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   v. 7. Juli 2022
Finanzkrise: Regeln für Regulierung


Krise: Reform der Finanzmärkte, neue Regulierung, staatliche Kontrolle der Finanzberater:
Gut ist Regulierung nur, wenn bürokratiefrei mit unsichtbarer Hand Missstände vermindert werden. Banken, Versicherer und Anlageberater müssen das Recht behalten, flexibel und vertrauensbasiert bezüglich Geldanlage, Börsen und Altersvorsorge zu beraten. Betrachten wir nun die Realität der Sache.


Was geschah seit 2008?

Der Haupttext dieser Seite entstand September 2008. Haben die Politiker inzwischen ihre Hausaufgaben gemacht?
Dieser Vorspann wurde 2018 hinzugefügt. Soweit hier erinnerlich, wurde der nachstehend folgende Text von 2008 nie geändert, ausgenommen Formatierung und ähnliches. Der betreffende Text soll auch weiterhin nicht mehr geändert werden.

Der Text von September 2008 ist authentischer Beleg über die seinerzeit intensivst durch Politik und Presse erörterte Regulierung zur Verhinderung zukünftiger derartiger Krisen. Seither ist vor allem eine schreckenerregende Bürokratie entstanden:
(1) Berater-Register, Zuverlässigkeitsnachweise und ähnliches.
(2) Beratungsprotokolle bis hin zu Tonaufnahmen.
(3) Pflichten zur bedarfsgemäßen Anlageberatung.
(4) Offenlegungspflichten über Provisionen.

Dauerhaft zu speichernde Tonaufnahmen, das ist neu. Das ist innovativ. Die Privatsphäre von Bankkunden und Beratern wird zum Nullwert degradiert?
Das hat es in der Geschichte des Wirtschaftsrechts noch nicht gegeben. Auf solche Ideen muss man erst einmal kommen. So neu ist die Idee aber nicht. Es wird auch seit etwa 2010 von bestimmten Berater-Plattformen in den USA praktiziert, die angeblich geeignet sind, Insidergeschäfte zu fördern.
Da wird sich das Finanzamt beim deutschen Bankkunden aber freuen, dass im Fall von mutmaßlichen Steuerdelikten ihm die Beweisdokumente vom Bankcomputer geliefert werden? War Kernanliegen der Schutz der Interessen des Anlegers oder der Interessen des Finanzamts?

Diese Textseite wird hier bereitgehalten für den ständigen Vergleich bis zur nächsten Krise: Hat die Über-Bürokratisierung wirklich geholfen?
Oder haben die Missstände sich zu unkontrollierten Segmenten verlagert, beispielsweise zum Crowdfunding, zu Bitcoins, an eine Sahara-Oase als Firmensitz und was auch immer?
Des Menschen Erfindungsreichtum ist unermesslich, wenn es um das ALEGEK-Prinzip geht (das "An andrer Leute Leute Geld Kommen" -Prinzip). Warten wir die nächste Krise ab und sichten wir dann diesen Text zur Gegenkontrolle.


Nun der seit 2008 unveränderte Text:

Krise Reform Regulierung Diskussion :
Die Diskussion über Regulierung der Finanzmärkte ist wichtig. Gut ist Regulierung nur, wenn sie ohne Bürokratie ist und mit unsichtbarer Hand Missstände vermeidet. Das erfordert Ökonomen-Intelligenz. Zu vermeiden ist, dass im Übereifer absurde bürokratische Vorschriftensysteme entstehen.

Die Lehren aus der Weltwirtschaftskrise 1929 bis 1935 gerieten in Vergessenheit...

Nach der Weltwirtschaftskrise 1929...1935 waren solche Vorschriften gestaltet worden, um Wiederholung einer solchen Krise zu hemmen.

Die Finanzkrise 2007...2011 hat eine Hauptursache: Die einflussreiche Finanzlobby hat über Jahrzehnte verteilt die schrittweise Abschaffung dieser Schutzkonzepte erreicht. Jedenfalls gilt dies für die führenden Industrieländer und für diejenigen Länder, die ihr Finanzsystem nach diesen Vorbildern gestalteten.

Warum will die Lobby der Finanzwirtschaft immer neu das absurde Recht zur eigenen Ruinierung?
Weil die Akteure die Großgewinne ihrer Kasinospiele behalten dürfen. Für die Verlusthaftung werden sie aber durch Entlassung unerreichbar. Die Lösung: Formen der Mithaftung der Angestellten in Höhe der bisher erwirtschafteten persönlichen Sondergewinne sind gesetzgeberisch einzuführen.

Das meisten Handlungsweisen, die die Krise 2007...2011 verursachten, waren vor einigen Jahrzehnten noch verboten.
Die Bedeutung solcher Regeln ist damit belegt.


Regulierung ist nur gut, wenn optimal

Nur Missstände sind zu hemmen. Alles übrige soll erlaubt bleiben. Regulierung sollte immer ganz ohne Bürokratie sein.

Vorab: Aufsichtsbehörden gibt es in ausreichender Menge weltweit und in praktisch jedem Land. Als Wichtigstes muss in der Diskussion klar gestellt werden, dass keine weiteren Aufseher nötig werden sollen.

Eine optimale Regulierung ist eine, die keinen Aufseher braucht, weil mühelos nachvollziehbar. Verstöße sollten vorzugsweise so eindeutig definiert werden, dass der Verstoß dann immer gleich ein Fall für den Staatsanwalt oder ein Bußgeld wird. Dann zahlt der Verstoßende im Finanzsektor meist mühelos die Kosten: Aufsichtskosten praktisch Null, Bürokratie praktisch Null.

Nicht immer kann ein Sachproblem in dieser optimalen Weise reguliert werden. Aber soweit es subtiler wird, sind Aufsichtsbehörden dafür ja bereits vorhanden.

Regulierung ist ein Sammelbegriff für alles Mögliche. Über Regulierung lässt sich trefflich streiten.

Die Gegner von Regulierung der Finanzwirtschaft prangern es zuweilen an, als ob vorgesehen sei, im nächsten Jahr weltweit den Kommunismus einzuführen und alle nutzlos gewordenen Banker zu nützlichen Taxifahrern umzuschulen.

Leider sind manche oder viele oder die meisten Regulierungsvorschläge der Politiker mitten in Krisenperioden eher demonstrativer Aktivismus und ohne fundiertes Abwägen. Die Gegner von Regulierung haben es dann leicht.

Beispielsweise führen viele zu eilfertige Regulierungsvorschläge mitten in Krisenzeiten nur zu Superbehörden zum Zweck der Verwaltung neuer absurder bürokratischer Regelngebäude. Nichtökonomen tendieren zu Regulierung durch ein Sammelsurium von willkürlichen Einzelregeln, die ihnen so gerade in den Kopf kommen.

Regeln für eine gute Regulierung; Kaum sichtbar; Schutz für unerfahrene Vorsorge-Anleger.

Gute Regulierung ist, dass man den Markt im Prinzip in liberalster Weise funktionieren lässt. Nur sehr behutsam und intelligent und ganz im Hintergrund betreibt man Steuerungshilfe, wo der ungeregelte Markt zu Fehlentwicklungen führen würde.

Mögliche Fehlentwicklungen gibt es unendlich viele. Gute Regulierung ist, dass man mit sehr wenigen Regelungen praktisch alle Fehlentwicklungen verhindert.

Ohne solche Regulierung tendieren Finanzmärkte zu Fehlentwicklungen. - Wieso?

An den Finanzmärkten geht es um viel Geld. Je mehr Falschberatung der Anleger gemacht wird, desto mehr Geld ist über sichtbare und verdeckte Provisionen und Ertragsanteile zu verdienen.

Praktisch alle normalen Vorsorge-Anleger sind aber außerstande, eine Falschberatung zu durchschauen. Hier liegt ein stark asymmetrischer Informationsstand vor. Ein Missbrauch dieses Informations-Vorsprungs der Anbieter kann nur durch Regulierung verhindert werden.

Wer eine solche verständige Regulierung als ungehörige Beschränkung der Freiheit anprangert, betreibt eine ungerechtfertigte Polemik. Kein Vernünftiger kann wünschen, dass die Masse der nun einmal unkundigen Vorsorge-Geldanleger das kleine Vermögen durch Provisionen und Verluste einbüßt.

Soll weiterhin alle etwa 7 Jahre ein geschätztes Viertel der Kleinanleger das meiste vom Angesparten verlieren?

Dann müsste irgendwann etwa vielleicht rund die Hälfte der Senioren aus der Grundrente des Steuerzahlers Geld beanspruchen. Umgekehrt würden die Gewinner dieser Verluste mit ihren angesammelten Bankgehalt-Millionen dann möglicherweise ins steuersparende Ausland übersiedeln.

Dies alles ist nicht vernünftig. Gut durchdachte Regulierung hat zu bewirken, dass bemühte Vorsorgesparer praktische alle eine zufriedenstellende Altersversorgung aufbauen können. Dies bedeutet natürlich, dass auch im Anlagebereich tätige Bankangestellte nur noch selten Zusatzgewinne in Millionen-Größenordnung erreichen könnten. Wegen dieser Einbuße wird sich sicherlich keiner das Leben nehmen.


Welche Regulierung wäre nötig?

Es ist durch die Krise 2007-2011 belegt, was zu regulieren ist:

(1) Das Eigenkapital der Finanzinstitute muss ausreichend sein. Forderungsverkauf ist ihnen zu verbieten.

(2) Fristenwidrige Refinanzierung an intensiv fluktuierenden Geldmarkt ist zu verbieten.

(3) Ferner müssen alle kasino-artigen Transaktionen von Bank und Börse verbannt werden. Bilanzierung der Finanzwirtschaft ist krisenhemmend zu reglementieren.

Diese rasch aufgezählten Aufgaben der Regulierung können vermutlich mit einer einzigen Seite Gesetzestext definiert werden. Sollte mehr Text unvermeidbar sein, so gelte auf jeden Fall dennoch die übliche Regel der größtmöglichen Kürze von Gesetzestexten.

Kann ein einzelnes Land eine Regulierung im Alleingang machen?

Internationale Wirkung ist durchaus durch rein nationale Regelungen erreichbar. Denn im Ausland vollzogene Rechtsgeschäfte zwecks Umgehung können als nach inländischem Recht unwirksam definiert werden. Ein Gesetz kann dies durchaus so ausgestalten.

Praktisch alle Finanzkrisen der Erde von 1900 bis heute wären wohl ausgeblieben, wenn die vorstehenden Vorkehrungen ausreichend intensiv getroffen worden wären.

Zeitweise haben diese Regelungen jahrzehntelang bestanden. In dieser Zeit gab es keine wesentlichen Finanzmarkt-Krisen des Typs "aus marktinternen Gründen".

Sobald die EU etwas in die Hand nimmt, sind Probleme garantiert.

Wenn Konsultationen mit X Mitgliedsstaaten und Y Lobbies stattfinden, sind Papierberge und Regelungsmonster garantiert.

Ziemlich sicher wird die EU-Kommission bei ihrer ständigen Suche nach mehr Bedeutung bemüht sein, die Einrichtung einer neuen EU-Behörde herbeizuführen.

Das Schlimmste ist das Bestreben, es allen irgendwie recht zu machen.

Beispiel: Forderungsverkauf durch Kreditinstitute: Untersagen statt zu regulieren.

Forderungsverkauf durch Kreditinstitute ist ganz einfach zu untersagen, weil in vielerlei Hinsicht eine Absurdität.

Über ein Jahrhundert lang galt es Prestige und Hauptwert einer Bank, möglichst viel Bilanzsumme aus Kreditforderungen zu haben. Es galt als prestige-bildend, bei Problemfällen nach ausgleichenden Lösungen zu suchen und bei Vollstreckungen nur im minimalst nötigsten Umfang mitzuwirken. Wer eine Bank für ein Darlehen wählt, erwartet ein bankmäßiges Verhalten - auch dann, wenn er plötzlich arbeitslos wird.

Wieso Banken nach über einem Jahrhundert auf einmal angeblich ohne Forderungsverkauf nicht mehr gut existieren können, ist eine Absurdität.

Zum Verbieten von Forderungsverkauf genügen ein paar Zeilen im Gesetz: Vorab das Verbot; sodann ein paar nun einmal nötige Ausnahme-Kategorien.

Beispiel: EU will bürokratisierten Forderungsverkauf komplex regulieren.

Ende 2008 kommen stattdessen die Vorschläge der EU-Kommission: Banken dürfen Kreditforderungen zwar verkaufen. Sie dürfen aber nur verkaufen mit irgendwelchen prozentualen Mithaftungsregeln zum bereits verkauften Bestand. Für diese Mithaftung müssen sodann bestimmte Prozente an Eigenkapital bei der Bank vorgehalten werden. Diverse Regelungen müssen diese Regelungen regeln...

Über die richtigen oder falschen Prozentsätze streiten bereits die Regulierungs-Bürokraten. Der angeblich "richtige" Anteil vagabundiert zwischen 5 und 20 %, wobei die meisten Diskutierer vermutlich gar nicht wissen, was für Prozente von was.

... und natürlich muss dies dann auch registriert und überwacht werden.

Schlimmer noch: Da das Wort "credit" in den verschiedenen Sprachen unterschiedliche Bedeutung hat - in Deutschland meist Darlehen, in Frankreich meist Guthaben - , geht durch die Übersetzungen endgültig alles drunter und drüber in der Presse. Niemand hat noch richtigen Durchblick. Nur eines ist sicher: Man muss regulieren, man will regulieren, man wird regulieren.

Was soll denn diese komplex verschachtelte Form der Forderungsverkäufe? Nur Personen, die nie im Leben am Wirtschaftsleben teilgenommen haben, können überhaupt auf die Idee kommen, Käufer und Verkäufer jahrzehntelang in Verkopplung zu halten. Eine Sache ist nun einmal verkauft oder sie ist es nicht. Die Klarheit der autonomen juristischen Personen wird hier ganz einfach überflüssigerweise durchstoßen.

Schafft man 30 Jahre lange Dauerpflichten zu verkauften Sachen, so wird die Bürokratie eine endlose.

Man muss ja auch den nochmaligen Weiterverkauf der Forderungen regulieren, ferner den eventuellen Eigentümerwechsel der Bank.

Schließlich ist das Auslaufen durch Verjährung zu regeln: In Deutschland 30 Jahre, tatsächlich meist nur etwa 15 Jahre, bei geregeltem Privatkonkurs nur etwa 7 Jahre. Möglicherweise ist die Verjährung aber auch oberhalb von 30 Jahren; hierzu besteht eine nur recht schwammige Rechtsprechung.

Die maßgeblichen Aufbewahrungsfristen mögen um 10 Jahre liegen. Also muss auch noch eine Sonderregelung die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen der Bank vorsehen.

Schließlich ist bei längerer Nichtverfolgung eine Forderung allein deshalb an sich nicht mehr durchsetzbar.

Wie soll ein Schuldner seine einstigen Zahlungen beweisen? - Bei einer Bank gilt: Wenn die Akte abgeschlossen ist, ist Schluss für immer. Beim Aufkäufer gilt: Alle Akten werden neu geöffnet.

Kann der Schuldner nicht beweisen, so geht es vor Gericht. Normalbürger werden anwaltlich meist schlecht vertreten. Fragen Sie einmal Anwälte, wie viele die Rechtsprechung der vorzeitigen Verjährung nach bereits rund 10 bis 15 Jahren kennen... In vielen Fällen muss der Kredit möglicherweise ein zweites Mal getilgt werden.


Regulieren ja, aber richtig.
Dieses reale Beispiel hat gezeigt: Regulierung der Finanzmärkte ist nur sinnvoll, sofern die Konzepte durch Personen gemacht werden, die den nötigen Sachverstand haben bezüglich der Wirtschaft, der Finanzmärkte und der intelligenten Formulierung von Rechtsnormen.



► Vorschläge für Berichtigungen an: ok @ mrmio.com
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Ende
des Originaltextes von September 2008.



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Ersparnisse / Regulierung ('EEA)


Bankkonten usw. ('EEC )
 

  Bankkonto Regulierung.  
  Sparkonto Regulierung.  
  Tagesgeld Regulierung.  
  Tagesgeldkonto Regulierung.  
  Festgeld Regulierung.  
  Festgeldkonto Regulierung.
 

  Girokonto Regulierung.  
  privates Konto Regulierung.  
  Verbraucherkonto Regulierung.  
  geschäftliches Konto Regulierung.  
  Nummernkonto Regulierung.  
  Bankgeheimnis Regulierung.
 

  Darlehnskonto Regulierung.  
  Überziehungsprovision‎ Regulierung.  
  genehmigte Überziehung‎ Regulierung.
 

  Bauparkonto Regulierung.  
  Bauparen Regulierung.  
  Bauparkasse Regulierung.


Festverzinslich ('EEC )
 

  Anleihen Regulierung.  
  Schuldverschreibung Regulierung.  
  Unternehmensanleihen Regulierung.  
  Staatsanleihen Regulierung.  
  Anleihenfonds Regulierung.  
  Pfandbriefe Regulierung.


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Vermögenswerte / Rechtssystem ('EEA)


Sachwerte ('ETE )
 

  Sachwerte Rechtssystem.  
  Rohstoffe Rechtssystem.  
  Gold Rechtssystem.  
  Silber Rechtssystem.  
  Edelmetalle Rechtssystem.  
  Sammlungen Rechtssystem.  
  Sammlerstücke Rechtssystem.


Immobilien ('REB )
 

  Immobilienfonds Rechtssystem.  
  Renditeimmobilien Rechtssystem.  
  Miethaus Rechtssystem.  
  Eigenheim Rechtssystem.  
  eigengenutztes Eigenheim Rechtssystem.  
  Eigentumswohnung Rechtssystem.  
  eigengenutzte Eigentumswohnung Rechtssystem.


Immaterialgüter ('EPE )
 

  Urheberrechte Rechtssystem.  
  Autorenrechte Rechtssystem.  
  Lizenten Rechtssystem.  
  Patente Rechtssystem.


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Geldanlage + Finanzierung / Betrug ('E)

 
  Geldanlage Betrug.  
  Finanzen Betrug.  
  Finanzierung Betrug.  
  Banken Betrug.  
  Börse Betrug.  
  Finanzdienstleister Betrug.  
  Anlageberater Betrug.
 

  Sparkonto Betrug.  
  Festgeldkonto Betrug.  
  Aktien Betrug.  
  Anleihen Betrug.  
  Fonds Betrug.
 

  Lebensversicherung Betrug.  
  Rentenversicherung Betrug.  
  Immobilien Betrug.  
  gold Betrug.  
  Nummernkonto Betrug.  
  Bankgeheimnis Betrug.

 
  Geldanlage Rechtslage.  
  Finanzen Rechtslage.  
  Finanzierung Rechtslage.  
  Banken Rechtslage.  
  Börse Rechtslage.  
  Finanzdienstleister Rechtslage.  
  Anlageberater Rechtslage.
 

  Sparkonto Rechtslage.  
  Festgeldkonto Rechtslage.  
  Aktien Rechtslage.  
  Anleihen Rechtslage.  
  Fonds Rechtslage.
 

  Lebensversicherung Rechtslage.  
  Rentenversicherung Rechtslage.  
  Immobilien Rechtslage.  
  gold Rechtslage.  
  Nummernkonto Rechtslage.  
  Bankgeheimnis Rechtslage.


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Finanzdienstleister / Rechtsanwalt ('EBB )


Finanzdienste ('EBB )
 

  professionelle und institutionelle Anleger Rechtsanwalt.  
  Wertpapierfirmen Rechtsanwalt.  
  Kreditinstitute Rechtsanwalt.  
  Finanzinstitute Rechtsanwalt.  
  Versicherungsunternehmen Rechtsanwalt.  
  Fonds Rechtsanwalt.  
  Organisationen für gemeinsame Anlagen Rechtsanwalt.  
  Fonds für Renten und Altersversorgung Rechtsanwalt.


Finanzdienstleister ('EBB )
 

  Finanzdienstleistungen Rechtsanwalt.  
  Wertpapierdienstleistungen Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  Finanzmarkt Dienstleistungen Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister Rechtsanwalt.  
  Wertpapierfirmen Rechtsanwalt.  
  Binnenmarkt für Finanzdienstleister Rechtsanwalt.


Versicherung und ähnliches ('EBB  )
 

  Versicherer Rechtsanwalt.  
  Versicherungsunternehmen Rechtsanwalt.  
  Rückversicherer Rechtsanwalt.  
  Unternehmen für Rückversicherung Rechtsanwalt.  
  Unternehmen für Retrozession Rechtsanwalt.  
  Systems der Arbeitnehmerbeteiligung Rechtsanwalt.


staatliche Stellen ('EBB  )
 

  Zentralbank Rechtsanwalt.  
  öffentlichen Einrichtungen für die Verwaltung der staatlichen Schulden Rechtsanwalt.  
  Verwaltung der staatlichen Schulden Rechtsanwalt.  
  Platzierung der staatlichen Schuldtitel Rechtsanwalt.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Regulierung ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Regulierung.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Regulierung.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Regulierung.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Regulierung.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Regulierung.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Regulierung.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Regulierung.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Regulierung.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Regulierung.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Regulierung.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Regulierung.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Regulierung.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Regulierung.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Regulierung.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Regulierung.  
  Finanzgeschäfte Regulierung.  
  Einlagensicherungssystem Regulierung.  
  System der Einlagensicherung Regulierung.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Regulierung.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Regulierung.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Regulierung.  
  Störungen des Marktes Regulierung.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Regulierung.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Regulierung.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Regulierung.  
  Betrügereien werden begangen Regulierung.  
  Betrug - Finanzdienstleister Regulierung.


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Politik - alternative Sichtweise / Witz ('VBA)

 
  Politiker Witz.  
  Politik Witz.  
  Parteien Witz.  
  Wahlen Witz.  
  Wähler Witz.  
  Parlament Witz.  
  Abgeordneter Witz.  
  lobby Witz.  
  Bürgerrechte Witz.  
  Bürgerpflichten Witz.

 
  Politiker Humor.  
  Politik Humor.  
  Parteien Humor.  
  Wahlen Humor.  
  Wähler Humor.  
  Parlament Humor.  
  Abgeordneter Humor.  
  lobby Humor.  
  Bürgerrechte Humor.  
  Bürgerpflichten Humor.

 
  Politiker Lachen.  
  Politik Lachen.  
  Parteien Lachen.  
  Wahlen Lachen.  
  Wähler Lachen.  
  Parlament Lachen.  
  Abgeordneter Lachen.  
  lobby Lachen.  
  Bürgerrechte Lachen.  
  Bürgerpflichten Lachen.





Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
"Ein Linksintellektueller ist ein Idealist, der nicht Volkswirtschaft studiert hat." (Pedro Rosso)

(Anno 1652:) du edles Fräulein Geld, um dich wirbt jedermann. Was machts, weil deine Lieb auf Erden alles kann. - du edles Fräulein Geld, - du bist der Erden Herze - der Herzen ihr Magnet - der Augen Liebeskerze - mehr als Penelope; - es buhlt die ganze Welt um dich - du bist die Braut - du edles Fräulein Geld -um dich ein jeder wirbt. - Mann reitt, mann fährt, mann lauffet, - man rennt nur nach dir. - Um dich man sich hier rauffet, - das Gold der neuen Welt die Alte Kriege macht. - (Satirisches Flugblatt auf die Macht des Geldes. 1652)

"Politiker benutzen Ökonomen wie Betrunkene einen Laternenpfahl. Sie suchen nicht Erleuchtung, sondern Halt." (Ökonomen-Volksmund.)

"Der Beruf des Ökonomen besteht darin, alles vorher zu wissen und nachher zu erklären, wieso es anders kam." (Volksmund)

"Der dümmste Grund, eine Aktie zu kaufen, ist, weil sie steigt." - Warren Buffett

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Geldanlage und Vermögensbildung / Regulierung ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Regulierung.  
  Aktien Regulierung.  
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  Indexfonds Regulierung.  
  Indexfond mit Aktien Regulierung.  
  Aktienindexfond Regulierung.  
  Börsenindexfond Regulierung.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Regulierung.  
  Rentenversicherung Regulierung.  
  Leibrente Regulierung.  
  Riester Regulierung.  
  Riesterrente Regulierung.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Regulierung.  
  Darlehn für Gründer Regulierung.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Regulierung.  
  Unternehmensanteile Regulierung.  
  Firmenanteile Regulierung.  
  Genussscheine Regulierung.  
  Beteiligung Regulierung.  
  Firmenbeteiligung Regulierung.  
  Unternehmensbeteiligung Regulierung.  
  Steuersparmodell Regulierung.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Regulierung.  
  Derivate unübersichtlich Regulierung.  
  Derivate komplexe Verträge Regulierung.  
  Derivate komplexe Klauseln Regulierung.  
  Derivate Kleingedrucktes Regulierung.  
  Derivate kleingedruckt Regulierung.  
  Derivate hohe Gebühren Regulierung.  
  Derivate versteckte Gebühren Regulierung.  
  Derivate kaum kontrollierbar Regulierung.  
  Derivate versteckte Klauseln Regulierung.  
  Derivate nur Experten verdienen Regulierung.


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Vermögenswerte / Regulierung ('EEA)


Sachwerte ('ETE )
 

  Sachwerte Regulierung.  
  Rohstoffe Regulierung.  
  Gold Regulierung.  
  Silber Regulierung.  
  Edelmetalle Regulierung.  
  Sammlungen Regulierung.  
  Sammlerstücke Regulierung.


Immobilien ('REB )
 

  Immobilienfonds Regulierung.  
  Renditeimmobilien Regulierung.  
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  Eigenheim Regulierung.  
  eigengenutztes Eigenheim Regulierung.  
  Eigentumswohnung Regulierung.  
  eigengenutzte Eigentumswohnung Regulierung.


Immaterialgüter ('EPE )
 

  Urheberrechte Regulierung.  
  Autorenrechte Regulierung.  
  Lizenten Regulierung.  
  Patente Regulierung.


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Geldanlage und Vermögensbildung / Parodie ('EEA)




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  Lebensversicherung Parodie.  
  Rentenversicherung Parodie.  
  Leibrente Parodie.  
  Riester Parodie.  
  Riesterrente Parodie.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Parodie.  
  Darlehn für Gründer Parodie.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Parodie.  
  Unternehmensanteile Parodie.  
  Firmenanteile Parodie.  
  Genussscheine Parodie.  
  Beteiligung Parodie.  
  Firmenbeteiligung Parodie.  
  Unternehmensbeteiligung Parodie.  
  Steuersparmodell Parodie.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Parodie.  
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  Derivate Kleingedrucktes Parodie.  
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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Rechtssystem ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Rechtssystem.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Rechtssystem.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Rechtssystem.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Rechtssystem.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Rechtssystem.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Rechtssystem.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Rechtssystem.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Rechtssystem.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Rechtssystem.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Rechtssystem.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Rechtssystem.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Rechtssystem.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Rechtssystem.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Rechtssystem.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Rechtssystem.  
  Finanzgeschäfte Rechtssystem.  
  Einlagensicherungssystem Rechtssystem.  
  System der Einlagensicherung Rechtssystem.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Rechtssystem.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Rechtssystem.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Rechtssystem.  
  Störungen des Marktes Rechtssystem.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Rechtssystem.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Rechtssystem.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Rechtssystem.  
  Betrügereien werden begangen Rechtssystem.  
  Betrug - Finanzdienstleister Rechtssystem.


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Anleger Verluste / Fälle / Rechtslage ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Rechtslage.  
  Spread Ladder-Swap Rechtslage.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Rechtslage.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtslage.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtslage.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Rechtslage.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Rechtslage.  
  Helmut Kiener Rechtslage.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Rechtslage.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Rechtslage.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Rechtslage.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtslage.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtslage.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtslage.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtslage.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Rechtslage.  
  X1 Global Index Zertifikat Rechtslage.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtslage.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtslage.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Rechtslage.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Rechtslage.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Rechtslage.  
  HRE Rechtslage.  
  DEPFA Rechtslage.
 

  2008 Lehman Brothers Rechtslage.  
  Lehman Brothers Rechtslage.  
  Lehman Rechtslage.
 

  2008 Kaupthing Island Rechtslage.  
  Kaupthing Rechtslage.
 

  IKB Rechtslage.  
  2007 IKB Rechtslage.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Rechtslage.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Rechtslage.  
  AHBR Rechtslage.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtslage.  
  Phoenix Rechtslage.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtslage.  
  EdW Rechtslage.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Rechtslage.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Rechtslage.  
  EdW Rechtslage.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Rechtslage.  
  Deutsche Telekom Börsengang Rechtslage.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Rechtslage.  
  AMIS Rechtslage.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Rechtslage.  
  Lehman Rechtslage.
 

  2008 Madoff Rechtslage.  
  Madoff Rechtslage.



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Öffentliche Haushalte (VOX7 LIBRA LIMIT) / ('VBA)


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG.  
  Spread Ladder-Swap.  
  Zinswetten , Deutsche Bank.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg.  
  Helmut Kiener.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd..
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat.  
  X1 Global Index Zertifikat.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank..
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland.  
  HRE.  
  DEPFA.
 

  2008 Lehman Brothers.  
  Lehman Brothers.  
  Lehman.
 

  2008 Kaupthing Island.  
  Kaupthing.
 

  IKB.  
  2007 IKB.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG.  
  AHBR.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH.  
  Phoenix.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH.  
  EdW.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW.  
  EdW.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3.  
  Deutsche Telekom Börsengang.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG.  
  AMIS.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers.  
  Lehman.
 

  2008 Madoff.  
  Madoff.



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Politik - alternative Sichtweise / Korruption ('VBA)

 
  Politiker Korruption.  
  Politik Korruption.  
  Parteien Korruption.  
  Wahlen Korruption.  
  Wähler Korruption.  
  Parlament Korruption.  
  Abgeordneter Korruption.  
  lobby Korruption.  
  Bürgerrechte Korruption.  
  Bürgerpflichten Korruption.

 
  Politiker Vetternwirtschaft.  
  Politik Vetternwirtschaft.  
  Parteien Vetternwirtschaft.  
  Wahlen Vetternwirtschaft.  
  Wähler Vetternwirtschaft.  
  Parlament Vetternwirtschaft.  
  Abgeordneter Vetternwirtschaft.  
  lobby Vetternwirtschaft.  
  Bürgerrechte Vetternwirtschaft.  
  Bürgerpflichten Vetternwirtschaft.



Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
Das schöne Gefühl, Geld zu haben, ist nicht so intensiv, wie das Scheißgefühl, kein Geld zu haben. (Herbert Achternbusch, Künstler)

"Den mathematischen Modellen der Wirtschaftstheorie fehlt der Blick auf die Realität. Beispiel, sie integrieren nicht das sozialstaatliche Gesetz im Umverteil-Staat für Kauf von Wählerstimmen: Die Quote der "bezahlten Urlauber" im Land, die Zahl der verdeckten Arbeitslosen, steigt so lange, bis kein Wirtschaftswachstum mehr besteht. Denn die Geschwindigkeit der Ausweitung dieser Quote ist politik-abhängig. Sie entzieht sich deshalb der Möglichkeit der langfristigen Prognose, der mathematischen Extrapolation in die Zukunft. " (Pedro Rosso)

"Reich wird einer nicht durch das, was er verdient, sondern durch das, was er nicht ausgibt." - Henry Ford

Was ist der Unterschied zwischen einem Investmentbanker in einer Finanzkrise und einer großen Pizza? Eine Pizza kann immer noch eine vierköpfige Familie ernähren.

"Mit der Halbierung der Mafia in Italien hat sich dort die Industrie halbiert und die Arbeitslosigkeit verdoppelt. Wieso Konjunkturpolitiker das Schreddern von vollwertigen Autos legalisieren, ist unerklärlich. Es genügt doch einfach die Legalisierung der Mafia?" (Pedro Rosso)

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   Es sind "meritorische Güter" - ohne Gewinnaussicht und das ist in Ordnung für ideelle Zwecke.
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Version "TOP": (20 €)
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► Version "PICCOLO" (~10 €) ist Altversion: Nur etwa die Hälfte des Inhalts.

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Sie zahlen dann ganz einfach nur den Differenzbetrag. Bitte dies bei der Bestellung / Zahlung anmerken. Anrechenbar aber nur für das gleiche E-Buch-Thema.
Bestellbearbeitung erfolgt gegenwärtig noch von Hand. Das funktioniert dann also problemfrei.
   Wie sind sie anrechenbar?

Zusätzliche Dienste:
Aktualisierung: 12 Monate. Kostenlos.
   info ► Für A4-Varianten .pdf: "TOP" (20 €), "MAESTRO" (50 €).
► Mindestens 12 Monate lang, falls/sobald wesentliche Erweiterungen. Möglicherweise deutlich länger.
► Per E-Mail. Als A4 .pdf (oder vielleicht später .htm).
► Variante PICCOLO (~10 €): Keine Update-Lieferung..

Falls Amazon-Bestellung:
   info ► Lieferung im kleinen KINDLE-Format.
► Das ist die Version "PICCOLO".
► Unsere Software kann auch das Format .epub erzeugen. Zur Zeit wird dafür aber kein Bedarf gesehen.
   (~10 €):
Vielleicht später:
   info ► Erst bei deutlich mehr E-Buch-Vertrieb sinnvoll...
► Dann vorgesehen: Für alle E-Buch-Kapitel je 1 Diskussion.
   Internet-Forum.

Ihre Wünsche an den Autor:
Erweiterungs-Wünsche?
   info ► Dies ist nur für die teureren "MAESTRO"-Ausgaben finanziell ein wenig gegengedeckt.
► Wünsche sind dann gern gesehen. Sie helfen beim Komplettieren.
► Jedoch bitte keine übersetzten Erwartungen. Ferner, für vieles gibt es keine einfache kurze Antwort.

► Umfang: Meist entstehen 1 bis 2 zusätzliche Seiten im Fall von Erweiterungswünschen.
(an Autoren)
Bearbeitungsdauer?
   info ► Also innerhalb von etwa 1 Monat.
► Meist werden die Antworten integriert in einer Neuausgabe des E-Buches.
► Alle Erwerber (20€, 50€) erhalten diese Neuausgaben.
► Sind Fragen reiin fallspezifisch oder persönlich, so geht die Bearbeitung nicht in die E-Bücher ein..
   ~7...30 Tage.
Wünsche bitte in 3 Monaten
   info ► Späteres wird möglichst dennoch bearbeitet, sofern von allgemeinem Interesse.
► Bei späterem Eingang kann Bearbeitung aber immer abgelehnt werden.
► Die zeitliche Begrenzung ist nötig, weil Autoren nicht ewig verfügbar bleiben. Immer wieder kommt es sogar weltweit vor, dass Autoren sterben.
   (seit Kauf)
Wie viele Fragen stellbar?
   info ► Es kommt darauf an, wie komplex.
► Um dennoch eine Zahl zu nennen: Vielleicht bis zu 5 Fragen.
► Man überlege, wie viel ein Autor für rund 20 Euro Anteil wohl bearbeiten könnte. Man erwarte bitte nicht Beratung.
► Wer Beratung oder Gutachten oder anderweitige Autorenarbeit wünscht, dessen Anfrage wird dem Autor weitergeleitet.
Alle Internet-Adressen bitte verbreiten (auf Facebook, Twitter, Instagram, Foren usw.).



Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
Willst du den Wert des Geldes kennenlernen, geh und versuche dir welches zu borgen. (Benjamin Franklin, Politiker / USA, 1706-1790)

"Spenden für einen guten Zweck ist der Ablasshandel im Zeitalter des Atheismus. Die Spender kaufen im Gutmenschen-Shop mit ihrem Geld ein Päckchen gutes Gewissen mit sofortiger Auslieferung." (Pedro Rosso)

"Ich versteh gar nicht, welches Problem die Leitenden der Staatsunternehmen haben, ihre Gehälter offenzulegen. So schlecht verdienen die doch gar nicht." (Pedro Rosso)

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