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v. 7. Juli 2022
Spitzengehälter in Unternehmen und Bonus-Regeln. Finanzielle Anreize für Leitende und Mitarbeiter sind einer verstehenden Regelung zu unterwerfen. Die Marktfunktion versagt, weil die Eigentümer nicht beaufsichtigen können; und weil Bonussysteme gewöhnlich ohne Aufrechnungsklausel für Verluste sind. Diesen sehr tief verankerten Problemen kann nur durch sehr intelligente Regelungen entgegengewirkt werden. Die Interessenkollision bei Leitenden im Fall von wenig eingreifenden Eigentümern. Angestellte Leitende in wesentlichen Unternehmen mit inaktiven Eigentümers sind (in Grenzen) interpretierbar als "zeitlich befristete Quasi-Eigentümer". Je mehr die Unternehmensteilhaber (insbesondere Aktionäre) anonymisiert sind und sich nicht einmischen, desto mehr werden die Leitenden der betreffenden Unternehmen zu Quasi-Eigentümern. Die Grenze ist also fließend. Dieser mehr oder weniger intensive Effekt wird verstärkt, sofern die meisten Teilhaber gegenüber dem Unternehmen durch Kapitalanlage-Unternehmen vertreten werden. Denn deren Leitende sind meist in der gleichen Rolle von Quasi-Eigentümern, nämlich bei den Kapitalanlage-Unternehmen. Die zeitliche Befristung führt zu einer Interessenkollision: Die Leitenden wollen maximal abschöpfen. Das teilweise Quasi-Eigentum ist zeitlich begrenzt. Also weicht die Interessenlage dieser Teil-Quasi-Eigentümer ab von der Interessenlage im Fall von Eigenunternehmern und Familienunternehmern. Für die Quasi-Eigentümer bedeutet Gewinnmaximierung, dass sie während der Dauer ihrer Funktion möglichst viel abschöpfen: Jedenfalls Geld, vielleicht auch Prestige durch Unternehmenserfolg. Für die eigentlichen Eigentümer besteht Gewinnmaximierung in der Steigerung des Wertes das Unternehmens. Die laufenden Erträge und deren Ausschüttung, dies ist mit seiner Hebelwirkung dienend für das Kernanliegen der Unternehmenswert-Steigerung. Das wiederum ist korreliert mit den Zukunftsaussichten des Unternehmens, also jenseits der zeitlichen Interessenlage der Leitenden. Gehälter für Leitende: Jede Ware hat ihren Preis. Der Marktmechanismus versagt aus den angedeuteten Gründen im Fall von übersetzten Vergütungshöhen für Leitende (Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte,...) Die Leitenden der großen Unternehmen sind durch zahlreiche Querbeziehungen untereinander und gegenüber ihren Aufsehern gegenseitig verpflichtet. Aktionäre von börsengehandelten Unternehmen haben nicht genügend Eingriffsmöglichkeit, eventuell auftretende Missstände zu hemmen. Die Funktion der Eigentümer-Kontrolle versagt. Dies organisatorische Vakuum wird von Vorständen und Aufsichtsräten genutzt, um sich selbst (in Grenzen) zu Teileigentümern zu machen. Sie genehmigen sich in gegenseitiger Selbstbedienung übersetzte Einkommen. Die Verfügungsgrenzen sind nicht mehr Ergebnis von segensreicher Wirkung von Leitenden, sondern beruhen auf einem ungeschriebenen Konsens zwischen den Leistenden allgemein und noch unmittelbarer innerhalb der gleichen Branche. Kein Leitender kann mit den wenigen Arbeitsstunden der Arbeitstage im Jahr alles wissen, steuern und lenken. Bei wesentlichen Unternehmen ist die Führungsleistung immer auf viele Schultern verteilt. Kein einziger Angestellter kann sich allein und persönlich den Unternehmenserfolg zurechnen. Also sind Leitende in der Regel das viele Geld nicht wert? Diese Frage und die Antwort hierauf, beides ist komplex und soll hier nicht näher erörtert werden. Die Vergütung der Leitenden ist in Familienunternehmen im Mittel deutlich niedriger. Die "irgendwie richtige" Bewertung des Arbeitswertes der Leitenden ist eher in Familienunternehmen zu erkennen. Allerdings müssen diese teils auf dem Arbeitsmarkt der Leitenden ihre obersten Angestellten suchen, müssen also dem allgemeinen Vergütungskonsens folgen, wenn auch mit etwas Abstand. Sofern Familienunternehmen ihre Führungsstruktur aus Mitarbeitern bilden, die im Unternehmen durch Leistung aufgestiegen sind, so ist die Vergütungshöhe am ehesten leistungsentsprechend und wohl deutlich unterhalb des Niveaus von vergleichbaren anonymen Eigentümerstrukturen der Wettbewerber. Warum akzeptieren Leitende in stark eigentümer-geprägten Unternehmen eine niedrigere Vergütung? Zum angenehmen Leben benötigt niemand Millioneneinkommen pro Jahr. Bei Unternehmen mit aktiven Eigentümern kommt ein Zusatzeinkommen des Vertrauens und der gegenseitigen Verlässlichkeit. Ziemlich oft heiraten die Leitenden solcher Unternehmen hinein in die Familie der Eigentümer. Eine Alternative zur Rekrutierung der Führung aus dem Nachwuchs der eigenen Familie war beim sogenannten "Adel" schon immer die "Einheirat". Gibt es nicht mehr heutzutage? - Geeignete Suche im Internet macht klüger (einzugeben inklusive der beiden "): Familienunternehmen "Einheirat" Quasi-Eigentümer, aber ohne die Haftung. Überbezahlte Leitende partizipieren am Ertrag der teilweisen Eigentümerrolle, nicht aber an der Haftung für das Unternehmenskapital. Hier liegt ein Logikfehler der Rechtslage vor. Das Rechtssystem unterscheidet relativ scharf zwischen der Rolle des Eigentümers und der des Angestellten. Ein Leitender kann mit der legalen Abschöpfung von maximalen Bonuszahlungen sein Zeiteinkommen maximieren, wird möglicherweise aber gerade hierdurch erheblichen Schaden für den Unternehmenswert herbeiführen. Dieser Vorwurf wird insbesondere für Finanzunternehmen häufig vorgetragen. Das soll weiter unten detaillierter erörtert werden. Warum ist die Rechtslage noch nicht geändert worden? Warum können Leitende gut verdienen, möglicherweise zum Schaden des Unternehmenswertes? Eine "teilweise Quasi-Eigentümerschaft" ist im gegenwärtigen Rechtssystem der modernen Volkswirtschaften nicht vorgesehen. Deren Rechtssysteme sind insoweit historisch durchweg im Römischen Recht verankert, bei dem es eine intensiv ausgestaltete Zwitter-Rolle zwischen Eigentum oder aber Administrator nicht gibt. Ob es sie geben könnte und ob das hilfreich wäre, muss hier nicht erörtert werden. Die Umsetzungsaussicht von Vorschlägen in diesem Text kann wohl irrtumsfrei mit 0,00 Prozent veranschlagt werden unabhängig von der Qualität solcher Vorschläge. Welche Abhilfemöglichkeiten gibt es? Hilfsweise Lösungen gibt es bereits viele. (1) Straftatbestände wurden praktikabler gestaltet, insbesondere bezüglich Veruntreuung. (2) Mehr Haftung gegenüber dem Unternehmen für Schäden durch Fehler von Leitenden. (3) Begrenzung auf beispielsweise das 20-fache des untersten Arbeitnehmereinkommens im Unternehmen. (4) Für staatsnahe Unternehmen die Ausrichtung nach dem Vergütungsschema des öffentlichen Dienstes. (5) ... und andere punktuelle Ansätze. Grundsätzliche Lösungen zeichnen sich aber bisher wohl nicht ab. Die vorstehenden Einzelaspekte zeigen, dass das eigentliche Kernproblem von übersetzten Vergütungen der Leitenden auf diese Weise nicht in breiter Form angegangen werden kann. Gesetzliche Obergrenzen sind nicht eine sinnvolle Lösung. Hierdurch würde der Staat in die natürliche Gleichgewichtsbildung des Marktes für Führungskräfte störend eingreifen. Durch eine solche bürokratisierende Reglementierung würde die allmähliche Herausbildung von immerhin schon einmal vertraglichen Zwitterformen des Quasi-Eigentümers erst recht behindert werden. Hier geht es nicht um die Ideologie, dass die Einkommen der Reichen zu hoch seien im Verhältnis zu den Armen. Hier geht es darum, dass ein entstandener Selbstbedienungsladen zu Lasten der Unternehmens-Eigentümer nicht optimal ist. Wenn Marktmacht von Kartellen bekämpft wird, warum nicht die Marktmacht der Leitenden? Handelt es sich da nicht auch um ein Kartell, wenn auch ungeschrieben und ohne Vereinbarungsbedarf? Aber das Wie hierbei sollte nicht einen schlechten Konsens A durch ein noch schlechteres Gesetz B ersetzen: Einfache Obergrenzen sind weder praktikabel regelbar noch sinnstiftend durchsetzbar. Lösungsvorschläge erfolgten hier nicht. Ist eine Begrenzung der Einkommen von Leitenden überhaupt wünschenswert? Denn es gibt keine einfache Lösung. Aber es besteht Lösungsbedarf. Ist eine Begrenzung der Einkommen von Leitenden überhaupt wünschenswert? Das Phänomen geht zu Lasten der Vorsorge-Geldanlage. Es mindert die Einkommen der Bürger, die ihnen aus den kollektiven Anlagekassen zufließen, oder auch, es verteuert unangemessen Konsumgüter. Es geht also nicht um eine ideologische Bekämpfung des Eigentums, sondern umgekehrt gerade um den Schutz des Eigentums gegen Mechanismen seiner Aushöhlung. Der jetzige gesetzgeberisch geduldete und mitgestaltete Zustand ist bereits im Grenzbereich der Verletzung des Eigentumsinstituts. Das Eigentums-Institut ist in Deutschland geschützt durch das Grundgesetz und die Landesverfassungen, ferner auch staaten-übergreifend beispielsweise durch die Europäische Menschenrechtskonvention. Rechtliche Zwischenformen des Status gibt es durchaus bereits für besondere Bereiche. Beispiele: Insolvenzverwalter, manche Unternehmen der Sozialbranche, Selbstverpflichtungen, Begrenzungen im Fall von Staatshilfe, Subventionsrecht, Notare in manchen Bundesländern. Von solchen Spezialregeln ist ein weiter Weg bis zu einer breit gefächerten Regulierung für die Leitenden aller wesentlichen Unternehmen. Bonussysteme der Finanzbranche Übliche Bonussysteme sind gravierende Fehlkonstruktionen für den Fall der Investment-Spekulation. Bei Bonussystemen von Angestellten ist es üblich, das jeweilige Kalenderjahr als Grundlage zu wählen. Auch das Bilanzierungsjahr des Unternehmens kann in Betracht kommen. Dies führt zu einigermaßen richtigen Ergebnissen, sofern periodenüberlappende Aspekte vernachlässigt werden können. In der Investment-Branche ist dies leider kaum machbar. Bonussysteme können in der Finanzbranche kasino-artige Missstände verursachen. Dies wurde in Deutschland, ähnlich auch in anderen Ländern, aufgebaut und konkretisiert etwa 1995 bis 2008. Dies hatte beispielsweise wesentlichen Anteil an der Finanzkrise 2007 bis 2012. Dass dies inzwischen grundsätzlich geändert worden sei, wird oft behauptet. Inwieweit sind diese Behauptungen vereinbar mit der Realität? Schlussfolgerungen: Hier ist ein wesentliches Problem. Einfache Lösungen gibt es nicht. Realisierung von komplexen Lösungen zeichnet sich nicht ab. Das Vorstehende genügt, - um das Problem zu begreifen - und um die Diskussion hierüber führen zu können. Der Versuch von Lösungsvorschlägen unterbleibt mangels Breitenwirkung dieses Textes.
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