|
Custom Search
_hier_Suche_mit_Ausdrücken_dieser_Textseite ... (_Text_unten_wird_NICHT_verschwinden)
|
v. 18. Juli 2022
Einlagensicherung Ihrer Bankkonten überprüfen. Konten umschichten und im Rahmen der Haftungsgrenzen aufteilen. Ungesicherte Forderungen gegen Finanzinstitute eliminieren; deshalb auch wettenartige Geschäfte mit Eventual- Zahlung eines Finanzinstitutes bestmöglich auflösen. Anlagen in Fremdwährung überprüfen auf Währungsverfall- Risiko. Einlagensicherung optimieren. Einlagensicherung - nicht nur bei Krisen Zeichnen sich Krisenperioden ab, so ist der Ablauf oft unberechenbar. Alle Geldanlagen mit Finanzinstituten als Vertragspartner zum eigentlichen Kapital sind deshalb zu überprüfen. - Am besten ist, auch in normalen Zeiten die nachstehenden Regeln anzuwenden. Denn bis ein nun einmal meist weniger gut informierter Privatanleger von Risiken erfährt, ist es meistens zu spät, ihnen noch zu entgehen. Dieser Text entstand Ende 2008 als Arbeitshilfe zur Finanzkrise. Er wird nicht laufend aktualisiert. Die Regelungen der Einlagensicherung ändern sich in diesen Jahren laufend, vor allem im Sinn von mehr Schutz für persönliche Vorsorgeanlager. Sie können den jeweiligen Stand bei den Banken Ihres Interesses erfragen. Eine erhebliche Steigerung der geschützten Einlagensumme ist in schrittweiser Einführung. Die nachstehende Übersicht ist dauerhaft wertvoll als Hinweisgeber, worauf es ankommt und wie man das Sicherheitsniveau seiner Geldanlage optimieren kann.Sie werden von Banken vieles vom Nachstehenden erfahren, aber nicht alles. Alle Geldanlagen überprüfen Konten (und ähnliche Geldanlagen) bei Banken und Sparkassen sind recht sicher. Die Einlagensicherung der Volksbanken hat seit 1949 und bis heute wohl immer perfekt geklappt. Es gab wohl sogar keinen einzigen Fall des Verlustes von Genossenschaftsanteilen. Bei den Sparkassen ist wohl ebenfalls seit 1949 kein einziger Verlust eingetreten Bei beiden Bankengruppen ist Hauptursache der Stabilität, dass diese Banken zum Zweck der konkurrenziellen Abgrenzung gegenseitig Gebietsschutz gewähren und deshalb fast nur relativ ortsnah agieren. Da gibt es kaum Gelegenheit, schwachbrüstige Hypotheken in den USA zu finanzieren oder illegal Bankgeschäfte auszulagern auf Offshore- Gesellschaften in der Karibik oder sonstige Dinge, die kein vernünftiger bankerfahrener Bankvorstand oder auch Aufsichtsrat eines regional tätigen Institutes gegenzeichnen dürfte. Treten Probleme ein, so wird gewöhnlich nicht liquidiert, sondern gestützt und/oder fusioniert. Dann verliert im Regelfall kein einziger der Bankkunden Geld. Sonstige Banken ("private" Banken) Bei den anderen Banken gilt überwiegend: Der Sicherungsfonds der privaten Banken reicht für gelegentliche Ausfälle beim Wegsterben kleinerer Banken. Inwieweit er auch reichen würde für einen Flächenbrand der größten Banken im Land, ist eine Frage, die Sie ja einmal Ihrem Anlageberater vorlegen können... Je mehr Sie verteilen, je kleiner die Summen pro Bank, desto besser sind Sie gesichert. Die jeweils geltenden offiziellen Sicherungsgrenzen sind sehr hilfreich. Ganz verlässlich ist nicht, was im Ernstfall geschieht. Die Summe der Fonds reicht sicherlich nicht für sehr große Insolvenzen. Die eventuelle Nachschusspflicht der verbliebenen Banken wird dann sicherlich auf Grenzen stoßen, weil es den anderen in Krisenzeiten auch nicht sehr gut gehen wird. Zwei Arten von Insolvenz: Liquiditätsprobleme - oder aber schein-gesund, aber überschuldet. Banken sind überwiegend Kapitalgesellschaften. Die Sparkassen und ebenso die Volksbanken haben einen jeweils eigenen besonderen gesetzlichen Rahmen, aber mit gleichartigem Ergebnis zu den nachstehenden Aspekten. Der Vorstand von Kapitalgesellschaften ist zur Einleitung des Insolvenzverfahrens verpflichtet, wenn Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. Das sieht man und merkt man also, und Klarheit ist gegeben. Es besteht aber auch Pflicht zum Insolvenzverfahren, sofern nach außen hin das Zahlungswesen bestens wirkt oder jedenfalls noch ausreichend, aber Überschuldung vorliegt. Diese Rechtspflicht besteht wohl in allen entwickelten Volkswirtschaften. Überschuldung liegt vor, sofern kein Eigenkapital mehr da ist und die Schulden beginnen, die Vermögenswerte zu übersteigen. Das hört sich recht klar an, ist es in der Realität aber nie. Je nach Gebrauch des legalen Ermessens kann man ein überschuldetes Unternehmen sehr lange noch gesund rechnen. Man kann aber auch umgekehrt recht mühelos ein gesunders Unternehmen krank rechnen, sofern man das aus irgendeinem Grund benötigt. Als Einleger bei einem Finanzunternehmen müssen Sie mit dieser Problematik richtig umgehen. Schnell entstandene oder rasch expandierende Banken sind immer gut für plötzliche Überraschungen - entweder Schicksalsschläge oder strategische Steuerung. __________________________________________________ Betragsgrenzen der Sicherung Warum Betragsgrenzen? Etwa welche Grenzbeträe? Auf Einhaltung von Betragsgrenzen kommt es eigentlich bei Volksbanken und Sparkassen nicht an. Bei den Privatbanken genügt es rechtlich und offiziell, unterhalb von 1,5 Millionen pro Bank zu bleiben. Das sollte die garantierte Summe pro Bankkunde sein. In Wahrheit lehrt die Geschichte, dass durchaus praktisch immer die kleinen Anleger bessergestellt werden. Typische Grenzwerte sind hierbei 5.000 Euro, 10.000 Euro, 20.000 Euro, 50.000 Euro, 100.000 Euro. Sie können also anstreben, wenn sich das gerade so ergibt, ihre Einlagen entsprechend zu begrenzen oder auch auf mehrere Institute zu verteilen. Klassisch ist Verteilung auf unterschiedliche Bankkreise: Ein Drittel bei einer Volksbank, ein Drittel bei einer Sparkasse, ein Drittel bei einer "privaten Bank". Diese Besserstellung der Kleinen hat unter anderem rein pragmatische Gründe. Die Kleinstanleger sind die Hauptmenge und schreien am meisten. Das ist schlechte Publicity, wenn die Boulevardpresse die demonstrierenden Kleinstanleger vor dem Bankportal filmt. Es könnte einen Run auf andere Banken auslösen - das Schlimmste also, was Banken, Bankenaufsicht und Politik zu befürchten haben. Also kommt bei ausgleichenden Regelungen in Betracht, dass die Kleinsten vorab alles oder fast alles bekommen. Denn die Gesamtsumme davon ist bei Bankproblemen meist ein kleineres Problem. Unter anderem herrscht bei Insolvenz immer ein heilloses Durcheinander. Man bereinigt die Akten dann ganz gern auch deshalb durch ein rasches Abfinden der vielen aufgeregtene Kleinen. Welche Grenzen bei eigenen Konten einzuhalten? Vernunftappell Also Kontoguthaben und ähnliche Anlagen bei Finanzinstituten auf ausreichend viele Institute verteilen. Es ist besonders klug, vorzugsweise nur einen Bruchteil der Garantien der Sicherungsfonds auszuschöpfen. Wer weniger als 10.000 Euro Forderung hat, also eine Forderung von Kleinstsparer- Niveau, hat besonders gute Aussichten, rasch und voll abgefunden zu werden. Das gilt vermutlich selbst dann, wenn er je 4.000 Euro bei 100 verschiedenen Banken als Guthaben unterhält. Es ist wenig wahrscheinlich, dass im Fall von mehreren Bankeninsolvenzen eine Addition der Guthaben bei verschiedenen insolventen Banken erfolgt. Denn dazu müsste es vorab der gleiche Insolvenzverwalter sein. Des Weiteren müsste die Zeit und Ruhe verfügbar sein, alles in den Computern zu konsolidieren. Zum Dritten müsste es rein rechtlich machbar sein, die Vorgänge zu verkoppeln. Schließlich kann man Konten ja auch im Namen von mehreren Familienangehörigen eröffnen. Bei Konten für Minderjährige berät Ihre Bank. Durch Vollmachten und Tresorlagerung der Verfügungsberechtigungen kann weitgehend erreicht werden, dass der Herr der Finanzen auch ausreichend gut der Herr der Bankkonten bleibt. Gesetzlicher Mindestschutz: 20.000€ Deutschland: Mindestens 20 000 Euro pro Anleger geschützt In Deutschland besteht dieser Mindestschutz. Bis zu dieser Betragsgrenze ist man also besonders gut geschützt. Sofern man vorsichtigerweise auf 3 Bankenkreise verteilt, so kommt man immerhin auf ingesamt knapp 50 000 Euro. Das ist etwas weniger als 60 000 Euro, damit noch Spielraum für Zinsgutschriften bleibt. Die öffentliche Kommunikation ist immer unscharf, was da genau abgesichert ist. Niemand liefert Präzision, wie es exakt definiert ist: Sicherlich nicht "pro Konto", will heißen, sicherlich nicht pro Konto-Nummer. Die gleiche Person kann ja mehrere Konto-Nummern haben, die auf dem Computer der Bank aber eine Einheit darstellen. Immerhin bleibt dann noch die Frage, wie es aussieht mit Konten für Ehegatten einerseits, für Lebenspartner andererseits. Und wie ist es mit zusätzlichen Konten für minderjährige Kinder? Diese Fragen werden wohl irgendwann zukünftig an dieser Stelle durch einen Nachtrag klar beantwortet. EU: Ebenfalls 20 000 Euro; mehr ist in Erörerung. Es wurde an anderer Stelle publiziert - bleibt noch zu überprüfen - , dass für die gesamte EU die Grenze von 20 000 Euro gilt. Das wäre dann auch maßgeblich für Anleger aus einem anderen EU-Land. Erhebliche Erhörung der Grenze ist in Erörterung Ende 2008. Erwogen wird der Betrag von 50 000 Euro. Ausländische Banken: BAFIN-Kontrolle Ausländische Banken, die im deutschen Inland aktiv Kunden werben, sind der BAFIN unterstellt. Soweit Werbung beispielsweise durch Anzeigenschaltung erfolgt, ist dies recht gut durchsetzbar. Das Durchsetzen wird allerdings etwas komplizierter, sofern die ausländische Bank nur im Internet wirbt. Eine weitere gängige Strategie von ausländischen Banken ist, Anzeigen im deutschen Inland durch Vermittler schalten zu lassen. Auf diese verschiedenen Sonderfragen soll hier nicht näher eingegangen werden. Wichtig ist nur, zu wissen, dass es eine Grauzone gibt, zu der der Anleger wachsam sein muss. ______________________________________________________________________________________________ |
► Bestellcode und Betrag: wie vorstehend.
► Vollständige Bezeichnung: Mehr hierüber im E-Buch "Selbststudium Wirtschafts-Wissen." "TOP" - VAE-STUDAT ► Dies ist die neueste und vollständige Version .pdf und umfasst 12 ++ Monate Updates. ▲ VAE-STUDAM - MAESTRO 50€
► Bestellcode und Betrag: wie vorstehend.
► Vollständige Bezeichnung: Mehr hierüber im E-Buch "Selbststudium Wirtschafts-Wissen." "MAESTRO" - VAE-STUDAM ► Der E-Buch-Inhalt ist identisch mit der Version "TOP". ► Dies umfasst (durch zusätzliche 30€) ein Sponsoring (Spende) für weitere Inhalte ... und es beinhaltet Ihr Recht, sich für die Erweiterung eines Themas Ihrer Wahl zu entscheiden: 1 oder 2 Autorenstunden werden mit Dank für diese Spende geliefert. (▲ VAE-STUDAP - 10€)
► Bestellcode und Betrag: wie vorstehend.
► Vollständige Bezeichnung: Mehr hierüber im E-Buch "Selbststudium Wirtschafts-Wissen." "PICCOLO" - VAE-STUDAP ► Dies ist eine kürzere Version (50 Prozent des Inhalts), die mit E-Book-Readern gelesen werden kann. Dies kann nicht die zusätzlichen neueren Kapitel mit A4-Tabellen (Listen) und langen Verbindungslinien einbeziehen. Kauf = Spende für Autorenarbeit + E-Buch-Erweiterung. Ihre Zuwendung motiviert den Autor, weitere aus den vielen hundert vorbereiteten Themen einzufügen. Automatischer Aktualisierungsdienst für alle Erwerber mindestens 12 Monate lang.
Ernstfall: Bankinsolvenz ist anders Das Fristenproblem beachten: Rund 1 bis 2 Monate ohne Kontenzugang? Wenn eine Bank nicht mehr zahlen kann, liegt das gewöhnlich sehr konkret daran, dass viele Kunden zugleich ihre Guthaben abheben möchten. Spätestens von diesem Zeitpunkt an wird es ein Fall für die BAFIN. Denn Banken unterliegen nach Bankenrecht nicht dem normalen Konkursrecht. Typischerweise ist der nächste Schritt eine Auszahlungssperre. Der positive optische Effekt ist hierbei, dass die Boulevardpresse keine Gelegenheit mehr hart, auf Auszahlung wartende Kundenschlagen auf ihrer ersten Seite abzubilden. Sinn ist also unter anderem, eine allgemeine Angsthysterie im Land zu verhindern. Die Kontoinhaber sind dann nach bisheriger Erfahrungen für mindestens rund 1 bis 2 Monate von ihrem Konto abgeschnitten. Wohl dem, der mehrere Bankkonten bei unterschiedlichen Banken hat. Wie verfährt die BAFIN bezüglich der zahlungsunfähigen Bank? Die BAFIN entscheided, was im Fall einer liquiditätsbedingten Insolvenz im nächsten Schritt geschieht. Die Bafin kann versuchen, eine formelle Insolvenz durch geeignete Maßnahmen abzuwenden. Geeignet ist regelmäßig eine alternative Lösung, beispielsweise umgehende Übernahme durch eine andere Bank. Gelingt nichts, so kann die BAFIN den Vorgang freigeben zum - in etwa - normalen Insolvenzverfahren. Die Zahlungssperre diente auch dazu, bis dahin die Hierarchie der Bevorrechtigungen im Insolvenzverfahren in etwa zu überblicken. Abstecher: Bezeichnungen Anmerkungen zur Terminologie: "Private Banken" und ähnliches. Man nennt gewöhnlich "Privatbanken" oder auch "private Banken", was Sie vor allem als Deutsche Bank und als Commerzbank kennen. Von dieser Bankenkategorie gibt es ja sehr viele weitere. Allerdings sind Volksbanken ebenfalls rechtlich gesehen private Banken. Systemisch gesehen sind sie noch viel privater als die großen "privaten Banken" auf Aktienbasis (Deutsche Bank, Commerzbank) und die Banken von privaten Bankiers mit eigenem Kapital. Denn bei Volksbanken gibt es viele viele Eigentümer - privater geht nicht, ist privatissimo. Dass nur "privat" sein soll, was 2 sehr bestimmten Visionen von Kapitalismus entspricht, ist ein interessanter Ausrutscher der allgemein akzeptierten Terminologie... Volksbanken haben zwar "Genossen", aber im krassen Gegensatz zur vorherrschenen Form der sozialistischen Ideologie. Alles Weitere finden Sie bei Interesse auf Wikipedia. Der Ausdruck von Privatbank und Privatkunde kann auch benutzt werden im Sinn von Geschäft mit sehr vermögenden Kunden. Es kommt immer auf den textlichen Zusammenhang an, was jeweils gemeint ist.
|
-ana-pubcc-pha13922# D=22718 F=eve-secen-de.htm |