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v. 18. Juli 2022
Test Honorar berechnen ... können Sie durch Ihre Testberichte im Internet Geld verdienen? Als Autor, Berater, Journalist die erstellten Testberichte verkaufen? Also: Angeforderten Bericht machen, Rechnung stellen und Antwort abwarten? Einführung Als Autor von Testberichten können Sie möglicherweise Honorar in Rechnung stellen So lautetete eine hier in Diskussion erörterte Meinung. Ungewiss ist allerdings, ob Sie es bezahlt bekommen. Viele Internet- Märkte bitten die Benutzer durch individuelle Email, einen Test für ein Produkt zu schreiben. (Alles Nachfolgende gilt NUR für den Fall einer solchen individuellen an Sie bzw. an Ihren Benutzernamen adressierten Bitte um einen Testbericht.) Natürlich ist der offenkundige Zweck, den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens zu dienen. Regelmäßig sind in dem Unternehmen bezahlte Mitarbeiter die Norm, die also interessenorientiert auch Ihre Mitwirkung erfragen. Ehrenamtliche Mitarbeiter werden Sie in solchen rein kommerziellen Unternehmen schwerlich finden, und das ist ja auch ganz normal so. Eine hier diskutierte Meinung lautete: Normal sei der Grundsatz der Vergütung dann auch für individuell - beispielsweise per E-Mail - von einem Benutzer erfragte Testberichte. Denn warum sollten ausgerechnet die ohnehin schon dem Unternehmen nutzenen Kunden nun auch noch kostenlos für dies Unternehmen arbeiten? Die Rechtslage zum Honoraranspruch. Es sind nach der hier diskutierten Auffassung dann wohl die Voraussetzungen gegeben, für Ihren eingelieferten Test sodann Honorar zu verlangen. Da Ehrenamtlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart war, könnte man die Meinung vertreten, eine ausdrücklich Bitte um die ausführende Arbeit eines Testberichtes für ein wesentliches unternehmerisches kommerzielles Umfeld sei Angebot auf Vertragsabschluss. In Allgemeinen Bedingungen oder sonstwie versteckte Klauseln der Kostenfreiheit für den ,,Auftraggeber'' würden ihm dann nicht helfen, so die hier diskutierte Rechtsmeinung: Denn es könne nicht erwartet werden, dass jemand für eine Stunde Arbeit eines Testberichtes vorab rund 5 Stunden Vertragsanalyse betreibe (unerwartete Klauseln ... unwirksam wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot, so lautete die hier diskutierte Meinung). Ob Ihre Rechnungsstellung Aussicht hat oder nicht, wurde in der Diskussion als ungewiss festgestellt. Die Rechtslage sei nicht eindeutig, oder vorsichtigerweise gesagt, die Aussichten seien eher ungünstig. Immerhin koste es aber weniger als beim Lotto spielen, und die Aussichten auf einen Gewinn von vielleicht 40 Euro seien wohl höher. Immerhin habe es Reiz wie beim Lottospiel, den großen Internet- Elefanten mal am Schwanz zu kitzeln. Die in der Diskussino vorgetragene Meinung lautete des Weiteren: Immerhin werde ein wesentliches Internet- Unternehmen sich auch Gedanken machen müssen, ob es gut sei für den Ruf, wenn vielleicht Millionengewinnne eingefahren werden, aber man die erbetene journalistische Arbeit der Benutzer unbezahlt lassen möchte. Der da die Rechnung stellt, wirkt ja schreiblustig, könnte ja immerhin Journalist sein - und welches Unternehmen wolle schon eine schlechte Presse haben... Die Diskussion ergab als Vermutung: Alsbald werde man dann die Einladungen zu Testberichten anders formulieren und entsprechend weniger Testberichte erhalten. Oder auch, vielleicht werde man sich entschließen, die Rechnungssteller in die Reihe der bezahlten Testberichter zu integrieren. Denn auch das gibt es ja bei einigen Unternehmen. Vorbemerkung zum Mustertext Die Schlussformulierungen zur Abrechnungsweise wären gegebenenfalls anzupassen. Sofern jemand Freiberufler ist oder ein kleines Gewerbe betreibt oder vieleicht wirklich Journalist ist, sollte es im Rahmen dieser Tätigkeit im Brief geltendgemacht werden, was ja auch effizienter wäre. Der der Diskussion zugrundeliegende Mustertext lautete etwa wie folgt Hier der diskutierte Mustertext Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Emall vom ... ............ 20... hatten Sie bei mir Auftragserteilung vorgeschlagen zur Erstellung eines Testberichtes. - Ausdruck: siehe Anlage Gerne habe ich durch schlüssiges Verhalten die Annahme erklärt, nämlich den Testbericht geliefert: - siehe Link .... - Ausdruck: siehe Anlage Für diesen Testbericht berechne ich in Einklang mit üblichen Honorarregeln für:,,journalistische Arbeit ohne spezifische Qualifikation, aber mit abwägender Sorgfalt zu texten'': .... Zeichen x 1 Cent je Zeichen = ......... Euro Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 1 Monat auf mein folgendes Bankkonto: bei Bank: ............... Bankleitzahl: ......... Konto-Nr: .............. Kontoinhaber .................... Verwendungszweck: Test ..... Zur Abrechnungsform: Diese Tätigkeitsart erzeugt bei mir übrigens zur Zeit und wohl ohne Aussicht auf Besserung mehr Ausgaben als Einnahmen (Ausgaben für Computer- Hardware und Software, ferner laufend für Elektrizität und für anteiligen Beitrag zu Raumkosten). Ich werde, sofern dies zu gegebener Zeit angebracht erscheint, beim Finanzamt bei Abgabe meiner Steuererklärung beantragen, diese Einnahmenart nach der Hobby-Regel abgabenfrrei zu stellen. Gerne werde ich auch zukünftig bezahlte Testaufträge ausführen. Ich bemühe mich des weiteren, auch meine Freunde und Bekannten auf diese faire korrekte Möglichkeit hinzuweisen. Mancher hat ein Einkommen unterhalb eines Drittels der bei Ihnen tätigen Mitarbeitern und ein Hundertstel Ihrer Manager. Sie können sich leicht denken, wie viel Freude Sie machen können mit Ihren dankenswerten Testaufträgen. Diejenigen, die eine ganz kleine Arbeit für den Erfolg Ihres Unternehmens beitragen, dürfen so mit einem fairen kleinen Betrag für ihre Teilnahme an Ihrer Einnahmen und Unternehmensgewinnen teilhaben, genauso wie die anderen in Ihrem Auftrag beitragenden Personen. Das wird meiner Meinung nach dem Ansehen und damit Erfolg Ihres Unternehmens dienen. mit freundlichem Gruß und Dank im voraus für die Honorarzahlung, ............................................ Und wie viel kann man berechnen? Typisches Beispiel: 1 Seite, 60 Zeilen, je 80 Zeichen: 4800 Zeichen x 1 cent = 48 Euro Zweck der Sache - so in der Diskussion der Verfechter dieser Rechnungsstellung: Die Idee hinter ehrenamtlicher Arbeit ist edel: Dass das Ergebnis allen kostenlos zur Verfügung stehen soll - so das Freeware- Prinzip. Es hat sich eine merkwürdige Abweichung herausgebildet. Extremfall wären möglicherweise Manager sozialer Einrichtungen, sofern sie sich möglicherweise mit möglichst vielen Ein-Euro- Jobbern ausstatten würden, weil ihr Spitzengehalt umso höher ausfallen könnte, je mehr Mitarbeiter rein zahlenmäßig da sind. Folge einer Ehrenamtlichkeit von Nicht-Reichen zugunsten der Finanzinteressen anderer ist ein kleiner Effekt in Richtung auf die Zementierung der Gesellschaft in Arm / Reich. Dem wirkt (ein winziges bisschen) jeder entgegen, der bei Leistungen für vollverdiendende unternehmerischen Angestellten- Hierarchien eine analoge Vergütung verlangt für alles, was er auf Anforderung beigetragen hat. Mindestens wird damit ausgelöst, dass das Modell entsprechend zurückgefahren wird. Denn ziemlich sicher geht eine solche Rechnung zur Stellungnahme an die Juristen des Unternehmens, und natürlich sagen die den Marketing- Managern ihre Meinung, ob es so weitergehen darf oder nicht. Außerdem kann man hierbei vielleicht sogar Geld verdienen. Denn welches Unternehmen möchte es auf eine anwaltliche Klage zu dieser grundsätzlichen Frage durch Sie ankommen lassen? Dann wären ja zig Millionen andere Testberiche möglicherweise auch noch zu vergüten... Besser ist, man lässt es nicht auf eine Rechtsprechung hierzu ankommen. Von allen Übeln das Kleinste wäre also vielleicht für das Unternehmen, solch eine Rechnung zu bezahlen. Vielleicht wird das verklausuliert, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Vielleicht bekommt man eine Gutschrift auf zukünftige Sitegebühren oder einen Kaufgutschein oder sonst etwas juristisch weniger Verfängliches. Bei Nichtzahlung könnte man natürlich wirklich einen Prozess gegen das Unternehmen führen. Hierzu wäre aber kaum zu raten. Die eigenen Kosten könnte man zwar halbwegs im Griff halten und in Kauf nehmen im Hinblick auf die Einmaligkeit so eines Vorstoßes. Aber der Gegner könnte dann möglicherweise recht hohe Anwaltskosten in Rechnung stellen. Schlussmeinung der Diskussion Eine entsprechende Zahlungsanfrage noch vor Erstellung des Testberichtes ging durchaus einem der größten Internet-Unternehmen zu. Das blieb ohne Antwort. Anders wäre es für innerhalb der letzten etwa 2 bis 5 Jahre bereits erstellte Testberichte. Denn dann könnte man Antwort eigentlich erwarten und einfordern. Der diskutierte nachstehende Mustertext ist so orientiert. Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass es eine lustige, aber auch werthaltige Sache wäre, solche Rechnungen zu versenden. Die Meinungen zu den Aussichten auf Geld waren eher skeptisch. Nach Meinung aller wäre bei einem derartigen Schreiben mit unerwarteten sehr nachteilige Wirkungen eigentlich nicht zu rechnen, obgleich man es ja ebenso wenig ausschließen kann wie in der Straße das Herunterfallen eines Dachziegels auf den eigenen Hinterkopf. * Vorherrschende Meinung in der Diskussion war: Wer die Rechnungsstellung macht, macht es zwar auf eigene Gefahr, aber da ist vermutlich keine Gefahr.
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