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v. 7. Juli 2022
Abmahnung / Staatsanwalt : Sofern Abmahner Strafrecht verletzen: Die Staatsanwaltschaft kann durchaus die richtige Adresse sein, den Abmahner und/oder den Abmahn- Anwalt zu bremsen. Allerdings darf bei Strafanzeigen nie eilfertig gehandelt werden. Was man tut, muss gut legitimiert sein und bestimmten Regeln folgen. Der Rechtslaie sollte es nie ohne Abstimmung mit dem eigenen Anwalt tun.
Einführung und Informationsquellen Siehe hierzu auch: » Abm.: Anwaltskammer: Beschwerde?... (MC:) UBY-MADCHA-DE DE Die hohen Gewinne durch Abmahnungen verführen die Teilnehmer (Abmahn- Anwalt, Abmahn- Mandant) zuweilen dazu, in einer Grauzone zum Strafrecht zu operieren. Das darf nicht voreilig vermutet werden und nicht emotional vorschnell behauptet werden. Schriftliche Straftatvorwürfe sollten nur unter prüfender Mitwirkung und Sichtung eines Rechtsanwalts oder einer sonstigen streiterfahrenen Person vorgebracht werden. - Hier einige zu prüfende Gesichtspunkte: Info: sogenannter "Gerichtsbetrug": Wirklich Wettbewerber? Oder nicht-eidesstattliche falsche Aussage zur Erweckung des Anscheines der Aktivlegitimation? - Infoquellen über Google zu erschließen. Die hier gerade verwendeten Wörter können Sie als Suchbegriff eingeben. Info: Straftat der "Erpressung": http://de.wikipedia.org/wiki/Erpressung - - zum Vergleich (nur als Zusatzinfo): "Nötigung": http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung Info: Straftaten bei der sogenannten "Schutzgelderpressung": http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgelderpressung Info : Konzertierte Straftatverübug mit verteilten Rollen (§ 129 STGB): http://de.wikipedia.org/wiki/Kriminelle_Vereinigung - - Wie den Gesetzestext finden? - Bei Google eingeben, und zwar unbedingt inklusive Anführungszeichen: "Bildung krimineller Vereinigungen" Anfrage an Staatsanwaltschaft, ob Aktenzeichen anderer Vorgänge gegen diesen Abmahner Sie wollen normalerweise ja keine Strafanzeige machen. Aber Sie möchten wissen, ob gegen den Abmahner in ähnlicher Sache bereits ein Strafverfahren läuft, sofern Ihnen der Fall besonders empörend erscheint. Ist das der Fall, so haben Sie natürlich möglicherweise eine ausgezeichnete Verbesserung Ihrer Position im eigenen Verfahren vor Gericht gegen den Abmahner. Sie können zu diesem Zweck bei der Staatsanwaltschaft anfragen, ob gegen den Abmahn- Anwalt oder den Abmahn- Mandanten wohl Strafverfahren anhängig seien, und wenn ja, mit welchem Aktenzeichen. Erhält die Staatsanwaltschaft zahlreiche derartige Anfragen, aber keine Strafanzeige, so wird sie dennoch von sich aus Überlegungen anstellen. Da dann aber niemand eine Strafanzeige stellte, wird niemand den einzelnen Anfrager hierzu so ohne weiteres behelligen können. Vor Konkretisierung der Anfrage ist diese unbedingt mit Ihrem Anwalt zu besprechen. Er muss Ihnen bestätigen, dass sie nach Form und Fakten keine Risiken für Sie erzeugt. Anfrage machen oder nicht machen? Eine Anfrage dieser Art sollte man nur machen, wenn man davon ausgeht, dass die Eventualität einer Straftat wohl begründet vorgeworfen kann. (Will heißen, dass Grund zum "Anfangsverdacht" auf Straftat vorliegt). Diese Anfrage ist nur sinnvoll, sofern die Abmahnung nach objetiven Massstäben sehr missbräuchlich erscheint. Sofern beispielsweise ein eingetragener Verein auftritt und "nur" rund 180 Euro verlangt werden, ist das nach normalen Regeln nicht "sehr missbräuchlich", egal, wie Sie persönlich es empfinden. In solchen Fällen sollte die Staatsanwaltschaft gewöhnlich nicht befragt werden. Bedenken Sie immer : Für Akten der Staatsanwaltschaft gilt grundsätzlich das Einsichtsrecht durch den Gegner. Sie sollten also bei einer Anfrage an die Staatsanwaltschaft nie polemische Vorwürfe einfügen. Fakten ja, aber nie den anderen darüber hinaus irgendwie abwerten. (Generelle Regel: Nie "schmähkritische" Äußerungen in schriftlichen Mitteilungen über andere...) Wie Sie sich absichern zu dem, was Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft tun. Gegenüber der Staatsanwaltschaft kann man leicht Fehler machen. Eingaben dorthin sollten unbedingt zuvor von Ihrem Rechtsanwalt gesichtet werden. Sie werden große Zurückhaltung Ihres Anwaltes feststellen, sich zu sehr zum Inhalt einzumischen. Diese Zurückhaltung wird besonders groß, wenn es um eine Strafanzeige gegen einen anwaltlichen Kollegen geht. Die wesentliche Aufgabe Ihres Anwalts bei der Durchsicht ist aber, Sie jedemfalls zu warnen, sofern Sie Textbestandteile vorsehen, die ihm problematisch ercheinen und die Ihnen Schwierigkeiten bereiten könnten. Die Befragung Ihres Anwaltes sollten Sie mit Datum und Uhrzeit vermerken. Sie benötigen das als Nachweis der Gewissenhaftigkeit der Vorklärung, sofern dies später einmal eine Rolle spielen sollte. Ihr Anwalt kann Ihnen die Problematik solcher Mitteilungen erläutern. Seine Meinung, ob zu tun oder besser zu unterlassen, muss für Ihr Vorgehen maßgeblich sein. Dieser vorstehende Text ist nur Information über eventuelle Schritte, nicht eine Empfehlung, diese tatsächlich vorzunehmen. Lassen Sie es durch Ihren Anwalt absegnen, bevor Sie es tun. Echtes Beispiel einer Anfrage: Zu einem ganz anderen Thema, damit es nicht Musterbrief zu Abmahnsachen wird: An die Staatsanwaltschaft ... (Adresse...) Aus der Publikumspresse war ersichtlich, dass die Mitarbeiter der ...... Versicherungsanstalt zu 15 % pro Jahr Kurenbedarf konkretisieren, während im Bevölkerungsdurchschnitt nur etwa 5 % pro Jahr in Kur gehen. Siehe beispielsweise Frankfurter Allgemeine Zeitung vom .... Seite .... Bekanntheit auch bei der Staatsanwaltschaft zu dieser in mehreren Zeitungen publizierten Presseinformation setze ich voraus. Richtigkeit dieser Fakteninformation darf ich im Hinblick auf die seriösen Informationsquellen vermuten. Ich beantrage Mitteilung, ob die Staatsanwaltschaft es für geboten gehalten hat, ein Strafverfahren hierzu einzuleiten, und wenn ja, wie das Akenzeichen lautet. Hat das denn Sinn? Kommt ganz darauf an, was man erreichen will. Eine Anfrage mit etwa vorstehendem Text ist irgendwann durch irgendwen tatsächlich erfolgt. Die Antwort hat den Bürger nicht überrascht: Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass ein Strafverfahren nicht eingeleitet worden war. Schriftliche Mitteilungen der Staatsanwaltschaft sind publizierbar, sofern dem nichts entgegensteht. Also durfte das Faktum der fehlenden Strafverfolgung sodann in die öffentliche Diskussion eingeführt werden und war in Druckmedien sodann zu lesen. Daraufhin verbesserte sich in den Folgejahren der Gesundheitszustand der Mitarbeiter der betreffenden Organisation erheblich, ablesbar an stark sinkendem Kurenbedarf. Was 1000 Ärzte mit großartigen teuren Behandlungen nicht schafften, schaffte ein mickriger Brief an die Staatsanwaltschaft - die wundersame Heilung von 1000 Kranken. Und die katholische Kirche hat doch Recht - es gibt noch Wunderheilungen auf der Welt. Anmerkung zum oben erwähnten Einsichtsrecht bei Gerichten : Übrigens können Sie auch im zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht höchstpersönlich die Akte einsehen, wenn Sie Partei sind. Das ist eine feine Sache, weil die Richter da schon einmal Bearbeitungsvermerke drin lassen, aus denen man die Absichten abschätzen kann... Dass ein normaler Bürger einsehen kommt, erwartet man bei Gericht nun einmal nicht... Ordentlich anziehen!... Die Leute vom Aktenarchiv begrüßen Sie dann möglicherweise als Neuen (neuer Anwalt, den sie noch nie gesehen haben). Sie erläutern, dass Sie Partei des Rechtsstreites sind, zeigen Ihren Ausweis (nicht vergessen!), und da werden sie ganz verblüffte Gesicher sehen. Aber man kennt dort das Gesetz, und schon liegt die hausinterne Akte des Gerichts vor Ihnen. Niermand verbietet Ihnen gewöhnlich, daraus rasch abzukupfern, was Sie für wichtig halten. Beispiel richterliche Anmerkung ,,Was soll denn das?'' bei Ihrem Brief an den Gegner. Da wissen Sie dann beispielsweise, wo Sie Argumente nachzuschieben haben. Richter erwarten nicht, dass normale Bürger das lesen kommen. Anwälte kommen durchaus ab und zu einsehen, wenn sie mal die Zeit dazu finden bei wichtigen Sachen. Aber Anwälte waren irgendwann ja selber während der Ausbildung auf der Innenseite des Gerichtes und dürfen Internes erfahren. "Quod licet Iovi, non licet bovi." (Richtig, ist Latein; bei Google finden Sie die Übersetzung.) So ist es also sehr gut denkbar, dass Sie aus der Gerichtsakte eine ganze Menge ersehen können. Jedenfalls gilt das beim ersten Besuch. Ob Richter dann weitere Denknotizen in die Akte eingeben, nachdem sie den Einsichtsvermerk gesehen haben? Wenn sich das herumspricht, ob die Justiz dann weitere Planstellen für die Aktenarchive beantragen muss? Sofern irgendwelche Mängel zum vorstehenden Text eingewandt werden, genügt Mitteilung an die nachstehend vermerkte Kontaktadresse. . Alle Einwendungen, sofern zutreffend, werden durch Änderung des vorstehenden Textes schnellstmöglichst eingearbeitet.
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