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   v. 7. Juli 2022
Förderbanken durch staatliche Dienste ersetzen mit wirklicher Gründungs-, Technologie- und Unternehmerkompetenz

Sind Förderbanken wirklich gut für Innovation, Technologie, Gründung, Kreativität?
Staatliche Hilfe für mehr Wirtschaft und Arbeit?
Stimmt das mit dem Bürger- Antrag auf Finanzierung / Darlehen / Subvention mit Finanzplan... binnen 1 Monat intelligente Prüfung... Zusage... Sofortstart?
Ist diese übliche Vorstellung von Wirtschaftsförderung eine Realität?


Staatliche Förderbanken besser schließen?
Darum geht es in diesem Text. Es betrifft aber nur begrenzt den Sonderfall der KfW.

Der vorherrschende Irrtum über staatliche Wirtschaftsförderung - angeblich "für Innovation und Zukunftstechnologien"

Etwa so denkt man nach Lesen der Eigenwerbung von Förderstellen:
(Prospektpapier ist geduldig und zumeisst wunderschön teuer aufgemacht bei Förderbanken - insoweit fehlt es gewöhnlich jedenfalls schon einmal nicht an Kompetenz:)

Förderbanken für Innovation, Technologie, Gründung, Kreativität.
Staatliche Hilfe für mehr Wirtschaft und Arbeit.
Bürger-Antrag auf Finanzierung / Darlehen / Subvention mit Finanzplan.
Binnen 1 Monat intelligente Prüfung... Zusage... Sofortstart.

Förderbanken haben genug Geld der Bürger, um hervorragende Pressestellen zu finanzieren.

Journalisten pflegen in bester Absicht dies Selbst-Image der Förderstellen bundesweit zu verbreiten.
Der Journalist möchte den guten Dingen gerne dienen. Benutzung von Steuergeld adelt. Also bekommt der Verwender von Steuergeld noch eine zusätzliche Zulage an Lob. Wie gut, dass praktisch nie ein Journalist einen Technologie-Ingenieur beim Beantragen von Geldern für Innovation begleitete... Ein neuer Job für verdeckte Recherche?

Nachstehend wird gezeigt, wieso Förderbanken abweichend vom Werbepapier die Geldvergabe eigentlich weder so frei dürfen noch wirklich immer können noch so recht wollen.
Staatliche Förderbanken sind ihrer Struktur nach weitgehend untauglich für den ständig propagierten Zweck.
Deshalb endet die nachstehende Analyse mit dem Vorschlag, die Förderbanken aufzuspalten:
(1) Staatliche korruptionsfreie Förderverwaltung.
(2) Die Finanzabwicklung auslagern an staatsunabhängige kostengünstige Banken.


Uneinhaltbare Förderversprechen.

Wieso Wirtschaftsförderung die eigenen Versprechungen nicht einhalten kann:
Warum es nicht klappt wie versprochen, ist einfach zu erläutern und das Versagen ist ohne böse Absicht, sondern Systemfehler der Politik:

Natürlich sind Angestellte auch in Förderbanken wie in allen größeren Angestellten-Kulturen vor allem darauf aus, ihr Einkommen und ihre Karriere zu sichern.
Das ist normal, richtig und korrekt.
Dies setzt voraus, die Finanzierung von Innovation und von neuen Technologien bestmöglich zu vermeiden. Denn bei Misserfolg zu Neuem würde der Befürworter unablässig bis zum Renteneintritt abgestraft bleiben.

Wer als Angestellter einer Förderbank dahingegen standardisierte "Oma-Finanzierungen" befürwortet,
handelt damit im Rudel und rudel-angepasst und hat für seine Karriere nichts zu fürchten. Ein Misserfolg bei Finanzierungen wird nicht ihm persönlich angelastet, weil "Oma-Finanzierungen" von allen begriffen werden und deshalb kollektiv abgesegnet werden.

Die segensreiche Förderung von Innovation, Technologie und Kreativität ist also in der Realität selten oder nie gegeben,
soweit es sich um eine auslösende und ermöglichende Finanzierung von wirklich Wichtigem handeln würde. Niemand darf von Mitarbeitern von Förderbanken erwarten, ihre berufliche Zukunft aufs Spiel zu setzen, um dem Wohl der Nation zu dienen.


Trick "Hausbank-Klausel"

Die Hausbank-Klausel ist der Schlüssel zum Begreifen:
Zur Wahrung des Anscheins versuchen Förderbanken zwar durchaus, thematisch passende Finanziersegmente zu wählen. Sie versuchen dann aber regelmäßig, ihre Finanzierungen einzublenden in bereits von gut geführten Banken geprüfte, getragene und verantwortete Projekte. Dies versteckt sich hinter der geheimnisvollen unscheinbaren Klausel der Antragsformulare von Förderbanken, dass eine Hausbank mitzuwirken habe.

Welcher Antragsteller hat eine "Hausbank" im hier gemeinten Sinn? Nur, wer schon recht viel Geld hat.
Also finanziert denn auch eine sich intensiv engagierende Hausbank in erster Linie Projekte für jemanden, der nicht mehr zwingend auf nachrangige Fremdfinanzierung angewiesen ist. Also bewirkt die winzige Hausbank-Klausel Großes. Sie bewirkt, dass das Geld der Steuerzahler vorwiegend an solche Antragsteller geht, die eine Förderung aus Steuerzahlergeld gar nicht zwingend brauchen.

Das Steuerbürger-Opfer wird also dann mitgenommen zwecks Senkung der Zinskosten,
also zur Steigerung des Gewinnes. Fachausdruck: "Mitnahmeeffekte" statt Schlüsselwirkung für Innovation. Die damit mitfinanzierte Aktivität wäre auch ohne die Umverteilung des Steuerzahler-Fleißes anderer erfolgt. Dass die vielen kleinen Steuerzahler im Land das Reicherwerden von bereits Reicheren zu subventionieren haben, sollte man nicht für besonders segensreich ansehen.
Staatliches Geld für Mitnahmeeffekte, das gilt als ein Entscheidungsfehler. Dies läuft demnach recht gründlich falsch.

Das mag zwar trotzdem Sinn abgeben für Fördermittel mit Rechtsanspruch,
die entsprechend motiviert und vom Parlament legitimiert sind, beispielsweise Investitionszulagen. Für solche klare Geldvergabe mit Rechtsanspruch braucht man aber weder eine Förderbank noch allzu viel Wertung des Projektes.
Besser ist dann eine staatliche Kontrollstelle, was dann auch fast ohne Korruptionsrisiko ist. Das Geld fließt dann beispielsweise direkt vom Bankkonto des Staates zum Bankkonto des Subventionierten.


Innovationsförderung scheitert?

Für das Entstehen von mehr Innovation ist also wenig Aussicht.

Nämlich das, worüber die meisten Journalisten beim Thema Förderbank am meisten denken, geschieht bei Förderbanken wohl meist am wenigsten: Die Förderung von innovativen einmaligen Sachen von Ideenträgern, die so ihr eigenes Unternehmen gründen können, ihnen und nur ihnen gehörend.

Oberhalb der finanziell unbedeutenden kleinen Existenzgründung wird so vom Steuerzahler wohl vorwiegend Reichtumsmehrung finanziert.
Subventioniert wird der Inhaber der Hausbankverbindung, der "Kapitalist", und nicht der Ingenieur, nicht der Erfinder, nicht der "Geniale". Ein Ideenträger mit großartigen Technologie-Entwicklungen ist dennoch bei Förderbanken nahezu aussichtslos, es sei denn, er "prostituiert" sich den Förderbanken zuliebe mit Kapitalgebern.

Man frage einmal Erfinder und Ingenieure, die es machen mussten, wie viel von der Firma für sie übrig gelassen wurde.
Der Erfinder der Chipkarten (Frankreich) hatte es einst ausgesprochen: Nachdem sich alle "Förderer", Venture-Capital-isten, Business-"Angels" usw. bei seiner Innovation vorab bedient hatten, verblieb ihm außer dem Ruhm nicht allzu viel übrig. Die gewaltigen Summen, mit seiner Intelligenz geschaffen, versickerten in den Netzwerken der "Förderer".


Monopolisierung der staatlichen Geldverteilung

Eine weitere Hebelwirkung zur Aufrechterhaltung staatliche Institute
ist zu beachten: Der Staat -Deutschland, EU, Bundesländer - hat staatlichen Banken ein Monopol für sehr viele vorteilhafte Kreditformen verliehen.

Die privaten Hausbanken haben zu diesen Kreditformen nur Zugang, indem sie ihren Kunden und sich selbst dem staatlichen Monopolanspruch unterwerfen. Das ist durchaus heikel. Denn die staatlichen Banken limitieren auch die Ertragsrechte der Banken. Damit private Banken eine Risiko-Kultur bilden und pflegen könnten, müssen sie freier Herr der Vertragsgestaltung bleiben.

Hinzu kommt, dass die privaten Banken ihre wertvollen Kundenbeziehungen nun der Finanzierungskonkurrenz der öffentlichen Banken aussetzen.
Da die öffentlichen Bankenkreise auch konkurrierend normale Kredite verteilen, ist das immer dann heikel, wenn der Kunde in den Folgejahren sehr erfolgreich wird. Die Hausbanken sind in Gefahr, die schlechten Risiken zu behalten, die guten zu verlieren. Hierdurch wird die für wagende Finanzierung zwingend nötige Mischkalkulation ausgerechnet durch die staatliche Förderung gehemmt.

Erwartet der Bankkunde, dass seine Hausbank ihm Teilhabe an diesen monopolisierten staatlichen Geldquellen verschafft, so bleibt der Hausbank keine andere Wahl als all dies in Kauf zu nehmen. Der Bankkunde soll sich nicht wundern, wenn seine Bank dann sehr wenig tut, etwas für ihn zu tun.

Für das Delegieren der Geldvergabe darf wohl Verfassungswidrigkeit angenommen werden.
Hier wird über den Umweg der Monopolisierung von Steuergeldvergabe mit Bankgeheimnis das Budgetrecht - unabdingbare Grundlage der Demokratie - ausgehebelt.

Wird dies in Förderbanken geradlinig ausdiskutiert, so lautet häufig die Antwort: Hier handele es sich um EU-Mittel, und die EU habe es so bestimmt. Das deutsche Verfassungsrecht sei auf diese Geldmittel nicht anwendbar.

Natürlich ist dies nicht die wahre juristische Wahrheit. Man erkennt, wie sich das System daran gewöhnt hat, Gewohnheit gewordene Rechtsverstöße als legitim zu werten.


Verfassungskonform - aber wie?

Verfassungskonforme staatliche Geldvergabe ist möglich. Dies ginge über die Aufspaltung von Förderbanken,
Aufspaltung ebenso für bankartig arbeitenden Förderstellen. Entstehen könnte stattdessen:
(1) Eine beamtenmäßig arbeitende Vergabe-Stelle.
(2) Übertragung der finanziellen Abwicklung an normale Banken.

Bei Projekten müsste auch die Freigabe von Valutierungen bei der beamtenmäßigen Stelle liegen.
Es gibt durchaus viele Formen der staatlichen Geldvergabe, die solchen (teils zwingenden) Regeln tatsächlich entsprechen.

Des weiteren muss Öffentlichkeit der Subventionenempfänger eine Selbstverständlichkeit sein (ausgenommen soziale Einkommenshilfen).
Die vorgeschriebene Öffentlichkeit des staatlichen Haushalts erzwingt es.
Da sich deutsche Stellen immer gern ihrer Verantwortung entledigen durch Verweis auf die EU: Stimmt es, dass Deutschland mit am widerspenstigsten ist, die EU-Forderung nach Öffentlichkeit der Empfänger von Steuergeld zu erfüllen?


Innovationsschädigung durch Innovations-Förderstellen:

Wer einen von vornherein aussichtslosen Antrag auf Förderung stellt, der dient nicht sich, wohl aber den Förderstellen.
Er ermöglicht diesen, bei Vergabe an die sowieso vorgesehenen Empfängerkreise eine verantwortliche Selektion unter einer Vielzahl von Anträgen zu behaupten. Durch das Vorweisen dieser Selektion erwerben die Angestellten der Förderstellen die Legitimation für ihr monatliches Salär.

Völlig aussichtslose sonstige Antragsteller werden also trotzdem zum Antrag eingeladen.
Sie werden hierdurch mit etwa 1 Monat Arbeitszeit für erstmaligen Antrag plus Anlagen blockiert. Sie hätten in dieser Zeit für ihr Projekt arbeiten können oder wirklich aussichtsreich im privaten Umfeld nach Geld suchen können. Der Schaden beträgt rund 5000 Euro pro Antragsteller.

Die Antragsteller enden mit einer deprimierenden Absage - nicht gut für den Schwung des Projektes.
Das private Umfeld urteilt: Wenn sogar die Experten von der Wirtschaftsförderung Dich aburteilen, wird Dein Projekt ja so besonders nicht sein. Also, von mir bekommst Du dann natürlich auch nichts.

Der so erzeugte volkswirtschaftliche und einzelwirtschaftliche Schaden durch die Wirtschaftsförderstellen und Wirtschaftsförderbanken ist erheblich.
Die jährliche Schadenssumme mag dem Jahreshaushalt einer mittelgroßen Stadt in Deutschland entsprechen.


Gesamtkommentar:

Hier erfolgt keine globale Verurteilung von Wirtschaftsförderung.
Es gibt sicherlich auch hier und dort bessere Varianten als die zuvor gezeigten Trauerfälle. Aber jedenfalls sind grundlegende Änderungen geboten.

Hier vertretende Meinung: "Alle Förderbanken und bankähnliche Förderstellen sind wegen Verfassungswidrigkeit aufzuspalten in einerseits hoheitliche Staatsstellen zur Vergabe, andererseits normale Banken zur Ausführung."

"Den Mitarbeitern ist Erhalten des status quo zu gewährleisten. Es handelt sich um Aufspaltung, nicht um Auslöschung der Funktionen."


Es mag auch andere Lösungen geben. Nur eines darf es nicht mehr geben: Geldmittler-Trauben von "Einschleusern" rund um Förderbanken.

Schlussnotizen

Praxis der genialen Technologie-Förder-Konzepte : "Beweisen Sie uns, dass Sie keine Fördermittel brauchen, und wir geben Ihnen welche."
Frei nach Henry Ford: "Beweisen Sie mir, dass Sie keinen Kredit brauchen und ich gebe Ihnen einen". - Nur wenn der Antragsteller absolut risikofrei ist, weil reich genug auch ohne Förderung, ist er ausreichend risikofrei für die Karriere-Regeln von Angestellten-Kulturen.

Das ist eine klare Logik aller hierarchisch geordneten Angestelltenkulturen: Wer verantwortliche Entscheide fällt, fällt irgendwann nach unten.
Nach oben fallen nur die, die sich an Verantwortungen und also Karriere-Risiken vorbei schlängeln, indem sie alle Entscheide auf kollektive Beschlussfassung verlagern. Konsens im Beschluss-Kollektiv für Fördermittel gibt es aber natürlich nur dann, wenn das Ausfallrisiko Null ist.





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» Staatsbanken neu ordnen? Schließen?
(MC:) VEY-REFNATBX-DE          DE    
Die nächste Euro-Krise kommt bestimmt: Einige Fehlkonstrukte der Euro-Regulierung garantieren es. Und was dann? Keine Sorge.
Dann kommt Rettungsplan B. Ja, es gibt ihn!

(Photo: © Copyright 2007 Don Pedro / admin.aha7.com - inside a building of Deutsche Bundesbank. Details intentionally not to read.)














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  Geldmarktinstrumente Aphorismus.  
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Anleger Verluste / Fälle / Regulierung ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Regulierung.  
  Spread Ladder-Swap Regulierung.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Regulierung.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Regulierung.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Regulierung.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Regulierung.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Regulierung.  
  Helmut Kiener Regulierung.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Regulierung.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Regulierung.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Regulierung.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Regulierung.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Regulierung.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Regulierung.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Regulierung.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Regulierung.  
  X1 Global Index Zertifikat Regulierung.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Regulierung.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Regulierung.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Regulierung.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Regulierung.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Regulierung.  
  HRE Regulierung.  
  DEPFA Regulierung.
 

  2008 Lehman Brothers Regulierung.  
  Lehman Brothers Regulierung.  
  Lehman Regulierung.
 

  2008 Kaupthing Island Regulierung.  
  Kaupthing Regulierung.
 

  IKB Regulierung.  
  2007 IKB Regulierung.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Regulierung.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Regulierung.  
  AHBR Regulierung.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Regulierung.  
  Phoenix Regulierung.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Regulierung.  
  EdW Regulierung.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Regulierung.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Regulierung.  
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Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Regulierung.  
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  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Rechtssystem.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Rechtssystem.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Rechtssystem.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Rechtssystem.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Rechtssystem.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Rechtssystem.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Rechtssystem.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Rechtssystem.  
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  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Rechtssystem.  
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  Liquidation eines Finanzdienstleisters Rechtssystem.


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  Einlagensicherungssystem Rechtssystem.  
  System der Einlagensicherung Rechtssystem.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Rechtssystem.  
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  Störungen des Marktes Rechtssystem.


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  Aufsichtssystem Rechtssystem.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Rechtssystem.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Rechtssystem.  
  Betrügereien werden begangen Rechtssystem.  
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Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Humor.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Humor.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Humor.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Humor.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Humor.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Humor.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Humor.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Humor.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Humor.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Humor.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Humor.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Humor.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Humor.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Humor.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Humor.  
  Finanzgeschäfte Humor.  
  Einlagensicherungssystem Humor.  
  System der Einlagensicherung Humor.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Humor.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Humor.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Humor.  
  Störungen des Marktes Humor.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

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  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Humor.  
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