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v. 7. Juli 2022
Diese Kernbegriffe werden nachstehend wie folgt Interpretiert: "Crowdfunding" = das Geld ist weg für einen werthaltigen Zweck. "Crowdfinancing" = das gesuchte Geld wird beim Suchenden zum arbeitenden Kapital - Darlehn oder Beteiligung. "Crowdinvesting" = die Anbieterseite für das "Crowdfinancing"; könnte theoretisch und begrifflich gesehen auch interpretiert werden als gemeinsames Investieren in sonstige Anlageformen. Übrigens ist die vorherrschende englischsprachige Schreibweise zu etwa 50 % in Form von zwei Wörtern: crowd funding, crowd financing, crowd investing. Die deutlich vorherrschende Zusammenfassung der Wörter in deutschem Sprachkontext, dies hat den Vorteil, dass man nicht darüber grübeln muss, ob das Crowd Funding ist oder Crowd funding oder crowd funding. Alle Varianten sind keine Erfindung dieser Jahre. Alle gibt es, seit es menschliche Zivilisation gibt. Die Börsen der Finanzmärkte sind nichts anderes als Crowdfinancing. Das ist aber mit etwas Grund derart durchgreifend reguliert, dass die Konkurrenz aller kleineren Gründer um das Investorengeld abgeschaltet ist. Dadurch besteht ein Finanzierungs- Vakuum, das die Banken dann mir ihren teuren Firmenkrediten und mit persönlicher Inhaberhaft lukrativ abgrasen können. So hat fast alles in der Wirtschaft einen tieferen Grund. Es würde nicht überraschen, falls Bankenlobby und Aufsichtsbehörden vor Crowdfinancing warnen. Das hat hier und dort auf der weiten Welt bereits eingesetzt. Statt zu warnen, könnte man natürlich stattdessen sichernde Funktionsregeln für Crowdfinancing gesetzlich vorschreiben. Das hieße, ein Börsenrecht der ganz Kleinen zu schaffen. - Wird das je kommen? Andere Frage, gibt es irgendeine Lobby, die mehr Geld in die Politik investiert als die bestehende Finanzlobby für Erhaltung des Bisherigen? - Nun können Sie versuchen, sich beide Fragen selber zu beantworten. (Soweit hier erinnerlich, hat die Finanzwirtschaft bei der registrierten Parteienfinanzierung in Deutschland mit Abstand den ersten Platz. Sollte dies irrig sein, dann bitte die Berichtigung mit Nachweis übermitteln an ok @ fin7.com.) Crowdfunding ("geschenktes Geld") über Internet-Websites funktioniert bereits recht gut. Ein wesentlicher Nachteil ist die nötige Emotionalität. Das ist meist für Kultur oder Charity... Initiatoren müssen sich selber verkaufen und Hype dafür verbreiten. Für einen Kulturschaffenden ist das kein Problem. Bei ihm ist es der Zweck und der Wert der Sache, sich sebst zu verkaufen. Für Wirtschaft und Technologie ist dieses Element des Crowdfinancing oder auch des Crowdfunding eher problematisch. Wer zeitaufwendig die Oberfläche der Sichtbarkeit polieren muss, läuft Gefahr, die Qualität der Sache zu vernachlässigen. Meist ist Schaffen von komplexer Software involviert bei wirklich guten Projekten, und dann endet sehr rasch lustig-lustig und es wird ausgesprochen intellektuell anspruchsvoll. Crowdfinancing (also Geldvergabe als Beteiligung oder Darlehn) entwickelt sich erst ansatzweise, zumal es je nach Rechtsordnung eines Landes unzulässig sein kann. Das sich selbst Verkaufen mit Emotionen und Videos schafft zudem einen Nachteil für echte künftige Unternehmen und für zukünftige Unternehmer, die dies wohl besser nie tun sollten. Betrüger haben insoweit keine Probleme. Bewertung: Sollte sich Crowdfinancing trotz dieser Problematik gut entwickeln, so wäre es eine gute Lösung für vieles. Bemühungen in diesem Sinn sind unbedingt empfehlenswert.
Erfolgsquote mit Anträgen für Venture Capital: (also das, was die meisten zur Zeit am meisten versuchen) Je nach Sichtweise und Anlauf akzeptieren solche Anbieter wohl weit unter 1 % der Anfragen. Die Erfolgsquote ist sogar eher weniger als 1 von 1000 Anfragen. Diesen quasi Null-Erfolg haben hoffende Gründer nach viel Arbeit für Nachweise, überwiegend Bürokratie für Vortäuschung von Prüfbarkeit durch Scoring-Systeme. Das ist eine verlorene Arbeitszeit fast ohne Eigenwert. Nicht viel besser ist es bei staatlichen Förderstellen, sofern technologisch komplexe Innovation vorliegt und der Antragsteller nach langer zeitaufwendig Vorbereitung natürlich hernach fast immer ohne bares Eigenkapital ist und ohne die sogenannte "Hausbank" und ohne nette Millionäre in der Verwandtschaft. (Wäre es glücklicher gelagert, so würde der Gründer ja nicht nach einer Finanzierung suchen.) Also: Bürokratie-Schädigung der Leistenden durch unsinnigen Nachweise-Zwang? Manche Mitarbeiter von Förderstellen des Staates sollen gelegentlich sogar frech genug sein, zu behaupten, das sei ja nur zum besten Wohl des Antragsteller. Der Antragsteller werde sich ja erst dann selber klar über das, was er will und wie es ablaufen wird. Dabei geht es immerhin um eine Schädigung von 5000 Euro Arbeitswert pro grundlos abgelehnten Antragsteller... Sprechen die Betreffenden von Gründern oder von Babys?... Also schön, es gibt Arroganz und es gibt sehr viel Arroganz. Manchmal gibt es aber sogar zum Himmel stinkende Arroganz mancher Nur-Bürokraten für die Leistenden. Crowdfinancing, Crowdfunding: Erfolgsquote je nach Umständen und Sichtweise rund 30 bis 50 %. Wenige Nachweise mit Überzeugungskraft und Logik genügen. So ist es richtig: Die Köpfe der Anleger befinden mit suchender Intelligenz über die Aussichten statt auf immer leicht manipulierbare Buchhalterei-Bürokratien und komische Scoring-Berechnungen zu vertrauen. Wieso funktionieren Crowd-Konzepte besser als staatliche Innovationsförderung und Investbanker mit Venture Capital: Die Schönheit von Businessplänen ist fast absolut nichtssagend. Was zählt, ist das Passen eines Internet-Projektes in die ökonomische und soziale Realität, ferner die Erfahrung und Standfestigkeit und Wissensbreite der Gründer, ihr Arbeitsfleiß, ihre Flexibilität, ihre Intelligenz. Kein Scoring-System kann dies bisher umfassend werten. Menschliche Intelligenz der Anleger und Finanzierer kann es werten. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Spielregeln einer Website für Crowdfinancing den Blendern den Zugang erschwerden. Wenn man die Unmengen von "Apps" für iPhone und Android auf solchen "Crowd"- Plattformen beobachtet, so ist das nicht sehr beruhigend. Trendige Sachen sind für die Massen immer ein Grund, hinterher zu laufen. Aber sowohl iPad wie auch Android-Tablets sind keine richtigen Computer, von Smartphones ganz zu schweigen. ("Root" ist blockiert und Apps sind ständig abhängige Modul-Abrufer, nicht dauerhafte autonome Software, haben extreme Lücken in Sachen Sicherheit und Datenschutz usw. usw..) - Sind APPs Programme? Oder sind sie eine Versklavung eines Micro- Programmierers durch den Hersteller? Kann man dem entrinnen, indem man eine Mini-APP mit der Kernleistung in HTML5 oder ähnliches kombiniert? - Der trendige Durchschnittsanleger einer "Crowd" hat keine Ahnung von dieser Problematik seiner Geldanlage in eine APP mit all ihrer Fragilität. Auch gibt es - je nach Zählweise - inzwischen wohl bereits rund 1 Millionen "Apps". Wohl nur rund 100 der Anbieter verdienen Geld damit. Immer droht bei Anhängsel-Produkten die Gefahr, dass der Veranstalter (hier: Apple, Google) von einem Tag zum nächsten den Hahn abdreht oder gute Erfolge von da an selber macht. Anhängsel-Businesse hat es in der Informatik immer und immer gegeben. Die Erfolgs- und Überlebensquote davon ist aus den vorgenannten Gründen ziemlich exakt Null. Wie die Statistik zeigt, werden glücklicherweise fast nur echte Computer für ernsthafte Sachen benutzt, beispielsweise für Bankgeschäfte. Die Trends kommen und gehen seit Jahrzehnten. Nur echte Computer sind eine Konstante seit etwa 1970 (UNIX, auf dem die gesamte heutige PC-Informatik letztlich in kontinuierlicher Fortentwicklung fußt). Auch für Tablets sind echte vollwertige Computer-Betriebssysteme in Vorbereitung. Es gibt solche vollwertigen Tablets übrigens bereits seit etwa 2000 zu kaufen. Bis dahin sind Netbooks eine richtige und intelligente Lösung: Gut tragbare kleine echte PCs mit bis zu 8 Stunden Autonomie für Textarbeit unterwegs. Dass APPLE den Tablet-Computer erfunden habe, können nur schlecht Informierte unter den Journalisten schreiben. Für diesen Unfug gibt es dann angeblich öfter auch ein kostenloses iPad oder iPhone als Testexemplar, wird kolportiert (ist nicht überprüfbar, ob wahr oder nicht). APPLEs "Leistung" bestand unter anderem darin, aus den echten vollwertigen Tablett-PCs eine limitierte reduzierte Version herauszuschneiden, die nur noch kann, was APPLE kontrolliert. Sobald alle Rentner-Senioren dank Marketing endlich ihren Tablet-"Computer" oder ihr "Kindle" und was auch immer endlich gewagt haben, ist das ein Gewinn für uns alle. Endlich versucht niemand mehr von ihnen, USB-Sticks als Flaschenöffner zu benutzen. Sobald aber sparsame Rentner-Senioren an allen Ecken und Enden mit Tablets herumsitzen und spielen und ihren 30 Jahre lang verpassten Eintritt in die Gegenwart endlich nachholen, dann ist die Trendigkeit der Mode vorbei. Die Horde der Jungzeit-Abenteurer verwendet sodann ihr überzähliges Geld für den nächsten Möchtegern-Trend. Trend-orientierte Start-ups werden sodann sehr rasch zu Close-downs. Im schlimmsten Fall ist das inklusive Konkursverwalter und Strafverfahren. Wenn Crowdinvesting (und Crowdfunding) von den problematischen Trendthemen vorsichtigen Abstand halten, so könnten sich daraus die Volksbanken und "Bausparkassen auf Gegenseitigkeit" für die Welt von morgen entwickeln.
Auch die Rechtslage ist immer zu beachten. Das sonst so bürokratische Deutschland hat bei Crowdfinancing eine sehr vernünftige Minima-Regelung in Anwendung. In den USA ist wie so oft weltweit "alles, was Spaß macht, verboten," aber wohl nicht mehr lange. in Großbritannien ist ein Spektrum der Varianten zwischen unkontrolliert und kontrolliert. In Frankreich kleine Unternehmen für Innovatives zu gründen, das ähnelt einem Selbstmord. Was der Staat nicht macht und was kein Gemüseladen ist, riskiert, als verdächtig zu gelten und irgendwann durch einen Staatseingriff ruiniert zu werden. Die staatliche national und von der EU Geförderten für ziemlich Jedes und Alles werden es sich nicht lange bieten lassen, mit privater Erfolgskraft konkurrieren zu müssen. Irland, die Schweiz, Luxemburg und die Kanalinseln sind nicht zu vergessen beim Konzipieren. Aber Crowd-Aktivierung funktioniert in erster Linie auf größeren Binnenmärkten. Die kleineren Staaten sind in Helferfunktion so wie beispielsweise die Offshore-Ableger der deutschen Landesbanken. Der Staat wird es hoffentlich nicht vorwerfen, sofern Bürger die offshore-Strategien der staatlichen Banken als Anschauungsobjekt zum Lernen betrachten. Hier ist kein Fall bekannt, dass bei einer Staatsbank wegen offshore-Aktivitäten der Bank je ein Vorstandsmitglied oder Aufsichtsratsmiglied den Posten verloren hätte.
Problemrisiko beim Crowdfinancing Gesetzt den Fall, 300 Kleininvestoren verlieren alle ihre insgesamt 100 000 Euro bei einem Hype-Startup für die millionste APP. Sagen wir, die geniale APP, wie sich 40 Millionen Leute ihre eigenen Autos für die Stunden der eigenen Nichtbenutzung gegenseitig vermieten. Klingt gut? - Die ziemlich erste Anleger-Prüfung sei immer: "Gibt es das schon?" - Also beispielsweise einfach eine Google-Suche für: App Auto unbenutzt vermieten Alles Geniale gibt es schon? Jedenfalls, gesetzt den Fall, dieser weitere Marktteilnehmer schafft die Kurve nicht. Alles Geld ist weg. Was tun die 300 Kleininvestoren? Werden die Anleger von im Mittel 300 Euro nun Zeter und Mordio schreien? - Die gleichen Leute, die bei ihrer Hausbank durch Falschberatung gerade 10 000 Euro verloren haben, ohne zum Kadi zu laufen? Die gleichen Leute, die ohne mit der Wimper zu zucken fast 20 % Überziehungszins ihrer Hausbank zahlen? Das Problem ist bekannt: Wer mit Kleinen kontrahiert, fühlt sich bei jedem Schaden leicht hintergangen. "Enttäuschtes Vertrauen" und sonstige große Diskurse sind an der Tagesordnung. Bei seiner Bank fühlt der Anleger sich nicht "so richtig hintergangen" trotz aller kick-backs der Bank aus der "Beratung". Denn die Bank ist ja wer, ist ja eine Bank, irgend etwas hoch Entrücktes. Tatsächlich hat der Anleger bei einem scheiternden Crowdfinancing- Investment meist schlicht und einfach seine Hausaufgaben nicht gemacht. Er hat versäumt, gründlich genug nachzudenken, wofür und an wen er sein Geld vergibt. Außerdem würde er sicherlich nicht klagen, sofern seine Einlage sich in 3 Jahren verdreifacht hätte. Also, die Gewinne nimmt man gerne? Bei den Verlusten ruft man nach dem Staatsanwalt?
Die jetzige erste Serie des Crowdfinancing könnte ab etwa 2016 einen gewaltigen Image-Schock erleiden. Sodann würde der Gesetzgeber vielleicht intervenieren, um das hervorragende Konzept zu stabilisieren. Aber damit würde der Gesetzgeber es auch bürokratisieren und würde vermutlich die viele schöne aktuelle Dynamik weitgehend abtöten. Die staatlichen Förderbanken wären dann glücklich? Denn das ausweitende Crowdfinancing ist ja der Beweis des fast-totalen Versagens der staatlichen Förderstellen für Internet- und Software-Innovation. Am nötigen Budgetansatz fehlt es nicht. Geld ist genug da. Aber es versickert bei den Netzwerkern oder sonstwo und sonstwie. Bei eigen-unternehmerischen Gründern im Wissensgeschäft kommt davon so gut wie nichts an. Auch die vielen kleinen Banken vor Ort haben es gar nicht gern, wenn man ihnen das zinsteure hochlukrative Gründergeschäft entwendet. Denn mit den häufigen kreuz und quer verschachtelten Bürgschaften der zu beutelnden Verwandten ist das Sonderrisiko weg, Der lukrative Grpünderzins für ein Sonderrisiko setzt man aber trotzdem in den Darlehnsvertrag? Wie viel gründerfreundliche Heuchelei ist es, soweit Banken vor Ort so verfahren? Die mögliche zukünftige Schadensfall-Krise beträfe das Crowdfinaning, nicht das Crowdfunding. Beim Crowdfunding ist das Geld ja vereinbarungsgemäß definitif "futsch". Die versprochenen Gegenleistungen, beispielsweise DVDs zum Verstauben im Regal oder bedruckte Wäsche für den Oberkörper, das klappt meistens ausreichend gut. Beim Crowdfinancing - also Geldanlage - ist demnach alles sehr sorgfältig zu gestalten und sehr sorgfältig zu prüfen. Ausschlaggebend sind die Klauseln des Kleingedruckten für Problem-Konstellationen insbesondere beim Teilausfall oder Totalausfall der Geldeinlagen. Wie immer, das Wichtigste an einem Vertrag ist nicht, was man sich gegenseitig verspricht. Das Wichtigste ist, zu vereinbaren, was wohl passieren soll, wenn das aufrichtig Versprochene nicht klappt. Da es meist verschiedene Formen des Nichtklappens geben kann, ist eine wirklich gute Vertragsgestaltung nicht knappes Juristendeutsch, sondern ausgefeilte Logik-Kunst unter Mitwirkung von Wirtschaftsfachleuten. Bei typischen hype-geprägten Gründungen für die jeweils gerade emotional aufgeheizten Themen kann die Ausfallquote 90 % oder mehr sein. Bereits bei ausgeprägt konventionellen Gründungen sind Ausfallquoten um 30 % der Projekte durchaus im Rahmen der Erfahrungen. Man bedenke: Selbst Coffee-Shops und Gemüseläden mögen in 30 % der Fälle scheitern. So triviale Gründe wie Krankheit, Partnertrennung und Kundenschwund fordern auch bei konventionellen Gründungen ihre Quote des Scheiterns. Auf Märkten für Innovatives kann man mehr gewinnen. Man verliert aber auch viel häufiger. Das Ausfallrisiko muss den Anlegern schon vorher klar genug gesagt werden. Gegebenenfalls kann das Ende von allem dann friedlich abgewickelt werden und ohne Ruf nach dem Staatsanwalt. Es gibt so gut wie keine kleinbetriebliche Insolvenz ohne Straftat, beispielsweise Konkursverschleppung. Daraus ergibt sich ein ziemliches Erpressungspotential gegen Gründer und gegen die Bankkonten ihrer Angehörigen nach dem Prinzip: "Wo kein Schaden, da winkt der Freispruch." Das alles kann man ziemlich gut vermeiden, wenn man alles ziemlich richtig macht schon beim Vertragsabschluss zwischen den Gründern und den Einlegern.
Viele Rechtsfragen - und noch keine Rechtsprechung Vorab und nochmals sei der Unterschied klargestellt: Beim Crowdfunding ist das Geld des Einzahlers definitiv weg. Dafür erhält er eine Gegenleistung, beispielsweise eine DVD oder eine Ehrung oder den Genuss von Selbstliebe nach dem Tun guter Werke. Beim Crowdfinancing entsteht ein dauerhafter Anspruch des Einzahlers. Eine klare Rechtslage ist allein deshalb nicht möglich, weil dies neue Phänomen noch keine wesentliche Rechtsprechung haben kann. Eine klare Rechtslage ist auch deshalb nicht möglich, weil jede Crowdfinaning- Plattform ihre eigenen rechtlichen Spielregeln definiert. Dies wird zusätzlich überlagert durch die Definition der Vertragslage zwischen Geldempfänger und Geldgeber. Die nachstehende Übersicht zeigt wichtige rechtliche Fragen auf. Genehmigungspflicht, Prospektpflicht Klarzustellen ist, dass Aufsichtsbehörden beaufsichtigen, nicht aber die definitiven Entscheider sind. Ein Entscheid einer Aufsichtsbehörde kann vor Gericht angefochten werden. Erst der gerichtliche Entscheid ist die von da an geltende Rechtslage. Letztlich unanfechtbar ist eine Rechtslage aber nur, soweit ein relativ zeitnaher gerichtlicher Entscheid eines obersten Gerichtes vorliegt. Aufsichtsbehörden betrachten es gewöhnlich nicht als ihre Aufgabe, Neuerungen am Markt von geringem Finanzvolumen einer bürokratischen Detailkontrolle zu unterwerfen. Eher ist eine abwartende Haltung üblich. Das ist auch gut so. Ein anfängliches tolerantes Gewährenlassen ohne Auflagen der Behörden bedeutet also noch nicht, dass es dauerhaft so bleiben werde. Sichtet man die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden, so besagen diese keineswegs, dass beispielsweise bis rund 100 000 Euro oder USD oder britische Pfund alles erlaubt sei. Es zeigt sich ein breites Spektrum der Aspekte. Es ist nicht vorgesehen, an dieser Stelle darauf näher einzugehen. Eine wichtige Konsequenz ist aber: Was geschieht, wenn für eine Finanzierung einige Jahre später beim Totalverlust des Geldes ein Verstoß eingewandt wird? Und die Antwort kann bitter sein: Möglicherweise haften für die Anlegerverluste dann die Gesellschafter der empfangenden GmbH mit ihrem persönlichen Vermögen und Einkommen. Das gleiche kann die Veranstalter der Crowdfunding-Plattform treffen. So wie die Drogenhändler gerne schon einmal strafrechtlich kaum verurteilbare Minderjährige vorschicken zum Dealen, so könnte es praktisch sein, gerne schon einmal rechtlich unerfahrene inkassotechnisch kaum belangbare junge Studenten vorzuschieben beim Startup-Deal. Das macht sich auch gut für die klassischen Gründer-Photos mit der lässigen Siegerpos(s)e. Geld gibt es für Gläubiger dann meist trotz Haftungsdurchgriff durch den GmbH- oder UG-Mantel nicht zu holen. Wegen der schwer vermeidbaren Strafrechtsproblematik sind dann aber möglicherweise sehr rasch die Angehörigen der Gründer mit ihrem Vermögen in der faktischen Haft. Darf man Anlegern die Veräußerung der Anteile untersagen? Gesetzt den Fall, den Anlegern ist untersagt, 7 Jahre lang ihre Anteile zu veräußern. Da es einstweilen keinen Zweitmarkt für derartige Anteile gibt, gibt diese Sperre Sinn ab. Anteile ohne Zweitmarkt haben hohes Risiko, völlig zu verfallen, dies unabhängig vom Unternehmenswert. Die erste Frage ist, ob eine derartige Klausel legal ist, sofern sie sehr ausgeprägt gegenüber Normalbürgern ohne Investoren-Erfahrung abverlangt wird. Gesetzt den Fall, man bewertet die Klausel als zulässig. Dann gibt es aber Fälle, wo sich Probleme ergeben: Der Erbfall bei Ableben des Anlegers. Ehescheidung. Insolvenz des Anlegers. Die Veräußerungspflicht, sofern der Anleger zum Sozialfall wurde. Gesetzt den Fall, für diese Probleme ist vorgesorgt. Dann fragt sich aber, ob auch für die Administrierkosten vorgesorgt ist, wenn in Anbetracht der vielen Kleinanteile solche Vorgänge häufig auftreten. Ist es problemfrei, dass die Verwertung der Anteile über 5 Jahre hinaus eingeschränkt ist? Gängige Fristen des Strafrechts über Täuschung bei Geldanlagen liegen bei 5 Jahren. Im Falle eines Erfolges im Strafverfahren ergibt sich gewöhnlich auch ein Erfolg bezüglich der zivilrechtlichen Ansprüche, möglicherweise auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist der zivilrechtlichen Ansprüche. Können Anleger frühestens nach mehr als 5 Jahren nach der Geldanlage zu beweiskräftigen Anhaltspunkten gelangen, dass sie getäuscht wurden, ist dies möglicherweise zu spät. Wer als Anleger Fristen von deutlich mehr als 5 Jahren vor sich hat, muss sich klar darüber sein, worauf er verzichtet. Allerdings sind Straftaten im meist liebenswerten Gründermilieu eher selten. Geldverluste beruhen dann in erster Linie darauf, dass unerfahrene Anleger am ehesten für Hype-Produkte des jeweiligen aktuellen Trends zu gewinnen sind. Die dann für fast 100 Prozent der Projekte zu erwartenden Verluste haben die Anleger sich dann selber zuzuschreiben. Dass ausgerechnet die oberflächlichen Anleger mit Herdenverhalten dann am meisten nach der Justiz rufen, ist eine bekannte Erfahrung, aber ohne viel Aussicht auf Erfolg vor Gericht. Ist es sinnvoll, dass die Verwaltung der Anteile beim Koordinator der Crowdfinancing- Plattform dauerhaft gebündelt bleibt? Dass dies verantwortungsbewusst ausgestaltet wird, sei vorausgesetzt. Insbesondere muss eine Abtrennung der Vermögenswerte Dritter von Eigengeschäften der Plattform vorliegen. - Ob es sich um eine genehmigungsbedürftige Portefeuille-Verwaltung handele, diese Frage könnte vielleicht aufgeschoben bleiben, bis das Volumen ausreichend groß geworden ist für wesentliche Probleme. - Das gleiche gilt für die Frage, ob Vorschriften über Finanztreuhänder oder ähnliche Funktionen bereits jetzt im Buchstabensinn anzuwenden seien. Die Kernfrage dürfte aber sein, wie diese Mittlerfunktion für irgendwann zigtausende von Micro-Investoren konkret gemeistert werden kann. Das Administrierbudget ist nahezu Null pro Geldanleger. Für diese Probleme gibt es in der anfänglichen vertraglichen Ausgestaltung Lösungen. Diese wären aber komplex. Ob diese Komplexität bisher gemeistert wurde, soll hier nicht erörtert werden. Die Frage ist, wie man damit in der Realität dann jahrelang zu niedrigsten Kosten fertig werden will. Rückwirkend ändern kann man derartiges nur schwer. Eine wichtige Frage ist auch, sofern Anlegeranwälte vom Anteilsverwalter verlangen, rechtliche Schritte gegen einen Empfänger von Geldern vorzunehmen. Selbst wenn dies irgendwie geregelt ist, ergeben sich Kostenprobleme. Der klassische Fall des einstigen Domainverwalters Registerfly sei angemerkt. Nach einem Streit der 2 Inhaber (mit Trennung von Wohnung und Bett) kam es kam zu einer "organisatorischen Pleite" für die in dieser Wohnung verwalteten mehr als 1 Millionen Domain-Namen. Bei einem mittlerem Jahresertrag von 3 $ pro Domain war es unmöglich, die Datenbank der Domains in überschaubarer Frist zu ordnen und Zahlungseingänge zu kanalisieren. Hunderttausende Domain-Inhaber mussten hilflos zusehen, wie in den anschließenden Monaten ihre Domainnamen und also ihr Kundenkapital zum Freiwild wurden. Die nötigen läppischen 10 Minuten Menschenarbeit pro Domainrettung: Das wären 10 Millionen Minuten gewesen. Das wäre 1 Jahr Arbeit für 100 Personen gewesen. Die Anwaltskosten blieben ungedeckt. So schlimm kann es bei Crowdfinancing-Plattformen nicht kommen. Die mittlere Einlage pro Anleger ist beim Crowdfinancing wohl oft mit immerhin rund 300 Euro zu beobachten. Aber das grundsätzliche Problem der Mengenverwaltung im Störungsfall ist analog gegeben. Verkaufsprospekt der Geldanlage Die Fakten des Einzelfalles sind maßgeblich: Wird ein Anleger zur Einzahlung animiert, obgleich er zu diesem Zeitpunkt einen Verkaufsprospekt der Geldanlage noch nicht ausreichend einsehen konnte? Gründer haben oft berechtigte Bedenken, ihr Geschäftsmodell ausreichend klar zu präsentieren. Sofern eine Prospektpflicht genau dies verlangt, so haben wir ein Problem. Glücklicherweise stellt sich diese Frage in der Realität nicht mit dieser logischen Härte eines unauflösbaren Widerspruches. Das Mengenproblem des Crowdfinancing Crowdfinancing hat bisher nur einen verschwindenden Anteil am gesamten Volumen der innovations- orientierten Gründerfinanzierung. Also verfahren diese Plattformen sehr selektiv. Die Anleger haben also gar nicht erst die Möglichkeit, aus dem breiten Spektrum der Gründer selbst zu wählen. Sie können nur den ganz ganz winzigen Ausschnit wählen, den die Vor-Selektierer der Plattform als Filter bis zum Anleger hochkommen lassen. Es gibt wichtige Gründe, wieso solche Plattformern filtern müssen. Schließlich bleiben sie normalerweise über die Anteilsverwaltung jahrelang mit den neuen Unternehmen verbunden - auf Gedeih und Verderb. Das Filtern wird also sicherlich mit Sorgfalt betrieben. Das wiederum bedeutet, dass das meiste abgewiesen wird und dass alles von der Qualifikation der Selektierer abhängt. Also kann Crowdfinancing in der jetzt vorherrschenden Funktionsweise nicht wesentlich beitragen zur Linderung des Finanzierungsnotstandes für hochwertige innovative Projekte. Manche davon können den Umweg über Crowdfunding wählen. Bei Websites für spendenartige Finanzierung bestehen kaum Zugangsbarrieren und die erfolgreichen Fallmengen sind erheblich. Leider gelingt dieser Umweg schlecht für die Mehrheit der geschäftlich orientierten Projekte. Meist lässt sich an normale geschäftliche Projekt keine ausreichend emotionalisierbare Komponente für Spendeneinwerbung ankoppeln. Gesamtsicht: Crowdfinancing ist bestens, braucht aber mehr Volumen und mehr Struktur und mehr Breite. Crowdfinancing könnte die Funktion der Volksbanken und der Bausparkassen übernehmen für die neuen Vermögenswerte von heute und morgen. Der bisherige Anlauf ist davon weit entfernt, aber ein großer Schritt nach vorn. Bitte wirken Sie mit als Anleger, damit diese Idee ausweitet und Breitenwirkung erzeugen kann. So lange der staatliche Förderer fast total überfordert ist, die gewaltigen Summen der Innovationsförderung bei den wichtigsten Innovatoren ankommen zu lassen, ist jede Alternative ein Segen. Das Fördergeld des Staats ist überreichlich vorhanden - und versickert in den Netzwerken... Dies ist skandalös. Aber vieles ist skandalös in dieser Welt und geschieht trotzdem jeden Tag aufs Neue. Die EU lehnte unlängst einen Finanzierungsantrag ab - weil der Finanzplan nicht mit der Software Excel erstellt worden sei. Der skandalöse Wahnwitz hat jedenfalls Methode. Keine Crowdfunding-Plattform dürfte dem Gründer je zur Auflage machen, dass sein Finanzplan in Excel zu erstellen sei. Sie wissen also, was wir an diesen Plattformen haben. Machen Sie dort bitte mit. Die Aufsichtsbehörden werden hoffentlich keinen Grund haben, es zu hemmen. Wer kann Anleger mehr täuschen als etablierte Banken, soweit sie in der Lage waren, unerfahrenen Seniorenanlegern das Geld mit Lehman-Kasino-Invest zu ruinieren? Crowdfinancing wird wie alles Neue irgendwann Kinderkrankheiten zu meistern haben. Aber der Wert des Konzeptes erlaubt, einstweilen aufsichtsbehördlich die weitmöglichsteToleranz anzuwenden. So lange der Staat mit der linken Hand durch Überforderung die überreichlich vorhandenen Innovations-Budgets für die mit wichtigsten Innovatoren faktisch weitgehend blockiert (die fachkundigen mit arbeitenden Eigen-Unternehmer), so lange sollte der Staat nicht mit der rechten Hand die Alternativen zu hemmen versuchen. Schließlich kann der staatliche Störer des Wettbewerbs (um Steuerzahlergeld) sich schlecht als staatlicher Garant des Wettbewerbs präsentieren für den gleichen Markt. Der Staat würde riskieren, dass Betroffene ein Wettbewerbsverfahren bei der EU veranlassen und dann gehalten wären, die ihrer Meinung nach bestehenden Missstände der staatlichen Geldverbrennung der Innovationsbudgets in allen Details zu belegen. Ob das folgenlos bliebe oder mit einer Serie von Korruptionsverfahren enden würde für nebenjobbende Politiker in Aufsichtsämtern, wer fühlt sich ausreichend informiert, darüber Vermutungen anzustellen?
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