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   v. 7. Juli 2022
Schrottimmobilien : Für Geschädigte: Rechtsanwalt? Gericht? Verluste einklagen? Rechtslage? Politik?




Hunderttausende wurden ihrer Altersersparnisse beraubt durch Schrottimmobilien. Ein Teil von ihnen muss inzwischen von staatlicher Fürsoge leben. Viele haben Insolvenz erleiden müssen auf Grund von angeblicher ,,Vermögensbildung''.

Laut Vorwurf sei der regelmäßige Ablauf :

Immobilienhändler mit Drückermanieren verführen widerstandsschwache Anleger zum Kauf einer Eigentumswohnung zum doppelten oder dreifachen Preis.



Eine Minderheit gewisser Banken wirke in aktiver Weise beim Gelingen der Überrumpelungstaktik mit, beispielsweise bis hin zur Bereitstellung von bereits bank-unterzeichneten Darlehensverträgen beim Immobilienanbieter. - Vor allem handelt es sich um eine einzige ganz bestimmte deutsche Bank.
(Nicht ,,DIE Deutsche Bank'', sondern eine andere.)



Wenn man prüft, wer bei den gewaltigen Gewinnspannen der Preisaufblähung mitgewirkt hat, wird man natürlich versuchen, zu beweisen, dass die Bank über Beteiligungsverhältnisse, Gebühren usw. viel von den unmoralischen Maximalst- Gewinnen mitverdient hat. Denn dann hätte sie möglicherweise und beispielsweise die Treuepflicht aus dem Bankkunden- Vertrauensverhätnis verletzt. Die Selbsthilfe-Bemühungen derjenigen, die ihrer Meinung nach Grund sehen, sich als unschuldig Geschädigte zu betrachten :


    Anwaltskanzleizen versuchen, durch koordinierte Klageverfahren bei der beleihenden Bank Schadensersatz zu erreichen - in Verrechnung mit der Darlehensforderung. Das ist seitens der Anwälte nicht uneigennützig, ist aber trotzdem ganz besonders löblich, sofern es zugleich einer Gerechtigkeit zu hohen Schäden dient.



    Anwälte haben standesrechtliche Grenzen. Also bildet sich die übliche Nebenkultur von Schutzvereinigungen, Inforbriefen, Presseanzeigen hierfür, Presseinfos usw. zu all dem, was Anwälte nicht dürfen.

    Die Banken - bzw. die vorwiegend betroffene Bank - ....


      ... da geht es um sehr viel.



      Gewinnen alle Anleger und fällt der Verjährungsschutz - alles durchaus denkbar - , so droht der Bank recht hypothetisch die Insolvenz. Realistischer droht eine ökonomische Insolvenz - unter Vermeidung der juristischen durch Eintreten von Gewährleistern.



      Also könnte die vor allem betroffene Bank versuchen, mit beträchtlichen Finanzmitteln die gerichtlichen Entscheide in die passende Richtung zu befördern, sofern sich da etwas befördern lässt. Ob das stattgefunden hat oder nicht, hierzu bestehen Vorwürfe, denen energisch widersprochen wurde.



      Es geht um einen Streit der Extreme. Vereinfachand und übertreibend etwas falsch ausgedrückt, entweder bringt die Bank 100 000 Anleger in die Insolvenz, oder 100 000 Anleger bringen die Bank in die Insolvenz.


      Mindestens ein Teil der Anleger ist im Recht,

      so war die persönliche Meinungsbildung eines Fachmanns zur Streitführung im Umfeld von Finanzierung, Bankplfichten, Kundenschädigung durch Vertrausensmissbrauch.
      Die Meinung dieses Fachmanns ist, dass solche Auseinandersetzungen kaum auf rein juristischer Ebene gewonnen werden. Denn Anwälte dürfen gemäß Standesrecht nicht tun, was hierbei getan werden müsste: Im wirtschaftlichen außerrechtlichen Bereich müsste es der Bank dienlich gemacht werden, dem Recht ohne Prozess zu weichen.
      Des weiteren wäre die politische Verantwortung einzubeziehen.

      Den Anlegern der Schrottimmobilien wurde an dieser Stelle von 2001 bis 2007 vorgeschlagen, die in diesem Sinn zusätzlich nötige Auseinandersetzung zu finanzieren. Sie waren hierzu nicht bereit (nach verschiedenen Gesprächen hierzu).
      Der Wille der Anleger, einen solchen Streit nicht führen zu wollen, wird respektiert. Die Banken, die an derartigen Maximalgewinn- Geschäften aus moralischen Gründen nicht teilgenommen haben, wissen nun, dass sie dabei rein ökonomisch gesehen geruhsam hätten teilnehmen können. Denn außer ein paar lästigen Mehrkosten der Rechtsabteilung hätten sie nicht allzu viel riskiert. Wer mitmachte, dessen Bilanzen stehen besser.

      Tatsächlich geht das Geschäft noch während der Prozesse an verschiedenen Stellen durch Nachahmer- Banken weiter,
      sofern die hierher übermittelten Informationen zutreffen.














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Verlustanzeige für Entschädigung / Rechtsanwalt ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Rechtsanwalt.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Rechtsanwalt.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Rechtsanwalt.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Rechtsanwalt.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Rechtsanwalt.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Rechtsanwalt.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Rechtsanwalt.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Rechtsanwalt.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Rechtsanwalt.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Rechtsanwalt.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Rechtsanwalt.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Rechtsanwalt.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Rechtsanwalt.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Rechtsanwalt.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Rechtsanwalt.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Rechtsanwalt.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Rechtsanwalt.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Rechtsanwalt.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Rechtsanwalt.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Rechtsanwalt.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Rechtsanwalt.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Humor ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Humor.  
  Anlegerschutz Humor.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Humor.  
  System der Anlegerentschädigung Humor.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Humor.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Humor.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Humor.  
  Geldanlage Kunden Humor.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Humor.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Humor.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Humor.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Humor.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Humor.  
  Finanzdienstleister im Inland Humor.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Humor.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Humor.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Humor.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Humor.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Humor.  
  inländischer Anlegerschutz Humor.  
  inländisches Entschädigungssystems Humor.  
  inländisches System der Einlagensicherung Humor.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Humor.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Humor.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Humor.  
  zuständige Behörde Humor.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Humor.
 

  System der Einlagensicherung Humor.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Humor.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Humor.


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Wertpapiere / Arten / Rechtsanwalt ('EFBC )


übertragbare Wertpapiere ('EFBC )
 

  Finanzdienstleister im Sektor der Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  Werbung und Direktvertrieb / übertragbare Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  handelsfähige Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  üblicherweise auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiergattungen Rechtsanwalt.  
  Staatstitel Rechtsanwalt.  
  Staatsanleihen Rechtsanwalt.  
  Aktien Rechtsanwalt.  
  Fonds - Wertpapiere Rechtsanwalt.
 

  handelbare Wertpapiere zum Erwerb von Aktien durch Zeichnung Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Aktien durch Umtausch berechtigen Rechtsanwalt.  
  Aktienzertifikate Rechtsanwalt.  
  als Teil einer Serie ausgegebene Schuldverschreibungen Rechtsanwalt.  
  Index-Optionsscheine Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionen berechtigen. Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionsscheinen durch Zeichnung berechtigen. Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Schuldverschreibungen berechtigen. Rechtsanwalt.


Geldmarktinstrumente ('EFBC )
 

  Geldmarktinstrumente Rechtsanwalt.  
  üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Kategorien von Instrumenten Rechtsanwalt.  
  Schatzanweisungen Rechtsanwalt.  
  Einlagenzertifikate Rechtsanwalt.  
  Commercial Papers. Rechtsanwalt.
 

  Finanzterminkontrakte - gleichwertige Instrumente Rechtsanwalt.  
  Wert eines Finanzinstrumentes Rechtsanwalt.  
  Terminkontrakte - mit Zahlung begleichen Rechtsanwalt.  
  Terminkontrakte - Berechnungsweise - Schwankungen der Zinssätze Rechtsanwalt.  
  Terminkontrakte - Schwankungen der Wechselkurse Rechtsanwalt.


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Geldanlage und Vermögensbildung / Strafrecht ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Strafrecht.  
  Aktien Strafrecht.  
  Aktienfonds Strafrecht.  
  Indexfonds Strafrecht.  
  Indexfond mit Aktien Strafrecht.  
  Aktienindexfond Strafrecht.  
  Börsenindexfond Strafrecht.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Strafrecht.  
  Rentenversicherung Strafrecht.  
  Leibrente Strafrecht.  
  Riester Strafrecht.  
  Riesterrente Strafrecht.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Strafrecht.  
  Darlehn für Gründer Strafrecht.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Strafrecht.  
  Unternehmensanteile Strafrecht.  
  Firmenanteile Strafrecht.  
  Genussscheine Strafrecht.  
  Beteiligung Strafrecht.  
  Firmenbeteiligung Strafrecht.  
  Unternehmensbeteiligung Strafrecht.  
  Steuersparmodell Strafrecht.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Strafrecht.  
  Derivate unübersichtlich Strafrecht.  
  Derivate komplexe Verträge Strafrecht.  
  Derivate komplexe Klauseln Strafrecht.  
  Derivate Kleingedrucktes Strafrecht.  
  Derivate kleingedruckt Strafrecht.  
  Derivate hohe Gebühren Strafrecht.  
  Derivate versteckte Gebühren Strafrecht.  
  Derivate kaum kontrollierbar Strafrecht.  
  Derivate versteckte Klauseln Strafrecht.  
  Derivate nur Experten verdienen Strafrecht.


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Ersparnisse / Strafrecht ('EEA)


Bankkonten usw. ('EEC )
 

  Bankkonto Strafrecht.  
  Sparkonto Strafrecht.  
  Tagesgeld Strafrecht.  
  Tagesgeldkonto Strafrecht.  
  Festgeld Strafrecht.  
  Festgeldkonto Strafrecht.
 

  Girokonto Strafrecht.  
  privates Konto Strafrecht.  
  Verbraucherkonto Strafrecht.  
  geschäftliches Konto Strafrecht.  
  Nummernkonto Strafrecht.  
  Bankgeheimnis Strafrecht.
 

  Darlehnskonto Strafrecht.  
  Überziehungsprovision‎ Strafrecht.  
  genehmigte Überziehung‎ Strafrecht.
 

  Bauparkonto Strafrecht.  
  Bauparen Strafrecht.  
  Bauparkasse Strafrecht.


Festverzinslich ('EEC )
 

  Anleihen Strafrecht.  
  Schuldverschreibung Strafrecht.  
  Unternehmensanleihen Strafrecht.  
  Staatsanleihen Strafrecht.  
  Anleihenfonds Strafrecht.  
  Pfandbriefe Strafrecht.


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Wertpapiere / Arten / Schaden ('EFBC )


übertragbare Wertpapiere ('EFBC )
 

  Finanzdienstleister im Sektor der Wertpapiere Schaden.  
  Werbung und Direktvertrieb / übertragbare Wertpapiere Schaden.  
  handelsfähige Wertpapiere Schaden.  
  üblicherweise auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiere Schaden.  
  auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiergattungen Schaden.  
  Staatstitel Schaden.  
  Staatsanleihen Schaden.  
  Aktien Schaden.  
  Fonds - Wertpapiere Schaden.
 

  handelbare Wertpapiere zum Erwerb von Aktien durch Zeichnung Schaden.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Aktien durch Umtausch berechtigen Schaden.  
  Aktienzertifikate Schaden.  
  als Teil einer Serie ausgegebene Schuldverschreibungen Schaden.  
  Index-Optionsscheine Schaden.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionen berechtigen. Schaden.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionsscheinen durch Zeichnung berechtigen. Schaden.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Schuldverschreibungen berechtigen. Schaden.


Geldmarktinstrumente ('EFBC )
 

  Geldmarktinstrumente Schaden.  
  üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Kategorien von Instrumenten Schaden.  
  Schatzanweisungen Schaden.  
  Einlagenzertifikate Schaden.  
  Commercial Papers. Schaden.
 

  Finanzterminkontrakte - gleichwertige Instrumente Schaden.  
  Wert eines Finanzinstrumentes Schaden.  
  Terminkontrakte - mit Zahlung begleichen Schaden.  
  Terminkontrakte - Berechnungsweise - Schwankungen der Zinssätze Schaden.  
  Terminkontrakte - Schwankungen der Wechselkurse Schaden.


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Geschäft und Manipulation / Rechtsanwalt ('EYC )

 
  Unternehmen Rechtsanwalt.  
  Auftragsvergabe Rechtsanwalt.  
  Weißkragenkriminalität Rechtsanwalt.  
  Medikamente Rechtsanwalt.  
  Wissenschaft Rechtsanwalt.  
  wissenschaftliche Studie Rechtsanwalt.
 

  Glückspiel Rechtsanwalt.  
  Sport Rechtsanwalt.  
  Spielmanipulation Rechtsanwalt.
 

  Steueroase Rechtsanwalt.  
  Bankgeheimnis Rechtsanwalt.  
  Geldwäsche Rechtsanwalt.




__________________________________________________






Damit wird dies Problem in jeder Hinsicht zur Sache der Politik.


Anleger sind offenkundig zu einem wesentlichen Teil fachlich überfordert, sich gegen derartigen Missbrauch des Vertrauens zu verwahren.

Geschädigte Anleger sind offenkundig mehrheitlich überfordert, komplexe Streitstrategien zu verfolgen.

Anwälte dürfen nur im Rahmen des Standesrechts arbeiten, und das ist nun einmal für derartige Vorgänge eine ausschlaggebende Eingrenzung.

Die Politik unterbindet eine Fortsetzung wohl nicht und versäumt damit, der Rechtsprechung ein Signal zu geben, wie der Gesetzgeber dazu steht.

Dies wird in diesem Status hier festgehalten.
Die Verjährungsfristen beenden auf den ersten Blick nun zunehmend die Rechte der Anleger. (Man könnte das auch anders sehen, aber Rechtsfragen sollen hier nicht behandelt werden.)

Die Gesamterfahrung lautet:
Der Durchschnittsbürger ist außerstande, seine Vorsorgeersparnis optimal anzulegen. Dieses Recht soll ihm zwar als Freiheitsrecht belassen werden. Aber es erscheint fehlerhaft, dass Maximalgewinne eine verführerische Werbung für Hobby-Anleger finanzieren dürfen, sofern dies In Geldvernichtung endet.

Story ohne Happy End?

Nicht jede Story endet mit einem Happy-End. Dies ist das Ende der Story der Schrottimmobilien:

Einige 100 000 Bürger haben ihre Vorsorgeersparnisse teilweise oder vollständig verloren.

Wohl einige zig-tausend gerieten hierdurch in Insolvenz und sind im Alter von den Sozialkassen der Steuerzahler zu ernähren.

Mit üblicher Erfahrungsquote sind demzufolge einige 100 Selbstmorde zu vermuten. (Von Mord darf bei Selbst-Mord ja nicht gesprochen werden.)

Diejenigen, die diese Gelder als Gewinne abschöpften, dieser kleinen Zahl geht es überwiegend recht gut. Sehr viele davon leben nun als Millionäre und Multi-Millionäre in lebenslangem Luxus. Sie besitzen diejenigen Millionen, deren Verlust aus den Sozialkassen der Steuerzahler nun nachzufüttern ist.

Die Richter des Bundesgerichtshofes hadern wohl dauerhaft untereinander, welches Recht hierzu das rechte Recht sei.

Die Parlamentarier beziehen weiter ihre Diäten, ohne es zu ändern, die BAFIN kann nicht noch mehr helfen als schon getan, und die Bankenlobby hat dies Image-Problem noch nicht als ihr eigenes Problem angegangen.

Einer der Opfer, in Insolvenz geraten, nach Verlust von Vermögen, Frau und Berufsausübung, sozialhilfebedürftig bis ans Lebensende, sagte im Telefonat, er denke an Selbstmord. Das sagt ziemlich jeder irgendwann, der alles verloren hat. Nur wenige tun es. Die Selbstmordquote bei Insolvenz mag 2 % höher liegen, macht einige hundert Tote in dieser Sache. Hoffen wir, dass jeder Richter seiner Verantwortung bewusst ist beim Nachdenken zur Rechtsfindung.


Es gibt Stories, die enden mit hunderttausendfachem Unglück mitten in Friedenszeiten, und ziemlich alle Zuständigen außer der BAFIN sahen anscheinend sehr gute Gründe, sich ganz sicher zu sein, dass sie es nicht ändern können.

Der Zeitschrift DIE ZEIT gebührt im übrigen die journalistische Ehre,
laufend das Maximum an verantwortlichem Journalismus zum Skandal betrieben zu haben. Ihr gebührt in dieser Sache ein Ehren-Orden, und ihrer Redaktion wird deshalb das PUBLI-MEDIA- Maskottchen von aha7.com verliehen, die virtuelle GOLDENE SPHINX.

Siehe insbesondere ZEIT-Archiv, Artikel vom 24. 6. 2004, Von Marie-Luise Hauch-Fleck : ,,Wenn die Bank verliert'', im eigenen Archiv hier geführt im kleinen Verzeichnis der seltenen großen Leistungen des Investigations- Journalismus.





Wenn Sie diese Ausführugen für wertvoll halten, dann bitte Folgendes:

Dann bitte auf Web-Sites, in Foren, Blogs und an sonstigen Stellen Folgendes vermerken:
zum einen die Website PUBLI-MEDIA http://aha7.com

zum anderen die Fundstelle dieser Datei (ist dauerhaft):
http://aha7.com/pde/yuebrea-de.htm

Am hilfreichsten: Zwei entsprechende Links in Websites mit ein paar Zeilen Text darum herum, und die Website sollte bei Google gemeldet sein, damit Leser hierher finden. -
Zeigt Google, dass es häufig erfolgte, so werden andere vergessene große Anliegen vieler allein gelassener Bürger in ähnlicher Form auf dieser Website behandelt werden.



neuer weiteret Text (Ende 2008), von einer anderen Website im Sommer 2009 hierher übertragen:
Schrottimmobilien Geld zurück

Mit Schrottimmobilien bezeichnet man in erster Linie Immobilien, die durch aufgepropfte Gewinnanteile der Koordinatoren, Vermittler und Finanzierer stark überteuert sind, meist durch hohe Finanzierung diese Überbewertung verschleiern, meist auch erhebliche Mängel haben oder stark erschwerte Vermietbarkeit. Hoch bezahlte Mitwirkung einiger weniger Banken ist Regelfall. Das Problem ist komplex. Nur Spezialisten (Wirtschaft und Recht) können den Betroffenen helfen.

Schrottimmobilien : Verluste der Anleger zurück?

" BANKNIX - Bank nix gewusst"? ... So einfach geht das bei Schrottimmobilien nicht.

Es ist rufschädigend für das Bankwesen, dass einige teils wesentliche und vorher angesehene Banken besonders aktiv mitgewirkt haben. Durch viele Presseinformationen über ihr Fehlverhalten haben diese Banken natürlich auch rein wirtschaftlich viel mehr verloren, als bei diesen teils gewissenlosen Geschäften verdient wurde.

Es ist rufschädigend für die Politik, dass sie hier nicht interveniert ist. Es ist eine falschverstandene Idee von Liberalismus, dass man das Bankwesen im Graubereich dieser Problematik operieren lässt. Das Bankenaufsichtsrecht ermöglicht im Prinzip ein Vorgehen hiergegen. Dann muss aber zugleich die Politik entsprechende Signale setzen, so dass die Bankenaufsicht ohne jahrelange Prozesse bis zum BGH die nötige Regulierung herbeiführen kann.

Regelmäßig ist hohe Finanzierung nötig, damit unbedarfte Personen mit relativ wenig Vermögen geködert werden können. Es geht also kaum ohne eine einorganisierte Kooperation von Akteuren mit Finanzinstituten. Auch kann das Finanzinstitut selber über seine Immobilien- Tochtergesellschaft tätig werden. Hier rächt sich, dass der Gesetzgeber irgendwann den Finanzierern erlaubte, auch der Immobilienmakler zu werden.



Die bei Schrottimmobilien tätigen Banken und sonstigen Finanzakteure haben sich gegen übliche juristische Angriffe relativ gut abgesichert. Rechtliche Auseinandersetzungen zu Schadensersatz bei Schrottimmobilien müssen deshalb oft zu Schlammschlachten entarten, bevor dem Recht zum Durchbruch verholfen werden kann. Die Bank winkt dann mit dem Insolvenzantrag, der Anwalt des Opfers mit dem Strafgesetzbuch. Auch ein groß plakatierter Hungerstreik des Opfers im Auto auf der Straße vor dem Eingangsportal der Bank wurde schon einmal als versuchte Notwehr der total Verzweifelten kolportiert. Presseinfos sind ebenfalls Teil der gegenseitigen Waffenarsenale.



Letztlich kommt es darauf an, wer die besseren Ellbogen hat. Mit einfachen braven Rechtsgrundlagen aus dem Standard- Kommentar zum Gesetzbuch läuft da recht wenig in Sachen Gerechtigkeit.

Es gibt derart viele verschiedene gute Gründe,die eventuellen Verlust bei derartigen Geschäften zurück zu fordern, dass es an dieser Stelle nur summarisch darstellbar ist.

Informationen sammeln, ein klares Bild gewinnen
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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Verlust ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Verlust.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Verlust.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Verlust.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Verlust.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Verlust.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Verlust.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Verlust.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Verlust.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Verlust.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Verlust.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Verlust.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Verlust.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Verlust.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Verlust.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Verlust.  
  Finanzgeschäfte Verlust.  
  Einlagensicherungssystem Verlust.  
  System der Einlagensicherung Verlust.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Verlust.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Verlust.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Verlust.  
  Störungen des Marktes Verlust.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Verlust.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Verlust.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Verlust.  
  Betrügereien werden begangen Verlust.  
  Betrug - Finanzdienstleister Verlust.


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Verluste: Schutzrahmen / Verlust ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Verlust.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Verlust.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Verlust.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Verlust.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Verlust.  
  Stabilität des Finanzsystems Verlust.  
  Vertrauen der Anleger Verlust.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Verlust.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Verlust.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Verlust.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Verlust.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Verlust.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Verlust.  
  Finanzsektor Verlust.  
  Gruppen von Anlageformen Verlust.  
  Gruppen von Anlegern Verlust.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Verlust.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Verlust.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Verlust.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Verlust.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Verlust.  
  weniger umfangreiche Deckung Verlust.  
  höhere Deckung für Anleger Verlust.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Verlust.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Verlust.


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Geldanlage und Vermögensbildung / Rechtsanwalt ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Rechtsanwalt.  
  Aktien Rechtsanwalt.  
  Aktienfonds Rechtsanwalt.  
  Indexfonds Rechtsanwalt.  
  Indexfond mit Aktien Rechtsanwalt.  
  Aktienindexfond Rechtsanwalt.  
  Börsenindexfond Rechtsanwalt.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Rechtsanwalt.  
  Rentenversicherung Rechtsanwalt.  
  Leibrente Rechtsanwalt.  
  Riester Rechtsanwalt.  
  Riesterrente Rechtsanwalt.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Rechtsanwalt.  
  Darlehn für Gründer Rechtsanwalt.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Rechtsanwalt.  
  Unternehmensanteile Rechtsanwalt.  
  Firmenanteile Rechtsanwalt.  
  Genussscheine Rechtsanwalt.  
  Beteiligung Rechtsanwalt.  
  Firmenbeteiligung Rechtsanwalt.  
  Unternehmensbeteiligung Rechtsanwalt.  
  Steuersparmodell Rechtsanwalt.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Rechtsanwalt.  
  Derivate unübersichtlich Rechtsanwalt.  
  Derivate komplexe Verträge Rechtsanwalt.  
  Derivate komplexe Klauseln Rechtsanwalt.  
  Derivate Kleingedrucktes Rechtsanwalt.  
  Derivate kleingedruckt Rechtsanwalt.  
  Derivate hohe Gebühren Rechtsanwalt.  
  Derivate versteckte Gebühren Rechtsanwalt.  
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Vermögenswerte / Rechtsanwalt ('EEA)


Sachwerte ('ETE )
 

  Sachwerte Rechtsanwalt.  
  Rohstoffe Rechtsanwalt.  
  Gold Rechtsanwalt.  
  Silber Rechtsanwalt.  
  Edelmetalle Rechtsanwalt.  
  Sammlungen Rechtsanwalt.  
  Sammlerstücke Rechtsanwalt.


Immobilien ('REB )
 

  Immobilienfonds Rechtsanwalt.  
  Renditeimmobilien Rechtsanwalt.  
  Miethaus Rechtsanwalt.  
  Eigenheim Rechtsanwalt.  
  eigengenutztes Eigenheim Rechtsanwalt.  
  Eigentumswohnung Rechtsanwalt.  
  eigengenutzte Eigentumswohnung Rechtsanwalt.


Immaterialgüter ('EPE )
 

  Urheberrechte Rechtsanwalt.  
  Autorenrechte Rechtsanwalt.  
  Lizenten Rechtsanwalt.  
  Patente Rechtsanwalt.


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Geldanlage + Finanzierung / Verlust ('E)

 
  Geldanlage Verlust.  
  Finanzen Verlust.  
  Finanzierung Verlust.  
  Banken Verlust.  
  Börse Verlust.  
  Finanzdienstleister Verlust.  
  Anlageberater Verlust.
 

  Sparkonto Verlust.  
  Festgeldkonto Verlust.  
  Aktien Verlust.  
  Anleihen Verlust.  
  Fonds Verlust.
 

  Lebensversicherung Verlust.  
  Rentenversicherung Verlust.  
  Immobilien Verlust.  
  gold Verlust.  
  Nummernkonto Verlust.  
  Bankgeheimnis Verlust.

 
  Geldanlage Betrug.  
  Finanzen Betrug.  
  Finanzierung Betrug.  
  Banken Betrug.  
  Börse Betrug.  
  Finanzdienstleister Betrug.  
  Anlageberater Betrug.
 

  Sparkonto Betrug.  
  Festgeldkonto Betrug.  
  Aktien Betrug.  
  Anleihen Betrug.  
  Fonds Betrug.
 

  Lebensversicherung Betrug.  
  Rentenversicherung Betrug.  
  Immobilien Betrug.  
  gold Betrug.  
  Nummernkonto Betrug.  
  Bankgeheimnis Betrug.


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Vermögenswerte / Schaden ('EEA)


Sachwerte ('ETE )
 

  Sachwerte Schaden.  
  Rohstoffe Schaden.  
  Gold Schaden.  
  Silber Schaden.  
  Edelmetalle Schaden.  
  Sammlungen Schaden.  
  Sammlerstücke Schaden.


Immobilien ('REB )
 

  Immobilienfonds Schaden.  
  Renditeimmobilien Schaden.  
  Miethaus Schaden.  
  Eigenheim Schaden.  
  eigengenutztes Eigenheim Schaden.  
  Eigentumswohnung Schaden.  
  eigengenutzte Eigentumswohnung Schaden.


Immaterialgüter ('EPE )
 

  Urheberrechte Schaden.  
  Autorenrechte Schaden.  
  Lizenten Schaden.  
  Patente Schaden.


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Finanzdienstleister / Schaden ('EBB )


Finanzdienste ('EBB )
 

  professionelle und institutionelle Anleger Schaden.  
  Wertpapierfirmen Schaden.  
  Kreditinstitute Schaden.  
  Finanzinstitute Schaden.  
  Versicherungsunternehmen Schaden.  
  Fonds Schaden.  
  Organisationen für gemeinsame Anlagen Schaden.  
  Fonds für Renten und Altersversorgung Schaden.


Finanzdienstleister ('EBB )
 

  Finanzdienstleistungen Schaden.  
  Wertpapierdienstleistungen Schaden.  
  Wertpapiere Schaden.  
  Finanzmarkt Dienstleistungen Wertpapiere Schaden.  
  Finanzdienstleister Schaden.  
  Wertpapierfirmen Schaden.  
  Binnenmarkt für Finanzdienstleister Schaden.


Versicherung und ähnliches ('EBB  )
 

  Versicherer Schaden.  
  Versicherungsunternehmen Schaden.  
  Rückversicherer Schaden.  
  Unternehmen für Rückversicherung Schaden.  
  Unternehmen für Retrozession Schaden.  
  Systems der Arbeitnehmerbeteiligung Schaden.


staatliche Stellen ('EBB  )
 

  Zentralbank Schaden.  
  öffentlichen Einrichtungen für die Verwaltung der staatlichen Schulden Schaden.  
  Verwaltung der staatlichen Schulden Schaden.  
  Platzierung der staatlichen Schuldtitel Schaden.


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Geldrekorde: Fehler, Schaden, Katastrophen,... / Risiko ('EAW)


teuerste menschliche Mega-Fehler ('KKY )
 

  die teuersten Fehler Risiko.  
  die teuersten Irrtümer Risiko.  
  die kostspieligsten Fehler Risiko.  
  die kostspieligsten Irrtümer Risiko.  
  der teuerste menschliche Fehler Risiko.  
  der teuerste Bankfehler Risiko.  
  der teuerste Irrtum in der Geschichte der Wissenschaft Risiko.  
  der teuerste Fehler in der Geschichte der Wissenschaft Risiko.  
  der kosspieligste Irrtum in der Geschichte der Wissenschaft Risiko.  
  die teuersten Pannen Risiko.  
  die teuerste Reinfälle Risiko.


teuerste Katastrophen, Unfälle, Krankheiten, ... ('TY )
 

  der teuerste Unfall Risiko.  
  die teuerste Krankheit Risiko.  
  die teuerste Krankenversicherung Risiko.  
  die teuerste Kfz-Versicherung Risiko.  
  die teuerste Versicherung Risiko.
 

  Kostspieligste Naturkatastrophen Risiko.  
  Das kostspieligste Erdbeben Risiko.  
  Das Erdbeben mit dem größten Schaden Risiko.  
  Die teuerste Erdbeben-Versicherung Risiko.  
  der teuerste Hurrikan Risiko.  
  der teuerste Hurrikan der Geschichte Risiko.  
  die teuersten Stürme Risiko.  
  der teuerste Sturm der Geschichte Risiko.


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Politik / Machtfaktoren / Rechtsanwalt ('EYC)

 
  Politik Rechtsanwalt.  
  Regierung Rechtsanwalt.  
  staatliche Verwaltung Rechtsanwalt.  
  öffentliche Verwaltung Rechtsanwalt.  
  Beamte Rechtsanwalt.
 

  Demokratie Rechtsanwalt.  
  Lobby Rechtsanwalt.  
  Wahlkampf Finanzierung Rechtsanwalt.  
  Netzwork Rechtsanwalt.  
  Privat Public Partnership Rechtsanwalt.  
  Diktatur Rechtsanwalt.  
  Kleptokratie Rechtsanwalt.
 

  Investigation Rechtsanwalt.  
  Pressefreiheit Rechtsanwalt.  
  Whistleblower Rechtsanwalt.


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Politik / Machtfaktoren / Vetternwirtschaft ('EYC)

 
  Politik Vetternwirtschaft.  
  Regierung Vetternwirtschaft.  
  staatliche Verwaltung Vetternwirtschaft.  
  öffentliche Verwaltung Vetternwirtschaft.  
  Beamte Vetternwirtschaft.
 

  Demokratie Vetternwirtschaft.  
  Lobby Vetternwirtschaft.  
  Wahlkampf Finanzierung Vetternwirtschaft.  
  Netzwork Vetternwirtschaft.  
  Privat Public Partnership Vetternwirtschaft.  
  Diktatur Vetternwirtschaft.  
  Kleptokratie Vetternwirtschaft.
 

  Investigation Vetternwirtschaft.  
  Pressefreiheit Vetternwirtschaft.  
  Whistleblower Vetternwirtschaft.


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... Text-Wünsche sind möglich, siehe unten.
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► Mindestens 12 Monate lang, falls/sobald wesentliche Erweiterungen. Möglicherweise deutlich länger.
► Per E-Mail. Als A4 .pdf (oder vielleicht später .htm).
► Variante PICCOLO (~10 €): Keine Update-Lieferung..

Falls Amazon-Bestellung:
   info ► Lieferung im kleinen KINDLE-Format.
► Das ist die Version "PICCOLO".
► Unsere Software kann auch das Format .epub erzeugen. Zur Zeit wird dafür aber kein Bedarf gesehen.
   (~10 €):
Vielleicht später:
   info ► Erst bei deutlich mehr E-Buch-Vertrieb sinnvoll...
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Ihre Wünsche an den Autor:
Erweiterungs-Wünsche?
   info ► Dies ist nur für die teureren "MAESTRO"-Ausgaben finanziell ein wenig gegengedeckt.
► Wünsche sind dann gern gesehen. Sie helfen beim Komplettieren.
► Jedoch bitte keine übersetzten Erwartungen. Ferner, für vieles gibt es keine einfache kurze Antwort.

► Umfang: Meist entstehen 1 bis 2 zusätzliche Seiten im Fall von Erweiterungswünschen.
(an Autoren)
Bearbeitungsdauer?
   info ► Also innerhalb von etwa 1 Monat.
► Meist werden die Antworten integriert in einer Neuausgabe des E-Buches.
► Alle Erwerber (20€, 50€) erhalten diese Neuausgaben.
► Sind Fragen reiin fallspezifisch oder persönlich, so geht die Bearbeitung nicht in die E-Bücher ein..
   ~7...30 Tage.
Wünsche bitte in 3 Monaten
   info ► Späteres wird möglichst dennoch bearbeitet, sofern von allgemeinem Interesse.
► Bei späterem Eingang kann Bearbeitung aber immer abgelehnt werden.
► Die zeitliche Begrenzung ist nötig, weil Autoren nicht ewig verfügbar bleiben. Immer wieder kommt es sogar weltweit vor, dass Autoren sterben.
   (seit Kauf)
Wie viele Fragen stellbar?
   info ► Es kommt darauf an, wie komplex.
► Um dennoch eine Zahl zu nennen: Vielleicht bis zu 5 Fragen.
► Man überlege, wie viel ein Autor für rund 20 Euro Anteil wohl bearbeiten könnte. Man erwarte bitte nicht Beratung.
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