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v. 7. Juli 2022
Krisenstopp durch Garantie? ... Regierung in Deutschland... Hier folgt eine kurze rechtliche und volkswirtschaftliche Analyse von Garantie-Versprechen von Politikern und Banken. Bei allen zukünftigen Krisen dürfte sich derartiges wiederholen. Also lohnt es sich, die Wirksamkeit zu analysieren. Beispiel: Festhalte-Appell für Sparkonten der Bürger von Kanzlerin Merkel Oktober 2008, von den Medien interpretiert als Staatsgarantie. Gilt diese Staatsgarantie von 2008 eigentlich bis heute und sogar zum Ende Ihres Lebens? Die Garantie wurde im Herbst 2008 durchaus "irgendwie kommunikativ vermittelt und dies wurde ohne zeitliche Begrenzung den zu diesem Zeitpunkt in Deutschland lebenden Bürgern versprochen. Demnach gilt sie wohl im Prinzip bis etwa 2100. Das ist die vermutliche mittlere Lebenserwartung in Deutschland bei Geburt bis Ende 2008. Vorab im Klartext: Diese Garantie ist mangels Masse wirkungslose. Der Staatshaushalt verfügt nicht über die nötigen Finanzreserven und möglichen Haushaltsüberschüsse. Die gemeinsamen Haftungseinrichtungen der Banken sind im Ernstfall erst recht viel zu klein. Umso interessanter wird es, näher zu untersuchen, was aus solch einer Garantie oder ihrer zukünftigen Wiederholung sich für Sie persönlich ergeben könnte. Und zwar.
Die Problematik sei in Kurzform gezeigt am Beispiel der Garantie vom Oktober 2008 für alle Spareinlagen (seitens einer Bundeskanzlerin, die nicht behaupten dürfte, je Wirtschaft studiert zu haben). Eine solche Garantie ist aus rein ökonomischer Sicht überflüssig und sinnlos. Aus rechtlicher Sicht ist sie nicht eindeutig, aber wohl auf jeden Fall unzulässig und im übrigen wohl rechtlich unwirksam. Aus politischer Sicht wurde sie mehrheitlich für gut gehalten, könnte aber auch genau das Gegenteil bewirkt haben. Eine Staatsgarantie für Bankeinlagen: Wieso kann dies das Gegenteil von der Absicht bewirken? Der Bürger sagt sich: Es muss schon weit gekommen sein, bis es dazu kommen muss. Die alte Regel der Insolvenzberater lautet: Verbreite nie Versicherungen, dass Du alles in Nibelungentreue bezahlen würdest, komme was komme. Von da an meinen alle, das Wasser steht schon bis zum Hals. Folglich beginnt der Run der Gläubiger - oder auch in diesem Fall der Run auf die Aktienbörse. Der DAX hatte damals denn auch binnen 4 Tagen eine in seiner Geschichte nahezu einzigartige Rutschbahn nach unten absolviert.
Was hier erfolgte, war in Wahrheit eine "Patronatserklärung", und zwar eine "weiche". "Patronatserklärung": Solche Erklärungen werden normalerweise von Unternehmen als vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber den Gläubigern ihrer Tochtergesellschaften abgegeben. Bei der "weichen" Patronatserklärung haftet der "Patron" nicht selbst für die Schulden seines "Schützlings", sondern verspricht die Gewährleistung der Grundlage dafür, dass dieser das Vertrauen seiner Geschäftspartners nicht enttäuschen werde. Es handelt sich um eine Erklärung des "Patrons" zugunsten Dritter. Anders bei der "harten" Patronatserklärung: Hierbei verpflichtet sich der "Patron", der "Schutzherr" der Tochtergesellschaft, diese finanziell gut auszustatten oder Bürgen aufzutreiben. Gesetzlich sind Patronatserklärungen nicht geregelt. Es gibt für sie keinen festen Inhalt und keine Formvorschriften. Inwieweit war die Erklärung von Bundeskanzlerin wirksam oder unwirksam? Formal war sie wirksam. Denn es gibt keine Formvorschriften. Es kann keine "harte" sein, weil Bundeskanzlerin Merkel entsprechende Verfügungen nur mit Mitwirkung des Bundestages beschließen kann. Zwar erlaubt die Bundeshaushaltsordnung außerplanmäßige Ausgaben, wenn ein "unvorhergesehenes und unabwendbares Bedürfnis" besteht. Dies meint aber nur in haushaltsrechtlichem Sinn, das abgewichen werden kann. Die Frage, wer und wann diese Abweichung beschließt, ist damit nicht belegt. Die Exekutive hat in Deutschland einen vorausbewilligten Bürgschaftsrahmen von wohl etwa 100 Milliarden Euro (2008). Damit ist im Umkehrschluss zu erkennen, dass Bundeskanzlerin Merkel eben nicht und auf keinen Fall ein Recht zu Bürgschaftserklärungen über - hier - rund 1600 Milliarden Euro hatte; auch zukünftig bei neuen Krisen werden Bundeskanzler dies Recht nicht haben. Hier handelte es Ende 2008 also um Kompetenzenüberschreitung durch Bundeskanzlerin Merkel. Eine unvermeidbare Zwecklüge mit höherer Rechtfertigung, "um Übel vom deutschen Volk abzuwenden"? Genau da liegt der typische Grund von Finanzkrisen wie um 2008: Nicht einhaltbare Verpflichtungen anhäufen. Banken mögen oft die Eigenkapitalregeln - nennen wir es das Herzstück des Haushaltsrechts der Banken - durch unberechenbare Bürgschaften und verdeckte Verpflichtungen und unverhältnismäßige Fristenwidrigkeit der Refinanzierung gravierend verletzen. Es war (und ist noch?) für Banken relativ leicht, die Bankenaufsicht zu übergehen und zu hintergehen. Dies durften und dürfen die ausführenden Vorstandsmitglieder nicht. Sie haben aber ein finanzielle Vergütungsinteresse, es dennoch zu tun und hierdurch die nachhaltige Zukunft ihres Finanzunternehmens zu gefährden. Mit einer Bürgschaft der Bundeskanzlerin über rund 1600 Milliarden Euro würde sie in ganz analoger Weise sündigen. Sie würde die für sie zuständige Aufsicht - das Parlament also - in gleicher Weise übergehen und hintergehen. Eine Bundeskanzlerin wird ausreichend gute Berater Berater haben, um dies letztlich nicht zu tun. Langer Ausführungen kurzer Sinn: Bei den Erklärungen der Bundeskanzlerin im Herbst 2018 handelte es sich um eine "weiche Patronatserklärung" und darüber hinaus um eine nicht erfüllbare. Der Volksmund kommentiert derartiges mit: "Dafür kann ich mir nichts kaufen." Das solll heißen: Es hilft nur, wenn es sowieso nicht schief geht. Für den Ernstfall der Ernstfälle gilt dahingegen: Erklärungen von regierenden Politikern in Ausübung ihres Amtes unterliegen im Regelfall nicht einem rechtlich durchsetzbaren Wahrheitsanspruch. Sie sollten auf diese "Garantie bis 2100" also nicht bauen.
Wurde eine Bundes-Garantie für alle Einlagen überhaupt erklärt? Es kann wohl nur als das interpretiert werden, was es nach dem damaligen Wortlaut im Jahr 2008 wohl auch war: Eine "Inaussichtstellung". Es wurde aber sodann in den Medien wohl überwiegend als Garantie bezeichnet. Die unmittelbar Beteiligten dieser Erklärung - also die Bundeskanzlerin oder Minister der Regierung - haben der Generalisierung als "Garantie" inklusive Medienrummel offenkundig nicht widersprochen. Es ist damit vielleicht durch die Summe der Stellungnahmen und Fakten ein faktisches Entstehen einer Garantierklärung zugrundezulegen. - Wenn dem so ist, so werden die nächsten Fragen besonders wichtig: Haushaltsrecht: Durfte Bundeskanzlerin Merkel eine Garantieerklärung für wohl etwa 1000 Milliarden Spareinlagen abgeben? Sie durfte es nach hier gebildeter Rechtsmeinung nicht - weder direkt noch indirekt. Denn nach hier bisher vorliegendem Informationsstand war im Rahmen des in Deutschland nun einmal geltenden Haushaltsrechts wohl der Regierung, der Exekutive also, vom Volkssouverän, vertreten durch das Parlament: Nur ein Bürgschaftsrahmen von weniger als 10 Prozent hiervon vorausbewilligt worden. Nur der Bundestag darf also ganz vielleicht für alle sparartigen Bankeinlagen der Bürger bürgen. Aber auch er darf nicht aus anderen Gründen, siehe unten. Sparsamkeitspflicht bindet die Bundesregierung: Das Nachstehende ist wichtig, weil es für die Zukunft wirkt und bei erneuten und größeren Krisen konkret zu beachten ist: Bundeskanzlerin Merkel durfte nach hier gebildeter Rechtsmeinung des weiteren nicht die Bürgschaft erklären, weil das Grundgesetz einen verantwortungsbewussten sparsamen Umgang mit dem Bürgervermögen zwingend und unabdingbar auferlegt. Dies ist Wesensmerkmal der Demokratie. Es könnte zwar rein formal im Grundgesetz durch eine Schenkungsermächtigung aufgehoben werden. Doch dann herrschte im Land nicht mehr Demokratie, sondern Legislaturperionden-Monarchie. Nur der vor-demokratische Monarch durfte einst nach persönlicher Wahl - üblicherweise durchaus mit Beratung durch seine Minister - wesentliche Teile des nationalen Vermögens verschenken. Beispiel: Verschenken von wesentlichen Landflächen mit Gutshof an einen verdienten Feldherren. Schon in der demokratischen Form der konstitutionellen Monarchie sind derartige Schenkungen aus prinzipiellen Gründen unzulässig. Geschenkverbot, sofern keine grundgesetzliche Ermächtigung: Bundeskanzlerin Merkel konnte des weiteren auch wegen fehlender Rahmen-Rechtsgrundlage im Grundgesetz eine Bürgschaft für alle Spareinlagen nicht wirksam erklären. Sie würde ja die Nicht-Besitzenden von Geld dazu verurteilen, die Geldbesitzenden durch bürgschaftsbedingte mögliche Transfers zu privilegieren. Die kleinen Sparer sind bei richtiger Strategie der Kontenverteilung sowieso bis zu einigen 100 000 Euro geschützt. "Kleiner Sparer", das ist bei diesen Größenordnungen bereits ein verkehrtes Wort. Die Generalbürgschaft rettet nun auch die Großeinleger. Aber der vorteilsgewährende Schutz der Reicheren finder im Grundgesetz keine Stütze. Regierung und Parlament benötigen für jeden potentiell schenkungsartigen Vorgang eine grundgesetzliche Abdeckung, beispielsweise die Sozialpflicht oder das Gleichheitsgebot. Dies fehlt im vorliegenden Fall. An juristische Personen des Geschäftslebens darf ohnehin im Prinzip nicht verschenkt werden. Die Beihilfen-Problematik ist wesentlich durch EU-Recht definiert, das regelmäßig mit Zustimmung aus Deutschland entstanden ist. An Unternehmen darf allenfalls wegen übergeordneter Gesichtspunkte eine schenkungsweise Verfügung erfolgen. Die Menschenrechtskonvention bindet die Bundesrepublik Deutschland zwar an den Schutz der Vermögenden - interessantes Relikt aus Zeiten des Kalten Krieges. Dies gilt aber nur gegen staatliche Übergriffe. Der Schutz gilt nicht gegen passives Erdulden des Marktgeschehens, weil insoweit der Investor alternative Handlungsspielräume gehabt hätte. Analyse strafrechtlicher Aspekte soll nicht versucht werden im Fall von Inhabern des Amtes des Regierungschefs. Es sei nur sehr kurz angedeutet, dass das, was hier geschah, nicht problemfrei ist. Da eventuelle Fehler in mutmaßlicher Unkenntnis der Zusammenhänge und unter dem Druck der Tagesereignisse und im Status allgemeiner Nervösität erfolgten, ist glücklicherweise ohnehin durch den subjektiven Teil der Vorgänge eine volle Entlastung als gegeben anzusehen.
Wohl praktisch alle Medien haben die frohe Botschaft einer Kanzler-"Garantie" im Oktober 2008 verbreitet. Damit ergibt sich die rein hypothetische Frage der eventuellen Haftung der Verlage für Vermögensschäden. Real dürfte ein derartiges Ansinnen kaum vorkommen und soll hier auch nicht näher erörtert werden. Es ist aber immerhin von akademischem Interesse, die juristische Seite zu überdenken. Beispiel: Sofern ein Anleger im Vertrauen auf seine Tageszeitung es unterlässt, sein Geld auf mehrere Banken zu verteilen: Wenn dann genau die eine Bank, wo er alles beließ, zahlungsunfähig wird und er nur einen Teil erstattet bekommt: Kann er für seinen Verlust den Verlag seiner Tageszeitung verklagen? Journalisten haben demnach bei Wirtschaftskrisen ein Interesse, zurückhaltend zu sein mit Verhaltensempfehlungen. Mehr soll diesbezüglich hier nicht gesagt werden. Die Rechtslage kann komplex sein. Wen es interessiert, der findet hierzu Näheres im Internet.
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Aus dieser echten falschen Garantie wird möglicherweise wenig oder gar nichts für ihre denkbare Geltungsdauer bis etwa 2100. Der Effekt der Beruhigung durch eine "Garantie", die keine war, ist angeblich erreicht worden und legitimiere das Gewagte und Gesagte. Der Zweck heiligt die Mittel? - Das setzt voraus, dass die Bundeskanzlerien exakt wusste, was sie tat. Das wiederum setzt voraus, dass Bundeskanzlerin Merkel in der Bundesrepublik aufgewachsen wäre und Volkswirtschaft studiert hätte inklusive etwas Jura - gehört ja immer dazu. Beides aber ist nicht der Fall. Es war schon immer über Jahrtausende hinweg nötig, dass die Herrschenden sich auf ihre Berater verlassen müssen zu demjenigen, was sie ihrer Funktion entsprechend zu tun haben, aber in seiner jeweiligen Komplexität nicht selber erarbeiten können. Der Zweck hat also die Mittel geheiligt? - Besser wäre wohl, man hätte die Bürger durch fachliche Aufklärung vom Run auf die Sparkonten abhalten können? Konnte man es? Eine dauerhaft offen bleibende Frage. Wieso war alles dies in Sachen Bürgschaft für Spareinlagen wohl völlig überflüssig? Seit Bestehen der DM hat keine einzige Sparkasse und keine einzige Volksbank ihre Sparer enttäuschen müssen. Im Gegensatz zu Bankaktien gilt sogar: Kein einziger Genosse hat je seine Eigenkapital-Anteile an einer Genossenschaftsbank verloren seit Bestehen der DM. Kein Genosse hat je eine Wertminderung seiner Anteile erleben müssen - im Gegensatz zu Bankaktien. Die Summe der Ausleihungen von Sparkassen und Volksbanken liegt im Mittel eindeutig unterhalb der Einlagen. Die Refinanzierung der Ausleihungen ist ausreichend fristenrichtig. Es gibt für de Kunden dieser Banken selbst in Krisenzeiten kaum ein Motiv, in großem Umfang Geld abzuheben. Dies sind die Argumente, die einen Run auf Banken recht gut hemmen können sollten. Politiker-"Krisengipfel" dienen zwar deren Macher-Image, sind in Krisenzeiten aber kontraproduktiv. Die Bürger vertrauen ihren Sparkassen und Volksbanken, so lange man nicht durch hysterische Diskussionen krank redet, was zum Gesundesten im weltweiten Finanzvergleich zu rechnen ist. Für andere Bankenkreise ist das Bild von Institut zu Institut verständlicherweise unterschiedlich. Es gehört zum Wettbewerb, dass die Einlagensicherheit ein Gesichtspunkt der Geldeinleger bleibt.
Es wird immer wieder Großkrisen geben, bei denen viele Anleger sehr viel Geld verlieren. In Deutschland gab es dies in den letzten etwa 150 Jahren mindestens zweimal: Durch die Geldentwertung um 1924 und nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Fall von zukünftigen derartigen Ereignissen wird das Ergebnis sehr ähnlich lauten. Die optimale effiziente Garantie für das eigene Geld lautet also: Diversifizieren. "Politik ist die Kunst, Probleme zu suchen, sie zu finden, sie verkehrt zu diagnostizieren und dann unwirksame Heilmittel falsch einzusetzen." (Groucho Mark, 1890-1977)
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