v. 7. Juli 2022
Eigenkapital der Finanzinstitute muss genügen: Es ist zu mehren.
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Banken und sonstige Finanzinstitute müssen ausreichend viel Eigenkapital haben,
Kreditinstitute wie auch Investmentbanken und Spezialinstitute. Etwa 10 % Eigenkapital ist der Mittelwert der wichtigsten Finanzmärkte. Allerdings wird dies durch zahlreiche Sonderformen umgangen und kann weitgehend außer Kraft gesetzt werden. Hier ist Zwang nötig.
Immer neu wichtige Krisenursache: Zu geringes Eigenkapital der Finanzwirtschaft. |
Die Lobbies der Finanzwirtschaft haben bisher den Zwang zu deutlich höherem Eigenkapital erfolgreich verhindert.
Denn das Aufplustern der Bilanzen ermöglicht höhere Einkommen für die leitenden Akteure der Banken. Das gesamte Wirtschaftssystem leidet unter den teils skurrilen Regeln, die scheinbar für genügend Eigenkapital sorgen sollen, tatsächlich aber die viel zu niedrigen Eigenkapitalwerte legitimieren.
Die Pflicht zu ausreichend viel Eigenkapital hat Schlüsselbedeutung.
Die Finanzmarktkrise 2007...2012 - und nicht nur diese Krise - hatte zwei Hauptursachen:
(1) Geschäfte mit zu wenig Eigenkapital, hierdurch Anwachsen von verdeckter Überschuldung bei einigen wesentlichen Instituten und vielen kleineren und also leichter zu rettenden Instituten.
(2) Fristenwidrige Finanzierung oberhalb von vernünftigen erfahrungsbasierten Bankregeln.
Finanzunfälle als Krisenauslöser treten wohl immer in erster Linie auf, wenn diese Systemverletzungen in Kombination vorliegen. Beispielsweise hätte die Finanzmarktkrise 2007...2012 wohl nie stattgefunden, wenn diese Mängel durch Regelungen verhindert worden wären.
Verletzung der Eigenkapitalvorschriften? |
Banken müssen etwa 10 % Eigenkapital für ihr Geschäft vorhalten.
Die Eigenkapitalregeln sind in der Theorie relativ eindeutige Prozentsätze. Tatsächlich aber ist die Eigenkapitalregelung eine Sammlung von Regeln und Sondergruppen. Deshalb ist es besser, von rund 10 % zu sprechen.
Muss ähnlich viel Eigenkapital auch für sonstige Rechtspersonen vorgehalten werden?
"Zweckgesellschaften", "bad banks", vertragliche oder faktische Bürgschaften, beispielsweise für verkaufte Forderungen,...
Oft werden solche Konstrukte vorwiegend deshalb gewählt, weil dann die Anforderungen an Eigenkapital sinken.
Bezüglich der Anforderungen an Eigenkapital gibt es zu viele Regeln und zu viele Ausnahmen.
Tatsächlich dürfte das Eigenkapital der Finanzinstitute erheblich unterhalb des vernünftigen Richtwertes von rund 10 Prozent liegen. Dies soll hier nicht näher behandelt werden, da es nicht von hier aus irgendwie beeinflussbar ist. Es wurde angemerkt, um es angemerkt zu haben.
Kernproblem: Ungeregelte Finanzakteure |
Ungeregelte Finanzakteure haben viel Gewicht erlangt.
Wer fast ohne Eigenkapital handelt, hat für sein minimales Eigenkapital einen praktisch unbegrenzten Multiplikator. vorausgesetzt, dass er Geldgeber findet. So lange es an den Finanzmärkten Liquidität im Überfluss und zu niedrigen Zinssätzen gibt, gelingt es zu weitgehend.
Die wesentliche Mehrung und Volumen-Vergrößerung dieser Akteure
schafft Risiken. Bereits geringe Verluste können für Überschuldung genügen. An sich erzeugt das die rechtliche Pflicht zur noch maßvoll steuerbaren Insolvenz. Aber solche Akteure können eine Überschuldung durch komplexe Konstruktionen mit zahlreichen Gesellschaften meist recht gut verdecken. Hierdurch kann die Überschuldung wachsen, bis bei der nächsten Krise die Überschuldung nicht mehr verschleierbar ist und dann vom gewachsenen Problemvolumen her nicht mehr maßvoll steuerbar ist.
Kernproblem: Verdeckte Risiken. |
Verdeckte Haftungsrisiken.
Wenn eine Bank ein wesentliches Volumen von Spekulationsgeschäften in eigener Rechnung betreibt, so ist nicht garantiert, dass das Eigenkapital der Bank dem Verlustrisiko mit seiner Hebelwirkung gewachsen ist.
Wenn eine Bank Geschäfte über Untergesellschaften ausgliedert, so ist sie möglicherweise im Obligo für deren Verluste, ohne es beim beim Eigenkapitalausweis zu berücksichtigen.
Auch falls ein Unternehmen nicht für die Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen haftet, so wird für deren Insolvenzfall dennoch ein Eintreten des Hauptunternehmens erwartet. Unterbleibt dies Eintreten, so gefährdet dies die Existenz des Hauptunternehmens durch Zurückhaltung von dessen Geschäftspartnern und Finanzierungspartnern.
Mehr schwer kontrollierbare Finanzkonstrukte:
Wenn komplexe Finanzkonstrukte erfolgen, so ist oft nicht klar oder noch nicht einmal voraussehbar, welche Fernwirkungen eintreten können. Die Regel sollte lauten, dass Finanzmarkt-Akteure jedenfalls vorwiegend nur Geschäfte machen dürfen, die geradlinig sind und unverschachtelt. Nur dann ist eine Eigenkapital-Anforderung überhaupt sinnvoll definierbar und extern kontrollierbar.
Kernproblem: Finanzmärkte sind international. |
Internationale Finanzmärkte sind schwer regulierbar.
Der inländische Finanzmarkt ist gegen die daraus sich ergebenden Risiken zu schützen. Wie effizient das bereits geschieht, soll hier nicht näher analysiert werden. Es ergibt sich aus der Natur der Sache der gewollten Internationalisierung, dass die Schutzwirkung immer nur recht relativ wirkt.
Anzustreben ist, dass der Binnenmarkt gegen Kontrollmängel anderer Länder abgeschirmt wird.
Das ist aber nur begrenzt erreichbar. Beispielsweise können Inkassoverbote vorgesehen werden für alles, was als international nun einmal zulässiges Investment-Glücksspiel zu interpretieren ist. Dies wäre für Deutschland eine Rückkehr zu früher vor einigen Jahrzehnten geltendem Recht.
Die Frage, ob nationales Recht dies noch verfügen kann, sei angemerkt, aber nicht näher erörtert. Dieser Text hat ja keinen Einfluss auf das Geschehen.
Wozu dient dieser Text? . |
Das Vorstehende war nur eine Übersicht einiger wichtiger Gesichtspunkte für mehr Krisenschutz durch mehr Eigenkapital der Finanzinstitute.
Die rechtliche Ausgestaltung von Eigenkapital-Anforderungen ist schwierig. Denn diese Ausgestaltung muss mit dem Übergewicht der internationalen Finanzmärkte ko-existieren. Dahingegen kann ausreichend schützende Regulierung einstweilen nur im Rahmen der inländischen Rechtsordnungen formuliert werden.
Mehr als eine Übersicht von Gesichtspunkten hat hier keinen Sinn.
Einfluss auf Gesetzgebung ist nicht gegeben. Also dienen die Überlegungen nur dazu, dem Leser bei seinen Überlegungen der Risikosicherung etwas Denkhilfe zu liefern.
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Geldanlage + Finanzierung / Betrug ('E) |
Geldanlage Betrug.
Finanzen Betrug.
Finanzierung Betrug.
Banken Betrug.
Börse Betrug.
Finanzdienstleister Betrug.
Anlageberater Betrug.
Sparkonto Betrug.
Festgeldkonto Betrug.
Aktien Betrug.
Anleihen Betrug.
Fonds Betrug.
Lebensversicherung Betrug.
Rentenversicherung Betrug.
Immobilien Betrug.
gold Betrug.
Nummernkonto Betrug.
Bankgeheimnis Betrug.
Geldanlage Regulierung.
Finanzen Regulierung.
Finanzierung Regulierung.
Banken Regulierung.
Börse Regulierung.
Finanzdienstleister Regulierung.
Anlageberater Regulierung.
Sparkonto Regulierung.
Festgeldkonto Regulierung.
Aktien Regulierung.
Anleihen Regulierung.
Fonds Regulierung.
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Bankgeheimnis Regulierung.
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Wertpapiere / Arten / Rechtslage ('EFBC ) |
übertragbare Wertpapiere ('EFBC )
Finanzdienstleister im Sektor der Wertpapiere Rechtslage.
Werbung und Direktvertrieb / übertragbare Wertpapiere Rechtslage.
handelsfähige Wertpapiere Rechtslage.
üblicherweise auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiere Rechtslage.
auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiergattungen Rechtslage.
Staatstitel Rechtslage.
Staatsanleihen Rechtslage.
Aktien Rechtslage.
Fonds - Wertpapiere Rechtslage.
handelbare Wertpapiere zum Erwerb von Aktien durch Zeichnung Rechtslage.
Wertpapiere, die zum Erwerb von Aktien durch Umtausch berechtigen Rechtslage.
Aktienzertifikate Rechtslage.
als Teil einer Serie ausgegebene Schuldverschreibungen Rechtslage.
Index-Optionsscheine Rechtslage.
Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionen berechtigen. Rechtslage.
Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionsscheinen durch Zeichnung berechtigen. Rechtslage.
Wertpapiere, die zum Erwerb von Schuldverschreibungen berechtigen. Rechtslage.
Geldmarktinstrumente ('EFBC )
Geldmarktinstrumente Rechtslage.
üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Kategorien von Instrumenten Rechtslage.
Schatzanweisungen Rechtslage.
Einlagenzertifikate Rechtslage.
Commercial Papers. Rechtslage.
Finanzterminkontrakte - gleichwertige Instrumente Rechtslage.
Wert eines Finanzinstrumentes Rechtslage.
Terminkontrakte - mit Zahlung begleichen Rechtslage.
Terminkontrakte - Berechnungsweise - Schwankungen der Zinssätze Rechtslage.
Terminkontrakte - Schwankungen der Wechselkurse Rechtslage.
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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Rechtslage ('EEYE ) |
System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
Der Schutz der Anleger Rechtslage.
Anlegerschutz Rechtslage.
Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Rechtslage.
System der Anlegerentschädigung Rechtslage.
EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Rechtslage.
für Kleinanleger ein Mindestschutz Rechtslage.
Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Rechtslage.
Geldanlage Kunden Rechtslage.
Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Rechtslage.
Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Rechtslage.
Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Rechtslage.
Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Rechtslage.
Kleinanleger - vertrauensvoll Rechtslage.
Finanzdienstleister im Inland Rechtslage.
Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Rechtslage.
ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Rechtslage.
ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Rechtslage.
in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Rechtslage.
einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Rechtslage.
inländischer Anlegerschutz Rechtslage.
inländisches Entschädigungssystems Rechtslage.
inländisches System der Einlagensicherung Rechtslage.
Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Rechtslage.
Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
Finanzdienstleistung Rechtslage.
Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Rechtslage.
zuständige Behörde Rechtslage.
Beaufsichtigung von Kreditinstituten Rechtslage.
System der Einlagensicherung Rechtslage.
Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Rechtslage.
Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Rechtslage.
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Verluste: Schutzrahmen / Parodie ('EEYE ) |
Information über Schutz ('EEYE )
Information der Anleger über Reglung Entschädigung Parodie.
wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Parodie.
Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Parodie.
Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Parodie.
Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Parodie.
Stabilität des Finanzsystems Parodie.
Vertrauen der Anleger Parodie.
Zulassung von Finanzdienstleistern Parodie.
Erhalt eines intakten Finanzsystems Parodie.
ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Parodie.
Umfang des Schutzes ('EEYE )
Entschädigung von Anlegern - Deckung Parodie.
Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Parodie.
Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Parodie.
Finanzsektor Parodie.
Gruppen von Anlageformen Parodie.
Gruppen von Anlegern Parodie.
Anlegerentschädigung - Berufsverbände Parodie.
Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Parodie.
Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Parodie.
Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Parodie.
Deckungssumme ('EEYE )
Deckungssumme für Verlust Parodie.
weniger umfangreiche Deckung Parodie.
höhere Deckung für Anleger Parodie.
weiter gehende Deckung für Anleger Parodie.
Prozentsatz der Forderung des Anlegers Parodie.
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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Humor ('EEYE ) |
System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
Der Schutz der Anleger Humor.
Anlegerschutz Humor.
Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Humor.
System der Anlegerentschädigung Humor.
EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Humor.
für Kleinanleger ein Mindestschutz Humor.
Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Humor.
Geldanlage Kunden Humor.
Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Humor.
Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Humor.
Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Humor.
Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Humor.
Kleinanleger - vertrauensvoll Humor.
Finanzdienstleister im Inland Humor.
Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Humor.
ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Humor.
ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Humor.
in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Humor.
einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Humor.
inländischer Anlegerschutz Humor.
inländisches Entschädigungssystems Humor.
inländisches System der Einlagensicherung Humor.
Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Humor.
Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
Finanzdienstleistung Humor.
Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Humor.
zuständige Behörde Humor.
Beaufsichtigung von Kreditinstituten Humor.
System der Einlagensicherung Humor.
Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Humor.
Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Humor.
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Politik - alternative Sichtweise / Witz ('VBA) |
Politiker Witz.
Politik Witz.
Parteien Witz.
Wahlen Witz.
Wähler Witz.
Parlament Witz.
Abgeordneter Witz.
lobby Witz.
Bürgerrechte Witz.
Bürgerpflichten Witz.
Politiker Humor.
Politik Humor.
Parteien Humor.
Wahlen Humor.
Wähler Humor.
Parlament Humor.
Abgeordneter Humor.
lobby Humor.
Bürgerrechte Humor.
Bürgerpflichten Humor.
Politiker Lachen.
Politik Lachen.
Parteien Lachen.
Wahlen Lachen.
Wähler Lachen.
Parlament Lachen.
Abgeordneter Lachen.
lobby Lachen.
Bürgerrechte Lachen.
Bürgerpflichten Lachen.
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Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen! Einst war ein Unternehmer eine gute Partie. Heute müssen Eltern ihre Tochter warnen: "Mein Kind, mach dich nicht unglücklich."
"Ein Staat, der bereit ist, den Bürgern alles zu geben, ist ein Staat, der ihnen alles nehmen wird."
Was ist der Unterschied zwischen einem Investmentbanker in einer Finanzkrise und einer großen Pizza? Eine Pizza kann immer noch eine vierköpfige Familie ernähren.
Bescheidenheits-Knüller: ";Weltweit gibt es vielleicht nur 10 Leute, die wirklich Ungewöhnliches geleistet haben. Neunen davon habe ich schon irgendwann einmal die Hand geschüttelt."; (Etwa 1978 von einem Unternehmer so gesagt.)
"Den mathematischen Modellen der Wirtschaftstheorie fehlt der Blick auf die Realität. Beispiel, sie integrieren nicht das sozialstaatliche Gesetz im Umverteil-Staat für Kauf von Wählerstimmen: Die Quote der "bezahlten Urlauber" im Land, die Zahl der verdeckten Arbeitslosen, steigt so lange, bis kein Wirtschaftswachstum mehr besteht. Denn die Geschwindigkeit der Ausweitung dieser Quote ist politik-abhängig. Sie entzieht sich deshalb der Möglichkeit der langfristigen Prognose, der mathematischen Extrapolation in die Zukunft. " (Pedro Rosso)
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Geldanlage und Vermögensbildung / Rechtssystem ('EEA) |
Aktien ('EFE )
Börsenanlage Rechtssystem.
Aktien Rechtssystem.
Aktienfonds Rechtssystem.
Indexfonds Rechtssystem.
Indexfond mit Aktien Rechtssystem.
Aktienindexfond Rechtssystem.
Börsenindexfond Rechtssystem.
Versicherungen ('EVE )
Lebensversicherung Rechtssystem.
Rentenversicherung Rechtssystem.
Leibrente Rechtssystem.
Riester Rechtssystem.
Riesterrente Rechtssystem.
Firmenanteile ('ESE )
Darlehn an Freunde Rechtssystem.
Darlehn für Gründer Rechtssystem.
Darlehn mit Gewinnbeteiligung Rechtssystem.
Unternehmensanteile Rechtssystem.
Firmenanteile Rechtssystem.
Genussscheine Rechtssystem.
Beteiligung Rechtssystem.
Firmenbeteiligung Rechtssystem.
Unternehmensbeteiligung Rechtssystem.
Steuersparmodell Rechtssystem.
Derivate ('EEFY )
Derivate Rechtssystem.
Derivate unübersichtlich Rechtssystem.
Derivate komplexe Verträge Rechtssystem.
Derivate komplexe Klauseln Rechtssystem.
Derivate Kleingedrucktes Rechtssystem.
Derivate kleingedruckt Rechtssystem.
Derivate hohe Gebühren Rechtssystem.
Derivate versteckte Gebühren Rechtssystem.
Derivate kaum kontrollierbar Rechtssystem.
Derivate versteckte Klauseln Rechtssystem.
Derivate nur Experten verdienen Rechtssystem.
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Vermögenswerte / Rechtsanwalt ('EEA) |
Sachwerte ('ETE )
Sachwerte Rechtsanwalt.
Rohstoffe Rechtsanwalt.
Gold Rechtsanwalt.
Silber Rechtsanwalt.
Edelmetalle Rechtsanwalt.
Sammlungen Rechtsanwalt.
Sammlerstücke Rechtsanwalt.
Immobilien ('REB )
Immobilienfonds Rechtsanwalt.
Renditeimmobilien Rechtsanwalt.
Miethaus Rechtsanwalt.
Eigenheim Rechtsanwalt.
eigengenutztes Eigenheim Rechtsanwalt.
Eigentumswohnung Rechtsanwalt.
eigengenutzte Eigentumswohnung Rechtsanwalt.
Immaterialgüter ('EPE )
Urheberrechte Rechtsanwalt.
Autorenrechte Rechtsanwalt.
Lizenten Rechtsanwalt.
Patente Rechtsanwalt.
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Finanzdienstleister / Witz ('EBB ) |
Finanzdienste ('EBB )
professionelle und institutionelle Anleger Witz.
Wertpapierfirmen Witz.
Kreditinstitute Witz.
Finanzinstitute Witz.
Versicherungsunternehmen Witz.
Fonds Witz.
Organisationen für gemeinsame Anlagen Witz.
Fonds für Renten und Altersversorgung Witz.
Finanzdienstleister ('EBB )
Finanzdienstleistungen Witz.
Wertpapierdienstleistungen Witz.
Wertpapiere Witz.
Finanzmarkt Dienstleistungen Wertpapiere Witz.
Finanzdienstleister Witz.
Wertpapierfirmen Witz.
Binnenmarkt für Finanzdienstleister Witz.
Versicherung und ähnliches ('EBB )
Versicherer Witz.
Versicherungsunternehmen Witz.
Rückversicherer Witz.
Unternehmen für Rückversicherung Witz.
Unternehmen für Retrozession Witz.
Systems der Arbeitnehmerbeteiligung Witz.
staatliche Stellen ('EBB )
Zentralbank Witz.
öffentlichen Einrichtungen für die Verwaltung der staatlichen Schulden Witz.
Verwaltung der staatlichen Schulden Witz.
Platzierung der staatlichen Schuldtitel Witz.
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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Humor ('EEYE ) |
Anlegerschutz ('EEYE )
Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Humor.
Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Humor.
Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Humor.
Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Humor.
Vorschriften - Anlegerschutz Humor.
Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Humor.
Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Humor.
Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Humor.
Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Humor.
Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Humor.
Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Humor.
Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Humor.
Insolvenz eines Finanzdienstleisters Humor.
Liquidation eines Finanzdienstleisters Humor.
Verluste / Entschädigung ('EEYE )
Kreditinstitute Humor.
Finanzgeschäfte Humor.
Einlagensicherungssystem Humor.
System der Einlagensicherung Humor.
Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Humor.
Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Humor.
Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Humor.
Störungen des Marktes Humor.
Aufsichtssystem ('EEYE )
Aufsichtssystem Humor.
Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Humor.
Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Humor.
Betrügereien werden begangen Humor.
Betrug - Finanzdienstleister Humor.
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Öffentliche Haushalte (VOX7 LIBRA LIMIT) / ('VBA) |
Anlegerschutz ('EEYE )
Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister.
Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen.
Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen;.
Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen;.
Vorschriften - Anlegerschutz.
Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen.
Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente.
Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder.
Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente.
Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente.
Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung.
Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister.
Insolvenz eines Finanzdienstleisters.
Liquidation eines Finanzdienstleisters.
Verluste / Entschädigung ('EEYE )
Kreditinstitute.
Finanzgeschäfte.
Einlagensicherungssystem.
System der Einlagensicherung.
Finanzdienstleister sorgfältig auswählen.
Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen.
Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung.
Störungen des Marktes.
Aufsichtssystem ('EEYE )
Aufsichtssystem.
Aufsichtssystem - vollständiger Schutz.
Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten.
Betrügereien werden begangen.
Betrug - Finanzdienstleister.
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Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen! "Was unterscheidet Papiergeld vom Lottoschein? Nur beim Lottoschein ist man nicht immer der Verlierer." (Pedro Rosso)
Willst du den Wert des Geldes kennenlernen, geh und versuche dir welches zu borgen. (Benjamin Franklin, Politiker / USA, 1706-1790)
"Es gibt tausend Möglichkeiten, sein Geld loszuwerden, aber nur zwei, es zu erwerben: Entweder wir arbeiten für Geld - oder das Geld arbeitet für uns." - Bernard Baruch
"Wer Zinsen versteht, kassiert sie, wer sie nicht versteht, bezahlt sie." (Richard Russel)
"Reich wird einer nicht durch das, was er verdient, sondern durch das, was er nicht ausgibt." - Henry Ford
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Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen! Drei Investmentbanker sitzen trübsinnig beim Mittagessen. Der Erste sagt: "Ich habe heute morgen fünf Millionen verloren. Ich werde nachher mit dem Aufzug in den fünften Stock fahren und aus dem Fenster springen." Der Zweite sagt: "Ich habe innerhalb von einer Stunde neun Millionen verloren. Ich fahre nachher in den neunten Stock und springe aus dem Fenster. Der Dritte sagt: "Gut, dass unser Gebäude nur 14 Stockwerke hat."
"Rein statistisch gesehen haben wir kein wesentliches Armutsproblem. Wir haben zwar sehr viel Jugendarmut, sagen wir, bis Alter 39, und sehr viel Altersarmut, sagen wir, ab Alter 40, aber ansonsten ist alles in bester Ordnung. " (Pedro Rosso)
Ein Bankier ist ein Mensch, der seinen Schirm verleiht, wenn die Sonne scheint und der ihn sofort zurück haben will, wenn es zu regnen beginnt. (Mark Twain, amerik. Schriftsteller, 1835-1903)
Reicher Mann und armer Mann standen da und sahen sich an. Und der Arme sagte bleich:" Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich." (B. Brecht)
"Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ist immer, nur immer anders. Nun bekommen wir die Masse der Neo-Aristokraten, die Lobby-Besitzenden, die die Politik dominieren und das Geld für ihren Wohlstand und ihre Lifestyle-Obsessionen abräumen. Sie sind es, die durch hektische Betriebsamkeit, Seminare, Events, Powerpoint-Delirien, betriebliche Reisen und und Burnout-Gezeter den Anschein von Arbeit simulieren. Wir haben sodann die Roboter der Ingenieure, die immer mehr wegfallende Arbeit wirklich machen. Wir haben die ausgebeuteten lobby-losen Neo-Sklaven, die den lobby-besitzenden Neo-Aristokraten die Haare schneiden, Kaffee und Kuchen und Restauration und Hotellerie servieren und die Päckchen ins Haus schleppen, die Klamotten nähen, beim Shopping assistieren, die Kinder großziehen, die Türsteher machen und die mit unbezahlten Praktika den Laden am Laufen halten. Und wir haben die Neo-Räuber, die neue Kaste der neuen Unreinen, die am ehesten über Kriminalität zu Achtung und Aufmerksamkeit und Teilhabe am Wohlstand gelangen können. Jede Gesellschaft entwickelt ihre neuen Varianten von Ausbeutung. Der Fortschritt der Zivilisation ist, dass die Ausbeutung sich nun sehr viel subtiler tarnt." (Pedro Rosso)
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