Argumente und kann die Interessen beider Seiten herausarbeiten und abgleichen. Da die Paragrafen Ihnen wenig helfen und allen ausreichend bekannt sind und meist nachteilig für den Anleger sind, kann man auf juristische Erörterung zunächst einmal verzichen. Natürlich hat die Bank normalerweise irgendwo in dern AGBs alles Nötige stehen, um Ihre Ansprüche abzuwehren. Es geht nun einmal gerade um die Frage, ob dies angewandt werden kann, darf oder sollte. Der Mediator kann auf diese juristische Erörterung verzichten und diese dem eventuellen späteren Anwalt und seiner dann einsetzenden Rechtsberatung überlassen. Der Mediator kann die Suche nach "natürlichem" Rechtsempfinden in den Vordergrund stellen, nach einem angemessenen Interessenausgleich, nach Versäumnissen in der Ausbildung und Vorbereitung der "Berater" der Bank. Da wird es dann gewöhnlich weniger juristisch und möglicherweise eher peinlich für die Bank. Wieviel die Bank an Ihnen in der Vergangenheit vielleicht bisher verdient hat, ist ebenfalls eine nicht-juristische Frage, aber sehr hilfreich für die Mediation. Mediation kann ein taktvolles Hineinstechen sein in die jeweiligen verwundbaren Stellen beider Seiten, kann die Interessenlagen aus sonstigen Vorgängen integrieren und hieraus ein Gesamtbild formen. Kosten der Mediation? Ein im Verhältnis zur strittigen Anlagesumme sehr kleiner Betrag ist einem gemeinwohldienlichen Zweck zuzuführen. Ihre erste Mail muss einen Vorschlag eines im Verhältnis zur Anlagesumme kleinen Betrages Ihrer Wahl enthalten. Alles Weitere wird sodann individuell vereinbart. Mediationsanliegen werden nur weiterbearbeitet, sofern sie nach erster Vorklärung sinnvoll erscheinen. Der Mediationsvorschlag wird software-basiert nach einem Punktekatalog erstellt. Punkte für die Bank, Punkte für Sie. Die ausgewerteten gegenseitigen Argumente werden offengelegt. Die Berechnungsweise wird nicht offengelegt. Sofern Sie mit dem Ergebnis einverstanden sind, wird der Bank ein Verlustausgleich proportional zum Punkteergebnis vorgeschlagen. Kein Mediationsvorschlag sieht aus wie der andere. Jeder Vorschlag ist "mitdenkend" - naja, wie Software- Roboter so denken. Nur die ersten Mediations- Vorschläge werden vom Koordinator des Systems überprüft, um die Kriterien des Punktesystems mit den Regeln der geltenden Rechtsprechung in Einklang zu bringen.
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