Custom Search
_hier_Suche_mit_Ausdrücken_dieser_Textseite ... (_Text_unten_wird_NICHT_verschwinden)



   v. 7. Juli 2022
Wenn bei Geldanlage, Ersparnis, Immobilien Invest ein Verlust eintrat: Kommen Forderungen gegen den Staat in Betracht?


Haftet der Staat für Verluste der Anleger?

Gleichbehandlung / Rettungspaket?

Der Staat darf - in Grenzen - durchaus Banken bei Problemen helfen oder vor der Insolvenz retten, ohne sonstigen Wirtschaftsteilnehmern zu helfen. Aber...

Sofern der Staat Banken bei Problemen durch Anlage-Verluste hilft, obgleich diese Banken keinen dringenden Hilfebedarf hatten, so wird der Gesichtspunkt des Rechts auf Gleichbehandlung gemäß Grundgesetz prüfungswürdig.

Vermutlich relativ unerheblich ist, dass der Staat einer Kapitalgesellschaft hilft, also einer juristischen Person, während der Privatanleger eine natürliche Person ist.

Da die Bank im unterstellten Fall nicht in akuter Notlage war, entfällt des weiteren jedenfalls weitgehend die besondere Legitimation der Hilfe bei Banken. Die Tatsache, dass der Privatanleger kein wesentlicher Akteur der Finanzmärkte ist, wird also relativ unerheblich.

Historisches Beispiel: 2008 drängte der Staat Banken, sich retten zu lassen - auch bei fehlendem Bedarf.

Die Bundesregierung drängte in intensiver Weise im November 2008 private Banken, sich retten zu lassen, obgleich diese sich überwiegend nicht retten lassen wollten. Dies seinerzeitge Faktum ist durch Presseberichte der Verlautbarungen von Regierungsvertretern bis heute ausreichend zweifelsfrei belegbar. Es wurde in etwa als Verstoß gegen staatsbürgerliche Pflichten bezeichnet, sich nicht retten zu lassen.

Der Hintergrund könnte sein: Die seinerzeitigen Großverluste der Landesbanken - entstanden durch kasino-artige weltweite Geschäfte - konnten nur dann im Rettungsfonds relativ skandalfrei ausgelöscht werden, wenn viele private Banken sich ebenfalls retten ließen. Die nicht rettungsbedürftigen privaten Banken hätten dann ausreichend hohe Rettungsgebühren erzeugt, um die Löcher der Staatsbanken zu schließen. Allerdings wäre auch das zu Lasten der Bürger gegangen, nämlich durch schlechtere Zinskonditionen bei ihren Banken.

Seinerzeit entsprach die Summe des Rettungsfonds einem Gebührenpotential, das in etwa zur Tilgung der hemmungslosten Kasino-Verluste der Staatsbanken genügt hätte. Ob dies wohl reiner Zufall war oder die eigentliche Strategie der Mitschuldigen der Politik beim Kasion-Gaming der Staatsbanken? Die Antwort hierauf bleibe der Phantasie des Lesers überlassen.

Die privaten Banken hätten über dies Konzept in Grenzen an hoher Staatsbonität teilhaben können. Die gewinnsenkenden Gebühren wären also möglicherweise zugleich gewinnsteigernd für die Banken gewesen. Die Rechnung hätte aufgehen können, sofern die privaten Banken bereit gewesen wären, sich retten zu lassen - und damit ihre Unabhängigkeit vom Staat aufzugeben.

Bewiesen ist durch den historischen Ablauf, dass praktisch alle privaten Banken die Rettung nicht nötig hatten. Beweisbar ist durch Archivrecherche, dass sie intensiv gedrängt wurden, sich trotzdem retten zu lassen. Zur eventuellen Motivation hinter dieser Absurdität wurde zuvor ja eine Erwägung geliefert.

Ein solcher Vorgang der Historie kann zeitlich relativ unbegrenzt als Berufungsfall herangezogen werden. Denn seither hat sich keine der staatstragenden Parteien und der die Aktion stützenden staatlichen Stellen von dieser Form eines staatlichen Engagements distanziert.

Demnach könnte ein staatlicher Rettungsanspruch des Privatanlegers für krisennahe Verluste der Geldanlage dauerhaft in Betracht gezogen werden.

Sofern der Staat aus rein politischen taktischen Gründen die Anlage-Verluste von sehr Reichen gegendeckt, also taktisch und in Wahrheit nicht zur Rettung der Finanzmärkte, so haben alle gleichartig betroffenen Bürger und inländische Rechtspersonen Grund, gleichartigen Hilfebedarf anzumelden.

Vom Anmelden bis zum Erreichen ist ein weiter Weg. Ob es vom Ergebnis her sinnvoll ist, es einzuklagen, bleibe also offen.

Zornige Bürger, die über Geldvermögen für Streitführung verfügen, achten nicht immer ausschließlich darauf, wie hoch die Aussichten bei einem Rechtsstreit sind. Zuweilen wird nur gestritten, um dem Staat Grenzen zuzuweisen.

Werden viele Bürger solche Rechtsstreite führen, so würde der Staat in der Tat wohl sehr sorgfältig abwägen, ob er weiterhin Rettungspakete auch solchen Banken aufdrängt, die es gar nicht nötig haben und auch nicht wollen.

Kopplung dieser Argumentation mit Texten eienr Verfassungsbeschwerde?

Verfassungsbeschwerden? - Es existierten 2008 und 2009 mehrere gegen das Rettungspaket über insgesamt rund 500 Milliarden Euro. Die am meisten der vorstehenden Argumentation nahestehende Verfassungsbeschwerde ist textlich nicht öffentlich zugänglich. Es bestehen allerdings Möglichkeiten, wesentliche Teile der Faktenargumentation gegen Kostenbeteiligung zu erhalten.

Anfragen können an die in der letzten Spalte angegebene E-Mail-Adresse gerichtet werden. Von dort wird geeignet weitergeleitet.

Aussichten für Streit gegen den Staat auf dieser Grundlage: Schlecht - wie immer gegen den Staat

Auf die geringen Erfolgsaussichten wird hingewiesen. Eine solche Streitführung ist also am ehesten etwas für zornige Männer und Frauen.

Haftet der deutsche Staat wegen Aufhebung der schützenden Regulierung?

Ob der Staat wegen unzulänglicher Aufsicht haftete, ist die Vorab-Frage.

Zu klären wäre: Welche Aufsichtspflichten stehen im Gesetz für den Vertrieb von ausländischen wettenartigen Offerten auf dem deutschen Markt.

Dieser Weg ist durchaus von Prüfungsinteresse. Allerdings sind bei Rechtsstreiten gegen den Staat wegen Pflichtversäumnis (beispielsweise der BAFIN) die Hürden für den Erfolg ganz besonders hoch gesteckt.

Ob der Staat wegen Abschaffung von Regulierungsschutz haftet, ist eine besonders interessante Frage.

Die schützenden Regulierungen gegen derartige Verluste haben früher weitgehend bestanden.

Sie wurden weitgehend abgeschafft unter Bundesfinanzminister Eichel, insbesondere in den Jahren nach 2000.

Zum Wie der Abschaffung bestehen wesentliche Hintergrundinformationen, die wegen ihrer Problematik nicht auf dieser politisch neutralen Website kommuniziert werden sollen.

Anfragen auch hierzu können an die E-Mail-Adresse in der letzten Spalte verschickt werden. Würde eine Bearbeitung vereinbart werden, so würden maßvolle Kosten entstehen, aber nicht im Bagatellbereit (also nicht unterhalb von 200 Euro).

Zusammenfassung:

Staatshaftung kommt grundsätzlich aus verschiedenen Gründen in Betracht.

Die Rechtsgrundlagen erfordern eine komplexe Argumentation mit Ermittlung und Erörterung von zahlreichen weniger bekannten Hintergrundfakten.

Eine Empfehlung solcher Rechtsstreite kann unter normalen Rahmenbedingungen wegen der nur begrenzten Erfolgsaussichten nicht ohne Weiteres gegeben werden.

Aber vor allem bei größeren Verlusten sollte eine Erwägung hierzu ernsthaft erfolgen.

Für alles Weitere kann nur an die Kontaktadresse am Seitenende verwiesen werden.


Haftet der US-amerikanische Staat den deutschen Anlegern für Verluste mit USA-Bezug?

Zu diesen Fragen soll hier keine intensive Information erfolgen. - Hier nur einige Hinweise:

Eventuelle Forderungen aus dem Ausland gegen Unternehmen oder gegen den Staat werden in den USA von der Justiz durchaus weitgehend gleichtwertig behandelt. (Für die meisten Länder der Erde kann dies sicherlich nicht behauptet werden.)

Zunächst wäre zu überprüfen, ob die in Deutschland vertriebenen Anlageformen nach US-Recht für den Vertrieb in den USA zugelassen waren. Erstaunlicherweise werden von US-Unternehmen für ausländische Märkte wohl zuweilen Finanzkonstrukte gestaltet und im Ausland vertrieben, die nach inländischen Regeln in den USA wegen Bedenklichkeit nicht vertrieben werden dürfen. Möglicherweise wird es von den USA aus koordiniert, aber formal durch ein Unternehmen mit ausländischem Sitz vertrieben.

Inwieweit der US-Staat des Banksitzes auch ausländische Anleger im gleichen Maß entschädigen muss wie inländische Anleger (sofern diese für ein Inlandsinstitut in den USA entchädigt werden), ist eine von Fall zu Fall zu untersuchende Frage. Da Staaten ohnehin nur selten entschädigen, ist dies allerdings auch nur der kleinere Teil der Frage.

Wichtiger ist die Frage, ob die US-Regierung dafür Sorge trägt, dass auch ausländische Anleger aus eventuellen Sicherungsfonds und Entschädigungskonzepten bedient werden. Nach hier vorliegenden zufälligen Informationen ist zu vermuten, dass dies sehr weitgehend der Fall ist und gegebenenfalls auch für sehr hohe Summen praktiziert wird. Dies ist nicht unlogisch. Es stärkt die internationale Akzeptanz des inländischen Finanzmarktes.

Für Weiteres kann wiederum nur auf Kontaktadresse am Seitenende verwiesen werden. Von dort aus wird geeignet weitergeleitet.


Randnotizen:


,,Zensur - Zutreffendes bitte streichen.'' (Hans-Hermann Kersten)

,,Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat.'' (Bruce Lee, chin. Kampfsportler u. Philosoph, 1940-1973)

,,Wirtschaftswissenschaft ist die einzige Disziplin, in der jedes Jahr auf dieselben Fragen andere Antworten richtig sind.'' (Danny Kaye, am. Filmschauspieler, geb. 1913)

,,Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.'' (Winston Churchill, engl. Staatsmann, 1874-1965)

,,Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert werden. Die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrott gehen will.'' (Cicero, röm. Politiker, 106 v. Chr. - 43 v.Chr.)















weitere nützliche Information / ähnliche Themen





Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Verluste: Schutzrahmen / Verlust ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Verlust.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Verlust.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Verlust.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Verlust.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Verlust.  
  Stabilität des Finanzsystems Verlust.  
  Vertrauen der Anleger Verlust.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Verlust.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Verlust.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Verlust.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Verlust.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Verlust.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Verlust.  
  Finanzsektor Verlust.  
  Gruppen von Anlageformen Verlust.  
  Gruppen von Anlegern Verlust.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Verlust.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Verlust.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Verlust.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Verlust.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Verlust.  
  weniger umfangreiche Deckung Verlust.  
  höhere Deckung für Anleger Verlust.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Verlust.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Verlust.


Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Verlustanzeige für Entschädigung / Strafrecht ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Strafrecht.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Strafrecht.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Strafrecht.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Strafrecht.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Strafrecht.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Strafrecht.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Strafrecht.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Strafrecht.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Strafrecht.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Strafrecht.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Strafrecht.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Strafrecht.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Strafrecht.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Strafrecht.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Strafrecht.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Strafrecht.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Strafrecht.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Strafrecht.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Strafrecht.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Strafrecht.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Strafrecht.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Strafrecht.


Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Anleger Verluste / Fälle / Strafrecht ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Strafrecht.  
  Spread Ladder-Swap Strafrecht.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Strafrecht.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Strafrecht.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Strafrecht.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Strafrecht.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Strafrecht.  
  Helmut Kiener Strafrecht.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Strafrecht.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Strafrecht.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Strafrecht.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Strafrecht.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Strafrecht.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Strafrecht.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Strafrecht.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Strafrecht.  
  X1 Global Index Zertifikat Strafrecht.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Strafrecht.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Strafrecht.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Strafrecht.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Strafrecht.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Strafrecht.  
  HRE Strafrecht.  
  DEPFA Strafrecht.
 

  2008 Lehman Brothers Strafrecht.  
  Lehman Brothers Strafrecht.  
  Lehman Strafrecht.
 

  2008 Kaupthing Island Strafrecht.  
  Kaupthing Strafrecht.
 

  IKB Strafrecht.  
  2007 IKB Strafrecht.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Strafrecht.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Strafrecht.  
  AHBR Strafrecht.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Strafrecht.  
  Phoenix Strafrecht.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Strafrecht.  
  EdW Strafrecht.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Strafrecht.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Strafrecht.  
  EdW Strafrecht.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Strafrecht.  
  Deutsche Telekom Börsengang Strafrecht.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Strafrecht.  
  AMIS Strafrecht.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Strafrecht.  
  Lehman Strafrecht.
 

  2008 Madoff Strafrecht.  
  Madoff Strafrecht.



Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Schaden ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Schaden.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Schaden.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Schaden.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Schaden.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Schaden.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Schaden.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Schaden.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Schaden.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Schaden.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Schaden.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Schaden.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Schaden.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Schaden.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Schaden.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Schaden.  
  Finanzgeschäfte Schaden.  
  Einlagensicherungssystem Schaden.  
  System der Einlagensicherung Schaden.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Schaden.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Schaden.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Schaden.  
  Störungen des Marktes Schaden.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Schaden.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Schaden.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Schaden.  
  Betrügereien werden begangen Schaden.  
  Betrug - Finanzdienstleister Schaden.


Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Anleger Verluste / Fälle / Schaden ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Schaden.  
  Spread Ladder-Swap Schaden.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Schaden.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Schaden.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Schaden.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Schaden.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Schaden.  
  Helmut Kiener Schaden.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Schaden.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Schaden.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Schaden.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Schaden.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Schaden.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Schaden.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Schaden.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Schaden.  
  X1 Global Index Zertifikat Schaden.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Schaden.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Schaden.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Schaden.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Schaden.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Schaden.  
  HRE Schaden.  
  DEPFA Schaden.
 

  2008 Lehman Brothers Schaden.  
  Lehman Brothers Schaden.  
  Lehman Schaden.
 

  2008 Kaupthing Island Schaden.  
  Kaupthing Schaden.
 

  IKB Schaden.  
  2007 IKB Schaden.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Schaden.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Schaden.  
  AHBR Schaden.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Schaden.  
  Phoenix Schaden.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Schaden.  
  EdW Schaden.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Schaden.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Schaden.  
  EdW Schaden.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Schaden.  
  Deutsche Telekom Börsengang Schaden.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Schaden.  
  AMIS Schaden.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Schaden.  
  Lehman Schaden.
 

  2008 Madoff Schaden.  
  Madoff Schaden.



Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Ersparnisse / Verlust ('EEA)


Bankkonten usw. ('EEC )
 

  Bankkonto Verlust.  
  Sparkonto Verlust.  
  Tagesgeld Verlust.  
  Tagesgeldkonto Verlust.  
  Festgeld Verlust.  
  Festgeldkonto Verlust.
 

  Girokonto Verlust.  
  privates Konto Verlust.  
  Verbraucherkonto Verlust.  
  geschäftliches Konto Verlust.  
  Nummernkonto Verlust.  
  Bankgeheimnis Verlust.
 

  Darlehnskonto Verlust.  
  Überziehungsprovision‎ Verlust.  
  genehmigte Überziehung‎ Verlust.
 

  Bauparkonto Verlust.  
  Bauparen Verlust.  
  Bauparkasse Verlust.


Festverzinslich ('EEC )
 

  Anleihen Verlust.  
  Schuldverschreibung Verlust.  
  Unternehmensanleihen Verlust.  
  Staatsanleihen Verlust.  
  Anleihenfonds Verlust.  
  Pfandbriefe Verlust.


Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Ersparnisse / Schaden ('EEA)


Bankkonten usw. ('EEC )
 

  Bankkonto Schaden.  
  Sparkonto Schaden.  
  Tagesgeld Schaden.  
  Tagesgeldkonto Schaden.  
  Festgeld Schaden.  
  Festgeldkonto Schaden.
 

  Girokonto Schaden.  
  privates Konto Schaden.  
  Verbraucherkonto Schaden.  
  geschäftliches Konto Schaden.  
  Nummernkonto Schaden.  
  Bankgeheimnis Schaden.
 

  Darlehnskonto Schaden.  
  Überziehungsprovision‎ Schaden.  
  genehmigte Überziehung‎ Schaden.
 

  Bauparkonto Schaden.  
  Bauparen Schaden.  
  Bauparkasse Schaden.


Festverzinslich ('EEC )
 

  Anleihen Schaden.  
  Schuldverschreibung Schaden.  
  Unternehmensanleihen Schaden.  
  Staatsanleihen Schaden.  
  Anleihenfonds Schaden.  
  Pfandbriefe Schaden.


Geschäft und Manipulation / Kickback ('EYC )

 
  Unternehmen Kickback.  
  Auftragsvergabe Kickback.  
  Weißkragenkriminalität Kickback.  
  Medikamente Kickback.  
  Wissenschaft Kickback.  
  wissenschaftliche Studie Kickback.
 

  Glückspiel Kickback.  
  Sport Kickback.  
  Spielmanipulation Kickback.
 

  Steueroase Kickback.  
  Bankgeheimnis Kickback.  
  Geldwäsche Kickback.





Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
Was ist der Unterschied zwischen einem Investmentbanker in einer Finanzkrise und einer großen Pizza? Eine Pizza kann immer noch eine vierköpfige Familie ernähren.

"Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen." (Benjamin Franklin, 1706-1790)

So ist das Leben: Mal verliert man, mal gewinnen die anderen. (Sprichwort)

Das Geld gleicht dem Seewasser. Je mehr davon getrunken wird, desto durstiger wird man. (Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph, 1788-1860)

Die meisten Menschen wären glücklich, wenn sie sich das Leben leisten könnten, das sie sich leisten. (Danny Kaye, am. Schauspieler, *1913)

__________________________________________________













weitere nützliche Information / ähnliche Themen





Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Verlustanzeige für Entschädigung / Rechtsanwalt ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Rechtsanwalt.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Rechtsanwalt.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Rechtsanwalt.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Rechtsanwalt.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Rechtsanwalt.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Rechtsanwalt.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Rechtsanwalt.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Rechtsanwalt.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Rechtsanwalt.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Rechtsanwalt.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Rechtsanwalt.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Rechtsanwalt.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Rechtsanwalt.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Rechtsanwalt.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Rechtsanwalt.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Rechtsanwalt.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Rechtsanwalt.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Rechtsanwalt.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Rechtsanwalt.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Rechtsanwalt.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Rechtsanwalt.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Rechtsanwalt.


Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Finanzdienstleister / Rechtsanwalt ('EBB )


Finanzdienste ('EBB )
 

  professionelle und institutionelle Anleger Rechtsanwalt.  
  Wertpapierfirmen Rechtsanwalt.  
  Kreditinstitute Rechtsanwalt.  
  Finanzinstitute Rechtsanwalt.  
  Versicherungsunternehmen Rechtsanwalt.  
  Fonds Rechtsanwalt.  
  Organisationen für gemeinsame Anlagen Rechtsanwalt.  
  Fonds für Renten und Altersversorgung Rechtsanwalt.


Finanzdienstleister ('EBB )
 

  Finanzdienstleistungen Rechtsanwalt.  
  Wertpapierdienstleistungen Rechtsanwalt.  
  Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  Finanzmarkt Dienstleistungen Wertpapiere Rechtsanwalt.  
  Finanzdienstleister Rechtsanwalt.  
  Wertpapierfirmen Rechtsanwalt.  
  Binnenmarkt für Finanzdienstleister Rechtsanwalt.


Versicherung und ähnliches ('EBB  )
 

  Versicherer Rechtsanwalt.  
  Versicherungsunternehmen Rechtsanwalt.  
  Rückversicherer Rechtsanwalt.  
  Unternehmen für Rückversicherung Rechtsanwalt.  
  Unternehmen für Retrozession Rechtsanwalt.  
  Systems der Arbeitnehmerbeteiligung Rechtsanwalt.


staatliche Stellen ('EBB  )
 

  Zentralbank Rechtsanwalt.  
  öffentlichen Einrichtungen für die Verwaltung der staatlichen Schulden Rechtsanwalt.  
  Verwaltung der staatlichen Schulden Rechtsanwalt.  
  Platzierung der staatlichen Schuldtitel Rechtsanwalt.


Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Geldanlage und Vermögensbildung / Verlust ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Verlust.  
  Aktien Verlust.  
  Aktienfonds Verlust.  
  Indexfonds Verlust.  
  Indexfond mit Aktien Verlust.  
  Aktienindexfond Verlust.  
  Börsenindexfond Verlust.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Verlust.  
  Rentenversicherung Verlust.  
  Leibrente Verlust.  
  Riester Verlust.  
  Riesterrente Verlust.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Verlust.  
  Darlehn für Gründer Verlust.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Verlust.  
  Unternehmensanteile Verlust.  
  Firmenanteile Verlust.  
  Genussscheine Verlust.  
  Beteiligung Verlust.  
  Firmenbeteiligung Verlust.  
  Unternehmensbeteiligung Verlust.  
  Steuersparmodell Verlust.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Verlust.  
  Derivate unübersichtlich Verlust.  
  Derivate komplexe Verträge Verlust.  
  Derivate komplexe Klauseln Verlust.  
  Derivate Kleingedrucktes Verlust.  
  Derivate kleingedruckt Verlust.  
  Derivate hohe Gebühren Verlust.  
  Derivate versteckte Gebühren Verlust.  
  Derivate kaum kontrollierbar Verlust.  
  Derivate versteckte Klauseln Verlust.  
  Derivate nur Experten verdienen Verlust.


Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Geldanlage + Finanzierung / Betrug ('E)

 
  Geldanlage Betrug.  
  Finanzen Betrug.  
  Finanzierung Betrug.  
  Banken Betrug.  
  Börse Betrug.  
  Finanzdienstleister Betrug.  
  Anlageberater Betrug.
 

  Sparkonto Betrug.  
  Festgeldkonto Betrug.  
  Aktien Betrug.  
  Anleihen Betrug.  
  Fonds Betrug.
 

  Lebensversicherung Betrug.  
  Rentenversicherung Betrug.  
  Immobilien Betrug.  
  gold Betrug.  
  Nummernkonto Betrug.  
  Bankgeheimnis Betrug.

 
  Geldanlage Strafrecht.  
  Finanzen Strafrecht.  
  Finanzierung Strafrecht.  
  Banken Strafrecht.  
  Börse Strafrecht.  
  Finanzdienstleister Strafrecht.  
  Anlageberater Strafrecht.
 

  Sparkonto Strafrecht.  
  Festgeldkonto Strafrecht.  
  Aktien Strafrecht.  
  Anleihen Strafrecht.  
  Fonds Strafrecht.
 

  Lebensversicherung Strafrecht.  
  Rentenversicherung Strafrecht.  
  Immobilien Strafrecht.  
  gold Strafrecht.  
  Nummernkonto Strafrecht.  
  Bankgeheimnis Strafrecht.


Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Wertpapiere / Arten / Strafrecht ('EFBC )


übertragbare Wertpapiere ('EFBC )
 

  Finanzdienstleister im Sektor der Wertpapiere Strafrecht.  
  Werbung und Direktvertrieb / übertragbare Wertpapiere Strafrecht.  
  handelsfähige Wertpapiere Strafrecht.  
  üblicherweise auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiere Strafrecht.  
  auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiergattungen Strafrecht.  
  Staatstitel Strafrecht.  
  Staatsanleihen Strafrecht.  
  Aktien Strafrecht.  
  Fonds - Wertpapiere Strafrecht.
 

  handelbare Wertpapiere zum Erwerb von Aktien durch Zeichnung Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Aktien durch Umtausch berechtigen Strafrecht.  
  Aktienzertifikate Strafrecht.  
  als Teil einer Serie ausgegebene Schuldverschreibungen Strafrecht.  
  Index-Optionsscheine Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionen berechtigen. Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionsscheinen durch Zeichnung berechtigen. Strafrecht.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Schuldverschreibungen berechtigen. Strafrecht.


Geldmarktinstrumente ('EFBC )
 

  Geldmarktinstrumente Strafrecht.  
  üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Kategorien von Instrumenten Strafrecht.  
  Schatzanweisungen Strafrecht.  
  Einlagenzertifikate Strafrecht.  
  Commercial Papers. Strafrecht.
 

  Finanzterminkontrakte - gleichwertige Instrumente Strafrecht.  
  Wert eines Finanzinstrumentes Strafrecht.  
  Terminkontrakte - mit Zahlung begleichen Strafrecht.  
  Terminkontrakte - Berechnungsweise - Schwankungen der Zinssätze Strafrecht.  
  Terminkontrakte - Schwankungen der Wechselkurse Strafrecht.


Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Geldanlage und Vermögensbildung / Strafrecht ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Strafrecht.  
  Aktien Strafrecht.  
  Aktienfonds Strafrecht.  
  Indexfonds Strafrecht.  
  Indexfond mit Aktien Strafrecht.  
  Aktienindexfond Strafrecht.  
  Börsenindexfond Strafrecht.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Strafrecht.  
  Rentenversicherung Strafrecht.  
  Leibrente Strafrecht.  
  Riester Strafrecht.  
  Riesterrente Strafrecht.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Strafrecht.  
  Darlehn für Gründer Strafrecht.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Strafrecht.  
  Unternehmensanteile Strafrecht.  
  Firmenanteile Strafrecht.  
  Genussscheine Strafrecht.  
  Beteiligung Strafrecht.  
  Firmenbeteiligung Strafrecht.  
  Unternehmensbeteiligung Strafrecht.  
  Steuersparmodell Strafrecht.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Strafrecht.  
  Derivate unübersichtlich Strafrecht.  
  Derivate komplexe Verträge Strafrecht.  
  Derivate komplexe Klauseln Strafrecht.  
  Derivate Kleingedrucktes Strafrecht.  
  Derivate kleingedruckt Strafrecht.  
  Derivate hohe Gebühren Strafrecht.  
  Derivate versteckte Gebühren Strafrecht.  
  Derivate kaum kontrollierbar Strafrecht.  
  Derivate versteckte Klauseln Strafrecht.  
  Derivate nur Experten verdienen Strafrecht.


Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Geschäft und Manipulation / Ratgeber kostenlos ('EYC )

 
  Unternehmen Ratgeber kostenlos.  
  Auftragsvergabe Ratgeber kostenlos.  
  Weißkragenkriminalität Ratgeber kostenlos.  
  Medikamente Ratgeber kostenlos.  
  Wissenschaft Ratgeber kostenlos.  
  wissenschaftliche Studie Ratgeber kostenlos.
 

  Glückspiel Ratgeber kostenlos.  
  Sport Ratgeber kostenlos.  
  Spielmanipulation Ratgeber kostenlos.
 

  Steueroase Ratgeber kostenlos.  
  Bankgeheimnis Ratgeber kostenlos.  
  Geldwäsche Ratgeber kostenlos.



Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
"Geld alleine macht nicht glücklich. Es gehören noch Aktien, Gold und Grundstücke dazu." (Danny Kaye)

Geld kann dir keine Freunde kaufen, aber du könntest eine ganz andere Sorte Feind bekommen.

Das Leben ist ein Spiel. Man macht keine größeren Gewinne, ohne Verluste zu riskieren. (Christine von Schweden, 1626-1689)

Die Frau eines Investmentbankers will ihren Mann überraschen, kommt unangemeldet in sein Büro - und erwischt ihn in einer pikanten Position: Auf seinem Schoß sitzt die Sekretärin. Nach einer Schrecksekunde beginnt er zu diktieren: "...und darum, sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes, sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Finanzkrise hin, Finanzkrise her - ich benötige dringend einen zweiten Bürostuhl!"

"Wahrsagerei ist heutzutage verpönt. Wir sind ja fortgeschritten. Wir nennen es jetzt Businessplan." (Pedro Rosso)

______________________________________________________________________________________________
lesen Sie diese Seite
in 50 anderen Sprachen
aha7.com/pde

     ▲ VAE-STUDAT -TOP 20€
   info ► Bestellcode und Betrag: wie vorstehend.
► Vollständige Bezeichnung: Mehr hierüber im E-Buch "Selbststudium Wirtschafts-Wissen." "TOP" - VAE-STUDAT
► Dies ist die neueste und vollständige Version .pdf und umfasst 12 ++ Monate Updates.

     ▲ VAE-STUDAM - MAESTRO 50€
   info ► Bestellcode und Betrag: wie vorstehend.
► Vollständige Bezeichnung: Mehr hierüber im E-Buch "Selbststudium Wirtschafts-Wissen." "MAESTRO" - VAE-STUDAM
► Der E-Buch-Inhalt ist identisch mit der Version "TOP".
► Dies umfasst (durch zusätzliche 30€) ein Sponsoring (Spende) für weitere Inhalte ... und es beinhaltet Ihr Recht, sich für die Erweiterung eines Themas Ihrer Wahl zu entscheiden: 1 oder 2 Autorenstunden werden mit Dank für diese Spende geliefert.

             (▲ VAE-STUDAP - 10€)
   info ► Bestellcode und Betrag: wie vorstehend.
► Vollständige Bezeichnung: Mehr hierüber im E-Buch "Selbststudium Wirtschafts-Wissen." "PICCOLO" - VAE-STUDAP
► Dies ist eine kürzere Version (50 Prozent des Inhalts), die mit E-Book-Readern gelesen werden kann. Dies kann nicht die zusätzlichen neueren Kapitel mit A4-Tabellen (Listen) und langen Verbindungslinien einbeziehen.



Kauf = Spende für Autorenarbeit + E-Buch-Erweiterung.

Ihre Zuwendung motiviert den Autor, weitere aus den vielen hundert vorbereiteten Themen einzufügen. Automatischer Aktualisierungsdienst für alle Erwerber mindestens 12 Monate lang.
 img  Schlacht unentschieden: Wem gehört die Wahrheit?


Plattformen zum Mitmachen
durch Ihren Mausklick am Seitenanfang: Texte in 50 Sprachen, Menüs in DE EN FR ES


 img  INFOS7 INNOVATION
   INFOS7.org    INNOVATION
   !neknedmU

_EN_    _DE_    _FR_    _ES_
100++ profitable Projekte für Ihr Geld:
   _EN_    _DE_    _FR_    _ES_



 img  VOLXWEB.org
   volxweb.org Wissen? - Weisheit!
   _EN_    _DE_    _FR_    _ES_


 img  united for democracy
UND7.ORG    united for democracy
Sofort mitmachen. Petitionen!
  Ihre Mailadresse genügt.

   _EN_    _DE_    _FR_    _ES_
Sofort mitmachen! Crowdfunding!
   _EN_    _DE_    _FR_    _ES_

  
 img  6 E-Bücher:
6 E-Bücher:
Wichtigste grundlegende Themenkreise von "Bildung":
   _EN_    _DE_    _FR_    (_ES_)


Bilder im Internet verbreiten:
(bitte: Bildschirmfoto vom Bild, sodann verbreiten)
wir alle gemeinsam gegen alle Pläne "Staats-Internet" - freie Vielfalt statt Zensur + Staatsmedien- Einfalt
 img  WEB-Vielfalt statt Staatsmedien-Einfalt!
UNOLIB
uno7.org/ppc
 
Zensur tötet Web?
Hilfst auch du, unsere freie bunte Internet- Vielfalt gegen staatliche Zensur und Staatsmedien ab 2021 zu schützen? ► uno7.org/ppc

"UNOLIB"? - "Union der Bürger für Liberal"
► http://uno7.org/ppc
Wir alle gemeinsam! Auch dein
Antrag gegen Zwangs-Inkasso "ARD, ZDF etc.": Ja auch du, falls Nichtzuschauer? Geringverdiener? Betriebsstätte?
 img  frei sein - natürliche Schönheit - ohne Zwangsbeitrag
ANTI-GEZ
uno7.org/ppf
► http://uno7.org/ppf
► http://volxweb.org/ppt


 img  Über die E-Bücher:
Über die E-Bücher:
Fast alles ist neu (entstanden 2017...2022).

Nicht kommerziell.
... wird von Dritten gefördert.
   info ► Vielleicht Förderung auch durch Sie: 20€? 50 €?
► (Die veraltete Version 10€ ("PICCOLO") ist nur wegen Vertriebsregeln nötig gewesen und kann nicht viel beitragen.)

► Besonders wichtig ist finanzieller Beitrag für die 6 E-Bücher "Allgemeinbildung":      "Optimal-Politik", "Wirtschaftswissen", "Zukunft", "Archetypen", "100-Jährige", "Klassifikation" (="SPHINX").
► Bisher hat jedes E-Buch hat ~100 Seiten (A4). Jeder Käufer ist zugleicht "Spender":    Sponsert mit seinem Kauf 1 weitere Textseite. Ziel ist 200 bis 300 Seiten A4 pro E-Buch.
► Mindestens 12 Monate lang nach Kauf erhalten Sie kostenlos und automatisch die jeweilige erweiterte Version als .pdf übersandt.
   Es sind "meritorische Güter" - ohne Gewinnaussicht und das ist in Ordnung für ideelle Zwecke.
Deshalb: "Kauf = Spende".

Version "TOP": (20 €)
   info ► Enthält komplett alle Inhalte.
► Version "PICCOLO" (~10 €) ist Altversion: Nur etwa die Hälfte des Inhalts.

Version "MAESTRO": (50 €): Identisch, aber:
... Text-Wünsche sind möglich, siehe unten.
Frühere Zahlungen:
   info ► Beispiel: Sie kauften für rund 9 € - und später vom gleichen(!) E-Buch-Thema eine teurere Version
Sie zahlen dann ganz einfach nur den Differenzbetrag. Bitte dies bei der Bestellung / Zahlung anmerken. Anrechenbar aber nur für das gleiche E-Buch-Thema.
Bestellbearbeitung erfolgt gegenwärtig noch von Hand. Das funktioniert dann also problemfrei.
   Wie sind sie anrechenbar?

Zusätzliche Dienste:
Aktualisierung: 12 Monate. Kostenlos.
   info ► Für A4-Varianten .pdf: "TOP" (20 €), "MAESTRO" (50 €).
► Mindestens 12 Monate lang, falls/sobald wesentliche Erweiterungen. Möglicherweise deutlich länger.
► Per E-Mail. Als A4 .pdf (oder vielleicht später .htm).
► Variante PICCOLO (~10 €): Keine Update-Lieferung..

Falls Amazon-Bestellung:
   info ► Lieferung im kleinen KINDLE-Format.
► Das ist die Version "PICCOLO".
► Unsere Software kann auch das Format .epub erzeugen. Zur Zeit wird dafür aber kein Bedarf gesehen.
   (~10 €):
Vielleicht später:
   info ► Erst bei deutlich mehr E-Buch-Vertrieb sinnvoll...
► Dann vorgesehen: Für alle E-Buch-Kapitel je 1 Diskussion.
   Internet-Forum.

Ihre Wünsche an den Autor:
Erweiterungs-Wünsche?
   info ► Dies ist nur für die teureren "MAESTRO"-Ausgaben finanziell ein wenig gegengedeckt.
► Wünsche sind dann gern gesehen. Sie helfen beim Komplettieren.
► Jedoch bitte keine übersetzten Erwartungen. Ferner, für vieles gibt es keine einfache kurze Antwort.

► Umfang: Meist entstehen 1 bis 2 zusätzliche Seiten im Fall von Erweiterungswünschen.
(an Autoren)
Bearbeitungsdauer?
   info ► Also innerhalb von etwa 1 Monat.
► Meist werden die Antworten integriert in einer Neuausgabe des E-Buches.
► Alle Erwerber (20€, 50€) erhalten diese Neuausgaben.
► Sind Fragen reiin fallspezifisch oder persönlich, so geht die Bearbeitung nicht in die E-Bücher ein..
   ~7...30 Tage.
Wünsche bitte in 3 Monaten
   info ► Späteres wird möglichst dennoch bearbeitet, sofern von allgemeinem Interesse.
► Bei späterem Eingang kann Bearbeitung aber immer abgelehnt werden.
► Die zeitliche Begrenzung ist nötig, weil Autoren nicht ewig verfügbar bleiben. Immer wieder kommt es sogar weltweit vor, dass Autoren sterben.
   (seit Kauf)
Wie viele Fragen stellbar?
   info ► Es kommt darauf an, wie komplex.
► Um dennoch eine Zahl zu nennen: Vielleicht bis zu 5 Fragen.
► Man überlege, wie viel ein Autor für rund 20 Euro Anteil wohl bearbeiten könnte. Man erwarte bitte nicht Beratung.
► Wer Beratung oder Gutachten oder anderweitige Autorenarbeit wünscht, dessen Anfrage wird dem Autor weitergeleitet.
Alle Internet-Adressen bitte verbreiten (auf Facebook, Twitter, Instagram, Foren usw.).


Albtraum eines getäuschten Geldanlegers:

Sind praktisch 100 % der Banken korrekt?
Ihr Ansehen leidet unter Schwarzen Schafen...? - immer wieder neu werden total unkundige Sicherheits- Kleinanleger falsch bedient... Vertrauen wird missbraucht... Null Entschädigung?


Menüs von Schadensersatz- Info- Seiten

» Verluste: Schadensersatz erstreiten (_Menü_)
(MC:) EYE-DEMAN-DE        EN        !DE!          FR

» AHA7 Invest SOS: Geld retten (_Menü_)
(MC:) EEYA-INVSOS-DE        EN        DE          FR Menüs von Schadensersatz- Info- Seiten Menüs von Schadensersatz- Info- Seiten


Schadensersatz je nach Verlustart

» Investverlust : Schadensersatz / Arten (Register)
(MC:) EYE-DAMREG-DE          DE    

» Hat Bank beraten? Verkauft?
(MC:) EEYB-CONSULT-DE          DE    

» Investverlust Glücksspiel Rechtsfragen
(MC:) EYE-DAMCAS-DE          DE    

» Investverlust Veruntreuung Rechtslage
(MC:) EYE-DAMTCORP-DE          DE    

» Investverlust: Veruntreuung / Staatsbanken
(MC:) EYE-DAMTNAT-DE          DE    

» Geldanlage / Korruption: Schadensersatz
(MC:) EYE-DAMCORU-DE        EN        !DE!          FR

Schadensersatz / nach Anlage-Kategorie:

» Schadensersatz durch zirkuläre Abtretungen
(MC:) EYE-DAMTURN-DE        EN

» Schrottimmobilien : Für Geschädigte: Rechtsanwalt? Gericht? Verluste einklagen? Rechtslage? Politik?
(MC:) YUEBREA-DE          DE    

» Grauer Kapitalmarkt, soweit vorwerfbare Fehler: Wie Schadensersatz erhalten?
(MC:) UYE-GREYK-DE          DE    

Schadensersatz / nach Anlage-Kategorie:

der Staat als Schadensursache

» Geldanlage:Schadensersatz / Falsches Rating.
(MC:) EYE-DAMRAT-DE          DE    

» Investverlust: Grundgesetz / Schadensersatz?
(MC:) EYE-DAMGOV-DE          DE    

Trostspender:

» Volksbankenliste (Deutschl.)
(MC:) ED-EDE-BKVOLKS-DE          DE    

» Sparkassenliste (Deutschl.)
(MC:) ED-EDE-BKSPARK-DE          DE    

» Privatbankiers /Liste (Deutschl.)
(MC:) ED-EDE-BKPRIV-DE          DE    

» Der Geldwolf: Die Fabel vom reuigen Investbanker.
(MC:) EYW-GELDWOLF-DE          DE    
- mit Moritat über Haifisch, Mackie Banker & Co.- frei nach Bertolt Brecht.


Historisches Beispiel 2008: Die Lehman-Opfer:
verloren insgesamt nur etwa 1 % von dem, was deutsche Steuerzahler für das Kasino- Gaming deutscher Spielkasten- Politiker mit einigen Landesbanken zwangsweise zu zahlen haben. Das ist der Super-GAU. Die Täter der hohen Politik werden mit Geld vom Steuerzahler gerettet. Die Opfer dürfen verbluten. Das ist es, was die Bürger an ihren Poltikern ganz besonders lieben...
Diskussionsstoff zum historischen Beispiel Lehman:
Alle an Kasino-Staatsbanken 2003-2008 mitschuldigen Politiker und Aufseher, müssten sie eigendlich ihre wohl recht unverdienten Gehälter als Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder und ihre "Erfolgsboni" (!!!) zurück zahlen? Müssten Sie eigentlich auf ihre so entstandenen Pensionen verzichten?

Die Schwarzen Schafe unter den Banken :
müssten sie ferner eigentlich alle (!!!) verschwiegenen Verkaufsprovisionen zurück zahlen, soweit es Verluste aus Lehman- Anlagen anbetrifft?
Die Summe hätte wohl gereicht, um im historischen Lehman-Fall von 2008 etwa 90 % der Verlustre aller Lehman- Opfer zu erstatten. -
10 % sollten diese Anleger selber tragen als Denkzettel? Den Verkäufern der Banken darf man selbst dann nicht in zu blinder Form vertrauen, wenn diese als Berater ausgeschildert wurden. Wie kann beraten, wer möglicherweise nur eine vorgegebene und hierbei zu eng umgrenzte Produktpalette verkaufen darf?
Ob eine Ausschilderung als Berater dann bereits ein rechtlich schwerwiegender Verstoß ist, wäre ein interessantes Thema von Jura-Klausuren.

(Photo: 2009 by Lxowle; Creat.Comm.Attr.ShareAl.3.0)



Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
"Herr Bankdirektor, ich freue mich, Sie kennenzulernen. Ich habe schon viel von Ihnen gehört." - "Aber beweisen können Sie mir nichts!"

"Die Reichsten der Erde ziehen um in die neuen höchsten Hochhäuser der Erde? Später Triumph von Forderungen des frühen Kommunismus: Die Reichen abschieben in Straflager-Ghettos. Die Schönheiten der Erde bleiben reserviert für die Nichtreichen." (Pedro Rosso)

Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen zu 2 Prozent aus Moral, 48 Prozent aus Hemmung und 50 Prozent Neid.

"Den Biologen ein wissenschaftliches Rätsel: Viren können auch Aktien befallen. Aber an der Beweiskraft des empirisches Faktums kann niemad rütteln: Bei Pandemien erkranken weltweit die Börsenkurse." (Pedro Rosso)

Drei Investmentbanker sitzen trübsinnig beim Mittagessen. Der Erste sagt: "Ich habe heute morgen fünf Millionen verloren. Ich werde nachher mit dem Aufzug in den fünften Stock fahren und aus dem Fenster springen." Der Zweite sagt: "Ich habe innerhalb von einer Stunde neun Millionen verloren. Ich fahre nachher in den neunten Stock und springe aus dem Fenster. Der Dritte sagt: "Gut, dass unser Gebäude nur 14 Stockwerke hat."



Keine "LIKE" buttons!
» NO NETWORK HYPE
(MC:) PTW-NONETS-DE        EN        DE          FR      ES Cookies-Information: Ebenfalls dort.
The US data center/server holding/sending this site is submitted to US legislation. Der Inhalt der Website respektiert die Gesetzgebungen aller wesentlichen Länder. Sollte es in einem größeren Land einen vermuteten rechtlichen Bedarf für eine Änderung geben, senden Sie bitte einen entsprechenden Vorschlag per E-Mail.  ok @ uno7.com
© Content + proprietary software: Copyright 1996 - 2022 CYB.PLAN.SOFTEX_Ltd_,UK +_Autor (für_eigenen_Inhalt).
Fotos: Wikimedia Commons, Pixabay, Fotos des Herausgebers, + einige andere. - Alle Fotos sollten bald die Quellenangabe enthalten. Wir arbeiten daran.
________________________________________________________
                         -ana-pubcc-pha13754# D=22707 F=eeyb-obligov-de.htm