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v. 7. Juli 2022
Universalbanken: Aufspaltung ja oder nein? Wenn die Hausbank sämtliche Finanzgeschäfte macht, so entsteht Interessenkonflikt im Fall von üblicher Vielfalt: Finanzberatung, Sparkonten, Anlageberatung, Kredite, Finanzprodukte, Finanzierung, Immobilienvermittlung, Hypotheken, nachrangige Grundschulden, Geldanlage, Anlageformen und Anlageofferten. Welches Ausmaß von Vielschichtigkeit ist optimal, was noch in Ordnung, was bedenklich? Auf der Suche nach der optimalen Wirtschaftsordnung ist das die Kernfrage. Hier die Suche nach Antworten: Universalbanken: Aufzuspalten? Universalbanken sind immer der Verlockung zugunsten von Anlegertäuschung ausgesetzt. "Universalbanken": Die alle Arten von banküblichen Aktivitäten umfassen. Das Problem sei vorab verdeutlicht: Sofern eine Bank Geldanlage-Offerten konzipieren darf und den eigenen Sparer- und Geldanleger-Kunden verkaufen darf, was ist zu erwarten? Es ist dann ja wohl recht gut garantiert, dass diese Bank Kunden nicht mehr objektiv bei die Optimierung der Geldanlage beraten kann. Einscheidungsfinder sollten nicht "befangen" sein. Vor Gericht muss sich ein eigeninteressierter Richter eines Streitgegenstandes wegen denkbarer Befangenheit zurückziehen, weil es so im Gesetz steht. Im Gesetz steht nichts über analoge Pflichten bei der analogen Konstellation der Entscheidungsfindung für Geldanlagen. Folge davon ist, dass eine Bank den mehrheitlich immer unkundigen Kunden möglicherweise immer Anlageformen empfehlen wird, an denen die Bank überhöhte Gewinnspannen verdient oder die aus sonstigen Gründen nicht optimal sind. Denn in der Logik der nun einmal gut ausbalancierten Finanmzärkte gilt im Prinzip: "Was die Bank an Gewinn selber kassiert, reduziert in gleichem Umfang den Gewinn des Anlegers." Finanzmarkt-Regulierung versucht, diese Problematik zu verringern. Im Hinblick auf die unbegrenzten Tarnungsmöglichkeiten gelingt dies nur sehr begrenzt. Welche Lösungen gibt es? Jedenfalls keine einfachen. Universalbanken / USA: Der Gegensatz zu Universalbanken ist das Trennbanken-System. Ein Trennbankensystem haben beispielsweise die USA, Großbritannien, Frankreich. Allerdings sind die Grenzen zum Universalbanken-System nicht allgemeingültig, sondern sind Funktion der gestaltenden Gesetzgebung. Aus einer Drittquelle - wegen geringer Relevanz hier einfach so wiedergegeben: Es wurde in den USA nach der ersten Weltwirtschaftskrise die Aufspaltung zwischen Einlagen- und Kreditbanken einerseits, Investmentbanken andererseits gesetzlich eingeführt. So sollte für alle Zeit das Eintreten so schwerer Wirtschaftskrisen verhindert werden. Seither gab es in den USA jahrzehntelang nur spezialisierte Institutgruppen. Wohl erst in den letzten Jahrzehnten bis 2008 wurde diese Regulierung in den USA schrittweise zurückgebaut, heißt es weiter (wiederum nicht näher verifiziert). Daraus sei die Finanzmarkt-Krise 2007...2012 alimentiert worden. Schlag nach bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Universalbank Wie zuverlässig das für derartige Fragen ist, bleibe offen. Immerhin heißt es wie folgt: "Das Universalbankprinzip ist nicht auf der ganzen Welt anzutreffen. In zahlreichen Staaten (z. B. USA, Großbritannien) sind überwiegend Spezialkreditinstitute anzutreffen. Dies liegt daran, dass das Universalbankprinzip aus aufsichtsrechtlicher Sicht in diesen Staaten als sehr kritisch und problematisch angesehen wird, weil sich durch die verschiedenen Geschäftsbereiche massive Interessenkonflikte ergeben können. Wickelt beispielsweise ein Unternehmen seine Kreditgeschäfte, seinen Zahlungsverkehr, seine Kapitalanlagen und seinen Börsengang über eine Universalbank ab, stellt sich die Frage, ob die Bank das Wissen aus der vielfältigen Geschäftsbeziehung im Rahmen der Anlageberatung für die Aktie dieses Unternehmens verwenden darf oder muss, ohne dabei die Interessen des Anlegers und des Unternehmens zu verletzen." Nun könnte man argumentieren, nicht die Universalbanken, sondern die Investmentbanken seien in den USA 2007...2008 die Krisenursache gewesen. Man könnte aber auch wie folgt interpretieren: Die Investmentbanken waren durch fristenwidrige Geschäfte und durch spielkasino-artige Fehler verwundbar geworden. Da haben ihnen die anderen den Geldhahn zugedreht, teils, um ihr Geld zu schützen, teils aber auch, weil ihnen dann das Investment-Geschäft ohne gewaltige Summen für einen Institutkauf beinah kostenlos in den Schoß fiel. Derartige Globalaussagen über Unternehmensgruppen haben nur begrenzten Wert. Analyse von Historie ist hier nicht das Thema. Belassen wir es hier also beim Stellen von Fragen für vorstehend unter Vorbehalt zitierte Fakten. Deutschland: Universalbanken? Deutschland hat rechtlich gesehen ein relativ ausgeprägtes System der Universalbanken. aber eine Marktausformung ähnlich dem Trennbanken-Systems. Aus unterschiedlichen Gründen bedienen die meisten deutschen Bankenkreise nur bestimmte Schwerpunkte der an sich zulässigen Tätigkeitsbreite. Das beruht unter anderem auf dem Sonderrecht für Hypothekenbanken (früher...), für Bausparkassen, für Sparkassen, für Genossenschaftsbanken. Diese Praxis der Arbeitsteilung ist inzwischen weniger zwingend, ist aber immer noch dominierend durch Konstanz der Institutionen und Institute. Das mag als Grund angesehen werden, weshalb Deutschlands Banken in der Finanzmarkt-Krise 2007-2012 auf dem Heimatmarkt kaum beträchtliche Verluste hatten. Verluste für die Banken wie auch für beratene Kunden entstanden überwiegend im anderen Ländern, vorwiegend auf dem US-Markt. Da war aber auch sehr viel Dümmlichkeit auf deutschen Vorstandsetagen involviert, beispielsweise bezüglich der Funktionsweise der Grundpfandrechte in den USA. Was dürfen Deutschlands Universalbanken? Wiederum "Schlag nach bei Wikipedia": http://de.wikipedia.org/wiki/Universalbank Zitat nach Stand September 2008: "Die Geschäfte der Universalbanken lassen sich aufteilen in: 1. das Aktivgeschäft oder Kreditgeschäft: Kontokorrentkredite, Diskontkredite, Avalkredite, Investitionskredite, Baufinanzierungen, Realkredite. 2. das Passivgeschäft zur Geldbeschaffung: Einlagengeschäfte (z. B. Sparkonten, Sichteinlagen, Termineinlagen), Bankschuldverschreibungen. 3. Dienstleistungen: Zahlungsverkehr, Bargeldgeschäft, Überweisungen, Inkassogeschäfte, Devisengeschäfte, Dokumentgeschäft im Außenhandel. 4. Investmentgeschäft als Wertpapiergeschäft: Verwahrung und Verwaltung, Emissionen, An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung. 5. Sonstige Dienstleistungen: Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte (Lebensversicherungen etc.), Immobiliengeschäft, Beratungsleistungen, Ausgabe von Kreditkarten und Reiseschecks. (Ende des Zitats) Welche erlaubten Tätitgkeiten sind besonders problematisch? Immobiliengeschäft - das ist problematisch: Hierzu sind Interessenkollisionen und Missstände durch Schwarze Schafe garantiert. Die Skandale der Schrottimmobilien zeigen das Problem, wenn die Kooperationen zwischen Immobiliengeschäft und Finanzierung zu eng sind. Vermittlung von Finanz-,,Produkten'' ist ebenfalls problematisch. ,,Produkt'' ist vorherrschende, aber natürlich vorsätzliche Sprachverfälschung, um sich den Anschein der warentechnischen Objektivität zu geben. Gemeint ist natürlich: Finanzofferten, Finanzangebote, Geldanlage-Angebote oder was auch immer - jedenfalls auf keinen Fall ,,Produkte'', also auf keinen Fall ,,Warenhandel''. Die Problematik ist zunächst, dass die Berater, die man den Kunden vorsetzt, überwiegend nicht gut genug sind für die Komplexität von Geldanlage-Optimierung in Theorie und Praxis. Der Beweis ist einfach, wenn auch mit etwas Provokation formuliert. Wären Geldanlage-Berater der Banken derart verlässlich perfekt wie Banken sie als Marketing darzustellen pflegen, so säßen die Berater seit langem nicht mehr dort für ein schmales Salär, sondern beispielsweise als Millionär am Mittelmeer. (Immerhin, ein qualifizierter ausgebildeter Berater einer Bank, das ist trotz allem eine vernünftige Option.) Des weiteren gilt, dass praktisch überall nur der jeweiligen Bank nahestehende Anlagemöglichkeiten offeriert werden. Damit entfällt die Legitimation für den Ausdruck "Beratung" nicht vollständig, aber weitgehend. Investmentgeschäft : Soweit Emissionen tatsächlich durch ein Institut erfolgen, verstärkt sich die gerade zuvor beschriebene Problematik. Nun kommt aber die Kehrseite der Argumentation: Eine eher mittelmäßige Bankberatung ist immer noch besser als die vorsätzliche Verführung zu minderwertigen oder sogar betrügerischen Offerten. Die Bearbeitung durch Banken sollte einen Mindeststandard der Redlichkeit garantieren. Sollte. Finanzkrisen beweisen immer neu die Grenzen dieser Erwartung. Optimierung des Bankrechts? Lassen sich Meinungen für Optimierung aus dem Vorstehenden schlussfolgern? Dazu ist die vorstehende Darstellung zu kurz und die Aufgabe zu komplex. Hier folgt nun ein relativ oberflächlicher Versuch, um immerhin schon einmal eine Ausgangsbasis für Überlegungen und für deren Diskussion zu bilden: Das seiner Natur nach raubeinige Geschäft des Immobilienhandels sollte für Banken nicht zulässig sein, weil es zwangsläufig die Sitten der Banken korrumpiert und die Moralgrenzen im gesamten Bankwesen nach unten schraubt. Die Bank als Immobilienmakler und Projektentwickler, wie soll sie dann noch neutral sein für die Finanzierung sonstiger Immobilien. Zur Investberatung in normalen Banken ist die Problematik deutlich komplexer, weil eine - meist eher mittelmäßig gute - Bankberatung immer noch eine der besseren Alternativen ist. Unter dem Gesichtspunkt der Vorbeugung gegen Finanzkrisen ist im Prinzip wünschenswert, dass Banken entweder Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben oder aber Investment-Aktivität. Das Vorstehende sei nicht über-interpretiert. Es liegt in der Natur der Sache, dass kurz gefaste Texte wie dieser das Thema nicht erschöpfend behandeln können.
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