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v. 7. Juli 2022
Abmahnung Anwaltskammer : Sofern Abmahn- Anwälte das Recht verletzen, beschweren sich viele bei der Anwaltskammer. Also: Alle klagen über Reglementierung. Aber wenn ein Anwalt Probleme bereitet, wollen plötzlich alle, dass die Anwaltskammer intervenieren soll. Hier etwas Information, um die Erfolgsaussichten solcher Beschwerden in etwa realistisch einschätzen zu können.
Einführung und Informationsquellen Standesrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Standesrecht Anwälte sind "Organ der Rechtspflege", freier Beruf und nicht Gewerbe : http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt Ermittlung der für Ihren Abmahner zuständigen Rechtsanwaltskammer: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwaltskammer Leider ohne Seite bei Wikipedia: Der feste Begriff "Gebührenschinderei". Suchen Sie also bei Google. Irrtumsaufhebung: Die Regelung des Berufsstandes der Rechtsanwälte mit schließlicher Kammerbildung entstand entgegen häufiger Behauptung bereits seit 1879 und nicht erst im Dritten Reich. Die Besonderheit ab 1933, 1935 war nur die Umorganisation zum Zweck des Missbrauchs (Judenausschließung und Unterwerfung des Berufsstandes unter die Politik). Das Standesrecht ist an nur begrenzt praktikabel für Angriffe gegen Abmahner, weil man offiziell nicht alles erfährt, was dann vielleicht gegen den Anwalt geschieht. Auch ist der Anwaltsberuf immer weniger reglementiert, wodurch auch die Eingriffsrechte der Standesorganisationen weniger einschneided werden. Aber das Standesrecht fürchtet ein Anwalt trotzdem, weil die Entscheide nicht klar voraussehbar sind und weil sie seine zukünftige Tätigkeit sehr dauerhaft und intensiv belasten können. Abmahn- Anwälte leben gefährlich und enden nicht unbedingt im Himmel, sondern... Hier einer, dem es sehr lange gut und schließlich schlecht ging: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth Ein anderer, der wegen Betruges verurteilt wurde - und da ging es etwas rascher: --- aus: http://www.abmahnwarner.de/archiv.php?id=36 : - - - ZITAT: "Abmahnanwalt aus Berlin Frank G. wegen versuchten Betruges mit Abmahnungen verurteilt. - Vor dem AG Berlin Tiergarten (Az.: (227DS) 63 JS 871/06 (42/07) ) wurde... wieder einmal ein Abmahnanwalt wegen Betrugs verurteilt. Von RA G. wurden ca. 50 Fällen im Immobilienbereich und bei Ebay wegen fehlenden oder unzureichenden Impressums, damals § 6 TDG heute § 5 TMG, abgemahnt.". Kann neben Strafrecht auch Standesrecht die Abmahnanwälte stoppen? Wichtig ist jedenfalls, dass Abmahnanwälte öfter in dieser Weise enden, aso mit strafrechtlichen Belastungen bis hin zu Verurteilungen oberhalb der Bagatellgrenze, Inwieweit in dieser Weise verurteilte Anwälte es noch bleiben durften, ist eine Frage, zu der hier bislang keine ausreichende Information vorliegt. Das anwaltsrechtliche Verfahren ist gesetzlich sehr detailliert geregelt. Es ist ein komplettes eigenes besonderes Verfahrens- und Strafrecht. Wie es funktioniert, kann man im Internet auf verschiedenen Sites erlernen. Wenn die Anwaltskammern möchten, dass sie vom Gesetzgeber nicht weitergehend in kleinen Schritten abgeschafft werden, so wäre jedenfalls recht nützlich, sich um Fälle von Abmahn- Missbrauch gut zu kümmern. Es genügt vielleicht nicht, erst die oft recht späten Entscheide der Staatsanwaltschaft und die noch späteren der Strafgerichte abzuwarten. Anwaltskammern haben Möglichkeiten, schon vorher bei offenkundigem Missbrauch zu bremsen. Die Missbrauchs- Vorgänge sind meist offenkundig. Das Unbehagen bei den örtlichen Anwälten bildet sich sehr rasch. Der Kollege der missbräuchliche Serien- Abmahner, er wird sehr bald schief angesehen. Übrigens, "er", denn dieser faustharte Business wird ausschließlich oder jedenfalls fast ausschließlich von Männern betrieben. Der gemiedene missbräuchliche Serien- Abmahner wird dann hoffentlich nicht auf die Idee kommen, seine Kollegen wegen Mobbing vor den Kadi zu bringen? Aber da der Abmahn- Anwalt meist sehr gut verdient und viel reicher ist als seine Kollegen, kann er seine Position recht lange verteidigen. Auch scheuen Anwälte jede Intervention gegen Kollegen, was ohnehin verständlich ist. Insbesondere aber ist der Grenzbereich der Moral der anwaltlichen Mandantengewinnung keine scharfe Grenzlinie, sondern ein sehr sehr breiter Grenzstreifen, eher ein weites weites Feld... Anfrage an die Rechtsanwaltskammer, ob Aktenzeichen anderer Vorgänge gegen diesen Abmahner Eine solche Anfrage hat an sich einen Effekt zero. Sie werden das aus dem mutmaßlichen Wortlaut der Antwort zu schließen versucht sein. Bei der Rechtsanwaltskammer wird man sich aber sehr wohl Gedanken machen, sofern diverse deartige Anfragen zu einem gleichen Anwalt eingehen. Missbräuchliches Abmahnen zählt sicherlich nicht zu denjenigen Aktivitäten, die in Juristenkreisen als ansehensdienlich betrachtet werden für die Standesinteressen und das Ansehen der Anwaltschaft. Was die Anwälte dann vielleicht untereinander tun, das tun sie aber lieber unter sich und ohne öffentliches Aufsehen. Diese Anfrage- Technik ist nicht für eine eilfertige Verwendung geeignet. Sie sollten einen derartigen Schritt vorher mit Ihrem eigenen Anwalt abstimmen. Er kann Ihnen die Problematik erläutern. Seine Meinung muss für Ihr Vorgehen maßgeblich sein. Beachten Sie aber auch, dass ein Standesmitglied sich immer nur sehr reserviert ausdrücken wird über Belastendes gegenüber einem Standeskollegen. Denn auch diese Zurückhaltung ist Teil des gesetzlichen geregelten standesrechtlichen Ehrenkodex. Anwälte sind in gesetzlicher Definition "Organ der Rechtspflege". Sie dürfen nicht mitwirken bei einer vermeidbaren Minderung des Ansehens der Rechtspflege. Geheimtipp ist der Antrag an die Rechtsanwaltskammer nach dem Aktenzeichen des Versicherers des Abmahners. Dies Anfragerecht ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Also kann die Anfrage nicht verübelt werden, sofern Sie dem Abmahn- Anwalt gegenüber einen Schadensersatzanspruch eingefordert haben und dieser nicht fristgerecht zahlte. - Die Zahlungsaufforderung muss aber vorsichtig relativiert als gerichtsfreier Beilegungsvorschlag formuliert werden, damit Sie nicht plötzlich einen Prozess mit hohen Streitwerten zu führen haben. Ist also abzustimmen mit Ihrem eigenen Anwalt. Allerdings wird dieser Antrag auf Auskunfterteilung durch die Anwaltskammer erst geprüft, nachdem ein vernünftiges Interesse nachgewiesen wurde. Richtig, da können Sie all Ihren Kummer mitteilen, ohne dass Sie sich eine Wertung anmaßen, ob die Sache selbst die Anwaltskammer aus anwaltsrechtlichen Gründen zu interessieren hat oder nicht. Auch zu diesem Vorgehen sollten Rechtslaien allerdings vorher den eigenen Anwalt befragen. Hierbei ist zu beachten: Alle Anwälte sind gehalten, sich bei Vorwürfen gegenüber Kollegen bedeckt zu halten. Aber Ihr Anwalt wird Ihnen durchaus Hinweise geben, falls er zu Ihren Vorgehen Risiken erkennt. "Gebührenschinderei" sollten Sie nicht vorwerfen. Aber Sie dürfen zitieren. In Rechtssachen ist niemals weise, über den anderen sogenannte "schmähkritische" Äußerungen selber vorzuwerfen. Objektiv zitieren darf man ziemlich alles. Zum Beispiel zur "Gebührenschinderei" die angesehene Quelle VDI, "Das Infoportal für Ingenieure." (Stand 2008-03) http://www.vdi-nachrichten.com/vdi-nachrichten/aktuelle_au sgabe/akt_ausg_detail.asp?source=rubrik&cat=3&id=35606 - - - - - - (Die beiden Link- Hälften zusammenfassen!) --- Zitat : Beschwerden über Abmahnungen häufen sich. "In der Regel handelt es sich um minimale Verstöße, die unserer Ansicht nach keine Abmahnung rechtfertigen", sagt Ulrich Becker, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Mittelstand e.V. "Die Einschaltung eines Anwaltes oder gerade Abmahnungen direkt durch Anwälte sind häufig absolut ungerechtfertigt und dienen ausschließlich der Gebührenschinderei." Abmahner hinter Gittern: "Ehrlich währt am längsten" Aus : http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/373.html --- Zitat: "“Ehrlich währt am längsten” ist der Name eines Schweizer Vereins, der seit Ende Oktober 2006 in mehreren tausend Fällen Händler der Online – Plattform eBay abgemahnt hat. Dem hat das Landgericht Oldenburg vorerst nun ein Ende gemacht. Dem Antrag des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde stattgegeben, zudem wurde der Hauptverantwortliche des Verein in Untersuchungshaft genommen." --- --- "Inzwischen sind bereits mehrere hundert Strafanzeigen gegen den Verein eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg (AZ.: 999 JS 62155/06) sieht in dem Vorgehen des Vereins mit Zweigniederlassung in Hatten bei Oldenburg den Anfangsverdacht eines Betruges. Da der Verein trotz Kenntnis des Ermittlungsverfahrens weiter Abmahnungen verschickt hat, wurde der Hauptverantwortliche des Vereins wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen." Wie können Abgemahnte bei sehr sehr missbräuchlichen Abmahnern sinngemäß vorgehen? - Rückfrage bei der Staatsanwaltschaft, ob Verfahren gegen den Abmahner anhängig sind. - Falls ja, Klärung in Foren, ob weitere Abmahnungen versandt werden. Falls ja, entsprechende Mitteilung mit Nachweis an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wird sodann nach vorliegendem Ermittlungsstand eine Meinung bilden, ob das Verhalten des Abmahners einer Unterbindung bedarf. Das, was beim Verein "Ehrlich währt am langsten" geschah ("Untersuchungshaft"), ist eine Ausnahme. Nur bei schwerwiegenden Gesichtspunkten wird die Staatsanwaltschaft dies anstreben, wird also normalerweise bei Abmahnern nicht auf Untersuchungshaft hinarbeiten. Aber andere sehr unangenehme Vorgänge können den missbräuchlich handelnden Abmahn- Anwalt sehr plötzlich in seiner vermeintlichen Ruhe sehr unerwartet stören. Die Staatsanwaltschaften benötigen gut aufbereitete Nachweise von typischen Straftatverstößen wie Gerichtsbetrug, Gebührenüberhöhung, Gebührenwucher, Nötigung, Steuerhinterziehung. Fakten sind wichtig, beispielsweise Adressen, Hinweise auf Querverbindungen, Ausdrucke von Diskussions- Foren oder die (verbotene) Mandantenbeteiligung an Anwaltshonoraren. Abmahner hinter Gittern: Günther Freiherr von Gravenreuth Von Carsten Albrecht, September 12th, 2007, in: http://www.4null4.de/302/guenni-endlich-hinter-gittern/ -- ZITAT: "Einer der bekanntesten Massenabmahner Deutschlands, quasi das “Urgestein” und der “Schöpfer” des Abmahnwahnsinns in Deutschland, ist wegen Betrugsversuchs zu sechs Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verdonnert worden - Günther ... Freiherr von Gravenreuth ..." -- ZITAT: "bei der taz (der Günni die Verurteilung ... zu verdanken hat) bestätigt gefunden ... der saubere Herr Freiherr hinter schwedische Gardinen... Nach Auskunft der taz ..., weil Günni unrechtmäßig deren Domain pfänden ließ (obwohl ein finanzieller Anspruch ...aufgrund... einer Abmahnung gegen die taz schon beglichen war) und versuchte, die Domain zu versilbern. Obendrein habe er mit diesem Coup auf seiner Website auch noch herumgeprotzt, ... da Günni laut ... taz schon einschlägig mit Geldstrafe im Jahr 2000 vorbelastet ist,... das Gericht... läßt ihn daher nun gesiebte Luft atmen." --- ZITAT: " ... Richterin Nissing (zitiert aus ... taz-Artikel): “Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.” Sie sähe […] keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde." --- ZITAT: "... kommt doch ... Hoffnung auf, dass dem Herrn Anwalt vielleicht ja nun doch endlich die Zulassung entzogen wird. Und hoffen wir weiter, dass dieses Beispiel Schule macht und die sonstigen einschlägig als Massenabzockermahner bekannten Konsorten auch endlich mal gehörig einen aufs Dach bekommen." Bei von der SCHUMAB Schutzgemeinschaft Abmahnung koordinierten Maßnahmen gegen andere Abmahner ergab sich Ähnliches. Der Staatsanwaltschaft ist für das intensiv und perfekt geführte Verfahren zu danken. Die Abmahnanwälte mussten wählen, den Abgemahnten zurückzuzahlen. Wohl 100 oder mehr Kleinstgewerbetreibende erhielten insgesamt wohl mehr als 100.000 Euro zurück und erhielten eine Entschuldigung vom Abmahn- Anwalt. Das Verfahren von 2008 ist noch nicht voll abgeschlossen. Deshalb soll an dieser Stelle einstweilen nicht näher berichtet werden. Publizierung wurde ganz generell einstweilen nicht gewählt. Hier liegt ein wohl einmaliger Vorgang vor: Rückzahlung an alle Abgemahnten. Dies ist trotz der Vorgeschichte etwas, was Achtung gegenüber Anwälten erzeugt, die zur Kehrtwende bereit waren. Zurückhaltende Publizität ist in solchen Fällen wünschenswert. Dank für den schweren finanziellen Entscheid der Wiedergutmachung ist geboten. Nähere Information: Siehe die Mail- Adressen am Textende.
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