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v. 7. Juli 2022
_Abmahnung_ : Steuerpflicht Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer... alles ist korrekt zu deklarieren. Das Finanzamt will mit verdienen. Ein guter Steuerberater ist Abmahnern zu empfehlen. Denn wer angreift, wird analysiert, wo er selber verwundbar ist. Serienbrief mit Schematext, ist das noch Beratung oder schon Gewerbe?
Werden beim Abmahnen häufig Steuerpflichten versäumt? Serienabmahnung könnte vielleicht als gewerbliche - nicht mehr nur anwaltliche - Tätigkeit interpretiert werden. Pflicht zur Gewerbesteuer bei nachhaltiger gewerbemäßiger Tätigkeit: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer Abmahn- Anwalt und Abmahn- Mandant können hierbei als gemeinsam oder auch als getrennt Gewerbetreibende angesehen werden. In Betracht käme dann eine Nachzahlungspflicht zur Gewerbesteuer. Nebenergebnis einer finanzamtlichen Überprüfung wäre, dass sämtliche Abmahnfälle behördenersichtlich werden würden. Allerdings kann Zugriff auf diese Daten normalerweise nicht erfolgen. Sollte sodann ein Strafverfahren gegen den Abmahnanwalt erfolgen, so wäre allerdings Zugriff auf diese Listen im Prinzip vielleicht herbeiführbar. Es besteht Einsichtsrecht zur Strafakte. - Effizient ist diese Strategie allerdings nicht, weil diese Vorgehensweise für Adressenzugriff zu viele Wenns enthält. Sofern der Abmahn- Anwalt dem Abmahn- Mandanten im Fall von Statisten- Rolle möglicherweise Geld "cash zuschiebt", so könnte das möglicherweise nicht nur Einkommensteuer, sondern möglicherweise auch Gewerbesteuer und Schenkungssteuer auslösen. Hoffen wir, dass alle ihren eventuellen Pflichten hierbei nachkommen. Denn die Folgen von Steuerhinterziehung sind unangenehm, siehe die Details: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung Und wie werden Sie als Abgemahnter die Abmahnbeträge nach Zahlung verbuchen? Eine gute Frage, die Sie Ihrem Finanzamt sogar schon dann stellen können, wenn Sie noch gar keine Abmahnbeträge gezahlt haben. Das gibt Ihnen willkommene Gelegenheit, sich beim Finanzamt mal so richtig auszuheulen über den Abmahnfall - will heißen, schriftliche Anfrage mit allen Details über Abmahn- Anwalt, seinen Abmahn- Mandanten, deren Massengeschäft und die Millionenbeträge, die da erobert und verteilt werden. Detailübermittlung ist ja legitim, sofern durch Eigeninteresse bedingt. Wie verdient der Abmahn- Mandant eigentlich Geld beim Abmahnen? Wie versteuert er es? Bei manchen Abmahnformen erhält der Abmahn- Mandant in erkennbarer Weise Geld. Dann ist sein Eigeninteresse belegt. Bei manchen Abmahnformen erhält der Abmahn- Mandant nicht in erkennbarer Weise Geld. In diesem Fall hat er nur eine nötige Funktion für die Gebührenerzeugung seitens des Abmahners. Dies erscheint nicht besonders glaubwürdig. Anwälten ist es weitgehend - nicht vollständig - untersagt, die Mandantenrolle zu finanzieren. Bei Abmahnungen spricht viel dafür, dass es - je nach Fallumständen - unzulässig wäre, dass der Abmahn- Anwalt dem Abmahn- Mandanten Geld zuschiebt. Bei Personen, die bei reichlicher Gelderzeugung in wichtiger Rolle mitwirken, aber kein Geld für ihre Mitwirkung haben, sind die Finanzbehörden im Prinzip misstrauisch. Sofern diese Person offiziell kein Geld bekommen dürfen, aber vielleicht trotzdem Geld bekommen, werden sie es vermutlich nicht als Einkommen deklarieren. Das Finanzamt mag dann erwägen, ob - je nach Fallumständen - Steuerhinterziehung als Prüfungsobjekt in Betracht gezogen werden könnte. Dem Finanzamt bringt dies auf den ersten Blick wenig oder nichts, da der Rechtsanwalt es ja dann als Ausgaben bei sich abziehen könnte. Das aber kann er letztlich normalerweise nicht, weil das möglicherweise Rechtsverstoß wäre. Des weiteren wäre es Geldübertragung ohne Rechtspflicht und deklarierbare Gegenleistung. Also käme Schenkungssteuer in Betracht, und dies für eine Verfügung unter Fremden, also ziemlich hoch Gesellschaftsrecht Abmahn- Anwalt und Abmahn- Mandant könnten vielleicht als Gesellschafter angesehen werden. Das Volumen ist gewöhnlich erheblich und erfordert möglicherweise einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb. Offene Handelsgesellschaft: http://de.wikipedia.org/wiki/Offene_Handelsgesellschaft Steuerhinterziehung Folgen von Steuerhinterziehung: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung Wie müssen Sie eigentlich eventuelle Zahlungen für Abmahnerei buchen? Das ist eine interessante Frage. Denn die Fehlerhaftigkeit der Abmahnung ist gewöhnlich offenkundig. Also ist es nicht interpretierbar als eine Strafe für eine (tatsächliche) Verfehlung. Würden Sie es als Betriebsausgabe für "Erpressung", "Schutzgelderpressung" oder ähnlich deklarieren, so würden der Abmahn- Anwalt und sein Abmahn- Mandant gewiss sehr ungehalten widersprechen, sofern das Finanzamt dort Bestätigung erbittet. Würden Sie es als Betriebsausgabe für Anwaltskosten buchen wollen, so fehlt es ja am betrieblichen Zweck. Am besten drucken Sie einmal hier diese komplette Seite ab, fügen die Abmahnung des Anwaltes bei (mit allen Adressen) und bitten die beteiligten Finanzämter, sich zu dieser Grundsatzfrage auf eine Interpretation zu einigen, damit in allen 3 Buchhaltungen gleichlautende Buchungen erfolgen. Klären Sie aber vorher beim Finanzamt, ob diese Anfrage Gebühren erzeugt. Denn bei bestimmten Anfrageformen können Gebühren entstehen. Jedermann kann Gegenmeinungen übermitteln. Der Autor wird vorstehenden Text entsprechend überarbeiten, sofern Gegenmeinungen eine Änderung oder Berichtigung zweckmäßig machen.
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