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v. 7. Juli 2022
Finanzkrise 2007...2012: Fehlende Fristenkongruenz als Teil der Ursachen: Etwa so waren vorherrschend erörterte Ursachenanalysen der Finanzpresse 2007...2012: Die Finanzmarkt-Krise ist entstanden auch als Folgewirkung der zu geringen Fristenkongruenz bei wesentlichen Akteuren. Die nächste Krise kommt bestimmt, weil Konjunkturen und Krisen sich immer abwechseln. Der Zyklus ist bedingt durch den selbstverstärkenden Effekt des einen wie des anderen. Von Krisen werden immer alle betroffen. Für alle ist es sinnvoll, sich auf die Effekte der nächsten Krise vorzubereiten, indem man die letzte wesentliche Finanzmarktkrise analysiert. Nur das ist der Zweck dieses Textes. Wissenschaftliche Vertiefung ist nicht angestrebt. Die nachstehende Ursachen-Analyse entstand etwa 2010. Daran wurde 2018 ein wenig nachgebessert, aber im übrigen der Inhalt beibehalten. Er ist eine verkürzte Darstellung der "unendlichen" Textmengen der Finanzpresse und der Wirtschaftsteile von Tageszeitungen. Dargestellt werden hier die Ursachen bei der Finanzwirtschaft. Siehe ferner: » Finanzkrise - Finanzwirtschaft - Ursachen (MC:) VEY-CAFINA-DE DE » Finanzkrise: Staatliche Fehler (MC:) VEY-CAGOVER-DE DE » Garantie/Bankkonten(Deutschl.): Nichtig? (MC:) VEY-STGARA-DE DE Prinzip der Einlagenbank Fristenwidrigkeit muss nicht bedenklich sein. Der folgende Fristenstatus zeigt es und gilt beispielsweise für Sparkassen, Volksbanken, private Geschäftsbanken. Diese Banken verfügen meist nur über ein relativ kleines Eigenkapital, gemessen an üblichen Regeln der Wirtschaft. Das Eigenkapital ist meist nur etwa 10 % der Bilanzsumme (in Wahrheit möglicherweise deutlich weniger). Diese Größenordnung ist die übliche Anforderung des Bankenrechts der entwickelten Volkswirtschaften. Für sorgfältig geführte Bankgeschäfte ist dies durchaus ausreichend, zumal stille nicht-buchungspflichtige Reserven hinzutreten. Die Bank erhält Einlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsfristen. Ein wesentlicher Teil der Einlagen ist recht kurzfristig, weil die Einleger es so wünschen und sich dann mit weniger Zinsen zufrieden geben. Bei Ausleihungen kann die Bank nicht mit ähnlich kurzen Fristen arbeiten. Immobilienfinanzierungen als Dauerfinanzierung mit tilgenden Annuitäten müssen normalerweise mindestens 10 Jahre Laufzeit haben. Bei anderen Krediten ergibt sich oft eine Laufzeit zwischen einem und 5 Jahren. Unabhängig davon, was der Vertrag besagt, können viele Ausleihungen auf keinen Fall fristgerecht eingefordert werden. Fristgemäße Annullierung von Kreditlinien von Unternehmen würde in vielen Fällen oder eher meistens die Insolvenz der Unternehmen herbeiführen, also Ausfall der Bankforderung. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen wesentliche "noch nicht voll ausgeschöpfte" Kreditlinien haben. Die Bank macht dies gerne, weil sie für die volle Summe eine Provision erhält, ohne voll leisten zu müssen. Gerade in Krisenperioden werden Unternehmen dazu tendieren, diese Kreditlinien auszuschöpfen und das Geld möglicherweise sogar bei einer anderen Bank zu parken. Sehr offenkundig ist die Bank im Fall von generellem "Run" zahlungsunfähig. Eine immerhin relative Fristenkongruenz schützt hiergegen ausreichend zuverlässig. Wenn alle Einleger ihre Einlagen fristgerecht abrufen ("Run"), so kann die Bank aus ihren eigenen Möglichkeiten heraus der Summe der Anforderungen regelmäßig nicht entsprechen. Dies ergibt sich aus der zuvor dargestellten Zusammensetzung von Einlagen und Ausleihungen. Diese generelle Situation ist durchaus gesetzlich zulässig und sogar volkswirtschaftlich wünschenswert. Es ist also volkswirtschaftlich wünschenswert, dass das Bankwesen zusammenbrechen kann. Denn nur so kann der Sparwille optimal abgeschöpft und optimal in mehr Wirtschaft kanalisiert werden. Allerdings muss den Risiken vorgebeugt werden. Deshalb gibt es im Bankenrecht aller entwickelten Volkswirtschaften zwingende Regeln der "relativen" Fristenkongruenz. Es ist bekannt, dass normalerweise ein Run nicht erfolgt, so lange eine Bank nicht überschuldet ist und so lange die Zusammensetzung der Einleger natürlich gewachsen ist und überwiegend ohne Akteure der Finanzmärkte ist. Auch die Vertrauensbeziehung der Bank vor Ort zu ihren Kunden vor Ort ist gewöhnlich wesentlicher Faktor der Sicherung gegen das Run-Risiko. Die bankrechtlichen Regeln der Fristenkongruenz sichern Mindestregeln, die den Erfahrungswerten entsprechen. Außerdem kann im Fall von irrationalen Bankkunden-Abrufen der Einlagen ein Moratorium der Auszahlungen für Ruhe sorgen. Ist diese Regelung mit der passenden öffentlichen Botschaft eingepackt, so kann der Effekt durchaus beruhigend sein. Sünden bezüglich der Fristenkongruenz Zu Problemen kommt es immer dann, wenn Regeln verletzt wurden. Beispiele: Wenn das Eigenkapital fehlt, beispielsweise möglicherweise bei Offshore-Gesellschaften, die von der Karibik aus Finanzgeschäfte betreiben, so besteht kein Risiko-Puffer, beispielsweise bei Ausfällen der eigenen Ausleihungen. Beispiel: Wenn in der Finanzmarkt-Krise 2007...2012 die ausgegebenen Hypotheken in den USA überwiegend nicht mehr bedient werden und als Anlage des Portefeuilles wesentlich sind: Dann spricht es sich herum und die Refinanzierer, meist erfahrenen Finanzakteure, werden überwiegend gleichzeitig ihre gewährten Darlehen abrufen. Oft bedingt das Problem auch eine vertragliche Berechtigung zur fristlosen Kündigung der Einlagen. Wenn die Fristenkongruenz fehlt: Wenn langfristige Geldausleihung systematisch durch kurzfristige Einlagen refinanziert wurde, sofern es sich bei den Einlegern um routinierte Finanzakteure handelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese irgendwann einmal überwiegend und gleichzeitig ihre Einlagen abrufen, ist dann nahezu hundertprozentig. Die Frage ist dann nur, wann es aus irgendeinem Anlass passiert. Es mag 5 oder 10 Jahre gut gehen, länger meist nicht, weil in Krisenperioden recht verwundbar. In allen derartigen Fällen ist Insolvenz des problematischen Finanzakteurs garantiert. Zunächst ist es möglicherweise nur eine Liquiditäts-Insolvenz. Gewöhnlich kommen dann aber erhebliche Vertragsstrafen und Zinseffekte hinzu, wie auch immer diese genannt werden. Das ist analog zum Überziehungszins des einfachen Bankkontos. Diese finanziellen Folgewirkungen verzehren dann rasch das - meist geringe - Eigenkapital. Es entsteht dann meist sehr rasch auch eine Überschuldungs-Insolvenz. Das Bankrecht verbietet derartige Fehler. Das ist in den entwickelten Staaten der Erde weltweit der Fall, so auch in Deutschland. Vorstände und Aufsichtsräte deutscher Banken haben darüber zu wachen, dass die Regeln der "relativen" Fristenkongruenz eingehalten werden. Ein Verstoß kann zivilrechtliche Folgewirkungen haben. Durch den Gesamtablauf entstehen regelmäßig auch strafrechtliche Folgewirkungen. Vorstände und Aufsichtsräte wesentlicher Banken verfügen über ausreichenden rechtlichen Beistand, diese Problematik gesetzestreu zu vermeiden. Bedingung ist, dass Vorstände und Aufsichtsräte es wirklich so wollen und dafür ausreichend kompetent sind. Das Recht erzwingt derartige Fehler? Eine Variante des Problems der Fristenwidrigkeit ist, wenn bei einem Finanzinstitut der Zinssatz für Guthaben oberhalb des Zinssatzes für aktuell mögliche Ausleihungen liegt. Auch vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen können dies bewirken. Beispiele von realen Erscheinungsformen: Garantiezins bei Lebensversicherungsverträgen. Vertraglicher Zins bei Bausparkassen bei Ansparkonten. Charakteristische Ursache ist, dass zum Zeitpunkt von langfristig wirkenden Regelungen ein derart erhebliches Fallen des Zinsniveaus für ausgeschlossen gehalten wurde. Wenn immer der Gesetzgeber bei Altersvorsorge-Konzepten Festlegungen für zukünftige Guthabenzinsen verlangt, wird das Problem sehr konkret. Im Hinblick auf eine Mischung des Kundenbestands können die daraus sich ergebenden finanziellen Defizite einer Minderheit der Verträge in der Regel ohne Insolvenz des Finanzinstitutes überstanden werden. Anders ist es, wenn das gesamte Geschäftsmodell betroffen ist. Beispiel: Schneeballsysteme für Hochzins-Offerten. Eine andere Problematik ist, wenn Pensionssysteme mit bestimmten Renditen des Kapitalstocks rechneten. In Niedrigzinsperioden kann dies zur Erhöhung des Kapitalstocks zwingen, beispielsweise bei Betriebsrenten. Diese Beispiele zeigten, dass die Realität uns nicht immer den Gefallen tut, so einfach zu sein wie man es gerne hätte. Man muss das im Kopf tragen, um Vorgänge richtig zu deuten und um bei Bedarf in eigener Sache gegebenenfalls richtig zu entscheiden. Eine wissenschaftliche Vertiefung über solche Varianten ist nicht der Zweck dieses Textes. Wenn Banken scheitern, so fehlt es selten an gravierenden Verstößen. Wir haben uns damit abzufinden, dass praktisch keine Bank für Einlagen und Ausleihungen buchstabengetreu einhalten kann, was sie verspricht. Dies an sich ist nicht auslösend für Probleme. Auslösend für Probleme ist regelmäßig, dass auch andere Fehler erfolgten oder dass die typische Zinssatz-Konstellation zwischen kurzfristig=niedrig und langfristig=hoch sich temporär umkehrte. Eine solche Umkehrung ist im Privatkundengeschäft im allgemeinen absorbierbar, im Gr0ßfinanzgeschäft aber sehr leicht tödlich. Natürlich können auch schicksalsbedingte Vorgänge eintreten. Eine Bank, deren hauseigenes Computersystem durch ein unverschuldetes Feuer zerstört wurde, gerät möglicherweise hierdurch in Insolvenz, aber dies ohne Verstoß. Doch dies ist natürlich extremer Ausnahmefall. Faustregel: Eine Insolvenz einer Bank hat praktisch immer Schuldige. Fast immer wurde gravierend gegen geltendes Recht verstoßen. Fast immer bestehen zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten. Strafrechtliche Vorwürfe sollen immer nur behutsam und nach Anhörung des anderen erhoben werden. Aber jedenfalls sollte die Analyse der Ursachen immer auch die Analyse zu Regeln des Strafrechts umfassen.
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