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v. 7. Juli 2022
Abmahnung : Mustertext der Antwort gegen eine Abmahnung / kommentiert Gegen Abmahnunge, die sich auf das Wettbewerbsrecht berufen. - Im nachstehenden Beispiel ist der häufige Fall, dass die Abmahnung anerkannt wird, aber nur einschränkend und unter Optimierung einiger Details. Dieser Text ist Denkanstoß. Jede Abmahnung ist anders und jeder Jurist sieht es ein wenig anders. Voll allgemeingültige Mustertexte sind also unmöglich.
Mustertext kommentiert : Nachstehend ist ein Beispiel eines sehr kurzen Abmahntextes, verbunden mit Kommentaren. Dies ist ein Beispiel, wie man zu Mustertexten die eigenen Meinungen zum eigenen Fall verbinden kann. Der gezeigte Mustertext wurde ursprünglich gefunden HIER: http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?start=40&page=2&entries=40&threadID=181591&start=80 Quelle wohl - und Abmahnung zum Wettbewerbsrecht wird dort sehr ausführlich behandelt: http://juristenball.twoday.net/topics/Abmahnung+im+Wettbewerbsrecht/ Nachstehend ist der Text dieses Beispieles einer Anerkennung eingerahmt, sodann sind Erläuterungen zwischengeschoben. Dieser Text ist nicht eine Empfehlung, sondern Wiedergabe einer anderen Einzelmeinung zum Vorgehen - und die Aspekte hierzu kommentiert: Die Unterlassungsschuldnerin erkennt eine Schadenersatzpflicht der Unterlassungsgläubigerin dem Grunde nach an, im konkreten Einzelfall jedoch nur, wenn das Entstehen und die Höhe eines Schadens von der Gläubigerin nachgewiesen wird. Die Unterlassungsschuldnerin behält sich die gerichtliche Überprüfung eines konkreten Schadenfalls vor. Die Kostenerstattungspflicht für die Abmahnkosten (in Höhe von ...) oder (auf Basis des Streitwerts von ...) wird uneingeschränkt anerkannt. Dies deckt die Fallgruppe von Abmahnungen, bei denen ein Schaden behauptet wird. Hier wird nun also eine Strategie der Anerkennung ausgestaltet. Dies kann für klare Fälle eine vertretbare Strategie sein. Man kann aber auch den Standpunkt vertreten, dass man meist oder immer in geschickter Weise die ausdrückliche Anerkennung verweigern sollte. Die Nichtanerkennung erfolgt hier indirekt, indem Nachweis zum Schaden verlangt wird. Das wird bei Serienabmahnungen wohl meist unmöglich sein. Der Abmahner hat also sein beanspruchtes Recht bekommen, ohne dass es ihm sogleich Geld bringt. Die Entscheidung, ob zum Nachweis des Schadens Gerichtskosten entstehen, zieht man durch diese Erklärung an sich. Da Anerkennung die Strategie ist, kommt man um die Abmahnkosten nicht herum. - Eine andere Sichtweise besagt, man solle dies nie anerkennen. Hierzu gibt es also kein universelles Schema. Man muss die optimale Taktik hierzu von Fall zu Fall entscheiden. ... verpflichtet sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe an eine karitative Organisation nach Wahl des Unterlassungsgläubigers zu zahlen, deren Höhe und Zahlung in das billige Ermessen des Gläubigers gestellt wird und im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfen ist ... Den Vorschlag der karitativen Organisation kann der Abmahner schlecht ablehnen. - Dass der Abmahner darüber zu befinden habe, ist problematisch. Aber es wird relativiert durch die ausdrücklich vereinbarte gerichtliche Nachprüfbarkeit. § 348 HGB wird für diesen Vertrag abbedungen - Was dies bedeutetet, finden Sie HIER: http://juristenball.twoday.net/stories/3769977/ NÄMLICH: Eine Vertragsstrafe kann prinzipiell auch herabgesetzt werden nach §343 BGB, das gilt jedoch nur für Nicht- Kaufleute (Verbraucher). Bei Kaufleuten verbietet der §348 HGB die Herabsetzung einer versprochenen Vertragsstrafe. Diese Norrmal-Regelung kann aber im Unterlassungsvertrag ausdrücklich abbedungen werden, ohne die Wirksamkeit des Vertrages (Entfall der Wiederholungsgefahr) zu berühren. gemäß geltender Rechtsprechung kein Verzicht auf den Fortsetzungszusammenhang ... mehrere Handlungen können zusammengefaßt werden. Verstoßgebühr würde bei zukünftiger Serie von Verstößen nur 1-mal anfallen. Diese ist wirklich sehr wichtig. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung erfolgt unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, auf höchstrichterlicher Rechtsprechung oder Gesetzesänderung beruhenden, Klärung des beanstandeten Sachverhalts. Sollte die Rechtslage sich ändern, so wird diese Erklärung automatisch bedeutungslos. (Ohne diese Klausel müssten Sie dann erst einmal eine Kündigung zur alten Vereinbarung mit Ihrer Unterlasssungserklärung vornehmen.) - Da sich Rechtslagen nun einmal ständig ändern, ist damit die Strafklausel der Abmahnung stark entwertet. Gegebenenfalls könnte gestritten werden, und streiten kann man erforderlichenfalls und meistens diverse Jahre lang.
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