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v. 7. Juli 2022
Aggressive Überzeugungsarbeit für die Problem-Geldanlage Hintergrund: Die Bankmitarbeiter erhalten oft oder meistens oder praktisch immer eine Verkaufsprovision oder eine Sollmenge der Umsätze oder beides. Die Bankmitarbeiter dürften dann also nicht "beraten": Es ist damit effizient faktisch unterbunden, die Auswahl aus dem gesamten breiten Spektrum des Marktgeschehens für den einzelnen Bankkunden zu optminieren. Was gern als Beratung dargestellt wird, ist also in Wahrheit im normalen Sprachsinn ein Verkaufen. Unterlassen einer professionellen Risikostreuung Die Bankverkäufer (meist Bankberater genannt) unterlassen oft die Beachtung der elementarsten Regel jeder Banklehre, das anlagesuchende Kundenvermögen auf mehrere sehr unterschiedliche Anlageformen zu verteilen. Der durchschnittliche Bankkunde besucht den Bankfachmann gerade deshalb, weil er weiß, dass er selber die professionellen Regeln nicht beherrscht. Er vertraut. Banken betrachten wohl üblicherweise die geziele Erzeugung dieses Vertrauens als Hauptaufgabe ihres Marketing. Im so erzeugten Vertrauen und durch die Darstellung einer zweifelsfreien Sicherheit und hohen Gewinnerwartung verlieren viele Kunden einen viel zu wesentlichen Teil ihrer Ersparnisse oder Ersparnis-Zuwächse immer wieder durch Geldanlage-Fehler. Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Provisionen- Information. Oft oder meistens oder praktisch immer unterbleibt diese Information - oder sie wird jedenfalls nicht ausreichend deutlich vermittelt. Würde diese Information ausreichend intensiv erfolgen, so würden Bankkunden die üblichen lobenden Aussagen über angebotene Geldanlagen als interessen-geprägt klar erkennten. Die Anleger würden sodann ausreichend kritisch werten. Vor wenig hat der Mensch mehr Angst als vor ihm klar angekündigten Risikopunkten. Die Psychologien und Soziologen haben über dies Phänomen Bücherberge angehäuft. Den angeblichen Risiko-Anleger gibt es zwar - aber nur ganz selten im ruhigen Beratungsgepräch der Bank mit ihren jahrelangen Stammkunden. Wer für solche Kundenkreise Risikopunkte klarstellt, wird nicht allzu viel Umsatz machen im Besucherzimmer der Bank. Jeder Verkäufer weiß es: Um zu verkaufen, muss man "positiven". Ein Verkäufer, der bei Notebooks immer das Faktum mitteilt, dass jedes Gerät eine lebensgefährliche Akku-Explosiion haben könnte, wird nicht allzu viele Notebooks verkaufen. Rein umsatzbedingt ist das Verschweigen der Risikopunkte also kaum vermeidbar, um bei der Geldanlage überhaupt im Geschäft zu bleiben. Auch im Fall eines solchen Verschweigens wird aber üblicherweise die Mutmaßung einer objektiv vergleichenden Beratung herbeigeführt. Im Gegensatz zu Notebooks gibt es aber Geldanlagen auch praktisch ohne das verbreitete Risiko einer "Explosiion". An diesen traditionellen Formen kann die Bank aber gewöhnlich nicht allzu viel verdienen...
Fehlende Infomation über das ,,Emittenten-Risiko'' Die vermittelnde Bank informiert die Anleger meist nicht ausreichend einsehbar darüber, dass die Zahlungsversprechen die einer Bank - beispielsweise einer im Auslang - im Sinn des normalen Vertragsrechts sind. Die Kunden sind meist trotzdem im Glauben, ihre örtliche beratende Bank selbst sei der Garant des Kapitals. Die Kunden können infolgedessen nicht ohne Weiteres erkennen, dass die Einlagensicherung ihrer deutschen Vermittler-Bank hierauf möglicherweise unanwendbar ist. Die Kunden werden möglicherweise entweder gar nicht oder aber nur unzulänglich darüber infomiert, dass bei Zahlungsunfähigkeit dieser Drittbank der gesamte Kapitalbetrag möglicherweise erlöschen würde. Direkte oder indirekte Garantieversprechen In einer Mischung aus Vorsatz und / oder Dilettantismus wird oft beim üblicherweise unerfahrerenen Privatanleger der Eindruck erweckt, ein Verlust könne nicht eintreten. Gleichgültig, mit welchen offenen oder verdeckten Formulierungen, gleichgültig, ob nur verbal oder auch im gedruckten Prospekt. Die der Marketing-Abteilung gern erlaubte Leichtfertigeit - ist es juristisch reflektierte Taktik? Die Verantwortungsträger können sich damit entlasten, dass ihnen diese Murks-Arbeit in der Fülle der Aufgaben entgangen sei. Das ist schwerlich wahr, ist aber auch schwerlich widerlegbar... Die Mitarbeiter des Marketing könnten sich persönlich entlasten, indem sie zutreffend belegen, dass sie für Jura nicht vorgebildet seien. Also ist möglicherweise Prospekt-Straftat gegeben, aber kein ohne Weiteres greifbarer Täter. Sobald eine Bank bei einer Invest-Einladung sicherstellende Formulierungen einfließen läßt, hat sie gegenüber einem sehr guten Anwalt einen sehr schlechten Stand. Sind sehr gute Anwälte für den Durchschnittsanleger leicht zu finden, zu gewinnen und zu bezahlen? Was die Bank an Informationsblättern auslegt, ist Einladung, und dies mit Identifizierung der Bank. Typische Worte sind ,,Garantie-Zertifikat'' oder ,,es ist volle Sicherheit für Ihr Kapital gewährleistet'' oder ,,es darf als ausgeschlossen gelten, dass das eigentliche Kapital fortfällt'' - oder wie auch immer die Sicherheit vortäuschende Klausel lautet. Die Haftung der Bank ist durchaus denkbar auch für einen Dritt-Prospekt, den die Bank nur einfach auslegt. Informationsprospekte - sofern von der Bank herausgegeben Wenig kann die rechtliche Arglosigkeit von manchen unerfahrenen Bankvorständen übertreffen. Sobald die Bank eine Anlageofferte stolz mit eigener Broschüre darstellt, eigener Name auf der Vorderseite, eigenes Logo, wird ein guter Anwalt die Details auf die rechtliche Verwertbarkeit hin analysieren. Solche Prospekte oder Broschüren im eigenen Namen der örtlichen Bank kommen durchaus häufig vor. Aus Image-Gründen der Bank werden die an sich haftenden Banken möglicherweise nur klein vermerkt. Auch diese Schriftgröße wäre nach bestimmten Regeln rechtlich zu werten. Das betrifft die Proporition. Es betrifft auch die eigentliche Schriftgröße. Ist diese wie im Telefonbuch oder kleiner, so ist das nicht besonders gut für die betreffende Bank im Rechtsstreit, sofern der Geldanleger einen guten Anwalt hat.
Wer geht zur örtlichen Bank, um zu besprechen, was er mit seinem Geld tun soll? -Typischerweise der Vorsorge-Anleger. Das ist der Anleger für das Rentenalter, für das Studium der Kinder, für die Kapitalbildung bis zum Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes. Die Behauptung, der Anleger habe Verlustrisiken klar überschaut und selber in Kauf genommen, trifft für diesen Personenkreis sehr selten zu. Online-Geldanlage belegt nicht automatisch Eigenentscheid zu risikoreichen Finanzgeschäften. Bei Online-Geldanlage ist zwischen denjenigen zu unterscheiden, - die bewusst das Risiko wählen, - und denjenigen, die durch beratungsartige Informationen der Website - oder durch zusätzliche Kommunikation in bestimmte Anlageformen hineingelenkt wurden. Bei Erörterung mit Telefonat ist von Fall zu Fall nach den Umständen zu werten, wie sehr die Bank bei Fehlern anteilig belastet ist. Anlage-Entscheide bei Hausbesuch Bei Hausbesuchen ist es schwer für den Berater, seine Verantwortung zu bestreiten. Wozu sonst sollte ein aufwändiger Hausbesuch dienen? Kauf erfolgt auf eigenen Kundenwunsch ohne Beratung? Der Bankberater wird gern im Gespräch ein Formular ausfüllen und entsprechend ankreuzen, etwa wie: ,,Kauf erfolgt auf eigenen Kundenwunsch/ohne Beratung''. Das gemeinsame Gespräch erweckt allerdings bereits den ersten Anschein, dass die Klausel inhaltlich unwahr ist. Im übrigen kommt es auf das Gesamtbild an, also die Summe von früheren und späteren Beratungsbesuchen. Was dort geschah, ist zusammenfassend zu werten, damit der Einzelfall der Falschberatung einem Richter gegenüber überzeugend dargelegt werden kann. Bankberater, die Kundenkreisen ohne Risikoabsicht dennoch Risiko-Anlagen verkaufen, schneiden Diskussion über solche Klauseln ab, wie es überall beim Formularunterzeichnen gängige Übung ist. Typische Formulierungen kennt jeder vom Behördengang, vom Teilzahlungsantrag, vom Reparaturauftrag: - ,,das ist durch das Gesetz so vorgeschrieben''; - ,,das kreuzt der Computer immer automatisch an''; - ,,das ist eine reine Formsache''. Der Unterschied ist im Fall der Anlageberatung, dass eine derartige Formulierung zunächst einmal für den Kunden, eventuell aber auch für die Bank sehr teuer werden kann. Die Gesichtspunkte der Argumentation sind komplex und teils bank-bezogen, teils fall-bezogen. Hierzu wird der spezialisierte Anwalt gegebenenfalls aus seiner Kenntnis zahlreicher Fälle optimale Strategien ableiten.
Der Kunde vertraut meist nur auf seine örtliche Bank und deren Sicherheit. Den eigentlichen Vertragspartner nimmt der Rechtslaie meist gar nicht als Partner wahr. Die meisten, die bei der örtlichen Bank für Beratung vorsprechen, haben ein sogenanntes ,,konservatives'' Risikoprofil: Hauptmotiv ist: Sie wollen vor allem das Kapital erhalten. Erst in zweiter Linie wollen sie gewinnen - davon natürlich soviel wie möglich - so wie wir alle. Die interessierte Teilnahme am Herbeiführen eines hohen Gewinnversprechens ist also noch nicht Beweis für eine Risiken in Kauf nehmende Anlageabsicht. (Oft auch als ,,Risiko-Profil'' bezeichnet; aber es kommt ja weniger auf das Persönlichkeitsbild an, sondern auf den ganz konkreten kausalen Ablauf bei einer ganz konkreten Schadensentstehung.) Hätte ein Bankmitarbeiter gesagt: ,,Ihre Anlage setzt voraus, dass Sie in die Bank X im Statt Y vertrauen'', so würden praktisch alle Bürger sehr wohl überlegen: ,,Wie soll ich jemandem vertrauen, von dem ich nie zuvor im Leben gehört habe?'' Gewinn und Haftung verbleiben bei der örtlichen Bank. Nicht nur ausnahmsweise, sondern immer vertraut der Anleger auf die ortsbekannte Vertrauenswürdigkeit seiner Bank vor Ort - ein aus der Einlagensicherung unterschwellig abgeleitetes Vertrauen der kollektiven Meinungsbildung. Dies entspricht also der allgemeinen Lebenserfahrung. Wenn die Bank diese Relation ausnutzt und hierdurch jahrelang hohe Provisionen vereinnahmte, so haftet sie für den einmaligen Verlustfall, weil Verkaufsgeschäft - so die hier vertretene Meinung. In der Summe hat die Bank jahrelang meist viel mehr durch die schon immer analog missbrauchte Vertrauensbasis verdient, als sie irgendwann bei einem einzelnen Störfall zu kompensieren hätte. Auf die Frage, ob die Bank sich einen Risikoeintritt vorstellen konnte, beispielsweise eine Insolvenz einer ersten besten Adresse, käme es demnach gar nicht an. Verursachung und Schuld müssten nicht nachgewiesen werden. Es gilt im Kreditkartengeschäft: Die Banken übernehmend weitgehend die Risiken des Missbrauchs. Denn sie gewinnen im Mittel viel mehr durch die kollektiv gestaltete Laxheit der Risikovermeidung. Der Imageverlust des Kreditkartensystems wäre zu teuer, wenn die Banken die Schäden auf die Kunden auslagern würden, die durch die gewollte Laxheit eintreten. Analog lax handeln die Banken sehr oft in Fragen der Geldanlage-Beratung. Der Unterschied ist: Die Schadenssummen sind im Geschäftszweig der Geldanlage im Einzelfall derart hoch, dass es rentabel ist, es auf die zufällig betroffenden Kunden zu verlagern. Im Mittel kostet der Imageverlust die Bank weniger als der Finanzvorteil, dem Kunden den vielleicht oder meistens an sich von der Bank verschuldeten Schaden anzulasten. Es ist immer wieder erstaunlich, mit geschädigten Bankkunden zu sprechen. Denn die meisten bleiben ihrer Bank trotz gravierendem Schuldanteil danach treu. Wenn selbst die Geschädigten erstaunlich oft verzeihen, haben die Vorstände rein finanziell gesehen taktisch recht, sich wegen der eigenen Beratungsfehler stur zu stellen. Nicht immer ist taktisches Recht haben identisch mit Gerechtigkeit...
,,Was gestern die Formel für den Erfolg war, wird morgen das Rezept für die Niederlage sein.'' (Arnold Glasow) ,,Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt.'' (Ernst R. Hauschka) ,,Einen Rat zu befolgen heißt, die Verantwortung zu verschieben.'' (Johannes Urzidil, tsch. Lyriker, 1896-1970) ,,Jede Dummheit findet einen, der sie macht.'' (Tennessee Williams, Schriftsteller/USA, 1911-1983) ,,Wer nichts weiß, muss alles glauben.'' (Marie von Ebner-Eschenbach, 1830-1916, Aphorismen) ,,Aus Lügen, die wir glauben, werden Wahrheiten, mit denen wir leben.'' (Oliver Hassencamp, dt. Schriftsteller,) ,,Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.'' (Nehru, indischer Politiker, 1889-1964) ,,Unter Intuition versteht man die Fähigkeit gewisser Leute, eine Lage in Sekundenschnelle falsch zu beurteilen.'' (Friedrich Dürrenmatt, schweiz. Schriftsteller 1921-1990) weitere nützliche Information / ähnliche Themen
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