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   v. 7. Juli 2022
Verlust bei Geldanlage: Rechtsanwälte bewerten mögliche rechtliche Argumente für geschädigte Anleger: Schadensersatzklage? Kosten? Rechtsschutzversicherung?


Haftung der Banken und Berater? Schadensersatz für Verluste?

Welche rechtlichen Argumente kommen in Betracht?

Schadensersatz für Verluste bei Geldanlage:
Hier werden verschiedene einzelne Aspekte behandelt. Dieser Text ist keineswegs eine vollständige Abeckung aller wichtigen rechtlichen Argumente bei Verlust von Geldanlage-Beträgen.


Welche Risikoformen befürchten die Anleger?

Die Anleger fürchten, dass ihre Geldanlage in einem Totalausfall enden wird;

oder dass allenfalls kleine Teilbeträge nach mehrjährigem Insolvenzverfahren und eventuellen Strafverfahren ausgezahlt werden.

Bei Verlusten, die mit dem vollständigen Wegfall eines Anbieters zusammen hängen, entsteht den Anlegern sofort ein Vollverlust. .

Eine andere häufige Fallgruppe ist der Vertrieb von vertragsrechtlich und wirtschaftlich kaum durchschaubaren Vertragskonzepten. Diese Problematik kann für ziemlich alle Anlagemärkte auftreten. Der Durchschnittsbürger hat gewöhnlich keinen Durchblick bezüglich der wahren Risiken für das, was ihm nahegelegt wurde.

Beispiele:
Zertifikate / Derivate und was auch immer.
Immobilienfonds. Problem der Bewertung, vor allem bei Leerstand.
Schiffsfonds. Problem der Auslastung und der wettbewerbsfähigen Lebensdauer.
Filmfonds. Problem der übersetzten Erwartungen, der vielen Partner und der oft übersetzten eingerechneten Provisionen.

Vor allem sind dem Durschnittsanleger die möglichen Risiken nicht klar, sofern er bei einer seriösen Bank beraten wird. Denn er wähnte sich in einer Geldanlage-Abteilung, nicht in einem Umfeld für Wetten-Abschluss und Kasino-Gaming.

Beratungsfehler zum Sicherheitsniveau:

Möglicherweise wurde die Sicherheit von Anlageformen vom Anbieter verglichen mit der von ,,Festgeldanlagen''. Sofern dies Sicherheitsniveau nicht zutrifft, so ist dies eindeutig Falschberatung. Denn Festgeldanlagen würden üblicherweise in einem Einlagensicherungsystem abgesichert sein.

Nachfragen der Anleger bei Bankberatern nach Eintritt erster Anzeichen von Problemen werden möglicherweise irrig abgewiegelt mit der Meinung, Rückzahlungen auf das Laufzeitende seien nicht gefährdet. Das wäre je nach Sachverhalt oft eine eindeutig wahrheitswidrige Auskunft.

Beispiel: Der Kursverfall einer längerfristigen Anleihe ist normalerweise ein Indikator, dass viele Großanleger aussteigen. Dies wiederum ist ein Indikator dafür, dass Fachkundige ein Risiko bezüglich der späteren vollen Rückzahlung sehen. Bei finanzmathematisch richtiger Umrechnung kann man aus dem Kursabschlag ablesen, etwa welche Verlustwahtscheinlichkeit die Fachleute der Großinvestoren vermuten.
Der Einzelanleger aber hat gewöhnlich kein sehr breites Portefeuille, darf also gewöhnlich nicht mit Wahrscheinlichkeiten operieren. Für ihn ist ein solcher Kursverfall möglicherweise ein Signal für ein Risiko des Totalverlustes, also ein Signal zum Aussteigen. Möglicherweise muss der Einzelanleger deshalb sogar zum taktisch völlig verkehrten Zeitpunkt aussteigen.

Gewollt ist meist Geldanlage mit Einlagensicherung.

Wohl kaum ein letztlicher Käufer von komplexen Anlageformen ist über die Risiken und die Funktionsweise ausreichend informiert.

Zwar bestehen allgemeine Anforderungen durch die Gesetzgebung, durch sonstige Regulierung und nach herrschender Rechtsprechung. Aber die Vertragspakete mit teils einigen 100 Seiten Umfang wären selbst für spezialisierte Rechtsexperten nicht vernünftig auswertbar. Dass der Anleger wissen musste, was er tut, ist allein deshalb eine wahrheitswidrige Schutzbehauptung.

Der erste Anschein spricht oft für einen Wunsch nach einlagengesicherten Anlagen. Die einzelnen Anlegerverluste bei Anlegern mit Bankberatung liegen überwiegend bei etwa 20.000 Euro. Diese relativ niedrige Höhe liegt voll im Rahmen der allgemein EU-weit geltenden Mindest- Einlagensicherung. Dies hat guten Grund. Es wird im ersten Anschein davon ausgegangen, dass die betreffenden Anleger als Kleinanleger und Vorsorgeanleger keinen ausreichenden Informationsstand für komplexe Risikenanalyse haben.

Dieser Kreis hat typischerweise einen auf Einlagensicherheit orientierten reinen Verwahrungswillen. Für diesen Anlegerkreis können bei gewissenhafter Vorstandsanweisung nur Angebote mit Einlagensicherung oder sonstigen praktisch absoluten Sicherheiten den Bankberatern vorbereitet werden.

Es kann bei derartigen Summen nicht einmal von einer ,,konservativen Anlagepräferenz'' ausgegangen werden. Nur wenn der Anleger von sich aus die Bank angesprochen hätte, hätte sie diesem Kundensegment überhaupt Geldanlagen abweichend vom gesicherten Kontensparen und ähnlichen problemfreien Anlagen anbieten dürfen. Dieser Gesichtspunkt ist wichtig für die Frage der Beweislast.

Erst recht dürfen komplexe Anlagekontrakte nicht aktiv durch eine Bank angeboten werden bei einem Kundenkreis, dem eigentlich nur mit Kontensparen mit Einlagensicherung gedient werden darf. Risikokontrakte in Gestalt von komplexen Vertragskonstruktionen mit wetten-artigen Bestandteilen (sogenannte ,,strukturierte Finanzprodukten'', ,,derivative Wertpapiere'' und wie auch immer die phantasiereiche Terminologie es hochwertend verklausuliert) sind grundsätzlich für den Privatanleger sowie als Form der Einlagenverwahrung ungeeignet. Die für diese Falschbetreuung verantwortlichen Institute haben für die Verluste Schadensersatz zu leisten, sofern sie nicht gewichtige Gegenargumente vortragen können.

Finanzkrisen, wie sie etwa alle 7 Jahre auftreten, haben immer auch einen positiven Bereinigungseffekt. Die vielen Rechtsverstöße, die im kollektiven Gleichschritt als doch irgendwie zulässig empfunden werden, kommen dann erstmals voll auf die Waagschale der Justiz. Danach ist die Welt für die Investvermittler niemals mehr so heil, wie sie zuvor jahrelang erschien.

Bei einer Zykluslänge von etwa 7 Jahren wechseln aber die Vermittler-Generationen und wachsen neue Anleger heran. Deshalb beginnt das makabre Spiel immer wieder neu von Position zero der Erfahrungen. Anscheinend muss sich jeder Anleger erst einmal gründlich die Finger verbrennen, bevor er begreift, dass Feuer verbrennt, bis er also den Berater und sich selbst zu kontrollieren beginnt während der restlichen eigenen Lebenszeit.

Verschwiegenes Eigeninteresse:

Wohl in den meisten Verkaufsgesprächen (,,Beratungsgesprächen'') wird nicht ausreichend auf die Eigeninteressen des Kreditinstitutes hingewiesen: Dessen Abschlussprovisionen.

Die eventuelle Teilhabe hieran durch den persönlichen Verkäufer (,,Berater'') der Bank wird normalerweise völlig verschwiegen. Welcher Bankberater aber arbeitet ohne Bonuszahlungen und / oder Erfolgsvorgaben?
Wenn keine Bonuszahlung, dann ist es formell oder mindestens faktisch die Alternative des Zwanges zum Erfolg. Wer als Verkäufer (,,Berater'') nicht ein bestimmtes Erfolgssoll erfüllte, der wird irgendwann auf einen anderen Posten versetzt oder entlassen. Das gilt für eine Bank ebenso wie für jedes Warenhaus.

Schon diese Unterlassung der Informationserteilung kann - je nach sonstigen Fallumständen - die Verpflichtung der Bank nach sich ziehen, bei Verlusten der Anleger umfassenden Schadensersatz zu leisten.

Es fehlten meist oder praktisch immer Hinweise auf die volle Höhe der Kosten der Gestaltung der Vertragskonstruktionen (unverändert erstaunlicherweise tituliert: ,,Finanzprodukte''). Es fehlt möglicherweise ein ausreichender vollständiger Hinweis auf eventuelle Kick-backs und sonstige Nebenkosten. Diese werden bei Konzipierung und Vertrieb von Anlageofferten meist an mehreren Stellen abgegriffen. Teils ist dies relativ gut nachweisbar und wird dann möglicherweise ausgewiesen. Teils erfolgt es recht verdeckt. Diese Kosten mögen finanzmathematisch richtig gerechnet durchaus über 30 und im absurden Extremfall über 100 % der Anlegereinlage erreichen.

Diese Angaben sind Pflicht nach den rechtlichen Regeln für ,,Finanzinstrumente'' (Finanzkonstruktionen). Deshalb sind Rückabwicklungsansprüche gegen in der EU und in Deutschland tätige Institute möglicherweise vertretbar gut durchsetzbar. Allerdings gilt immer, dass eine rechtliche Durchsetzung dem geschädigten Anleger wenig hilft, wenn die Kosten zwischen 50 % und 300 % seines Geldanlage-Verlustes sind, wenn alles mit dem Streitrisiko belastet ist und wenn der Durchschnittsanleger streittechnisch überfordert ist. Das Letztere ist praktisch immer der Fall.


Welches Anliegen hat der Anleger? Rückabwicklung:

Was ist der Bank gegenüber zu betreiben? Oft ist die Rückabwicklung des Geschäftes die beste Option für die Auseinandersetzung.

Rückabwicklung erbringt die volle Erstattung der nominalen Anlagebeträge.

Ferner kommt entgangener Gewinn in Betragt. Berechnungsmaßstab ist dann eine absolut sichere andere Anlageform.

Ferner kommt Ersatz der Kosten der Auseinandersetzung in Betracht: Anwalt, Gutachter, gegebenenfalls Gerichtskosten.

Anmerkung: Bei Rückabwicklung sind gewöhnlich die Ansprüche des Anlegers aus der Vertragskonstruktion (aus dem ,,Finanzprodukt'') an die entschädigende Bank abzutreten. Es kann im Ausnahmefall durchaus sein, dass die Bank im Endergebnis einige Jahre später auf der Gewinnerseite endet - umso besser.

Aussichten für einen Vergleich statt eines Prozesses?

Bei geignetem Vorgehen auf Grundlage von abgesicherten Argumenten kann bei Verlusten des Anlegers möglicherweise außergerichtlich ohne jedes Prozessrisiko ein günstiger Vergleich erzielt werden.

Kostentragung durch die Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen das Kostenrisiko.

Vorab ist hier eine Kostendeckungszusage einzuholen. Dies sollte bereits von einem Rechtsanwalt erledigt werden, weil dazu bereits eine erste individuelle Fallaufbereitung erforderlich ist. Kosten stellen Anwälte dafür oftmals nicht gesondert in Rechnung.


Rechtliche Analyse von Besonderheiten

Die Abgrenzung zwischen Wetten und Derivaten.

Festzustellen ist, dass Banken ganz allgemein derartige Konstruktionen nicht als Wettvertrag bezeichneten.

Von Versicherungsvertrag könnte man nur ganz eventuell bei Bündelung von Wettverträgen durch ein Unternehmen mit statistisch ausbalanzierter Risikostreuung sprechen.

Beim Einzelgeschäft ist der private Einzelanleger der Wettende. Eine statistisch ausbalanzierte Risikostreuung zu derartigem ist auf dem Niveau einer einfachen Anlegerberatung nicht machbar. Mit der Logik hierfür sind selbst die Manager von Hedgefonds offenkundig oft überfordert. Beim Einzelanleger fehlt es vor allem aber regelmäßig einfach an Masse. Die Anzahl seiner Verträge reicht regelmäßig nicht für das Erreichen von statistischen Mittelwerten.

Eine irrtümlich etwas provokativ wirkende Frage wurde schon einmal durchaus im sachlichen Rechtssinn gestellt: Ob Rechtspflicht besteht, die Vertriebsabteilungen solcher Offerten bei Banken mit der Kennzeichnung ,,Wettbüro'' oder auch ,,Kasino'' auszuschildern. Anwälte sollten ihren Respekt vor der Finanzwirtschaft beiseite schieben und überlegen, ob dies Argument in konkreten Verlustfällen rechtlich effizient in ein Verfahren eingeführt werden kann.
Die Bank würde dann möglicherweise erwidern, das Geschäft sei voll legal gewesen. Der Anwalt könnte erwidern, auch ein Kasino könne voll legal sein. Dies sei die verkehrte Antwort. Denn es bestehe selbst dann die Rechtspflicht, den Vertragspartner geeignet auf den besonderen Vertragscharakter hinzuweisen.

Es erging um 2002 durchaus eine deutsche Gesetzgebung, die die Ambivalenz zwischen Wettvertrag und Derivat regelte. Dies Problem ist also durchaus geeignet für die juristische Analyse im Fall von Derivaten mit der Natur von Wetten auf zukünftige Ereignisse oder Nicht-Ereignisse.

Der Beweis der Risiko-Kenntnis bei der Bank.

Von herausragender Wichtigkeit ist, ob in Bankabteilungen in einem bereits kritischer werdenden Umfeld durchaus bereits auf Probleme beim jeweiligen Wetten-Konzept geachtet wurde. Die Behauptung, niemand habe auf schließlich eingetretene Risiken überhaupt einen Gedanken verschwendet, ist bei wettenartigen Finanzkonstrukten also immer erörterungsbedürftig.

Es müsste sehr genau analysiert werden, inwieweit Vertreiber-Banken von Finanzprodukten möglicherweise gleichzeitig im Eigengeschäft selber Wettgeschäfte auf das Gegenteil abgeschlossen haben. Dies liegt keineswegs fern. Es ist ein logisches Konzept, ein Finanzkonstrukt durch ein Gegenschäft abzusichern. Bei geeigneter Ausgestaltung ist dann eine Win-Win-Situation gegeben: Gleichgültig, welches Wettenergebnis eintritt, die Bank ist immer der Gewinner. Das Gegengeschäft im Rahmen von Eigengeschäft könnte vom Anleger als Beweis verwertet werden, dass die Bank selber das Gegenteil von dem vermutete, was die Berater der Bank dem Anleger zu erzählen hatten.

Sonderfall: Wer auf den Nicht-Wegfall von Banken ("keine Insolvenz bis zum Jahr ...") orientierte Finanzkonstrukte für Anleger konzipiert, der hat oft ein hausinternes Gegengeschäft abgeschlossen, weil dies eine besonders klarliegende Kondition ist. Dann gilt bei richtiger Konzeption in der Tat, dass je nach Ereignisablauf die konstruierende Bank nie der Verlierer sein kann und sogar immer der Gewinner ist. Durch das Gegengeschäft wäre das Bewusstsein einer evemtuellen Existenzgefährdung der betreffenden Banken für die Gestalter der Konstrukte als realer Kalkül-Faktor nachweisbar.

Der geschädigte Anleger muss hierfür möglicherweise eine Stufe oberhalb der eigenen beratenden Bank die Details ermitteln. Er ist nicht beschränkt auf einen Rechtsstreit gegen die eigene Bank. Es ist im Rahmen des jeweiligen Finanzkonstruktes zu analysieren, gegen welche der Beteiligten der geschädigte Anleger vielleicht ebenfalls einen direkten Anspruch auf Behebung seines Schadens hat. Diese Prüfung werden nur wenige Anleger vornehmen. Deshalb steigt die Wahrscheinlichkeit einer Beilegung auf dem Kulanzwege. Denn im Fall eines Rechtsstreites riskieren die Konzipierer eine Rechtspflicht, sofort nach Erhalt der Klageschrift laufende vielleicht schlechte Gewohnheiten zu beenden. Es kann dann preiswerter sein, den besonders gut investigierenden Einzelanleger geräuschlos abzufinden.



Randnotizen:


,,Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen zu 2 Prozent aus Moral, 48 Prozent aus Hemmung und 50 Prozent Neid.''

,,Das Geld gleicht dem Seewasser. Je mehr davon getrunken wird, desto durstiger wird man.'' (Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph, 1788-1860)

,,Geld macht nicht korrupt. - Kein Geld schon eher.''

,,Wer der Meinung ist, dass er für Geld alles haben kann, gerät leicht in den Verdacht, dass er für Geld alles zu tun bereit ist.'' (Benjamin Franklin, Politiker/USA, 1706-1790)

,,Arm ist nicht der, der wenig hat, sondern der, der nicht genug bekommen kann.'' (Jean Guehenno, fr. Schriftst. 1890-1978)

,,Das Geld, das man besitzt, ist das Instrument der Freiheit: das Geld, dem man nachjagt, ist das Instrument der Knechtschaft.'' (Jean-Jacques Rousseau, schw.-frz. Phil., 1712-1778)

,,Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit.'' (Martin Luther King, am. Bürgerrechtler, 1929-1968)

,,Um Geld verachten zu können, muss man es haben.'' (Curd Goetz, dt. Schauspieler, 1888-1960)

,,Geld ist nichts. Aber viel Geld, das ist etwas anderes.'' (George Bernard Shaw, irisch. Dichter, 1856-1950)

,,Als ich klein war, glaubte ich, Geld sei das Wichtigste im Leben. Heute, da ich alt bin, weiß ich: Es stimmt.'' (Oscar Wilde, engl. Schriftsteller, 1854-1900)















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Verlustanzeige für Entschädigung / Rechtsanwalt ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Rechtsanwalt.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Rechtsanwalt.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Rechtsanwalt.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Rechtsanwalt.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Rechtsanwalt.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Rechtsanwalt.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Rechtsanwalt.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Rechtsanwalt.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Rechtsanwalt.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Rechtsanwalt.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Rechtsanwalt.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Rechtsanwalt.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Rechtsanwalt.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Rechtsanwalt.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Rechtsanwalt.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Rechtsanwalt.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Rechtsanwalt.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Rechtsanwalt.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Rechtsanwalt.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Rechtsanwalt.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Rechtsanwalt.


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Verluste: Schutzrahmen / Rechtsanwalt ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Rechtsanwalt.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Rechtsanwalt.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Rechtsanwalt.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Stabilität des Finanzsystems Rechtsanwalt.  
  Vertrauen der Anleger Rechtsanwalt.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Rechtsanwalt.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Rechtsanwalt.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Rechtsanwalt.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Rechtsanwalt.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Rechtsanwalt.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Rechtsanwalt.  
  Finanzsektor Rechtsanwalt.  
  Gruppen von Anlageformen Rechtsanwalt.  
  Gruppen von Anlegern Rechtsanwalt.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Rechtsanwalt.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Rechtsanwalt.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Rechtsanwalt.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Rechtsanwalt.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Rechtsanwalt.  
  weniger umfangreiche Deckung Rechtsanwalt.  
  höhere Deckung für Anleger Rechtsanwalt.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Rechtsanwalt.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Rechtsanwalt.


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Anleger Verluste / Fälle / Rechtsanwalt ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Rechtsanwalt.  
  Spread Ladder-Swap Rechtsanwalt.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Rechtsanwalt.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtsanwalt.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtsanwalt.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Rechtsanwalt.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Rechtsanwalt.  
  Helmut Kiener Rechtsanwalt.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Rechtsanwalt.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Rechtsanwalt.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Rechtsanwalt.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtsanwalt.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtsanwalt.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtsanwalt.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtsanwalt.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Rechtsanwalt.  
  X1 Global Index Zertifikat Rechtsanwalt.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtsanwalt.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtsanwalt.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Rechtsanwalt.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Rechtsanwalt.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Rechtsanwalt.  
  HRE Rechtsanwalt.  
  DEPFA Rechtsanwalt.
 

  2008 Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Rechtsanwalt.
 

  2008 Kaupthing Island Rechtsanwalt.  
  Kaupthing Rechtsanwalt.
 

  IKB Rechtsanwalt.  
  2007 IKB Rechtsanwalt.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Rechtsanwalt.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Rechtsanwalt.  
  AHBR Rechtsanwalt.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtsanwalt.  
  Phoenix Rechtsanwalt.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtsanwalt.  
  EdW Rechtsanwalt.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Rechtsanwalt.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Rechtsanwalt.  
  EdW Rechtsanwalt.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Rechtsanwalt.  
  Deutsche Telekom Börsengang Rechtsanwalt.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Rechtsanwalt.  
  AMIS Rechtsanwalt.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Rechtsanwalt.  
  Lehman Rechtsanwalt.
 

  2008 Madoff Rechtsanwalt.  
  Madoff Rechtsanwalt.



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Anleger Verluste / Fälle / Verlust ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Verlust.  
  Spread Ladder-Swap Verlust.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Verlust.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Verlust.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Verlust.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Verlust.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Verlust.  
  Helmut Kiener Verlust.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Verlust.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Verlust.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Verlust.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Verlust.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Verlust.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Verlust.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Verlust.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Verlust.  
  X1 Global Index Zertifikat Verlust.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Verlust.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Verlust.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Verlust.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Verlust.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Verlust.  
  HRE Verlust.  
  DEPFA Verlust.
 

  2008 Lehman Brothers Verlust.  
  Lehman Brothers Verlust.  
  Lehman Verlust.
 

  2008 Kaupthing Island Verlust.  
  Kaupthing Verlust.
 

  IKB Verlust.  
  2007 IKB Verlust.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Verlust.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Verlust.  
  AHBR Verlust.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Verlust.  
  Phoenix Verlust.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Verlust.  
  EdW Verlust.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Verlust.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Verlust.  
  EdW Verlust.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Verlust.  
  Deutsche Telekom Börsengang Verlust.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Verlust.  
  AMIS Verlust.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Verlust.  
  Lehman Verlust.
 

  2008 Madoff Verlust.  
  Madoff Verlust.



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Verlustanzeige für Entschädigung / Strafrecht ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Strafrecht.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Strafrecht.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Strafrecht.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Strafrecht.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Strafrecht.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Strafrecht.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Strafrecht.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Strafrecht.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Strafrecht.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Strafrecht.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Strafrecht.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Strafrecht.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Strafrecht.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Strafrecht.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Strafrecht.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Strafrecht.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Strafrecht.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Strafrecht.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Strafrecht.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Strafrecht.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Strafrecht.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Strafrecht.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Strafrecht ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Strafrecht.  
  Anlegerschutz Strafrecht.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Strafrecht.  
  System der Anlegerentschädigung Strafrecht.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Strafrecht.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Strafrecht.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Strafrecht.  
  Geldanlage Kunden Strafrecht.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Strafrecht.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Strafrecht.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Strafrecht.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Strafrecht.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Strafrecht.  
  Finanzdienstleister im Inland Strafrecht.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Strafrecht.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Strafrecht.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Strafrecht.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Strafrecht.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Strafrecht.  
  inländischer Anlegerschutz Strafrecht.  
  inländisches Entschädigungssystems Strafrecht.  
  inländisches System der Einlagensicherung Strafrecht.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Strafrecht.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Strafrecht.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Strafrecht.  
  zuständige Behörde Strafrecht.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Strafrecht.
 

  System der Einlagensicherung Strafrecht.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Strafrecht.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Strafrecht.


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Verlustanzeige für Entschädigung / Schaden ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Schaden.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Schaden.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Schaden.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Schaden.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Schaden.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Schaden.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Schaden.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Schaden.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Schaden.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Schaden.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Schaden.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Schaden.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Schaden.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Schaden.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Schaden.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Schaden.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Schaden.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Schaden.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Schaden.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Schaden.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Schaden.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Schaden.


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Wertpapiere / Arten / Rechtsanwalt ('EFBC )


übertragbare Wertpapiere ('EFBC )
 

  Finanzdienstleister im Sektor der Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  Werbung und Direktvertrieb / übertragbare Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  handelsfähige Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  üblicherweise auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiergattungen Rechtsanwalt.  
  Staatstitel Rechtsanwalt.  
  Staatsanleihen Rechtsanwalt.  
  Aktien Rechtsanwalt.  
  Fonds - Wertpapiere Rechtsanwalt.
 

  handelbare Wertpapiere zum Erwerb von Aktien durch Zeichnung Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Aktien durch Umtausch berechtigen Rechtsanwalt.  
  Aktienzertifikate Rechtsanwalt.  
  als Teil einer Serie ausgegebene Schuldverschreibungen Rechtsanwalt.  
  Index-Optionsscheine Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionen berechtigen. Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionsscheinen durch Zeichnung berechtigen. Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Schuldverschreibungen berechtigen. Rechtsanwalt.


Geldmarktinstrumente ('EFBC )
 

  Geldmarktinstrumente Rechtsanwalt.  
  üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Kategorien von Instrumenten Rechtsanwalt.  
  Schatzanweisungen Rechtsanwalt.  
  Einlagenzertifikate Rechtsanwalt.  
  Commercial Papers. Rechtsanwalt.
 

  Finanzterminkontrakte - gleichwertige Instrumente Rechtsanwalt.  
  Wert eines Finanzinstrumentes Rechtsanwalt.  
  Terminkontrakte - mit Zahlung begleichen Rechtsanwalt.  
  Terminkontrakte - Berechnungsweise - Schwankungen der Zinssätze Rechtsanwalt.  
  Terminkontrakte - Schwankungen der Wechselkurse Rechtsanwalt.


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Finanzdienstleister / Verlust ('EBB )


Finanzdienste ('EBB )
 

  professionelle und institutionelle Anleger Verlust.  
  Wertpapierfirmen Verlust.  
  Kreditinstitute Verlust.  
  Finanzinstitute Verlust.  
  Versicherungsunternehmen Verlust.  
  Fonds Verlust.  
  Organisationen für gemeinsame Anlagen Verlust.  
  Fonds für Renten und Altersversorgung Verlust.


Finanzdienstleister ('EBB )
 

  Finanzdienstleistungen Verlust.  
  Wertpapierdienstleistungen Verlust.  
  Wertpapiere Verlust.  
  Finanzmarkt Dienstleistungen Wertpapiere Verlust.  
  Finanzdienstleister Verlust.  
  Wertpapierfirmen Verlust.  
  Binnenmarkt für Finanzdienstleister Verlust.


Versicherung und ähnliches ('EBB  )
 

  Versicherer Verlust.  
  Versicherungsunternehmen Verlust.  
  Rückversicherer Verlust.  
  Unternehmen für Rückversicherung Verlust.  
  Unternehmen für Retrozession Verlust.  
  Systems der Arbeitnehmerbeteiligung Verlust.


staatliche Stellen ('EBB  )
 

  Zentralbank Verlust.  
  öffentlichen Einrichtungen für die Verwaltung der staatlichen Schulden Verlust.  
  Verwaltung der staatlichen Schulden Verlust.  
  Platzierung der staatlichen Schuldtitel Verlust.


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Geschäft und Manipulation / Ratgeber kostenlos ('EYC )

 
  Unternehmen Ratgeber kostenlos.  
  Auftragsvergabe Ratgeber kostenlos.  
  Weißkragenkriminalität Ratgeber kostenlos.  
  Medikamente Ratgeber kostenlos.  
  Wissenschaft Ratgeber kostenlos.  
  wissenschaftliche Studie Ratgeber kostenlos.
 

  Glückspiel Ratgeber kostenlos.  
  Sport Ratgeber kostenlos.  
  Spielmanipulation Ratgeber kostenlos.
 

  Steueroase Ratgeber kostenlos.  
  Bankgeheimnis Ratgeber kostenlos.  
  Geldwäsche Ratgeber kostenlos.





Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
"Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom. "

Der Bau von Luftschlössern kostet nichts, aber ihre Zerstörung ist sehr teuer. (Francois Mauriac, fr. Schriftst., 1885-1970)

"Der dümmste Grund, eine Aktie zu kaufen, ist, weil sie steigt." - Warren Buffett

Vermögensberater: Ich garantiere, es zu schaffen, Ihnen ein kleines Vermögen zu machen. Es ist nichts weiter nötig als dass Sie ein großes einbringen."

Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung. (Wilhelm Busch, 1832-1908)

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Verlustanzeige für Entschädigung / Verlust ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Verlust.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Verlust.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Verlust.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Verlust.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Verlust.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Verlust.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Verlust.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Verlust.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Verlust.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Verlust.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Verlust.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Verlust.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Verlust.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Verlust.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Verlust.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Verlust.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Verlust.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Verlust.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Verlust.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Verlust.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Verlust.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Verlust.


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Verluste: Schutzrahmen / Verlust ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Verlust.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Verlust.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Verlust.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Verlust.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Verlust.  
  Stabilität des Finanzsystems Verlust.  
  Vertrauen der Anleger Verlust.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Verlust.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Verlust.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Verlust.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Verlust.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Verlust.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Verlust.  
  Finanzsektor Verlust.  
  Gruppen von Anlageformen Verlust.  
  Gruppen von Anlegern Verlust.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Verlust.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Verlust.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Verlust.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Verlust.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Verlust.  
  weniger umfangreiche Deckung Verlust.  
  höhere Deckung für Anleger Verlust.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Verlust.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Verlust.


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Geldanlage + Finanzierung / Betrug ('E)

 
  Geldanlage Betrug.  
  Finanzen Betrug.  
  Finanzierung Betrug.  
  Banken Betrug.  
  Börse Betrug.  
  Finanzdienstleister Betrug.  
  Anlageberater Betrug.
 

  Sparkonto Betrug.  
  Festgeldkonto Betrug.  
  Aktien Betrug.  
  Anleihen Betrug.  
  Fonds Betrug.
 

  Lebensversicherung Betrug.  
  Rentenversicherung Betrug.  
  Immobilien Betrug.  
  gold Betrug.  
  Nummernkonto Betrug.  
  Bankgeheimnis Betrug.

 
  Geldanlage Rechtsanwalt.  
  Finanzen Rechtsanwalt.  
  Finanzierung Rechtsanwalt.  
  Banken Rechtsanwalt.  
  Börse Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister Rechtsanwalt.  
  Anlageberater Rechtsanwalt.
 

  Sparkonto Rechtsanwalt.  
  Festgeldkonto Rechtsanwalt.  
  Aktien Rechtsanwalt.  
  Anleihen Rechtsanwalt.  
  Fonds Rechtsanwalt.
 

  Lebensversicherung Rechtsanwalt.  
  Rentenversicherung Rechtsanwalt.  
  Immobilien Rechtsanwalt.  
  gold Rechtsanwalt.  
  Nummernkonto Rechtsanwalt.  
  Bankgeheimnis Rechtsanwalt.


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Geldanlage und Vermögensbildung / Strafrecht ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Strafrecht.  
  Aktien Strafrecht.  
  Aktienfonds Strafrecht.  
  Indexfonds Strafrecht.  
  Indexfond mit Aktien Strafrecht.  
  Aktienindexfond Strafrecht.  
  Börsenindexfond Strafrecht.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Strafrecht.  
  Rentenversicherung Strafrecht.  
  Leibrente Strafrecht.  
  Riester Strafrecht.  
  Riesterrente Strafrecht.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Strafrecht.  
  Darlehn für Gründer Strafrecht.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Strafrecht.  
  Unternehmensanteile Strafrecht.  
  Firmenanteile Strafrecht.  
  Genussscheine Strafrecht.  
  Beteiligung Strafrecht.  
  Firmenbeteiligung Strafrecht.  
  Unternehmensbeteiligung Strafrecht.  
  Steuersparmodell Strafrecht.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Strafrecht.  
  Derivate unübersichtlich Strafrecht.  
  Derivate komplexe Verträge Strafrecht.  
  Derivate komplexe Klauseln Strafrecht.  
  Derivate Kleingedrucktes Strafrecht.  
  Derivate kleingedruckt Strafrecht.  
  Derivate hohe Gebühren Strafrecht.  
  Derivate versteckte Gebühren Strafrecht.  
  Derivate kaum kontrollierbar Strafrecht.  
  Derivate versteckte Klauseln Strafrecht.  
  Derivate nur Experten verdienen Strafrecht.


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Geldanlage und Vermögensbildung / Parodie ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Parodie.  
  Aktien Parodie.  
  Aktienfonds Parodie.  
  Indexfonds Parodie.  
  Indexfond mit Aktien Parodie.  
  Aktienindexfond Parodie.  
  Börsenindexfond Parodie.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Parodie.  
  Rentenversicherung Parodie.  
  Leibrente Parodie.  
  Riester Parodie.  
  Riesterrente Parodie.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Parodie.  
  Darlehn für Gründer Parodie.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Parodie.  
  Unternehmensanteile Parodie.  
  Firmenanteile Parodie.  
  Genussscheine Parodie.  
  Beteiligung Parodie.  
  Firmenbeteiligung Parodie.  
  Unternehmensbeteiligung Parodie.  
  Steuersparmodell Parodie.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Parodie.  
  Derivate unübersichtlich Parodie.  
  Derivate komplexe Verträge Parodie.  
  Derivate komplexe Klauseln Parodie.  
  Derivate Kleingedrucktes Parodie.  
  Derivate kleingedruckt Parodie.  
  Derivate hohe Gebühren Parodie.  
  Derivate versteckte Gebühren Parodie.  
  Derivate kaum kontrollierbar Parodie.  
  Derivate versteckte Klauseln Parodie.  
  Derivate nur Experten verdienen Parodie.


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Geldrekorde: Fehler, Schaden, Katastrophen,... / Risiko ('EAW)


teuerste menschliche Mega-Fehler ('KKY )
 

  die teuersten Fehler Risiko.  
  die teuersten Irrtümer Risiko.  
  die kostspieligsten Fehler Risiko.  
  die kostspieligsten Irrtümer Risiko.  
  der teuerste menschliche Fehler Risiko.  
  der teuerste Bankfehler Risiko.  
  der teuerste Irrtum in der Geschichte der Wissenschaft Risiko.  
  der teuerste Fehler in der Geschichte der Wissenschaft Risiko.  
  der kosspieligste Irrtum in der Geschichte der Wissenschaft Risiko.  
  die teuersten Pannen Risiko.  
  die teuerste Reinfälle Risiko.


teuerste Katastrophen, Unfälle, Krankheiten, ... ('TY )
 

  der teuerste Unfall Risiko.  
  die teuerste Krankheit Risiko.  
  die teuerste Krankenversicherung Risiko.  
  die teuerste Kfz-Versicherung Risiko.  
  die teuerste Versicherung Risiko.
 

  Kostspieligste Naturkatastrophen Risiko.  
  Das kostspieligste Erdbeben Risiko.  
  Das Erdbeben mit dem größten Schaden Risiko.  
  Die teuerste Erdbeben-Versicherung Risiko.  
  der teuerste Hurrikan Risiko.  
  der teuerste Hurrikan der Geschichte Risiko.  
  die teuersten Stürme Risiko.  
  der teuerste Sturm der Geschichte Risiko.


Geschäft und Manipulation / Korruption ('EYC )

 
  Unternehmen Korruption.  
  Auftragsvergabe Korruption.  
  Weißkragenkriminalität Korruption.  
  Medikamente Korruption.  
  Wissenschaft Korruption.  
  wissenschaftliche Studie Korruption.
 

  Glückspiel Korruption.  
  Sport Korruption.  
  Spielmanipulation Korruption.
 

  Steueroase Korruption.  
  Bankgeheimnis Korruption.  
  Geldwäsche Korruption.


Geschäft und Manipulation / Unterschlagung ('EYC )

 
  Unternehmen Unterschlagung.  
  Auftragsvergabe Unterschlagung.  
  Weißkragenkriminalität Unterschlagung.  
  Medikamente Unterschlagung.  
  Wissenschaft Unterschlagung.  
  wissenschaftliche Studie Unterschlagung.
 

  Glückspiel Unterschlagung.  
  Sport Unterschlagung.  
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  Steueroase Unterschlagung.  
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Geschäft und Manipulation / Korruption Bekämpfung ('EYC )

 
  Unternehmen Korruption Bekämpfung.  
  Auftragsvergabe Korruption Bekämpfung.  
  Weißkragenkriminalität Korruption Bekämpfung.  
  Medikamente Korruption Bekämpfung.  
  Wissenschaft Korruption Bekämpfung.  
  wissenschaftliche Studie Korruption Bekämpfung.
 

  Glückspiel Korruption Bekämpfung.  
  Sport Korruption Bekämpfung.  
  Spielmanipulation Korruption Bekämpfung.
 

  Steueroase Korruption Bekämpfung.  
  Bankgeheimnis Korruption Bekämpfung.  
  Geldwäsche Korruption Bekämpfung.


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Politik / Machtfaktoren / Vetternwirtschaft ('EYC)

 
  Politik Vetternwirtschaft.  
  Regierung Vetternwirtschaft.  
  staatliche Verwaltung Vetternwirtschaft.  
  öffentliche Verwaltung Vetternwirtschaft.  
  Beamte Vetternwirtschaft.
 

  Demokratie Vetternwirtschaft.  
  Lobby Vetternwirtschaft.  
  Wahlkampf Finanzierung Vetternwirtschaft.  
  Netzwork Vetternwirtschaft.  
  Privat Public Partnership Vetternwirtschaft.  
  Diktatur Vetternwirtschaft.  
  Kleptokratie Vetternwirtschaft.
 

  Investigation Vetternwirtschaft.  
  Pressefreiheit Vetternwirtschaft.  
  Whistleblower Vetternwirtschaft.



Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
"Behalte das Gold und behalte das Silber. Gib uns Weisheit.." (arabisches Sprichwort)

Was ist Optimismus in Zeiten von Finanzmarkt-Krisen? Ein Banker, der am Sonntag noch fünf Hemden bügelt.

"Krisen meistert man am besten, indem man ihnen zuvorkommt." (Walt Whitman Rostow, Wirtschaftswissenschaftler / USA)

Das Geld, das man besitzt, ist das Instrument der Freiheit: das Geld, dem man nachjagt, ist das Instrument der Knechtschaft. (Jean-Jacques Rousseau, schw.-frz. Phil., 1712-1778)

Man ist kein Milliardär, wenn man seine Millionen noch zählen kann. (Jean-Paul Getty, br. 51facher Milliardär, 1892-1976)

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► Jedoch bitte keine übersetzten Erwartungen. Ferner, für vieles gibt es keine einfache kurze Antwort.

► Umfang: Meist entstehen 1 bis 2 zusätzliche Seiten im Fall von Erweiterungswünschen.
(an Autoren)
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   info ► Späteres wird möglichst dennoch bearbeitet, sofern von allgemeinem Interesse.
► Bei späterem Eingang kann Bearbeitung aber immer abgelehnt werden.
► Die zeitliche Begrenzung ist nötig, weil Autoren nicht ewig verfügbar bleiben. Immer wieder kommt es sogar weltweit vor, dass Autoren sterben.
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Wie viele Fragen stellbar?
   info ► Es kommt darauf an, wie komplex.
► Um dennoch eine Zahl zu nennen: Vielleicht bis zu 5 Fragen.
► Man überlege, wie viel ein Autor für rund 20 Euro Anteil wohl bearbeiten könnte. Man erwarte bitte nicht Beratung.
► Wer Beratung oder Gutachten oder anderweitige Autorenarbeit wünscht, dessen Anfrage wird dem Autor weitergeleitet.
Alle Internet-Adressen bitte verbreiten (auf Facebook, Twitter, Instagram, Foren usw.).


Albtraum eines getäuschten Geldanlegers:

Sind praktisch 100 % der Banken korrekt?
Ihr Ansehen leidet unter Schwarzen Schafen...? - immer wieder neu werden total unkundige Sicherheits- Kleinanleger falsch bedient... Vertrauen wird missbraucht... Null Entschädigung?


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- mit Moritat über Haifisch, Mackie Banker & Co.- frei nach Bertolt Brecht.


Historisches Beispiel 2008: Die Lehman-Opfer:
verloren insgesamt nur etwa 1 % von dem, was deutsche Steuerzahler für das Kasino- Gaming deutscher Spielkasten- Politiker mit einigen Landesbanken zwangsweise zu zahlen haben. Das ist der Super-GAU. Die Täter der hohen Politik werden mit Geld vom Steuerzahler gerettet. Die Opfer dürfen verbluten. Das ist es, was die Bürger an ihren Poltikern ganz besonders lieben...
Diskussionsstoff zum historischen Beispiel Lehman:
Alle an Kasino-Staatsbanken 2003-2008 mitschuldigen Politiker und Aufseher, müssten sie eigendlich ihre wohl recht unverdienten Gehälter als Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder und ihre "Erfolgsboni" (!!!) zurück zahlen? Müssten Sie eigentlich auf ihre so entstandenen Pensionen verzichten?

Die Schwarzen Schafe unter den Banken :
müssten sie ferner eigentlich alle (!!!) verschwiegenen Verkaufsprovisionen zurück zahlen, soweit es Verluste aus Lehman- Anlagen anbetrifft?
Die Summe hätte wohl gereicht, um im historischen Lehman-Fall von 2008 etwa 90 % der Verlustre aller Lehman- Opfer zu erstatten. -
10 % sollten diese Anleger selber tragen als Denkzettel? Den Verkäufern der Banken darf man selbst dann nicht in zu blinder Form vertrauen, wenn diese als Berater ausgeschildert wurden. Wie kann beraten, wer möglicherweise nur eine vorgegebene und hierbei zu eng umgrenzte Produktpalette verkaufen darf?
Ob eine Ausschilderung als Berater dann bereits ein rechtlich schwerwiegender Verstoß ist, wäre ein interessantes Thema von Jura-Klausuren.

(Photo: 2009 by Lxowle; Creat.Comm.Attr.ShareAl.3.0)



Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
Warum schauen Immobilienmakler während Immobilienkrisen vormittags nicht mehr aus dem Fenster? Weil sie sonst nicht mehr wissen, was sie nachmittags tun sollen.



"Bankberatung für Geldanlage ist super. Man muss sich keine Sorgen mehr um sein Geld machen. Es ist nämlich alles weg und man kann sich endlich mal wieder der Familie widmen." (Volksmund, aufgezeichnet von Pedro Rosso)

Um Geld verachten zu können, muss man es haben. (Curd Goetz, dt. Schauspieler, 1888-1960)

"Ihr Geld ist nicht weg, es hat nur ein anderer."



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