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   v. 7. Juli 2022
Geldanlage, Börse, Finanzberatung: Aktionsplan für geschädigte Anleger, Anwaltswahl, Rechtsschutzversicherung u.a.m.



Deckt Ihre Rechtsschutzversicherung den Streit über Ihren Schaden?

Sofern ausgeschlossen
nämlich: ,,Habe keine Rechtsschutzsversicherung.'': Weiter bei: ,,Wirtschaftsfachmann wählen, kontaktieren, beauftragen''.

Sofern Antwort ,,Ja'':
Weiter bei:,, Anwalt für Rechtsstreit wählen und beauftragen''.

Sofern Antwort unklar:
nämlich: ,,Habe Rechtsschutzversicherung, erhalte aber keine klare Auskunft, ob Streit über Lehman-Schaden durch sie gedeckt ist.''
Weiter bei: ,,Anwalt beauftragen: Klärung Rechtsschutzversicherung.''

Sofern Antwort ,,Nein'':
... also entweder: ,,Habe keine Rechtsschutzversicherung''
... oder aber: ,,Habe eine, aber Deckung für diese Fallgruppe eindeutig nicht erreichbar.''
Weiter bei: ,,Wirtschaftsfachmann wählen, kontaktieren, beauftragen''.

Sofern nichts davon machbar ist:
Weiter bei: ,,Nahen der Verjährung abwarten''.


Anwalt beauftragen: Klärung Rechtsschutzversicherung.

Sofern Sie von anderer Stelle an diese Überschrift verwiesen wurden, so sind Sie hier richtig:

Klärungen zur Rechtsschutzversicherung

werden durch Anwälte teils gebührenfrei durchgeführt, teils gegen eine geringe Schutzgebühr bis 100 Euro, teils für eine Bearbeitungsgebühr von einigen 100 Euro.

Sie sollten sorgfältig prüfen, was Sie unterschreiben. Die unterzeichnete Erstreckung Ihres Auftrages muss dem entsprechen, was Sie tatsächlich beabsichtigen.

Der häufige Wunsch nach Kostenfreiheit für Vorleistungen ist irrational.

Ein Anwalt ist für gute Vorbearbeitung besser motiviert, wenn mindestens eine Schutzgebühr von vielleicht 100 Euro für ihn verfügbar wird. Wer einem wenig qualifizierten üblichen Bankverkäufer ohne Zögern im Mittel 20 000 Euro als Kasinoeinlage übertrug (rund 1000 Euro Verkaufsprovision für die Bank...), der sollte bei einer Bearbeitungsgebühr für hochqualifzierte Rückholexperten nicht zögen, jedenfalls nicht bei Schutzgebührniveau, also bis etwa 100 Euro.

Nach Abgabenlast verbleibt dem Anwalt netto ein Drittel für rund 2 Stunden Arbeitszeit. Anwaltliche Eigenarbeit ist immer Arbeit von hoher Qualifikation Erst ab 200 bis 400 Euro ist das Ergebnis für den Anwalt normal.

Dies alles ist hier zur Klarstellung gesagt,

weil Anwälte in eigener Sachet weniger objektiv wirken, wenn sie das gleiche sagen wollen. - Wenn der Anwalt sich mit Rücksichtnahme auf unfaire Anlegerschädigung mit weniger zufrieden gibt, so kann dies sehr ausgewogen und richtig sein. Die Suche nach Kostenlosigkeit ist beim Einkaufen von Qualifikation dahingegen nie eine gute Strategie.



Wirtschaftsfachmann wählen, kontaktieren, beauftragen.

Sofern Sie von anderer Stelle an diese Überschrift verwiesen wurden, so sind Sie hier richtig:

Kämpfen wollen fast immer nur Männer.

Das Wort ,,Wirtschaftsfachmann'' stimmt meist auch zur letzten Silbe. Lesen Sie nach bei den Evolutionisten, wieso. Frauen sind fast immer zu diplomatisch und zu weise sind für Lust am Kampf.

Rechtstreit gegen Banken ist im Prinzip eine verkehrte Strategie.

Erstens hat die Bank ein ,,unendliches'' Streitkostenpotential - im Gegensatz zu ihnen. Ein rationales Ziel der Bank wäre, die wenigen Streiter prozessual derart zu überlasten, dass andere Geschädigte einen Prozess nicht wagen.

Zweitens ist die zivilrechtliche juristische Dimension zum Bankberater- Gespräch überhaupt nicht das eigentliche Problem. Das eigentliche Problem ist im Bereich der Politik und auf Vorstandsebene der Banken - Vorstände, Aufsichtsräte. Während die Banken noch die Prozesse austragen, wird im Aktivgeschäft teils fröhlich fortgesetzt. Kann man ,,Lehman'' nicht mehr verkaufen, so verkauft man eben anderes - möglicherweise die Verlustbringer von morgen. Hauptsache, es erbringt rund 5 % Provision?

Diese Dimension kann Ihr Anwalt einfach deshalb nicht angehen, weil es nicht Anwaltssache ist. Ein Anwalt ist gesetzlich definiert als ,,Organ der Rechtspflege''. Das schafft Begrenzung seines Vorgehens und in Konsequenz meist Begrenzung seiner Wirtschaftskompetenz. Die Kernprobleme könnte ein Anwalt am ehesten durch Gutachten von Wirtschaftsachleuten eingehen lassen. Diese Gutachten würden aber das Verfahren zu sehr verteuern, sofern ein Anwalt nur einzelne Mandanten vertritt.

Wie finden Sie den Wirtschaftsfachmann?

Am Ende dieser Textseite ist eine Kontaktaufnahme-Empfehlung. Allerdings sind die bisherigen Kontaktaufnahmen zahlenmäßig derart gering, dass keinerlei Aussicht gesehen wird, die kritische Masse für die Kosten von komplexen Auseinandersetzungen zu erreichen. Immerhin wird die Tür weiterhin offen gehalten, wie dort zu ersehen.

Also nächster Strategie-Schritt: Weiterlesen bei: ,,Das Nahen der Verjährung abwarten.''


Das Nahen der Verjährung abwarten?


Sofern Sie von anderer Stelle an diese Überschrift verwiesen wurden, so sind Sie hier richtig:

Was tun? Das Nahen der Verjährung abwarten?

Man kann immerhin entscheiden, zur Zeit nichts zu entscheiden. Soweit bei Geschädigten die Rechtsschutzversicherung eintritt, wird die Klärung der Rechtsfragen ja vorangetrieben. Es bleibt bei vielen die Hoffnung, dass ausreichend vor Verjährung des Anspruches gegen die Bank die Rechtslage klar wird oder dass bis dahin sonstige Lösungen vom Himmel fallen mögen.

Den betroffenen Banken sind die Wartenden durchaus recht. Denn die Erfahrung ist, dass nahezu 100 % der Wartenden den späteren Zeitpunkt verpassen. Richtiger gesagt, Zeit heilt Verlust-Wunden. Irgendwann ziehen die meisten Geschädigten es vor, lieber zu vergessen als zu prozessieren. Das angebliche Verstreichen des richtigen Zeitpunktes ist dann nur der Streich, den uns unser Unterbewusstsein spielt, um traumatische Ereignisse beiseite zu schieben.


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Verlustanzeige für Entschädigung / Aktionsplan ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Aktionsplan.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Aktionsplan.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Aktionsplan.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Aktionsplan.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Aktionsplan.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Aktionsplan.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Aktionsplan.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Aktionsplan.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Aktionsplan.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Aktionsplan.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Aktionsplan.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Aktionsplan.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Aktionsplan.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Aktionsplan.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Aktionsplan.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Aktionsplan.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Aktionsplan.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Aktionsplan.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Aktionsplan.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Aktionsplan.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Aktionsplan.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Aktionsplan.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Rechtsanwalt ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Rechtsanwalt.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Rechtsanwalt.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Rechtsanwalt.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Rechtsanwalt.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Rechtsanwalt.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Rechtsanwalt.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Rechtsanwalt.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Rechtsanwalt.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Rechtsanwalt.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Rechtsanwalt.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Rechtsanwalt.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Rechtsanwalt.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Rechtsanwalt.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Rechtsanwalt.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Rechtsanwalt.  
  Finanzgeschäfte Rechtsanwalt.  
  Einlagensicherungssystem Rechtsanwalt.  
  System der Einlagensicherung Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Rechtsanwalt.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Rechtsanwalt.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Rechtsanwalt.  
  Störungen des Marktes Rechtsanwalt.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Rechtsanwalt.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Rechtsanwalt.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Rechtsanwalt.  
  Betrügereien werden begangen Rechtsanwalt.  
  Betrug - Finanzdienstleister Rechtsanwalt.


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Verluste: Schutzrahmen / Aktionsplan ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Aktionsplan.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Aktionsplan.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Aktionsplan.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Aktionsplan.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Aktionsplan.  
  Stabilität des Finanzsystems Aktionsplan.  
  Vertrauen der Anleger Aktionsplan.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Aktionsplan.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Aktionsplan.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Aktionsplan.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Aktionsplan.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Aktionsplan.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Aktionsplan.  
  Finanzsektor Aktionsplan.  
  Gruppen von Anlageformen Aktionsplan.  
  Gruppen von Anlegern Aktionsplan.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Aktionsplan.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Aktionsplan.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Aktionsplan.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Aktionsplan.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Aktionsplan.  
  weniger umfangreiche Deckung Aktionsplan.  
  höhere Deckung für Anleger Aktionsplan.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Aktionsplan.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Aktionsplan.


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Anleger Verluste / Fälle / Rechtsanwalt ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Rechtsanwalt.  
  Spread Ladder-Swap Rechtsanwalt.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Rechtsanwalt.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtsanwalt.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtsanwalt.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Rechtsanwalt.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Rechtsanwalt.  
  Helmut Kiener Rechtsanwalt.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Rechtsanwalt.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Rechtsanwalt.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Rechtsanwalt.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtsanwalt.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtsanwalt.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtsanwalt.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtsanwalt.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Rechtsanwalt.  
  X1 Global Index Zertifikat Rechtsanwalt.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtsanwalt.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtsanwalt.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Rechtsanwalt.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Rechtsanwalt.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Rechtsanwalt.  
  HRE Rechtsanwalt.  
  DEPFA Rechtsanwalt.
 

  2008 Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Rechtsanwalt.
 

  2008 Kaupthing Island Rechtsanwalt.  
  Kaupthing Rechtsanwalt.
 

  IKB Rechtsanwalt.  
  2007 IKB Rechtsanwalt.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Rechtsanwalt.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Rechtsanwalt.  
  AHBR Rechtsanwalt.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtsanwalt.  
  Phoenix Rechtsanwalt.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtsanwalt.  
  EdW Rechtsanwalt.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Rechtsanwalt.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Rechtsanwalt.  
  EdW Rechtsanwalt.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Rechtsanwalt.  
  Deutsche Telekom Börsengang Rechtsanwalt.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Rechtsanwalt.  
  AMIS Rechtsanwalt.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Rechtsanwalt.
 

  2008 Madoff Rechtsanwalt.  
  Madoff Rechtsanwalt.



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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Rechtsanwalt ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Rechtsanwalt.  
  Anlegerschutz Rechtsanwalt.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Rechtsanwalt.  
  System der Anlegerentschädigung Rechtsanwalt.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Rechtsanwalt.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Rechtsanwalt.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Rechtsanwalt.  
  Geldanlage Kunden Rechtsanwalt.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Rechtsanwalt.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Rechtsanwalt.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Rechtsanwalt.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Rechtsanwalt.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister im Inland Rechtsanwalt.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Rechtsanwalt.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Rechtsanwalt.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Rechtsanwalt.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Rechtsanwalt.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Rechtsanwalt.  
  inländischer Anlegerschutz Rechtsanwalt.  
  inländisches Entschädigungssystems Rechtsanwalt.  
  inländisches System der Einlagensicherung Rechtsanwalt.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Rechtsanwalt.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Rechtsanwalt.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Rechtsanwalt.  
  zuständige Behörde Rechtsanwalt.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Rechtsanwalt.
 

  System der Einlagensicherung Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Rechtsanwalt.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Rechtsanwalt.














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Verluste: Schutzrahmen / Rechtsanwalt ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Rechtsanwalt.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Rechtsanwalt.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Rechtsanwalt.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Stabilität des Finanzsystems Rechtsanwalt.  
  Vertrauen der Anleger Rechtsanwalt.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Rechtsanwalt.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Rechtsanwalt.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Rechtsanwalt.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Rechtsanwalt.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Rechtsanwalt.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Rechtsanwalt.  
  Finanzsektor Rechtsanwalt.  
  Gruppen von Anlageformen Rechtsanwalt.  
  Gruppen von Anlegern Rechtsanwalt.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Rechtsanwalt.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Rechtsanwalt.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Rechtsanwalt.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Rechtsanwalt.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Rechtsanwalt.  
  weniger umfangreiche Deckung Rechtsanwalt.  
  höhere Deckung für Anleger Rechtsanwalt.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Rechtsanwalt.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Rechtsanwalt.


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Anleger Verluste / Fälle / Rechtsanwalt ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Rechtsanwalt.  
  Spread Ladder-Swap Rechtsanwalt.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Rechtsanwalt.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtsanwalt.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtsanwalt.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Rechtsanwalt.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Rechtsanwalt.  
  Helmut Kiener Rechtsanwalt.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Rechtsanwalt.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Rechtsanwalt.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Rechtsanwalt.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtsanwalt.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtsanwalt.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtsanwalt.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtsanwalt.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Rechtsanwalt.  
  X1 Global Index Zertifikat Rechtsanwalt.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtsanwalt.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtsanwalt.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Rechtsanwalt.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Rechtsanwalt.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Rechtsanwalt.  
  HRE Rechtsanwalt.  
  DEPFA Rechtsanwalt.
 

  2008 Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Rechtsanwalt.
 

  2008 Kaupthing Island Rechtsanwalt.  
  Kaupthing Rechtsanwalt.
 

  IKB Rechtsanwalt.  
  2007 IKB Rechtsanwalt.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Rechtsanwalt.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Rechtsanwalt.  
  AHBR Rechtsanwalt.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtsanwalt.  
  Phoenix Rechtsanwalt.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtsanwalt.  
  EdW Rechtsanwalt.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Rechtsanwalt.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Rechtsanwalt.  
  EdW Rechtsanwalt.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Rechtsanwalt.  
  Deutsche Telekom Börsengang Rechtsanwalt.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Rechtsanwalt.  
  AMIS Rechtsanwalt.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Rechtsanwalt.
 

  2008 Madoff Rechtsanwalt.  
  Madoff Rechtsanwalt.



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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Strafrecht ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Strafrecht.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Strafrecht.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Strafrecht.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Strafrecht.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Strafrecht.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Strafrecht.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Strafrecht.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Strafrecht.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Strafrecht.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Strafrecht.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Strafrecht.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Strafrecht.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Strafrecht.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Strafrecht.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Strafrecht.  
  Finanzgeschäfte Strafrecht.  
  Einlagensicherungssystem Strafrecht.  
  System der Einlagensicherung Strafrecht.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Strafrecht.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Strafrecht.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Strafrecht.  
  Störungen des Marktes Strafrecht.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Strafrecht.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Strafrecht.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Strafrecht.  
  Betrügereien werden begangen Strafrecht.  
  Betrug - Finanzdienstleister Strafrecht.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Humor ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Humor.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Humor.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Humor.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Humor.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Humor.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Humor.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Humor.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Humor.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Humor.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Humor.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Humor.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Humor.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Humor.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Humor.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Humor.  
  Finanzgeschäfte Humor.  
  Einlagensicherungssystem Humor.  
  System der Einlagensicherung Humor.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Humor.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Humor.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Humor.  
  Störungen des Marktes Humor.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Humor.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Humor.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Humor.  
  Betrügereien werden begangen Humor.  
  Betrug - Finanzdienstleister Humor.


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Geldanlage + Finanzierung / Betrug ('E)

 
  Geldanlage Betrug.  
  Finanzen Betrug.  
  Finanzierung Betrug.  
  Banken Betrug.  
  Börse Betrug.  
  Finanzdienstleister Betrug.  
  Anlageberater Betrug.
 

  Sparkonto Betrug.  
  Festgeldkonto Betrug.  
  Aktien Betrug.  
  Anleihen Betrug.  
  Fonds Betrug.
 

  Lebensversicherung Betrug.  
  Rentenversicherung Betrug.  
  Immobilien Betrug.  
  gold Betrug.  
  Nummernkonto Betrug.  
  Bankgeheimnis Betrug.

 
  Geldanlage Rechtsanwalt.  
  Finanzen Rechtsanwalt.  
  Finanzierung Rechtsanwalt.  
  Banken Rechtsanwalt.  
  Börse Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister Rechtsanwalt.  
  Anlageberater Rechtsanwalt.
 

  Sparkonto Rechtsanwalt.  
  Festgeldkonto Rechtsanwalt.  
  Aktien Rechtsanwalt.  
  Anleihen Rechtsanwalt.  
  Fonds Rechtsanwalt.
 

  Lebensversicherung Rechtsanwalt.  
  Rentenversicherung Rechtsanwalt.  
  Immobilien Rechtsanwalt.  
  gold Rechtsanwalt.  
  Nummernkonto Rechtsanwalt.  
  Bankgeheimnis Rechtsanwalt.


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Geldanlage und Vermögensbildung / Verlust ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Verlust.  
  Aktien Verlust.  
  Aktienfonds Verlust.  
  Indexfonds Verlust.  
  Indexfond mit Aktien Verlust.  
  Aktienindexfond Verlust.  
  Börsenindexfond Verlust.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Verlust.  
  Rentenversicherung Verlust.  
  Leibrente Verlust.  
  Riester Verlust.  
  Riesterrente Verlust.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Verlust.  
  Darlehn für Gründer Verlust.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Verlust.  
  Unternehmensanteile Verlust.  
  Firmenanteile Verlust.  
  Genussscheine Verlust.  
  Beteiligung Verlust.  
  Firmenbeteiligung Verlust.  
  Unternehmensbeteiligung Verlust.  
  Steuersparmodell Verlust.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Verlust.  
  Derivate unübersichtlich Verlust.  
  Derivate komplexe Verträge Verlust.  
  Derivate komplexe Klauseln Verlust.  
  Derivate Kleingedrucktes Verlust.  
  Derivate kleingedruckt Verlust.  
  Derivate hohe Gebühren Verlust.  
  Derivate versteckte Gebühren Verlust.  
  Derivate kaum kontrollierbar Verlust.  
  Derivate versteckte Klauseln Verlust.  
  Derivate nur Experten verdienen Verlust.


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Wertpapiere / Arten / Aphorismus ('EFBC )


übertragbare Wertpapiere ('EFBC )
 

  Finanzdienstleister im Sektor der Wertpapiere Aphorismus.  
  Werbung und Direktvertrieb / übertragbare Wertpapiere Aphorismus.  
  handelsfähige Wertpapiere Aphorismus.  
  üblicherweise auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiere Aphorismus.  
  auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiergattungen Aphorismus.  
  Staatstitel Aphorismus.  
  Staatsanleihen Aphorismus.  
  Aktien Aphorismus.  
  Fonds - Wertpapiere Aphorismus.
 

  handelbare Wertpapiere zum Erwerb von Aktien durch Zeichnung Aphorismus.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Aktien durch Umtausch berechtigen Aphorismus.  
  Aktienzertifikate Aphorismus.  
  als Teil einer Serie ausgegebene Schuldverschreibungen Aphorismus.  
  Index-Optionsscheine Aphorismus.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionen berechtigen. Aphorismus.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionsscheinen durch Zeichnung berechtigen. Aphorismus.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Schuldverschreibungen berechtigen. Aphorismus.


Geldmarktinstrumente ('EFBC )
 

  Geldmarktinstrumente Aphorismus.  
  üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Kategorien von Instrumenten Aphorismus.  
  Schatzanweisungen Aphorismus.  
  Einlagenzertifikate Aphorismus.  
  Commercial Papers. Aphorismus.
 

  Finanzterminkontrakte - gleichwertige Instrumente Aphorismus.  
  Wert eines Finanzinstrumentes Aphorismus.  
  Terminkontrakte - mit Zahlung begleichen Aphorismus.  
  Terminkontrakte - Berechnungsweise - Schwankungen der Zinssätze Aphorismus.  
  Terminkontrakte - Schwankungen der Wechselkurse Aphorismus.


Geschäft und Manipulation / Korruption ('EYC )

 
  Unternehmen Korruption.  
  Auftragsvergabe Korruption.  
  Weißkragenkriminalität Korruption.  
  Medikamente Korruption.  
  Wissenschaft Korruption.  
  wissenschaftliche Studie Korruption.
 

  Glückspiel Korruption.  
  Sport Korruption.  
  Spielmanipulation Korruption.
 

  Steueroase Korruption.  
  Bankgeheimnis Korruption.  
  Geldwäsche Korruption.


Geschäft und Manipulation / Korruption Bekämpfung ('EYC )

 
  Unternehmen Korruption Bekämpfung.  
  Auftragsvergabe Korruption Bekämpfung.  
  Weißkragenkriminalität Korruption Bekämpfung.  
  Medikamente Korruption Bekämpfung.  
  Wissenschaft Korruption Bekämpfung.  
  wissenschaftliche Studie Korruption Bekämpfung.
 

  Glückspiel Korruption Bekämpfung.  
  Sport Korruption Bekämpfung.  
  Spielmanipulation Korruption Bekämpfung.
 

  Steueroase Korruption Bekämpfung.  
  Bankgeheimnis Korruption Bekämpfung.  
  Geldwäsche Korruption Bekämpfung.





Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
(Anno 1652:) du edles Fräulein Geld, um dich wirbt jedermann. Was machts, weil deine Lieb auf Erden alles kann. - du edles Fräulein Geld, - du bist der Erden Herze - der Herzen ihr Magnet - der Augen Liebeskerze - mehr als Penelope; - es buhlt die ganze Welt um dich - du bist die Braut - du edles Fräulein Geld -um dich ein jeder wirbt. - Mann reitt, mann fährt, mann lauffet, - man rennt nur nach dir. - Um dich man sich hier rauffet, - das Gold der neuen Welt die Alte Kriege macht. - (Satirisches Flugblatt auf die Macht des Geldes. 1652)

"Es gibt tausend Möglichkeiten, sein Geld loszuwerden, aber nur zwei, es zu erwerben: Entweder wir arbeiten für Geld - oder das Geld arbeitet für uns." - Bernard Baruch

Der Bau von Luftschlössern kostet nichts, aber ihre Zerstörung ist sehr teuer. (Francois Mauriac, fr. Schriftst., 1885-1970)

Geld kann dir keine Freunde kaufen, aber du könntest eine ganz andere Sorte Feind bekommen.

Um Geld verachten zu können, muss man es haben. (Curd Goetz, dt. Schauspieler, 1888-1960)

__________________________________________________



Anwalt für Rechtsstreit wählen und beauftragen.

Sofern Sie von anderer Stelle an diese Überschrift verwiesen wurden, so sind Sie hier richtig:


Auswahlkriterien für Ihre Anwaltswahl

Ein bekannter Stammtisch-Stil ist: ,,Ich warne Sie - ich übergebe das sonst meinem Anwalt.'' - Soll heißen: ,,Grässliches Unglück wird Sie treffen.''

Abstruse Vorstellungen kursieren in den Köpfen vieler, was Anwälte können und worin sich gute und schlechte Anwälte unterscheiden. Anwälte werden da gemessen nach der angeblichen Fähigkeit, zu beißen, zu stechen, James Bond sollen sie sein, Superman und Vampir, messerscharf und was auch immer. Das ist eine Mär der Rechtsunkundigen. - Manche Anwälte - nicht unbedingt die Qualifiziertesten - versuchen, gezielt ein derartiges Image über sich zu verbreiten...

Also vorab klarstellend einige wichtige Kriterien:

Ein guter Anwalt für Ihren Fall ist einer,

der auf dem jeweiligen Rechtsgebiet seit Jahren tätig ist;

der fleißig arbeitet und ehrlich engagiert ist ;

der gebildet ist und moralisches Niveau hat;

der abstrakt juristisch zu argumentieren versteht;

der ein guter Streitstratege ist - also bei Bedarf auch schon einmal raffiniert vorzugehen versteht und die Schwachstellen des Gegners listig nutzt.;

der nicht unfair käuflich ist (nie ,,Parteiverrat'', also ein Anwalt, der sich nicht durch den Superauftrag eines befreundeten Unternehmens der verklagten Bank ,,kaufen'' lässt, sondern Sie und ihren Fall dann an einen engagierten Kollegen weitergibt);

ein Anwalt, der vorab die eigenen Kosten klarstellt;

der Sie zutreffend über die denkbaren Gesamtkosten informiert - bei Prozessen gegen Banken immer unter Einbezug der Gefahr, bis zum BGH durchhalten zu müssen:

Anwälte mögen es korrigieren, soweit bei diesen Auswahlkriterien etwas Wichtiges vergessen wurde.

Kontaktieren Sie beispielsweise Anwälte, die auf dieser Website anklickbar sind.

(siehe die Kleinanzeigen)

Das ist nicht immer klar als Anwaltskontakt erkennbar. Aber in der Regel handelt es sich um die Eintrittsstelle zu einem Anwaltskontakt. - Sichten Sie und vergleichen Sie, was die Anwälte vorschlagen und wie sie sich präsentieren. Beachten sie die zuvor genannten Auswahlkriterien.

Die Kostenfrage zuverlässig absichern.

Sorgen Sie sehr sorgfältig dafür, dass Sie durch die Rechtsschutzversicherung voll entlastet sind. Besprechen Sie mit dem Anwalt die Abdeckung auch für Gebühren für besonders intensive Erarbeitung von Fakten und Rechtsprechung, ferner für eventuell nötige Gutachten. Besprechen Sie mit ihm die Kostenfrage für den Ernstfall eines Streites bis zum BGH - einschließlich aller Kosten der Gegner und einschließlich der Kosten für eventuelle Gutachten.

Es ist durchaus denkbar, dass Banken alle Verfahrensmöglichkeiten ausschöpfen werden. Ideal ist für Banken ein Streit durch alle Instanzen mit einem endgültigen Entscheid erst nach Ablauf der Verjährungsdauer. Denn das entmutigt die Mehrheit der Geschädigten, nämlich, soweit ohne Kostendeckung durch einen Versicherer.

Die eventuelle Maximierung der Kosten durch die Bank, um geschädigte Anleger mitten im Verfahren zum Aufgeben zu zwingen, ist unbedingt als Bankstrategie in ihre Erwägungen einzubeziehen.

Bedenken Sie die Fakten der Finanzoptimierung der Bank: Eine Bank verdient insgesamt vielleicht zwischen im Mittel 5 Millionen und 100 Millionen Euro. Aus dieser Gewinnkasse fällt es leicht, bei einer Schadensserie die wenigen gerichtlichen Anleger-Streite mit einigen zig-tausend Euro pro Rechtsstreit zeitlich auszudehnen, um die weniger streitwilligen Anleger zu entmutigen.

Für den selber aus seiner Verlustkasse den Anwalt zahlenden einzelnen Geschädigten sind die Streitkosten für sein finanzielles Einzel-Interesse dahingegen natürlich ein extremes Problem. Im schlimmsten Fall übersteigen die Streitkosten das finanzielle Verlustproblem des einzelnen Anlegers.

Und wo bleibt Platz für Moral in all diesem?

Nahezu 100 % der Bürger haben bei den letzten Bundestagswahlen für Parteien gestimmt, die sich durch Untätigkeit weigern, die von hier in 10 000 Aussendungen seit 2003 vorgeschlagenen Rechtsänderungen für mehr Banken-Moral umzusetzen. Der deutsche Teil der Finanzkrise ist Folge dieser Weigerung.

Lesen Sie die jahrelangen Forderungen nach auf vox7.org. Alle geschädigten Anleger, die die dort vorgeschlagenen Maßnahmen nicht förderten, sind Opfer einer schlechten Politik, deren Verhinderung sie selber hätten fördern können, aber nicht gefördert haben.

Hier besteht wenig Mitleid für die, die nie Geld für bessere Politik beitragen wollen - denn das ist eine Bürgerpflicht. Diese sind sodann die ersten, die "Unrecht!" schreien, wenn sie durch die üblichen Folgewirkungen von üblicher schlechter Politik irgendwann betroffen sind.

Von denen, die die Arbeit von vox7.org angemessen finanziell förderten, hat bisher jeder seine gelegentlichen Probleme einer verkehrten Welt mit Erfolg weg gekämpft bekommen. Sofern das jeweiligen Täterunternehmen nicht spuren wollte, so wurden die Verantwortlichen ausreichend gründlich angeregt, es sich sehr rasch anders zu überlegen.

Ähnliches gilt für viele, die bei demokratie-orientieren politischen Parteien mitwirken. Wenn sie ein Problem haben, finden diese leichter über hilfreiche Kontakte einen gut geeigneten Anwalt, zahlen vielleicht nur maßvoll und erhalten meist mehr Engagement des Anwaltes.


Randnotizen:


,,Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass Gott allein sich darum kümmert.'' (Martin Luther King, Bürgerrechtler/USA, 1929-1968)

,,Probleme sind Gelegenheiten zu zeigen, was man kann.'' (Duke Ellington, am. Jazz-Musiker, 1899-1974)

,,Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.'' (Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.)



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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Aktionsplan ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Aktionsplan.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Aktionsplan.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Aktionsplan.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Aktionsplan.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Aktionsplan.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Aktionsplan.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Aktionsplan.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Aktionsplan.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Aktionsplan.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Aktionsplan.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Aktionsplan.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Aktionsplan.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Aktionsplan.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Aktionsplan.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Aktionsplan.  
  Finanzgeschäfte Aktionsplan.  
  Einlagensicherungssystem Aktionsplan.  
  System der Einlagensicherung Aktionsplan.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Aktionsplan.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Aktionsplan.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Aktionsplan.  
  Störungen des Marktes Aktionsplan.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Aktionsplan.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Aktionsplan.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Aktionsplan.  
  Betrügereien werden begangen Aktionsplan.  
  Betrug - Finanzdienstleister Aktionsplan.


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Verluste: Schutzrahmen / Rechtsanwalt ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Rechtsanwalt.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Rechtsanwalt.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Rechtsanwalt.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Stabilität des Finanzsystems Rechtsanwalt.  
  Vertrauen der Anleger Rechtsanwalt.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Rechtsanwalt.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Rechtsanwalt.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Rechtsanwalt.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Rechtsanwalt.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Rechtsanwalt.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Rechtsanwalt.  
  Finanzsektor Rechtsanwalt.  
  Gruppen von Anlageformen Rechtsanwalt.  
  Gruppen von Anlegern Rechtsanwalt.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Rechtsanwalt.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Rechtsanwalt.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Rechtsanwalt.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Rechtsanwalt.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Rechtsanwalt.  
  weniger umfangreiche Deckung Rechtsanwalt.  
  höhere Deckung für Anleger Rechtsanwalt.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Rechtsanwalt.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Rechtsanwalt.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Aktionsplan ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Aktionsplan.  
  Anlegerschutz Aktionsplan.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Aktionsplan.  
  System der Anlegerentschädigung Aktionsplan.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Aktionsplan.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Aktionsplan.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Aktionsplan.  
  Geldanlage Kunden Aktionsplan.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Aktionsplan.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Aktionsplan.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Aktionsplan.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Aktionsplan.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Aktionsplan.  
  Finanzdienstleister im Inland Aktionsplan.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Aktionsplan.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Aktionsplan.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Aktionsplan.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Aktionsplan.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Aktionsplan.  
  inländischer Anlegerschutz Aktionsplan.  
  inländisches Entschädigungssystems Aktionsplan.  
  inländisches System der Einlagensicherung Aktionsplan.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Aktionsplan.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Aktionsplan.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Aktionsplan.  
  zuständige Behörde Aktionsplan.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Aktionsplan.
 

  System der Einlagensicherung Aktionsplan.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Aktionsplan.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Aktionsplan.


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Anleger Verluste / Fälle / Aktionsplan ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Aktionsplan.  
  Spread Ladder-Swap Aktionsplan.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Aktionsplan.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Aktionsplan.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Aktionsplan.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Aktionsplan.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Aktionsplan.  
  Helmut Kiener Aktionsplan.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Aktionsplan.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Aktionsplan.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Aktionsplan.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Aktionsplan.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Aktionsplan.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Aktionsplan.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Aktionsplan.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Aktionsplan.  
  X1 Global Index Zertifikat Aktionsplan.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Aktionsplan.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Aktionsplan.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Aktionsplan.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Aktionsplan.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Aktionsplan.  
  HRE Aktionsplan.  
  DEPFA Aktionsplan.
 

  2008 Lehman Brothers Aktionsplan.  
  Lehman Brothers Aktionsplan.  
  Lehman Aktionsplan.
 

  2008 Kaupthing Island Aktionsplan.  
  Kaupthing Aktionsplan.
 

  IKB Aktionsplan.  
  2007 IKB Aktionsplan.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Aktionsplan.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Aktionsplan.  
  AHBR Aktionsplan.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Aktionsplan.  
  Phoenix Aktionsplan.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Aktionsplan.  
  EdW Aktionsplan.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Aktionsplan.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Aktionsplan.  
  EdW Aktionsplan.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Aktionsplan.  
  Deutsche Telekom Börsengang Aktionsplan.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Aktionsplan.  
  AMIS Aktionsplan.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Aktionsplan.  
  Lehman Aktionsplan.
 

  2008 Madoff Aktionsplan.  
  Madoff Aktionsplan.















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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Verlust ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Verlust.  
  Anlegerschutz Verlust.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Verlust.  
  System der Anlegerentschädigung Verlust.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Verlust.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Verlust.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Verlust.  
  Geldanlage Kunden Verlust.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Verlust.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Verlust.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Verlust.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Verlust.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Verlust.  
  Finanzdienstleister im Inland Verlust.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Verlust.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Verlust.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Verlust.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Verlust.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Verlust.  
  inländischer Anlegerschutz Verlust.  
  inländisches Entschädigungssystems Verlust.  
  inländisches System der Einlagensicherung Verlust.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Verlust.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Verlust.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Verlust.  
  zuständige Behörde Verlust.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Verlust.
 

  System der Einlagensicherung Verlust.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Verlust.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Verlust.


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Verlustanzeige für Entschädigung / Strafrecht ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Strafrecht.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Strafrecht.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Strafrecht.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Strafrecht.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Strafrecht.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Strafrecht.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Strafrecht.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Strafrecht.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Strafrecht.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Strafrecht.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Strafrecht.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Strafrecht.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Strafrecht.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Strafrecht.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Strafrecht.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Strafrecht.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Strafrecht.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Strafrecht.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Strafrecht.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Strafrecht.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Strafrecht.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Strafrecht.


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Anleger Verluste / Fälle / Strafrecht ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Strafrecht.  
  Spread Ladder-Swap Strafrecht.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Strafrecht.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Strafrecht.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Strafrecht.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Strafrecht.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Strafrecht.  
  Helmut Kiener Strafrecht.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Strafrecht.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Strafrecht.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Strafrecht.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Strafrecht.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Strafrecht.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Strafrecht.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Strafrecht.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Strafrecht.  
  X1 Global Index Zertifikat Strafrecht.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Strafrecht.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Strafrecht.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Strafrecht.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Strafrecht.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Strafrecht.  
  HRE Strafrecht.  
  DEPFA Strafrecht.
 

  2008 Lehman Brothers Strafrecht.  
  Lehman Brothers Strafrecht.  
  Lehman Strafrecht.
 

  2008 Kaupthing Island Strafrecht.  
  Kaupthing Strafrecht.
 

  IKB Strafrecht.  
  2007 IKB Strafrecht.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Strafrecht.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Strafrecht.  
  AHBR Strafrecht.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Strafrecht.  
  Phoenix Strafrecht.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Strafrecht.  
  EdW Strafrecht.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Strafrecht.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Strafrecht.  
  EdW Strafrecht.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Strafrecht.  
  Deutsche Telekom Börsengang Strafrecht.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Strafrecht.  
  AMIS Strafrecht.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Strafrecht.  
  Lehman Strafrecht.
 

  2008 Madoff Strafrecht.  
  Madoff Strafrecht.



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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Schaden ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Schaden.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Schaden.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Schaden.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Schaden.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Schaden.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Schaden.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Schaden.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Schaden.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Schaden.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Schaden.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Schaden.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Schaden.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Schaden.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Schaden.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Schaden.  
  Finanzgeschäfte Schaden.  
  Einlagensicherungssystem Schaden.  
  System der Einlagensicherung Schaden.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Schaden.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Schaden.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Schaden.  
  Störungen des Marktes Schaden.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Schaden.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Schaden.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Schaden.  
  Betrügereien werden begangen Schaden.  
  Betrug - Finanzdienstleister Schaden.


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Wertpapiere / Arten / Strafrecht ('EFBC )


übertragbare Wertpapiere ('EFBC )
 

  Finanzdienstleister im Sektor der Wertpapiere Strafrecht.  
  Werbung und Direktvertrieb / übertragbare Wertpapiere Strafrecht.  
  handelsfähige Wertpapiere Strafrecht.  
  üblicherweise auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiere Strafrecht.  
  auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiergattungen Strafrecht.  
  Staatstitel Strafrecht.  
  Staatsanleihen Strafrecht.  
  Aktien Strafrecht.  
  Fonds - Wertpapiere Strafrecht.
 

  handelbare Wertpapiere zum Erwerb von Aktien durch Zeichnung Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Aktien durch Umtausch berechtigen Strafrecht.  
  Aktienzertifikate Strafrecht.  
  als Teil einer Serie ausgegebene Schuldverschreibungen Strafrecht.  
  Index-Optionsscheine Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionen berechtigen. Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionsscheinen durch Zeichnung berechtigen. Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Schuldverschreibungen berechtigen. Strafrecht.


Geldmarktinstrumente ('EFBC )
 

  Geldmarktinstrumente Strafrecht.  
  üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Kategorien von Instrumenten Strafrecht.  
  Schatzanweisungen Strafrecht.  
  Einlagenzertifikate Strafrecht.  
  Commercial Papers. Strafrecht.
 

  Finanzterminkontrakte - gleichwertige Instrumente Strafrecht.  
  Wert eines Finanzinstrumentes Strafrecht.  
  Terminkontrakte - mit Zahlung begleichen Strafrecht.  
  Terminkontrakte - Berechnungsweise - Schwankungen der Zinssätze Strafrecht.  
  Terminkontrakte - Schwankungen der Wechselkurse Strafrecht.


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Geldanlage + Finanzierung / Schaden ('E)

 
  Geldanlage Schaden.  
  Finanzen Schaden.  
  Finanzierung Schaden.  
  Banken Schaden.  
  Börse Schaden.  
  Finanzdienstleister Schaden.  
  Anlageberater Schaden.
 

  Sparkonto Schaden.  
  Festgeldkonto Schaden.  
  Aktien Schaden.  
  Anleihen Schaden.  
  Fonds Schaden.
 

  Lebensversicherung Schaden.  
  Rentenversicherung Schaden.  
  Immobilien Schaden.  
  gold Schaden.  
  Nummernkonto Schaden.  
  Bankgeheimnis Schaden.

 
  Geldanlage Betrug.  
  Finanzen Betrug.  
  Finanzierung Betrug.  
  Banken Betrug.  
  Börse Betrug.  
  Finanzdienstleister Betrug.  
  Anlageberater Betrug.
 

  Sparkonto Betrug.  
  Festgeldkonto Betrug.  
  Aktien Betrug.  
  Anleihen Betrug.  
  Fonds Betrug.
 

  Lebensversicherung Betrug.  
  Rentenversicherung Betrug.  
  Immobilien Betrug.  
  gold Betrug.  
  Nummernkonto Betrug.  
  Bankgeheimnis Betrug.


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Geldanlage + Finanzierung / Witz ('E)

 
  Geldanlage Witz.  
  Finanzen Witz.  
  Finanzierung Witz.  
  Banken Witz.  
  Börse Witz.  
  Finanzdienstleister Witz.  
  Anlageberater Witz.
 

  Sparkonto Witz.  
  Festgeldkonto Witz.  
  Aktien Witz.  
  Anleihen Witz.  
  Fonds Witz.
 

  Lebensversicherung Witz.  
  Rentenversicherung Witz.  
  Immobilien Witz.  
  gold Witz.  
  Nummernkonto Witz.  
  Bankgeheimnis Witz.


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Geschäft und Manipulation / Rechtsanwalt ('EYC )

 
  Unternehmen Rechtsanwalt.  
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Geschäft und Manipulation / Bestechung ('EYC )

 
  Unternehmen Bestechung.  
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  Weißkragenkriminalität Bestechung.  
  Medikamente Bestechung.  
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  Glückspiel Bestechung.  
  Sport Bestechung.  
  Spielmanipulation Bestechung.
 

  Steueroase Bestechung.  
  Bankgeheimnis Bestechung.  
  Geldwäsche Bestechung.



Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
Drei Investmentbanker sitzen trübsinnig beim Mittagessen. Der Erste sagt: "Ich habe heute morgen fünf Millionen verloren. Ich werde nachher mit dem Aufzug in den fünften Stock fahren und aus dem Fenster springen." Der Zweite sagt: "Ich habe innerhalb von einer Stunde neun Millionen verloren. Ich fahre nachher in den neunten Stock und springe aus dem Fenster. Der Dritte sagt: "Gut, dass unser Gebäude nur 14 Stockwerke hat."

"Der dümmste Grund, eine Aktie zu kaufen, ist, weil sie steigt." - Warren Buffett

Ein Onkel, der gutes mitbringt, ist besser als eine Tante, die bloß Klavier spielt. (Wilhelm Busch, dt. Dichter und Zeichner, 1832-1982)

"Wahrsagerei ist heutzutage verpönt. Wir sind ja fortgeschritten. Wir nennen es jetzt Businessplan." (Pedro Rosso)

Das Geld gleicht dem Seewasser. Je mehr davon getrunken wird, desto durstiger wird man. (Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph, 1788-1860)

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► Die zeitliche Begrenzung ist nötig, weil Autoren nicht ewig verfügbar bleiben. Immer wieder kommt es sogar weltweit vor, dass Autoren sterben.
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► Um dennoch eine Zahl zu nennen: Vielleicht bis zu 5 Fragen.
► Man überlege, wie viel ein Autor für rund 20 Euro Anteil wohl bearbeiten könnte. Man erwarte bitte nicht Beratung.
► Wer Beratung oder Gutachten oder anderweitige Autorenarbeit wünscht, dessen Anfrage wird dem Autor weitergeleitet.
Alle Internet-Adressen bitte verbreiten (auf Facebook, Twitter, Instagram, Foren usw.).


Albtraum eines getäuschten Geldanlegers:

Sind praktisch 100 % der Banken korrekt?
Ihr Ansehen leidet unter Schwarzen Schafen...? - immer wieder neu werden total unkundige Sicherheits- Kleinanleger falsch bedient... Vertrauen wird missbraucht... Null Entschädigung?


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- mit Moritat über Haifisch, Mackie Banker & Co.- frei nach Bertolt Brecht.


Historisches Beispiel 2008: Die Lehman-Opfer:
verloren insgesamt nur etwa 1 % von dem, was deutsche Steuerzahler für das Kasino- Gaming deutscher Spielkasten- Politiker mit einigen Landesbanken zwangsweise zu zahlen haben. Das ist der Super-GAU. Die Täter der hohen Politik werden mit Geld vom Steuerzahler gerettet. Die Opfer dürfen verbluten. Das ist es, was die Bürger an ihren Poltikern ganz besonders lieben...
Diskussionsstoff zum historischen Beispiel Lehman:
Alle an Kasino-Staatsbanken 2003-2008 mitschuldigen Politiker und Aufseher, müssten sie eigendlich ihre wohl recht unverdienten Gehälter als Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder und ihre "Erfolgsboni" (!!!) zurück zahlen? Müssten Sie eigentlich auf ihre so entstandenen Pensionen verzichten?

Die Schwarzen Schafe unter den Banken :
müssten sie ferner eigentlich alle (!!!) verschwiegenen Verkaufsprovisionen zurück zahlen, soweit es Verluste aus Lehman- Anlagen anbetrifft?
Die Summe hätte wohl gereicht, um im historischen Lehman-Fall von 2008 etwa 90 % der Verlustre aller Lehman- Opfer zu erstatten. -
10 % sollten diese Anleger selber tragen als Denkzettel? Den Verkäufern der Banken darf man selbst dann nicht in zu blinder Form vertrauen, wenn diese als Berater ausgeschildert wurden. Wie kann beraten, wer möglicherweise nur eine vorgegebene und hierbei zu eng umgrenzte Produktpalette verkaufen darf?
Ob eine Ausschilderung als Berater dann bereits ein rechtlich schwerwiegender Verstoß ist, wäre ein interessantes Thema von Jura-Klausuren.

(Photo: 2009 by Lxowle; Creat.Comm.Attr.ShareAl.3.0)



Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
Geld ist nichts. Aber viel Geld, das ist etwas anderes. (George Bernard Shaw, irisch. Dichter, 1856-1950)

Ein Bankier ist ein Mensch, der seinen Schirm verleiht, wenn die Sonne scheint und der ihn sofort zurück haben will, wenn es zu regnen beginnt. (Mark Twain, amerik. Schriftsteller, 1835-1903)

"Wenn Sie nicht über die Zukunft nachdenken, können Sie keine haben." (John Galsworthy)

"Mein Bankberater will nur mein Bestes. Er will mein Geld." (Volksmund)

"Reich wird einer nicht durch das, was er verdient, sondern durch das, was er nicht ausgibt." - Henry Ford



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