|
Custom Search
_hier_Suche_mit_Ausdrücken_dieser_Textseite ... (_Text_unten_wird_NICHT_verschwinden)
|
v. 7. Juli 2022
Abmahnung / Anwalt : Ihre Beziehung zu Ihrem eigenen Anwalt. Für Erfahrene ist die Beziehung um Anwalt gar nicht so einfach, wie der Rechtslaie meinen mag. Hier geht es nur um Ihren Anwalt. Zu anderen Ansprechpartner: "Wer sind Ihre Freunde / Feinde?" » Abm.: Wer sind Ihre Feinde / Ihre Freunde? (MC:) UBY-MAENEM-DE DE
Ist Ihr Anwalt voll auf Ihrer Seite? ... zum Streitwert und zur Gebührenhöhe? Dumme Frage? ... Sie bezahlen, also ist Ihr Anwalt natürlich auf Ihrer Seite. Aber da gibt es ein paar Gesichtspunkte, die man mitdenken muss. Anwälte sind alle und immer daran interessiert, dass die Streitwerte hoch sind oder jedenfalls nicht zu niedrig werden. Die vertretenen Kaufleute betrachten Ertragsoptimierung ihres Geschäftes für normal, wollen das Gleiche aber nur ungern den Beratern zugestehen. Aber das ist doch die natürlichste Sache der Welt. Dem Durchschnitts- Gewerbetreibendern aber geht auch Verkehrtes durch den Kopf: Der Berater produziert nichts, liefert nichts, verkauft "nur sein Wissen", stiehlt dem Kaufmann durch Rückfragen die Zeit im Gechäft - und will dafür sogar noch fast so viel Geld pro Stunde wie die Bruttokosten für kaufmännische Angestellte... Bei missbräuchlichen Abmahnungen wird es noch komplizierter: Die realen echten Streitwerte wären oft nur um 100 Euro, sofern man auf das echte finanzielle Interesse des Abmahners abstellt. Ihr eigener Anwalt weiß, dass er bei derartigen Mikro- Streitwerten nur schwer ein Honorar in Rechnung stellen kann, das eine komplexe Rechtsfragenbehandlung erlauben würde. Der kleine Gewerbetreibende weiß, dass sein Geschäft nicht trägt, auch nur annähernd normale Anwaltshonorare zu zahlen. Bei derart unausgewogener Ausgangskonstellation sind problem- tendierende Beziehungen fest programmiert. Ist Ihr Anwalt voll auf Ihrer Seite? ... Ist er gegen Abmahnerei? Und noch etwas erschwert die Sache. Ihr eigener Anwalt weiß ja, dass er dieses Mandat nicht etwa einer ökonomischen Ursache des Geschäftslebens zu verdanken hat. Bei Abmahn- Missbrauch gilt: Ihr Anwalt weiß: Er wird dies Geld nur verdienen, weil ein juristischer Kollege durch Abmahnungen eine Geldschlöpfung aus dem Nichts heraus betreibt. Hat Deutschland rund vier mal so viele Anwälte wie für Rechtsstreite nötig? Die Meinungen hierzu differieren. Fest steht: Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist die Zahl der Anwälte für Gesamtdeutschland auf etwa das 5- bis 10- fache gestiegen (je nach Berechnungsansatz). Eine Besorgnis erregende Steigerung fand vor allem in den letzten 2 Jahrzehnten stand. Die meisten Anwälte fragen sich, wie das ausgehen mag. Einer der möglichen Auswege ist, das Streitpotenzial zwischen den Bürgern zu maximieren. An diesem Punkt wird die Beziehung von Ihnen zu Ihrem eigenen Anwalt leicht ambivalent. Er weiß, dass er sich in diesem konkurrenzintensiv gewordenen Beruf nur behaupten kann, indem er ausreichend viele Mandanten gewinnen kann. Er weiß, dass er an Ihnen in dieser Sache nur Geld verdient, weil juristisch geschulte Kollegen Ihnen im Fall missbräuchlicher Abmahnung durch seltsame Vorwänge die Hölle heiß machen. Soll er diesen Kollegen verübeln, dass sie ihm beim Geldverdienen helfen? Natürlich verübelt er diesen Kollegen, dass sie das Ansehen des Anwaltsstandes beeinträchtigen. Also ist ein rechtlich orientierter Anwalt sehr gerne engagiert gegen diese, die ihm aber immerhin ein neues Mandat erbringen. Die Ambivalenz hat klare Ursache: Streitschaffend ist bei missbräuchlicher Abmahnung meist nicht der auftretende Abmahner, sondern der auftretende Abmahnanwalt. Ist Ihr Anwalt voll auf Ihrer Seite? ... Natürlich, aber auch den Rest mitdenken. All dies sollten Sie im Kopf tragen bei der Beziehung zu Ihrem Anwalt. Sicherlich ist ein guter Anwalt immer gut engagiert für seinen Mandanten. Das Vertrauen ist damit also nicht belastet. Aber man muss die vorstehenden Aspekte mit bedenken. Was die Dinge vereinfacht: Jedenfalls zählen übliche Abmahnungen nicht zu hervorragenden Gewinngeschäften für Anwälte der Abgemahnten. Der Anwalt steht unter enormem Erfolgsdruck, ist aber letztlich ziemlich machtlos - denn der Fehler stammt vom Gesetzgeber. Sicherlich sind selbst niedrig angesetzte Gebühren für den Abgemahnten eine an sich zu hohe Belastung, für den hierzu thematisch nicht- spezialisierten Anwalt aber meist zu wenig für sein erstmaliges systematisches Erarbeiten der Rechtsprobleme. Die Schuld zu allem liegt beim Gesetzgeber. Er führt zu dieser leicht komplexen Belastung der Beziehung zwischen dem Abgemahnten und seinem Anwalt. Der Anwalt kann nur sein Möglichstes beitragen, damit alles halbwegs ausgewogen bleibt.
Nun einmal konkret eine typische Negativ- Story zu Ihrem eigenen Anwalt bis zu Ende durchdacht: Bei vielen Abmahnungen geht es fast nur um die hohen verlangten Gebühren der Abmahnung - hoch vor allem, sofern ein Anwalt abmahnt. Denn er hat den Streitwert meist viel zu hoch festgesetzt. Gehen Sie zu Ihrem eigenen Anwalt, so wird das erste sein, dass auch er Geld möchte. Er legt möglicherweise und meist den gleichen meist viel zu hohen Streitwert zugrunde. Ihr Schadensrisiko ist auf diese Weise zunächst einmal verdoppelt. Denn Ihr Anwalt kann Ihnen nicht garantieren, dass Sie von der Forderung des anderen Anwaltes freikommen. Er kann Ihnen erst recht nicht garantieren, dass Sie die Gebühren des eigenen Anwaltes nach Streitende zurückerhalten. Gesetzt den Fall, Ihr Anwalt fordert Herabsetzung des Streitwertes, so wird er das manchmal, oft oder meistens erreichen. Damit sinken die Gebühren des Gegners. Das ist Verdienst Ihres Anwaltes. Ob Sie es auch ohne ihn hätten schaffen können, bleibe mal unbeachtet. Also ist legitim, dass die Abmahngebühr des Gegners rückwirkend auf beispielsweise ein Drittel sinkt. Aber es ist wohl auch legitim, dass die bereits gezahlte Gebühr an Ihren eigenen Anwalt so hoch bleibt wie zuvor nach dem alten Streitwert? Oder soll er sich etwas selbst dafür bestrafen, dass er Ihre Interessen so gut durchgesetzt hat? Würden Sie an seiner Stelle so etwas für angenehm halten? Nun zur nächsten Runde und Handlung Ihres Anwaltes. Er wird Ihnen vermutlich raten, zunächst einmal außergerichtlich zu handeln, um ein Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden. Das ist oft oder meistens richtig so. Obgleich die rechtlichen Aspekte an sich ihrer Natur nach oft komplex sind, wird Ihr Anwalt für ein eher noch sehr niedriges Honorar keine 30-seitige Analyse aller Aspekte und der Rechtsprechung liefern können. Ob Sie aber ohne dies gegenüber einem routinierten Abmahn- Anwalt siegen können? Das kommt darauf an. Kann klappen, oder auch nicht. Falls Sie bereits so siegen, ist damit noch nicht gesagt, dass Sie auch die eigenen Anwaltsgebühren so ohne weiteres zurückbekommen. Wenn der Abmahn- Anwalt sich sträubt - wird er wohl - , so müssen Sie es einklagen. Der Abmahn- Anwalt wird es darauf ankommen lassen, weil er weiß, dass die meisten dann nun einmal nicht klagen. Sein Erfolgskalkül, die Klage zu provoziern, ist also hochrentabel. - Also ist die außergerichtliche Beilegung selbst im Erfolgsfall nicht so eindeutig ohne Gericht erfolreich, wie man es gerne erwarten würde. Sie enden möglicherweise mit noch mehr Geldverlust, als wenn Sie die Abmahnung akzeptiert hätten. Ohne Einklagen könnte es vielleicht klappen über den Umweg einer Strafanzeige - sofern der Abmahnanwalt gravierende Fehler machte. Das ist glücklicher- beziehungsweise traurigerweise eher häufig. - Aber bitten Sie einmal einen Anwalt, Ihnen bei einer Strafanzeige beizustehen gegen einen Kollegen, noch dazu zu einer doch recht komplizierten mehrschichtigen Rechtgrundlage. Und zu einer Strafanzeige ohne Anwalt kann man einem Rechtslaien kaum raten. Denn da gibt es einige versteckte, aber nun einmal sehr hässliche rechtliche Risiken für den Anzeigenden. Bei Strafanzeige bezüglich eines Anwaltes muss man sehr konkret mit dem Eintreten dieser Risiken rechnen. Gesetzt den Fall, eine Einigung zur Abmahnung kommt nun doch nicht zustande, so bekommen Sie vielleicht eine Einstweilige Verfügung vom Gericht zugestellt, dem Wunsch des Abmahners zu entsprechen. Falls Wettbewerbsrecht, ist das gewöhnlich beim Landgericht, also Anwaltszwang. Mit den Auflagen der Einstweiligen Verfügung kann man je nach deren Inhalt eigentlich 30 Jahre lang leben, oder vielleicht auch nicht. Es kommt auch darauf an, wie sich Sachgebiet und Rechtsgebiet entwickeln. Ihr Anwalt hat jedenfalls gute Gründe, Ihnen eine Klage zu empfehlen. Da sind Sie aber rasch mit den Kosten beim vielleicht 5-fachen von der ursprünglichen Forderung des Abmahners. Eine Alternative ist, den Gegner tüchtig anzugreifen und hierdurch zu entmutigen, selber zu klagen. Man könnte, soweit anwendbar, hierbei auf eine nur 6- monatige Verjährung spekulieren und danach das Erlöschen herbeizwingen. Auch das ist dann aber nicht kostenfrei. Gerichte tendieren bei Wettbewerbssachen zum Vergleich, sofern Vorgänge komplex sind - leider oft. Ergebnis: Sie müssen einen Teil der eigenen Kosten vielleicht und eher oft endgültig tragen. Sie zahlen durch die Inanspruchnahme eines Anwaltes möglicherweise ein Vielfaches der Abmahnung. So besehen gibt es bei einer Abmahnung nur eines: Fluchen, zahlen, Business an den Nagel hängen, weil Sie Sich erpresst fühlen, und das sogar mit Staatshilfe. Es bleibt Ihnen immerhin noch die eventuelle Teilnahme an den politischen Aktionsformen mit Hilfe der SCHUMAB Schutzgemeinschaft Abmahnung. Allerdings könnten Sie stattdessen auch dazu tendieren, das Hässliche einfach in der Erinnerung zu streichen und zu vergessen. Was dies Vergessen in Wahrheit bedeutet, ist nachzulesen bei einem gewissen Herrn Sigmund Freud.
Nun stattdessen die Positiv- Story zu Ihrem eigenen Anwalt bis zum Ende durchdacht: Nachdem Sie wissen, was alles unglücklich verlaufen kann, können Sie Ihren Anwalt befragen, ob er gute Antworten hierauf zu geben weiß. Je nach Sachverhalt kann sich das ja ganz anders darstellen. Möglicherweise müssen Sie sogar unbedingt klagen, beispielsweise, sofern der Abmahner Ihnen Ihren Arbeitsspielraum zu sehr beschneiden will und hierbei im Unrecht ist. Ihr eigener Anwalt kann Ihnen des weiteren helfen, die Abmahnung und die Einstweilige Verfügung los zu werden. Denn meist kommt es nicht zur gerichtlichen Klage, oft, weil dem Abmahn- Anwalt schon vorher der Abmahn- Hahn durch andere Proteste zugedreht wurde. Dann können Sie Ihren Anwalt fragen, ob Sie 6 Monate später alles abschütteln durch einen einzigen Satz im Antrag an das Gericht - die Berufung auf Verjährung. - Dazu werden Sie wohl Ihren Anwalt benötigen. Was viel häufiger ist zu vielen Abmahn- Sachverhalten, das ist, dass sich die Marktsituation zum Streitpunkt deutlich ändert oder auch die Rechtslage. Die echte und zwingende 30-jährige Wirksamkeit einer Abmahnung ist wohl eher Ausnahmefall. Nach Änderung kann eine wirksam gewordene Abmahnung unwirksam werden. Auch hierfür ist allerdings ein Handeln nötig. Das erlischt nicht von selbst. Ihr Anwalt weiß das Wie. Haben Sie sich durch die Abmahnung binden lassen, so heißt das noch nicht unbedingt, dass Sie gegebenenfallls später wirklich die Strafsumme zu zahlen haben. Darüber kann dann ja auch wieder prozessiert werden. - Damit das später halbwegs glimpflich abläuft, müssen Sie beim Abmahntext beachten, dass die Klausel zum Fortsetzungs- Zusammenhang eingefügt wird. Auch dafür könnte Ihr Anwalt guter Helfer sein. Kann ein kleiner Gewerbetreibender, ein kleiner Site- Inhaber oder sonstwie Kleiner, dies alles wissen? Natürlich nicht. Dass man die Kleinen der Wirtschaft einem derartigen grausigen Unrechtsspektakel auszusetzen wagt, ist ein politischer Skandal. Die meisten im Nebenerweb tätigen Kleinsthändler geben denn auch wohl nach der ersten Abmahnung auf. Sie zahlen, fluchen, schließen. Deshalb würde die SCHUMAB Schutzgemeinschaft Abmahnung Ihnen denn auch gerne die Arbeitshilfen liefern für Teilnahme am politischen Streit gegen den Wahnwitz von Abmahn- Missbrauch. Das setzt allerdings voraus, dass in Foren, Blogs usw. hierauf hingewiesen wird, so dass genügend viele daran teilnehmen. Hinweis etwa: Auf der Website infos7.com rechts oben ins Suchfeld das Wort: Abmahnung Wir werden sehen, ob das ausreichend klappt zum Bekanntwerden. Dieser Text betrifft einige heikle Themen. Ein Autor kann nie sicher sein, alles im ersten Anlauf richtig ausgewogen zu formulieren. Gegenmeinungen können an die nachstehend angegebene Mail-Adresse adressiert werden.
|
► Bestellcode und Betrag: wie vorstehend.
► Vollständige Bezeichnung: Mehr hierüber im E-Buch "VOX7 - Handbuch der Optimalpolitik." "TOP" - VAK-OPTAT ► Dies ist die neueste und vollständige Version .pdf und umfasst 12 ++ Monate Updates. ▲ VAK-OPTAM - MAESTRO 50€
► Bestellcode und Betrag: wie vorstehend.
► Vollständige Bezeichnung: Mehr hierüber im E-Buch "VOX7 - Handbuch der Optimalpolitik." "MAESTRO" - VAK-OPTAM ► Der E-Buch-Inhalt ist identisch mit der Version "TOP". ► Dies umfasst (durch zusätzliche 30€) ein Sponsoring (Spende) für weitere Inhalte ... und es beinhaltet Ihr Recht, sich für die Erweiterung eines Themas Ihrer Wahl zu entscheiden: 1 oder 2 Autorenstunden werden mit Dank für diese Spende geliefert. (▲ VAK-OPTAP - 10€)
► Bestellcode und Betrag: wie vorstehend.
► Vollständige Bezeichnung: Mehr hierüber im E-Buch "VOX7 - Handbuch der Optimalpolitik." "PICCOLO" - VAK-OPTAP ► Dies ist eine kürzere Version (50 Prozent des Inhalts), die mit E-Book-Readern gelesen werden kann. Dies kann nicht die zusätzlichen neueren Kapitel mit A4-Tabellen (Listen) und langen Verbindungslinien einbeziehen. Kauf = Spende für Autorenarbeit + E-Buch-Erweiterung. Ihre Zuwendung motiviert den Autor, weitere aus den vielen hundert vorbereiteten Themen einzufügen. Automatischer Aktualisierungsdienst für alle Erwerber mindestens 12 Monate lang.
|
-ana-pubcc-pha13754# D=22707 F=uby-madv-pha-de.htm |