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v. 7. Juli 2022
Abmahnung AGB Marktordnung : Das Abmahnrecht aushebeln? Dies kann man sehr weitgehend. Es gibt verschiedene Empfehlungen hierzu. Beispielsweise kann man auf der Website vermerken, dass vor jeder Abmahnung eine kostenlose Rückfrage erfolgen soll.
Kann man durch geschickte AGBs das Abmahnrecht weitgehend aushebeln? AGBs einer Website können eine Konfliktregelung vorschreiben: --- Stufe 1 = Gegenseitiger Kontakt. --- Stufe 2 = Die AGBs entscheiden. --- Stufe 3 = Eine Dritt- Organisation entscheidet gegen niedrige Gebühr als letzte Instanz. Sofern zahlreiche Details dieser Konfliktregelung in sorgfältiger Weise ausgestaltet werden, wäre das Geschehen auf dieser Website dem Abmahnrecht weitgehend entzogen. Honorar- Information für finanzstarke Site-Betreiber: ok @ uno7.com Finanzschwache Sitebetreiber können es ja schon einmal schlecht und recht einbauen. Information zu wichtigen Rechtsfragen in diesem Zusammenhang Schiedsgericht: http://de.wikipedia.org/wiki/Schiedsgericht Gesetzestext hierzu, insbes. § 1029 Abs. 2 ZPO: http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG076503301 Schiedsklausel: http://de.wikipedia.org/wiki/Schiedsklausel BEISPIEL : Inwieweit wirken die AGBs von Ebay bereits in diesem Sinn? Sehr viele Abmahnungen erfolgen zu Angeboten bei Ebay. Da ergibt sich eine interessante Rechtsfrage. Ebay untersagt bereits in den AGB's ziemlich alles, was abmahnfähig ist, und hat ein Verfahren der Verstoß- Regulierung. Dürfen Abmahnungen dann überhaupt noch erfolgen? Hierzu ist für einen Betroffenen ein Kurzgutachten entstanden (1 Seite). Demnach ist die Abmahnung im konkreten Fall allein deshalb unzulässig. Es ist bereits auszugsweise einem Gericht vorgelegt worden. Dies Kurzgutachten müsste zum jeweiligen Fall umgeschrieben werden. Das ist wegen der relativ niedrigen Abmahnwerte nicht gegendeckbar. Sollte aber ein recht aufwendiger Streit vor einem Gericht stattfinden, so wenden Sie sich bitte an: ok @ uno7.com BEISPIEL : Andere Sites, beispielsweise amazon.com und viele viele andere Sofern der Ihnen vorgeworfene Verstoß bei einem anderen Markplatz- Veranstalter erfolgte (Beispiel amazon.de und viele andere), ergeben sich analoge mögliche Einwendungen. Im übrigen gilt alles wie zuvor gesagt. Wenn selber Sitebetreiber, wie kann man Abmahnungen mit Hilfe der AGBs verhindern? Das allgemeine Prinzip wurde vorstehend gezeigt. Allerdings treten bei einer eigenen Website zahlreiche weitere Aspekte hinzu. Einzelne Sitebetreiber können das nötige Honorar für diese recht komplexe Aufgabe nicht finanzieren. Vielleicht wird irgendwann beim Bundesjustizministerium eine Subvention beantragt für die allgemeine Lösung dieses Problems, unterstützt durch ein bestimmtes hier entwickeltes Software- System? Die Aussichten, Subventionen für Vernünftiges zu erhalten, sind im modernen Staat allerdings nahezu Null. Also ist nicht sicher, ob der Zeitaufwand für eine solche Anfrage lohnt. Vielleicht wird diese Anfrage auf NIE verschoben. Wenn Sie sich die Zeit nehmen wollen, können Sie das Bundesjustizministerium ja mit Ausdruck dieser Seite auf das Angebot hinweisen. Kontakt: ok @ uno7.com
Beispieltext - alles Nachstehende gehört dazu. Je nach Verwendung abzuwandeln. Diese Website ist eine private Site. Einlass in diesen privaten Raum haben alle Bürger mit Intelligenz und Anstand. Personen, die durch das Abmahnen anderer Geld fordern möchten, haben auf dieser Website keinen Zutritt. Diese Website ist insbesondere untersagt für jede moderne Variante von Schutzgelderpressung (gegenüber korrekten Online-Arbeitern), Wegelagerei (auf den on-line-Wegen unserer Zeit), Raubrittertum (in den Waldungen unseres gemeinsamen Web). Bei verbotener missbräuchlicher Abmahnung können je nach Vorgehensweise insbesondere die Straftatbestände des Gerichtsbetruges, der Gebührenüberhebung, des Gebührenwuchers und der Straftatbestände im Sinn von Schutzgelderpressung vorliegen. Nach Prüfung hierzu durch den eigenen Anwalt erfolgt gegebenenfalls entsprechende Strafanzeige gegen alle an der Abmahnung Mitwirkenden. Jedermann kann als einfacher Benutzer dieser Website eigene Seiten bilden und hier eigene Fakteninformationen und fakten-erweisliche Meinungen einfügen. Er kann bisherige Inhalte dieser Website widerlegen. Man höre immer auch die andere Seite. Niemand kann einwenden, es mangele an Recht zur sofortigen Gegendarstellung. Für alles zum Thema Abmahnung auf dieser Website wird Änderung zugesagt nach Erhalt einer einfachen begründeten beidseitig völlig kostenfreien Berichtigungsbitte durch den an der Änderung Interessierten selbst. Keinerlei Formregeln sind hierbei zu wahren. Bemühte besorgte Bearbeitung wird zugesichert. Beauftragung eines Dritten oder sonstige Kostenerzeugung für eine derartige Mitteilung wäre infolgedessen zweifelsfrei missbräuchlich, weil zweifelsfrei aufwändiger auch für denjenigen selbst, der die Änderung für wünschenswert hält. "Geschäftsführung ohne Auftrag" für derartige Mitteilungen wird ausdrücklich nicht beauftragt, sondern ausdrücklich ausgeschlossen und untersagt. Bereitschaft hierzu darf deshalb nicht unterstellt werden. Die Vorteile solcher Texte und die Grenzen der Wirksamkeit Die meisten Abmahnanwälte suchen nach Gegnern ohne Streitwillen. Sie suchen nach vorzugsweise unerfahrenen Gegnern, die beim Erhalten einer anwaltlichen Abmahnung Tendenz haben, in Panik zu geraten. Diese Panik und das fehlende Wissen sind die Geschäftsgrundlage der Abmahner. Durch klare Aussagen auf der Website weiss der Abmahner: Hier ist jemand, der gelernt hat, wie man sich wehrt. Also suchen die meisten Abmahner lieber andere Gegner. Die Grenzen der Wirksamkeit: Über das Recht zum Abmahnen entscheidet das Gesetz und nicht ihre Klausel. Es unterliegt der späteren richterlichen Würdigung, inwieweit Ihre Klausel Gewicht erhält. Ist eine Abmahnung sehr gerechtfertigt, so ist ihre Klausel ohne viel Wert gegenüber dem vom Gegner gewählten Abmahnverfahren. Ist die Abmahnung aber bezogen auf einen angeblichen Verstoß von Bagatellcharakter und vorgenommen durch einen Serienabmahner, so ist zu hoffen, dass das Gericht gegen den Abmahner entscheiden wird.
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