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v. 7. Juli 2022
Abmahnung / Kammern : Die Kammern - z.B. IHK - sind beste Helfer gegen Abmahn- Missbrauch. Ausschlaggebende Hilfen sind auf den Sites einiger IHKs zu finden. Aber da ist ein ABER. Die Kammern sind staatsnah - ebenso wie Verbraucherschutzvereine und Vereine für Wettbewerbsschutz. Alle respektieren sich. Schön, aber zugleich auch ein Problem.
Die Kammern - insbesondere die IHK - zählen zu den besten Helfern bei Abmahnungen zu betrieblichen Vorgängen. ,,zu betrieblichen Vorgängen'' - also verständlicherweise nicht zuständig für Teilnahme an Musik- Tauschbörsen mit dem privaten PC. Insbesondere die IHKs möchten wohl auch generell wissen, was in Sachen Abmahnung gerade vonstatten geht. Das ehrt. Denn so können die Kammern teilnehmen als Interessenvertretung der Wirtschaft, wenn die Wirtschaft durch neues besseres Recht gegen Missbrauch geschützt werden soll. Sofern Sie Kammerbeiträge zahlen müssen, so rentabilisieren Sie also die Beiträge, indem Sie sich mit Ihrer Sorge an die IHK oder sonstige zuständige wenden. Dort wird man Ihnen vielleicht sehr konkrete Hilfe mit geeigneten Mustertexten anbieten. Nach diesem Lob nun das ABER: Die Kammern koopieren - natürlich - mit den als ,,wertvoll'' anerkannten Schutzvereinigungen für Verbraucherschutz und Wettbewerbsschutz. Das klingt zunächst einmal recht vernünftig. Ist es auch. Aber untersuchen wir bestimmte Auswirkungen davon einmal im Detail. Wenn Sie von einer Schutzvereinigung für Wettbewerb eine Abmahnung von knapp 200 Euro erhalten, möchten Sie auf die Palme klettern vor Wut. Bei Ihrer IHK könnte Ihnen passieren, dass man Ihnen sagt, das wäre vielleicht im großen und ganzen so in Ordnung und Sie sollten das am besten wegbezahlen. Für Sie ist es aber vielleicht keineswegs in Ordnung, dass man für einen Schemabrief rund das 10-fache von 20 Euo berechnet. 20 Euro ist, was ein Schemabrief nach den Analysen der Betriebswirtschaftslehre kosten mag. Was ist denn auf einmal los mit Ihrer IHK oder Ihrer sonstigen Kammer? Die Kammern und die als ,,wertvoll" anerkannten Schutzvereine benötigen sich gegenseitig. Beispielsweise benötigen alle gemeinsam den Gesetzgeber für ihre Zwangsabgaben beziehungsweise ihre Subventionen. Gemeinsam verteidigt sich das deutlich besser. Es ist das korporatistische Modell von Wirtchaft und Gesellschaft, wo die ,,Stände" (,,Korporationen" = ,,Körper" der Gesellschaft) sich untereinander regeln. Die Kammern - beispielsweise die IHK - benötigen diese Art von Schutzvereinen des weiteren als Blitzableiter, um sich aus Kleinkriegen zwischen den Mitgliedern herauszuhalten. Wenn Wettbewerber sich untereinander bekriegen, können die Kammern manchmal vermitteln. Aber sie können auch empfehlen: ,,Wenden Sie sich an den Schutzverein....für Wettbewerb... " - oder was auch immer. Wie funktioniert die Subventionierung der ,,wertvollen'' Schutzvereine? Im Prinzip ein Segen sind die echt bemühten Schutzvereine für Verbraucherschutz und für Wettbewerbsschutz. Dies gilt jedenfalls, sofern der jeweilige Schutzverein sich nicht als ideologischer Vorkämpfer für den Sozialismus empfindet. (Letzteres ist oft ein echtes Problem - sei hier aber ausgeklammert.) Jeder Schutzverein benötigt für seine im Prinzip segensreiche Funktion Geld. Praktisch alle, die bei solch einem Schutzverein Hilfe suchen, meinen, das müsste kostenlos sein. Insoweit sind die Bürger immer großartig: Alles von einer guten Einrichtung haben wollen, aber nicht einmal die Kosten eines Restaurant- Besuches einschießen in eine gute Sache. Allenfalls sind die Hilfesuchenden gerne bereit, gemerös gerade einmal Bruchteile der Echtkosten zu bezahlen. Die Bürger meinen allerdings auch, wenn sie zwei Drittel ihrer Wirtschaftsleistung verlieren in der Abgabenflut, dass der Staat ihnen kostenlos ein wenig mehr Gerechtigkeit zu liefern habe für all das Geld. Die Schutzvereine bekommen das zu spüren, obgleich insoweit unschuldig. Mit Gebührenmodellen versuchen die Schutzvereine, wenigstens rund die Hälfte der Kosten zu decken. Die Gebührensätze ähneln manchmal einem verringerten Betrag der anwaltlichen Gebührenordnungen. Manchmal wird es über die Telefongebühren vereinnahmt. Eine gängige Faustregel bei der Vereinssubventionierung durch die Politik ist nämlich wohl häufig: ,,Zugeschossen wird Verdopplung der erzielten sonstigen Einnahmen.'' - Will heißen, der Steuerzahler zahlt wohl häufig die Hälfte der jährlichen Kosten der Vereinigung. Diese Zuschußregelungen sind nicht verbrieft. Man muss ständig darum kämpfen. Ein gutes Verhältnis der Schutzvereine zu den Kammern - den Interressen- Vertretungen der Wirtschaft - hilft hierbei. Auch das ist im Prinzip eher gut. Wie organisiert sich die Kooperation zwischen Kammern und Schutzvereinen? Wenn die Kammern allen ihren Kammer- Mitgliedern global eine Art Migliedschaftsrechts- Status bei den Schutzvereinen einräumen, so können sie bei Problemen recht gut dorthin verweisen. Die Kammern haben dann vermutlich ein Interesse, dass es den Schutzvereinen finanziell gut geht. Denn umso weniger muss man vermutlich auf lange Sicht für den globalen Vertrag bezahlen. Ein Schutzverein, der knapp 200 Euro pro Abmahnung erzielt, dieser Verein macht es vielleicht gern in intensivem Umfang. Das kann jährliche Einnahmen bis zur Millionen- Größenordnung erzeugen. Sofern der Staat tatsächlich nochmals als Subvention die wohl übliche Verdoppelung oben drauf legt, so wären das sogar rund 400 Euro Einnahmen pro Abmahnung. Die Schutzvereine, denen man in dieser Weise finanziell den Rücken deckt, haben Grund zum Dank. Sie werden dann nicht unbedingt kritisieren, dass die Kammern eine Vielzahl ihrer Leistungen aus einer Vielzahl von Subventionstöpfen bezuschussen lassen oder auch analoge Gebührensätze berechnen. Bei einer kritischen Würdigung solcher Gebührensätze muss man auch bedenken, dass die Rechtsanwaltsgebühren eher deutlich höher liegen und dass die Bearbeitung in den Organisationen oft Rechtsanwälte erfordert. Zu berücksichtigen ist auch, dass Organisationen oft auch die Leerzeiten ohne Besucher finanzieren müssen und sich Verstöße zu Abgabenpflichten nicht erlauben dürfen. Gesetzgebung und Lobby - alle segnen diese Konzepte ab. Der kritische Fall für die Schutzvereine ist, wenn der Gesetzgeber die Grundlage ihrer Gebührenansprüche ändern will. Bei Schutzvereinen in Wettbewerbssachen wären das beispielsweise die Paragrafen 1 bis 8 des UWG. Nun haben alle anzuhörenden Organisation in jahrzehntelang justierter Weise ihre Interessen ausbalanziert. Deshalb wird das Gesetz bislang immer so bleiben, wie es ist: Zwar werden die ,,bösen'' Abmahner zunehmend ausgebremst - viel zu wenig, viel zu spät, viel zu langsam, aber immerhin insoweit Fortschritte. Jedoch das Modell der prinzipiell wertvollen Schutzvereine wird wohl einstweilen und weiterhin ausdrücklich zementiert, möglicherweise sogar intensiviert. Was ist denn da los? Wieso belastet der Staat die Kleinen der Wirtschaft? Dem Staat und der Politik kommt es sehr gelegen, insoweit die Funktionen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auf die ,,privaten* Schutzvereome zu verlagern. Würde der Staat die feineren Regeln der Wirtschaft kontrollieren, so müsste er das beispielsweise über das Ordnungswidrigkeiten- Recht tun. Er wäre an das Grundgesetz gebunden. Im Hinblick auf die vielen Regelungsmängel würde eine gewaltige Prozessflut die Ordnungsbehörden und die Justiz belasten. Man müsste Intelligenz aus der Mottenkiste kramen und Gesetze wieder derart gut machen, dass Gerechtigkeit entsteht. Kurz gesagt - verheerende Aussichten für Parlamentarier. Mit dem jetzigen Status können die Politiker und Parteien trotz minderwertiger Gesetzesqualität ihre Hände in Unschuld waschen: ,,Das ist nun einmal das Wettbewerbsrecht" - ,,dafür sind die Gericht da" - ,,da sind nun einmal Abmahn- Missstände, aber die nächste Novellierung des Gesetzes ist ja schon in Arbeit"... - usw.usw., das kennen wir ja, wenn der Staat seine Kernaufgaben der Justiz zunehmend versäumt und nur noch vor allem Steuern kassiert, um vor allem das wachsende Heer der Nichtarbeitenden im Land ruhig zu stellen. Wenn die Politik durch Superbürokratie das Enstehen von "Arbeit für alle" verhindert, so muss man die von der Arbeit politik-bedingt Ausgesperrten auf Steuerzahlerkosten ernähren. Nur so ist Revolution zu vermeiden. Alles beim Staat dreht sich dann irgendwann nur noch um Umverteilung zwecks Vermeidung von Revolution. Würde man plötzlich nicht mehr umverteilen, so ständen Deutschlands Städte in Flammen, und Politiker müssten ihre Villen räumen zur Rettung des nackten Lebens. Die staatliche Kernaufgabe der Justiz wird angesichts derartiger Prioritäten immer mehr zur Nebenaufgabe auf Sparkurs. Dem verdanken wir unter anderem die Beharrlichkeit der Missstände in Sachen Abmahnung. Dass Kleinstgewerbetreibende und Familien mit Musik hochladenden Kindern durch dies Versäumen von Gerechtigkeit beim Abmahnen quasi terrorisiert und oft finanziell ruiniert werden, interessiert nur noch wenig. Das sind Bevölkerungsgruppen, die normalerweise keine Autos in Brand stecken und die Villen von Politikern nicht bedrohen. Alles hat eine halbwegs vernünftige(?) Ordnung - nur muss man es wissen. Sie wissen das also ab jetzt. Konsequenz : Glauben Sie an Ihrer Rechte und verteidigen Sie diese auch dann, wenn abgemahnt durch einen der im Prinzip und zu Recht ,,wertvollen'' Schutzvereine. Vertrauen Sie fest auf den gesunden Menschenverstand, nach dem 20 Euro für ein Schemaschreiben vollauf genug sind. Vertrauen Sie fest darauf, dass Sie mit dieser Meinung nicht allein sind. Würde der Gesetzgeber alle Abmahnungen auf 20 Euro Gebühr begrenzen, so wäre der Spuk definitiv vorbei. Es geht also in Wahrheit ganz ganz einfach. Man KANN es richtig regeln. Man WILL es nicht richtig regeln. Suchen Sie die Schuldigen an der richtigen Stelle - Parlamente, Ministerien (aber nicht alle). Dass Lobbies für ihr eigenes Interesse agieren, ist Natur des Menschen. Sie selbst sind da ja wohl vermutlich keinen Deut besser - oder? Jesus Christus ist jedenfalls tot seit 2000 Jahren, und jedenfalls war ein zweiter seither nicht feststellbar. Deshalb ist in der Demokratie ein Parlament eingerichtet worden, das frei von Lobbyeinfluss nach dem Besten für alle suchen sollte. Das Abmahnunwesen belegt wohl, wie dieses schöne Ideal durch die Berücksichtigung von Lobbyinteressen zermahlen wird. Wie kann man die Argumente des vorstehenden Textes widerlegen? Wer mit den vorstehenden Ausführungen nicht einig geht, der hat volles Recht zur Gegenmeinung. Jedermann darf auf dieser Website neue Seiten bilden und dort Gegenmeinungen eintragen. Dieser Text wurde gewissenhaft gestaltet im Bemühen, ausgewogen und richtig das komplexe unsichtbare Netz der Beziehungen aufzuweisen. Irrtümer kann man dabei nicht völlig ausschließen. Sofern stichhaltige Argumente zur Widerlegung einzelner Punkte vorgetragen werden, wird der Autor dieses Textes froh darüber sein, hinzuzulernen. Er wird umgehend nach Hinweis darauf diesen vorstehenden Text entsprechend abändern. Also bitte, wer nicht einverstanden ist, umgehend Gegenmeinungen auf dieser Website eintragen. Sorgfältige Berücksichtigung auch zum vorstehenden Text wird zugesichert.
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