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v. 18. Juli 2022
Zu gutgläubig wäre, wer diese rückständige Bezeichnung akzeptiert, "weil es sich um RUND-um austrahlende FUNK-Wellen" handle und man wegen des historischen Zufalls der Wortgebung dabei bleibe. Es gibt in der Politik wenig Zufälliges auf der Welt, wenn Dinge irgendwie verschroben klingen. In anderen Ländern - beispielsweise Frankreich und Großbrtannien - gibt es nur noch eine Fernsehgebühr. Auch in Deutschland dient das Geld - natürlich - in erster Linie dem Fernsehen. Denn nur für Video-Funktionalitäten kostet das Produzieren, Verbreiten und Administrieren zwangsläufig richtig viel Geld. Die nötige technische Einrichtung für einen Rundfunktsender kostet im Gegensatz zu früher nicht mehr viel. Was die redaktionelle Qualität anbetrifft, so wissen wir ja alle, was Radiosender zu bieten haben. Wird ein privater Hobbykeller für intelligente Leute genügen, mit dem mittleren Niveau gleichzuziehen? Würde in Deutschland die offizielle Terminologie wahrheitsgemäß vorwiegend bei "Fernsehgebühr" liegen, so würde die Diskussion auch in Deutschland sehr bald beginnen, wieso die medientechnisch erst recht überholte Ideologie eines nötigen Staatsrundfunks noch aufrechterhalten wird. Die stolze Geschichte der Radiosender mit ihrer motivierten Truppe von sicherlich fleißigen und normal qualifizierten Mitarbeitern müsste dann nicht unbedingt in Asche zerfallen. Radio BBC zeigt, wie man fortsetzen kann, indem eine Quersubvention durch eine Fernsehanstalt erfolgt. In Frankreich finanzieren hochwertige Radiosender sich aus Hörerspenden, durch Sponsoring und auch einfach durch normale Werbung. Durch subtile Regelungen und Auflagen wird in Frankreich vermieden, dass die vielen privaten Radiosender zum Spielball für reine Finanzinteressen werden. Solange man es in Deutschland überall in der Diskussion und in der Gesetzgebung bei "Rundfunk" belässt, meint man zwar eigentlich inzwischen in erster Linie "Fernsehen". Es entsteht aber gleichzeitig automatisch ein recht zuverlässiger Schutzschirm für die natürlichen Beharrungs- Interessen der Arbeitnehmer der Rundfunkanstalten. Durch die Belastung der Bürger mit überflüssigen Zwangsabgaben wird den meisten Arbeitnehmern dort erspart, 1-mal mehr im Leben ihren Arbeitsplatz wechseln zu müssen. Unglücklicherweise erzeugt ein derartiger Wechsel vorab Ängste bei den Betroffenen. Das sollten wir alle fairerweise mit Verständnis sehen. Glücklicherweise endet der Wechsel dann aber meist mit einem kleinen Gehaltssprung nach oben. Trennen wir uns von lieb gewordener Heuchelei. Ziemlich alle wünschen eine Absenkung (oder den Wegfall) der Fernsehgebühren. Jeder, der Senkung von Abgaben fordert, der fordert, dass die hieraus Subventionierten dann 1-mal häufiger im Leben einen neuen Arbeitsplatz suchen müssen. Unter Zwang macht das niemand gern. Glücklicherweise aber enden jahrelang bewährte Mitarbeiter regelmäßig nicht bei ALG2. Im Fall der eventuell wegfallenden Rundfunkgebühr könnten die bisherigen Rundfunk-Mitarbeiter stattdessen überwiegend zu den Fernseh-Aktivitäten überwechseln, weil dort im Rahmen der normalen Fluktuation integrierbar. Das BBC-Modell könnte sogar für eine zeitlich gepufferte Beendigung sorgen, also völlig ohne betrieblich bedingte Entlassungen. __________________________________________________ |
Aus Wikipedia, Stand Januar 2010: Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens sowie des Deutschlandfunkes die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt. Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung errichtet. Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig. Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u. a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, die an die GEZ weitergeleitet werden. (Ende des Zitates aus Wikipedia.)
Die vorstehenden wenigen Sätze enthalten ausschlaggebende Aussagen für alle Versuche der Gebühren-Gegner: Die Zuständigkeiten sind komplex. Die durch historische Entwicklung und institutionelle und staatsrechtliche Rahmenbedingungen entstandenen Zuständigkeiten sind komplex. Mehrere tatsächliche Akteure (Bundesländer und Bund) haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Dies geht logischerweise nur über eine Teil-Entmachtung der zuständigen Parlamente. Wir haben den klassischen Fall einer Gefahr der auf Marionetten- Kompetenz (faktisch auf Absegnen) reduzierten Zuständigkeit der Parlamente: Die von der Exekutive zu wichtigen Aspekten ausgehandelten Kompromisse werden von den Parlamenten nur noch rechtskräftig gemacht. Schlimmer noch ist die volle Entmachtung, sofern die eigentlichen Entscheidungen durch Gesetz auf die Exekutive delegiert werden. Das wiederum hat zur Folge, dass der Bürger bei den ohnehin immer schweren Bemühungen für mehr Vernunft der Parteien- Demokratie noch geringere Aussicht hat als ohnehin. Alle Bemühungen der Büger um Neuordnung bei von ihnen empfundenen Missständen müssen dieser besonderen Komplexität Rechnung tragen. Wo besondere Komplexität vorliegt, liegt andererseits meist auch eine Anreicherung von Mängeln vor - Rechtliches und Ausführung. Es bestehen dann meist mehr verwundbare Angriffssstellen für Bürger, die Änderungen für geboten halten. Mit dieser kurzen Sichtung sei die abstrakte streitstrategische Analyse des Problems bereits beendet. Bezüglich weiterer GEZ-Fakten sei verwiesen auf: http://de.wikipedia.org/wiki/GEZ
Der objektiv belegbare Fehler ist die Verschleierung einer "Kopf-Pauschalsteuer" (richtiger: Haushalts- Pauschalsteuer). Problematisch und objektifv fehlerhaft im Sinn des Gemeinwohls ist eine derartige Besteuerungsform aus verschiedenen fundamentalen Gründen. Dahingegen ist unproblematisch, dass der Staat die Bürger zwingt, zur Medienqualität finanziell beizutragen. Der Staat zwingt Bürger auch, Museen, kommunale Büchereien und kulturelle Veranstaltungen zu finanzieren - finanziert aus Zwangsabgaben, den Steuern. Dann erfolgt es allerdings verfassungsgemäß durch Besteuerung nach Leistungsfähgkeit unter Verteilung auch auf unternehmerische Gewinne und Kapitalerträge. Wenn die Bürgermehrheit nur durch staatlichen Abgabenzwang veranlasst werden kann, weniger beispielsweise für ihr Auto-Prestige und mehr beispielsweise für Medienqualität auszugeben, so ist dies eine wohl generell wünschenswerte Korrektur gegen vielleicht temporär durch übersetztes Konsum-Marketing fehlgeleitete Wertesysteme. (Dahinter stehen allgemeine Grundsatzfragen, die hier nicht näher analysiert werden sollen.) Wer eine Mindest-Medienqualität als gemeinschaftliche Aufgabe anerkennt, der muss konsequenterweise auch die Finanzierung aus Abgaben akzeptieren. Es geht für ihn also nur um das Wie. Das jetzige Wie umfasst die taktisch bedingte Verschleierung eines abgabenrechtlichen Missstandes. Die Tarnung einer allgemeinen Kultursteuer erfolgt durch Vortäuschung einer pauschalen Service-Gebühr pro Haushalt für tatsächliche oder auch nur unterstellte Service-Nutzung. Als in Frankreich vor Jahren erörtert wurde, von der schwer vertretbaren "Haushalts-Kopfprämie" überzugehen auf eine an sich gebotene Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen, wurde das Projekt ausgerechnet von den Fernsehanstalten und der Stelle für den Gebühreneinzug erfolgreich verhindert. ...???... Die Fernsehanstalten befürchteten zukünftige Sparprogramme an Stelle des bisherigen finanziellen weitgehenden Selbstbedienungs-Konzeptes. Die Mitarbeiter des Gegenstücks zur GEZ befürchteten, sich 1-mal häuifiger im Leben eine neue Stelle suchen zu müssen. Die Tarnung der gegenwärtigen faktischen Kultursteuer als "Fernsehgebühr" ist nicht anfängliche Intention. Sie hat sich vielmehr historisch bedingt von selbst entwickelt. Ursprünglich war es tatsächlich eine Servicegebühr: - der Minderheit der Fernseher- Besitzenden - für das ausschließliche Staatsfernsehen. Nachdem für Fernsehgeräte und fernseh-geeignete Computer nur noch sehr geringe Einkommensteile der Normalverdiener nötig sind, verwandelte sich eine - legitimte - Service-Gebühr in eine - schwerlich legitime - Medien-Kultursteuer, nun faktisch eine Haushalts-"Kopfprämie". Das ist nun also jedenfalls ein objetiver abgabentechnischer Fehler - für manche sogar ein empörender Missstand. Nur wagt niemand der dazu eigentlich Berufenen daran zu rütteln. Der Mikado-Effekt eines jeden politischen System, der Filzokratie-Effekt von staatsnahen Strukturen: Wer sich zuerst rührt, hat verloren. Alle sind fixiert auf die Beibehaltung einer abgabentechnischen Fehlkonstruktion mit ihrer relativen Bestrafung des relativen Armseins.
Die Bearbeitungsregeln der GEZ lassen sich an folgendem Vorgang ablesen: (Auszug aus Bericht der FAZ vom 11. März 2009; bitte aus dem Link die Leerzeichen entfernen beim Aufruf http://www.faz.net/s/Rub5925252BC C9C45B880812B358AC3FFA4/D oc~E1A620E5FFE1741919B3EC656D18D839F~ATpl~Ec ommon~Scontent.html Mit ... Schreiben hat sich die GEZ nun auch an einen gewissen Adam Ries in der Johannisgasse 23 im sächsischen Annaberg-Buchholz gewandt. Herr Ries, ... besser unter dem Namen Adam Riese bekannt..., wird daran erinnert, dass grundsätzlich alle Rundfunkgeräte anmelde- und gebührenpflichtig seien. Das gelte, so wird der deutsche Rechenmeister Ries ausdrücklich belehrt, auch für einige Rechner. Zudem sei das Autoradio des nicht angemeldeten Partners „in nichtehelichen Lebensgemeinschaften“ gebührenpflichtig. Nur gut, dass Adam Ries seine Anna schon vor ziemlich langer Zeit geheiratet hat. Auch wenn Herr Ries weder Radios, Fernsehgeräte noch neuartige Rundfunkgeräte bereithalte oder nutze, solle er doch umgehend auf dem beigelegten Formular ''in Blockschrift in den Farben Blau oder Schwarz'' antworten, bittet die GEZ. In Vertretung von Ries tat dies Annegret Münch. Herr Ries habe keinen Wohnsitz in der Johannisgasse 23; dort befinde sich vielmehr das Adam-Ries-Museum. Im Übrigen sei Ries vor 450 Jahren gestorben, „wie uns aus einem an den sächsischen Kurfürsten August gerichteten Schriftstück bekannt ist“, schrieb die Leiterin des Ries-Museums. Die GEZ ließ sich davon nicht beeindrucken. Fett gedruckt heißt es in einem weiteren Brief an Ries: "Wir bitten Sie erneut, uns den Antwortbogen ausgefüllt zurückzusenden. Alles andere kostet nur zusätzlich Zeit, Geld und Mühe." Vorsorglich droht die Behörde noch mit "weiteren Maßnahmen". Trefflich lässt sich nun darüber spekulieren, ob die GEZ ohne den abschließenden klärenden Anruf Frau Münchs bald einen Ermittler in die Johannisgasse geschickt hätte, um beim vermeintlichen Rundfunkteilnehmer Strafgebühren einzutreiben. Nach Adam Riese wäre für die vergangenen 500 Jahre gewiss ein hübsches Sümmchen und für den armen Drücker eine tolle Provision zusammengekommen. (Ende des Zitates aus der FAZ.) "Den Trick mit dem Museum kennen wir!" hat sich da vielleicht der Sachbearbeiter gedacht? Vielleicht nicht ganz ohne Grund? Vielleicht gab es bereits beispielsweise einen Jan Müller, der mal rasch ein "Jan-Müller-Museum" erfunden hatte?
Der Staat kann die Qualitätssicherung von privaten Sendern durch eine Auflagenregelung erreichen. So geschieht es in Frankreich für private Radiosender. Dies ist genauso einfach oder schwer bis unmöglich bei den Privaten wie jetzt bei den Staatlichen. Will heißen, es geht, wenn auch in beiden Fällen immer nur "irgendwie". Beide Modelle führen zu einem etwa gleichen Qualitätsspektrum. Dies ist für Ökonomen und Soziologen keine Überraschung. Die Qualitätskultur der Anbieter ist nicht vorwiegend Funktion der Anbieter-Ausrichtung, sondern ist vorwiegend Funktion der Nachfragestruktur. Je höher das Bildungsniveau in einem Land, desto höherstehend die Medienkultur, und umgekehrt. Die Meinung, durch eine staatlich gesteuerte hohe Medienkultur könne das Bildungsniveau - was auch immer das sein mag - in freien Gesellschaften gehoben werden, ist überwiegend irrig. Es handelt sich um eine klassische Grund- / Folge- Verwechslung. Das Bildungsniveau ergibt sich als Folgewirkung aus Schule, Elternhaus und Ausbildung. Während des Lebensrestes sucht sich in freien Gesellschaftsordnungen der Bürger dasjenige Medienangebot, das dieser initialen Konditionierung entspricht. Die Meinung mancher Kritiker der Fernsehgebühr (antiquiert also auch "Rundfunkgebühr" genannt) ist, es gäbe einen einzigen triftigen Grund für die Beibehaltung der Fernseh- (und Rundfunk-) Gebühr: Politiker und Parteien haben Angst, mit dieser selbstverständlichen zwingenden Anpassung an die heutige Zeit die Gunst der Fernsehredaktionen zu verlieren. Tatsächlich handelt es sich wegen der Generalisierung von Empfangsgeräten letztlich um eine Kultursteuer, und zwar mit einer Flatrate pro Haushalt. Durch Beibehaltung der fehlerhaften Einstufung als etwas Kaufpreisartiges meint der Staat, es wagen zu können, das verfassungsrechtlichte Gebot der Sozialpflicht weitgehend zu ignorieren: Es handelt sich letztlich um eine Flatrate-Steuer pro Haushalt, die zu den armutverschärfenden staatlichen Regelungen rechnet. Hier wagt der Staat, Ärmersein indirekt zu bestrafen - oder präziser gesagt, der Staat fördert eine Verstärkung des Wohlstandsgefälles, obgleich das Grundgesetz das Gegenteil gebietet. Es sei wiederholt: Es spricht sehr viel dafür, dass der Staat Bürger veranlasst, für Kommunikationsqualität einen finanziellen Beitrag zu leisten. Dies muss aber je nach Leistungsfähigkeit und Nutzungswillen erfolgen. Des weiteren müssten ausnahmslos alle Kreativen im Land einen gleichberechtigen Zugang zu diesen Geldern haben. So verlang es das Recht auf Chancengleichheit gemäß Grundgesetz: Jedem Content- Website- Betreiber gebührt sein kleiner Anteil am Gebührenaufkommen (ähnlich dem GEMA-Prinzip). Das System müsste also aus objektiv belegbaren Gründen völlig anders sein als bisher. Wenn die Bürger das bisherige System jahrzehntelang tolerierten - überholt im vorstehenden Sinn seit etwa 1960 - , so zeigt dies den Unwillen der Bürger, Fehler der Politiker offen auszustreiten. Politiker brauchen wohlgesonnene Ferneh-Journalisten; aber noch mehr benötigen sie wohlgesonnene Wähler. Der Wähler hat also die besseren Karten. Er muss nur wehrhaft genug sein, diese Karten auszuspielen. Die von hier erfolgendenen Arbeitshilfen bezwecken also weder Abschaffung der Gebührenverwalter noch der Fernsehanstalten noch der dort tätigen Journalisten. Sie bezwecken, dies System von Fehlern zu "entgiften" und hierdurch einer allgemeinen Akzeptanz zuzuführen. Zahlungen sind an tatsächliche freiwillige Bestellung und tatsächliche Nutzung und damit faktisch an das Einkommensniveau der Bürger zu koppeln. Dies ist machbar. Es geht nur um die Frage der Durchsetzung. Was wäre eigentlich passiert, wenn das Bundesverfassungsgericht im vorstehenden Sinn entschieden hätte oder zukünftig entscheiden würde? Würden die Journalisten des staatlichen Fernsehens von da an weniger freundlich über die sonstigen Entscheide des Gerichtes berichten? Will heißen, ist in dieser Sache jedes obere Gericht dem Einwand möglicher Befangenheit ausgesetzt? - Auch der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg? Die "soziale Diskriminierung" der Rundfunkgebühr ist zwar wohl im Prinzip als möglicher Verstoß gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte einklagbar, aber wohl nicht autonom. Vielleicht kann trotzdem eine Grundlage für eine Klage gefunden werden. Würde der Staat dann kontern, es sei Kultursteuer - und also nicht in der Kompetenz des Straßburger Gerichtes - , so wäre es als Steuer anerkannt. Ebenso gut - denn von da an unterläge die zukünftige Ausgestaltung ohne Wenn und Aber der Sozialpflicht des Grundgesetzes. Wo Rechtswege gegen objektiv belegbare Fehler ins Leere gehen, da beginnt Politik und Strategie. Die Leitlinien hierfür wurden in kurzer Form aufgezeigt. Damit enden die Anregungen zur Diskussion, die Sie auf Foren im Internet austragen können. Bitte immer auf diese Fundstelle verweisen.
Die Fehler der Rundfunkgebühr sind tief verankert - nicht nur in Deutschland. Alle Länder, in denen der Dinosaurier der Institution Staatsfernsehen in der völlig veränderte Medienwelt von heute fortbesteht, bestehen analoge Probleme. In wohl allen diesen Ländern rechnet die Inkassostelle wohl zu den am meisten verhassten Institutionen im Lande, wie Meinungsumfragen es wohl gelegentlich belegt haben. Deren Mitarbeiter sind aber unschuldig. Schuldig ist das System, das die weniger Reichen mit einer Art pauschaler Kopfprämie dafür straft, weniger reich zu sein. Dieser Verstoß gegen elementare Prinzipien eines modernen Rechtsstaates garantiert Abneigung in weiten Kreisen - manchmal mit verbalen Ausformungen, die wohl zutreffend als "kollektiver Bürgerhass" bezeichnet werden könnten. Hinzu kommt, dass die jeweilige Regelung oft ein Eindringen in die Privatsphäre erfordert und hierdurch in ständigem Konflikt ist mit dem Empfinden der Bürger über die Kontrollgrenzen der staatlichen Institutionen. Einige deutsche Datenschutzstellen sind denn auch in ständigem kritischen Engagement bezüglich des Wie der GEZ-Kompetenzen. Hinzu kommt, dass die Medienkreativität inzwischen zu einem Massensport wurde. Es ist für den im Internet kreativen Teil der Bürger immer weniger einsehbar, wieso die Anstellung bei einer staatlichen Anstalt zu einer Vergütung der Abgabenzahler für Kreativität führt, ein gleichartiges Kreativitäts- Volumen aber ausgeklammert ist von jeder Vergütung, sofern ohne ein solches Anstellungsverhältnis vollzogen. Die moderne Besonderheit ist, dass durch den technologischen Fortschritt nun alle um den gleichen kleinen Bildschirm im Wohnzimmer konkurrieren. Das einstige und damals vorwiegend technologisch bedingte Zugangsmonopol des Staatsfernsehens zum Wohnzimmerbildschirm ist erloschen. Damit ist nun unvereinbar, dass die staatliche Kulturabgabe weiterhin nur an mittelbare Staatsangestellte verteilt wird und nicht an alle Kreative. die diesen gleichen Bildschirm beliefern. Die Konkurrenzsitutation um dies Geld wird besonders komplex durch die abweichende Interessenlage der Druckpresse-Verlage. Diese wollen aus gutem Grund auf keinen Fall Anhängsel einer eigenen Staatsfinanzierung werden. Des weiteren wollen sie ihr Geschäftsmodell in die modernen Medien hinüberretten, ohne bisher überzeugend klar zu wissen, wie. Diese Verlage können vermutlich kaum wünschen, dass die staatliche Kultursteuer nach irgendeinem Schlüssel (Beispiel GEMA) auf alle Kreativen verteilt wird. Denn dann würden die jetzigen journalistischen Redaktionen - ein Jahrhundert-Kapital von hohem Wert - möglicherweise zerbrechen, und das Geschäftsmodell der Druckpresse- Verlage wäre damit ziemlich aussichtslos im Internet-Umfeld. Also kämpfen wichtige Druckpresse- Verlage mit ihrer Medienmacht um die Begrenzung des Staatsfernsehens auf die Technologien von gestern - sehr wohl wissend, dass deren Untergang auf lange Sicht garantiert ist. Die Journalisten, die in diesem Kontext an der Verteidigung der Interessen der Verlagsunternehmen schreibend teilnehmen, fragen sich möglicherweise gleichzeitig, ob das verlagsunternehmerische Geschäftsmodell auf lange Sicht im Internet fortsetzbar ist. Sind die Presse-Redaktionen nicht möglicherweise einfach Folgeeffekt der bisherigen Papiertechnologie (Kostenvorteile der Massenauflage und Werbeträger-Funktion)? Der im Verlagsinteresse schreibende Journalist kann sich die Frage vorlegen, ob möglicherweise auch die Druckpresse ein Dinosaurier ist ohne eine Chance des erfolgreichen Hinüberrettens in die technologische Zukunft. Falls aber die wesentlichen hochwertigen Redaktionen erlöschen würden - was wird dann ihre gemeinwohldienliche Rolle übernehmen? Liegt die Zukunft nicht vielleicht bei Syndizier-Automatismen des Internets, die damit in die Rolle der jetzigen Druckpresse eintreten und die mitwirkenden Journalisten über Werbeeinnahmen-Anteile vergüten? Oder wäre eine nach GEMA-Muster umgestaltete Fernsehgebühr für Autoren ein besserer Lösungsansatz? Niemand weiß die Zukunft exakt. Was man aber bereits wissen kann, wird gerne verdrängt - wie schon seit 1995 seitens der lange vorher betroffenen Musikindustrie. Also ist die Konfliktsituation bezüglich der Fernsehgebühr ausreichend verworren durch divergierende Eigeninteressen der maßgeblichen Akteure und durch die Komplexheit der Prognose- Szenarien.
Hier einige Möglichkeiten, die zu analysieren wären und bei Aussicht und geprüfter Legalität zu konkretisieren wären: Kleinverlage und Autoren: Wollen Sie Antrag stellen, für Ihre Internet-Aktivitäten anteilig teilzuhaben an der von der GEZ eingetriebenen faktischen Kultur-Zwecksteuer? (Gleichstellungsrecht mit den von den Gebühren bezahlten kreativen Mitbürgern; Diskriminierungsverbot; Berufsfreiheit und andere Rechtsgrundlagen.) PC-Verwender: Die PC-Gebühr über legale Steuerverrechnung ohne Widerstand legal zurückholbar? Wegen Kreativ-Tätigkeit der eigenen Website aufrechenbar? Wollen Sie teilnehmen an Briefaktionen an Parteibüros bundesweit, dass Sie von Parteien erwarten, die Gebührenpflicht für den staatlich verordneten Konsumenten- Betrieb abzuschaffen? Wollen Sie teilnehmen an Aktionen, dass Gebühren für den staatlich verordneten Konsumetnen- Betrieb zukünftig einkommens- proportional sein müssen - statt wie jetzt verfassungswidrig eine Art Bußgeld für den Fehler, weniger reich zu sein? Kontaktadresse für finanzielle Förderbereitschaft der rechtlichen Klärung und der Inangriffnahme von legalen Maßnahmen: ok @ uno7.com Nur wenn die (dauerhafte) Fundstelle dieser Seite ausreichend verbreitet wird, ergibt sich eine ausreichende Resonanzbasis, die komplexen vorstehenden Möglichkeiten juristisch erarbeiten zu lassen.
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